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22.08.2018

200-jähriges Jubiläum der badischen Verfassung

Präsentation des Verfassungsentwurfs im Haus der Geschichte
Prof. Dr. Wolfgang Zimmermann, Veronika Kienzle, Prof. Dr. Thomas Schnabel bei der Präsentation des Verfassungsentwurfs im Haus der Geschichte (Quelle: Landesarchiv Baden-Württemberg)

Am 22. August 1818 unterzeichnete Großherzog Karl in Bad Griesbach den Entwurf der Verfassung für das Großherzogtum Baden. Sie bedeutete einen Meilenstein der politischen Beteiligung. Karl Friedrich Nebenius hatte das Schriftstück ausgearbeitet, die das Großherzogtum zu einer konstitutionellen Monarchie machte.

Anlässlich dieses Jubiläums veröffentlichte das Haus der Geschichte Baden-Württemberg den Online-Kalender „Des Volkes Stimme“, welcher multimediale Beiträge zu markanten Daten der Partizipation im deutschen Südwesten bietet. Das Gemeinschaftsprojekt der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Gisela Erler, und des Hauses der Geschichte illustriert so die Entwicklung der Partizipation im Land. Darüber hinaus präsentierte Prof. Dr. Wolfgang Zimmermann, Abteilungsleiter Generallandesarchiv Karlsruhe, das historische Vefassungsdokument, welches sich in den Beständen des Landesarchivs Baden-Württemberg befindet.

Zum Auftakt des partizipativen Projektes wurde nun der Beitrag „Beteiligung ohne Siegel - die Badische Verfassung von 1818“, der im Generallandesarchiv Karlsruhe gedreht wurde, ausgestrahlt.





(Quelle: Haus der Geschichte Baden-Württemberg)




Weiterführender Hinweis: Die Ausstellung "Demokratie wagen? Baden 1818-1919", in der das Verfassungsdokument derzeit öffentlich präsentiert wird, wurde verlängert. Bis 14. September 2018 ist die Präsentation im Generallandesarchiv Karlsruhe noch zu sehen:https://www.landesarchiv-bw.de/web/63801.