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26.06.2018

Großzügige Schenkung an das Generallandesarchiv Karlsruhe

Erbengemeinschaft Steinheimer-Strasser
Die Erbengemeinschaft Steinheimer-Strasser überreicht dem Leiter des Generallandesarchivs, Prof. Dr. Wolfgang Zimmermann (1.v.r.), die Papsturkunde von 1456

Die Erbengemeinschaft Steinheimer-Strasser übergab dem Generallandesarchiv eine seit dem 19. Jahrhundert im Familienbesitz befindliche, wertvolle Papsturkunde. Darin ermächtigte Papst Calixt III. am 8. Juni 1456 den Präzeptor und die Brüder des Johanniterhauses zum Grünenwörth in Straßburg zum Erwerb von Zehnten und Gütern aus der Hand von Geistlichen oder Laien ohne besondere Genehmigung der Diözesanbischöfe und Kirchenrektoren.


Nun würde man die Überlieferung der 1371 gegründeten, 1789 aufgelösten und in privaten Besitz übergegangenen Johanniterkommende Grünenwörth zu Recht in den Archives Départementales du Bas-Rhin in Strasbourg (H 1349-2232) vermuten, doch auch das Generallandesarchiv Karlsruhe verfügt über einen Urkundenbestand GLA 32 Grünenwörth mit 118 Nummern. Zustande gekommen ist er durch eine Schenkung des Theologen, Schriftstellers und Sammlers Franz Karl Grieshaber (1798-1866) an Großherzog Leopold von Baden im Jahr 1843 und enthält vornehmlich Urkunden mit Bezug zu badischen Orten. Mit Einverständnis der Kollegen in Strasbourg wurde die oben genannte Urkunde nunmehr mit der Signatur GLA 32 Nr. 119 dem hiesigen Bestand einverleibt.


Die neue Urkunde ist insofern von großem Interesse, da sie inhaltsgleich mit der schon vorhandenen Papsturkunde GLA 32 Nr. 1 ist, aber eine Besonderheit aufweist: Finden sich in ihr doch mehrere Rasuren, die mit dem Text der Urkunde Nr. 1 überschrieben wurden. Nr. 119 ist demnach wohl als Erstausfertigung zu Nr. 1 (Rückvermerk: "Duplicata") anzusehen, die nachträglich korrigiert wurde. Die überarbeiteten Stellen betonen besonders die Rolle der Laien, von denen Zehnten und Güter erworben werden, und den Besitz der alten Zehnten, die von keinen fremden Rechten tangiert werden. Offensichtlich bestand bei den Johannitern das dringende Bedürfnis, diese beiden Sachverhalte rechtlich ausdrücklich abzusichern. Ein für die Forschung nicht unwichtiger Hinweis auf die Genese der Grünenwörther Besitz- und Rechtsverhältnisse zur Mitte des 15. Jahrhunderts. Die Zusammenführung der beiden Urkundenfassungen im Generallandesarchiv ist daher nur zu begrüßen.