Ausbildung zum höheren Archivdienst in Baden-Württemberg
Zulassungsvoraussetzungen
Bewerbungsunterlagen
Auswahlverfahren
Dauer und Ausbildungsabschnitte
Ausbildungsbehörde
Nächster Einstellungstermin
Stellenausschreibungen
Die Ausbildung für den höheren Archivdienst des Landes, der kommunalen Verwaltungen, der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Baden-Württemberg ist durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung vom 23. März 2009 geregelt worden.
Zulassungsvoraussetzungen
- Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
- Höchstalter 31 Jahre. (Für Schwerbehinderte 39 Jahre)
- Ein Studium der Geschichte, der Rechtswissenschaft oder anderer für den Archivdienst einschlägiger Fachgebiete, dessen Abschlussprüfung ein Regelstudium von mindestens drei Jahren und sechs Monaten voraussetzt und das an einer Universität oder an einer anderen Hochschule in gleichgestellten Studiengängen mit einer Prüfung abgeschlossen wurde
- Angemessene Kenntnisse der lateinischen und französischen Sprache
- Erforderliche gesundheitliche Eignung
Bewerbungsunterlagen
Bewerbungen nimmt das Landesarchiv Baden-Württemberg, Eugenstraße 7, 70182 Stuttgart entgegen. Dabei sind folgende Bewerbungsunterlagen einzureichen:
- Lebenslauf
- Lichtbild aus neuester Zeit
- Beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses
- Nachweis über Fremdsprachenkenntnisse, soweit diese nicht aus vorgelegten Schulzeugnissen hervorgehen
- Beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die das Studium abschließende Prüfung
- Etwaige wissenschaftliche Veröffentlichungen
- Beglaubigte Kopien der Zeugnisse über Beschäftigungen während und nach dem Studium
- Eine beglaubigte Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises
- Erklärung des Bewerbers, ob gegen ihn wegen eines Verbrechens oder Vergehens ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist sowie eine Einverständniserklärung bzgl. der Speicherung persönlicher Daten (Datenschutzerklärung (PDF))
- Etwaiger Antrag auf Anrechnung von Zeiten auf den Vorbereitungsdienst
Auswahlverfahren
Nach erfolgreicher Teilnahme an einem Auswahlverfahren sind nachzureichen:
- Personalbogen
- Amtsärztliches Gesundheitszeugnis
- Polizeiliches Führungszeugnis
Die zum Vorbereitungsdienst zugelassenen Bewerber werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Archivreferendar ernannt. Sie erhalten während dieser Zeit Anwärterbezüge nach Maßgabe des Bundesbesoldungsgesetzes (§§ 59 bis 66, 74 Abs. 4 BBesG)
Dauer und Ausbildungsabschnitte
Dauer des Vorbereitungsdienstes
2 Jahre
Ausbildungsabschnitte
(Reihenfolge nicht festgelegt):
- Ein einführendes Praktikum von mindestens sechs Monaten an einem Staatsarchiv (in der Regel Hauptstaatsarchiv Stuttgart)
- Einen Ausbildungsabschnitt bei einem Archiv eines anderen Archivträgers von mindestens einem Monat
- Ein Behördenpraktikum von zwei Wochen
- Eine praktische Transferphase von zwei Monaten während der theoretischen Ausbildung an einer im Benehmen mit der Archivschule Marburg bestimmten Einrichtung
- Ein Praktikum im Bundesarchiv von einem Monat
- Fachstudium Archivwissenschaft (mindestens 12 Monate) an der Archivschule Marburg
Der Vorbereitungsdienst endet mit Bestehen oder wiederholtem Nichtbestehen der Staatsprüfung für den höheren Archivdienst
Spätere Verwendung im öffentlichen Dienst
Ein Anspruch auf spätere Einstellung wird durch die Ausbildung nicht begründet.
Ausbildungsbehörde
Landesarchiv Baden-Württemberg
-Verwaltung-
Eugenstraße 7
70182 Stuttgart
Fax: 0711/212-4283
E-Mail: verwaltung@la-bw.de
oder info@la-bw.de
Nächster Einstellungstermin
Nächster Einstellungstermin ist der 01. Mai 2012.
Bewerbungen werden bis zum 8. November 2011 angenommen.