Ausbildung zum gehobenen Archivdienst in Baden-Württemberg
Zulassungsvoraussetzungen
Bewerbungsunterlagen einschließlich Formular für Erklärungen
Auswahlverfahren
Dauer und Ausbildungsabschnitte
Ausbildungsbehörde
Nächster Einstellungstermin
Stellenausschreibungen
Die Ausbildung für den gehobenen Archivdienst des Landes, der kommunalen Verwaltungen und den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ist durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung vom 11. März 1981 (Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1981 Nr. 5) geregelt worden.
Zulassungsvoraussetzungen
- Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
- Höchstalter 31 Jahre. (Für Schwerbehinderte sowie für Angestellte, die mindestens 5 Jahre im öffentlichen Dienst Aufgaben von Beamten des gehobenen Archivdienstes wahrgenommen haben, 39 Jahre)
- Eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulausbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
- Angemessene Kenntnisse der lateinischen und französischen Sprache
- Erforderliche gesundheitliche Eignung
Bewerbungsunterlagen einschließlich Formular für Erklärungen
Bewerbungsunterlagen, die beim Landesarchiv Baden-Württemberg, Eugenstrasse 7, 70182 Stuttgart einzureichen sind:
- handgeschriebener Lebenslauf (nicht tabellarisch)
- Lichtbild aus neuester Zeit
- beglaubigte Kopien des Schulabschlusszeugnisses (evtl. der letzten Zwischenzeugnisse) und der Zeugnisse über Tätigkeiten seit der Schulentlassung
- Nachweise über Fremdsprachenkenntnisse, soweit diese nicht aus vorgelegten Schulzeugnissen hervorgehen
- Erklärung des Bewerbers, ob er sich in anderen Bundesländern oder im Bundesarchiv beworben bzw. bereits an einem Vorbereitungsdienst teilgenommen hat
- Erklärung des Bewerbers, ob gegen ihn wegen eines Verbrechens oder Vergehens ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Erklärung des Bewerbers, ob er in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt
- Formular
- beglaubigte Kopie des Personalausweises
Auswahlverfahren
Nach erfolgreicher Teilnahme an einem Auswahlverfahren vor einem Prüfungsausschuss sind nachzureichen:
- beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses, sofern zuvor ein Zwischenzeugnis vorgelegt wurde
- Staatsangehörigkeitsnachweis
- amtsärztliches Gesundheitszeugnis
- polizeiliches Führungszeugnis
- Abstammungs- oder Geburtsurkunde
Die zum Vorbereitungsdienst zugelassenen Bewerber werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu Archivinspektoranwärtern ernannt. Sie erhalten während dieser Zeit Anwärterbezüge nach Maßgabe des Bundesbesoldungsgesetzes (§§ 59 bis 66, 74 Abs. 4 BBesG). Die Anwärterbezüge werden unter Auflagen gewährt.
Dauer und Ausbildungsabschnitte
Dauer des Vorbereitungsdienstes
3 Jahre.
Ausbildungsabschnitte
(bis auf 1. und 5. Reihenfolge nicht festgelegt)
- Einführungspraktikum (6 Monate) am Hauptstaatsarchiv Stuttgart
- Fachstudium Verwaltungswissenschaften (3 Monate) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Stuttgart Ludwigsburg
- Zwischenpraktikum (3 Monate) am Hauptstaatsarchiv Stuttgart
- Fachstudium Archivwissenschaft (18 Monate) an der Archivschule Marburg - Fachhochschule für Archivwesen
- Abschlusspraktikum (6 Monate) an einem Staatsarchiv oder nichtstaatlichen öffentlichen Archiv in Baden-Württemberg.
Der Vorbereitungsdienst endet mit Bestehen oder wiederholtem Nichtbestehen der Staatsprüfung für den gehobenen Archivdienst.
Spätere Verwendung im öffentlichen Dienst:
Ein Anspruch auf spätere Einstellung wird durch die Ausbildung nicht begründet.
Ausbildungsbehörde
Landesarchiv Baden-Württemberg
Eugenstrasse 7
70182 Stuttgart
Nächster Einstellungstermin
Voraussichtlich erst wieder im Jahre 2013