Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Die Ausbildung für den gehobenen Archivdienst ist durch die Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Archivdienst (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Archivdienst - APrOArch gD) vom 21. November 2014 geregelt worden.
Ausbildungsbehörde für Baden-Württemberg ist das Landesarchiv Baden-Württemberg, Eugenstraße 7 in 70182 Stuttgart, E-Mail: landesarchiv@la-bw.de.
Vorbereitungsdienst
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, Archivarinnen und Archivare mit vielseitigen beruflichen und sozialen Handlungskompetenzen auszubilden.
Neben der fachlichen Ausbildung sollen die staatsbürgerliche Bildung und das Verständnis für historische, rechtliche, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Fragen gefördert werden.
Die Ausbildung wird in folgenden Ausbildungsstellen abgeleistet:
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit der Ernennung zur "Archivinspektoranwärterin" oder zum "Archivinspektoranwärter". Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten während dieser Zeit Anwärterbezüge, die unter Auflagen gewährt werden.
Mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst wird kein Anspruch auf eine spätere Verwendung im öffentlichen Dienst erworben.
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre. Er schließt ab mit der archivarischen Staatsprüfung, der Laufbahnprüfung für den gehobenen Archivdienst. Mit Bestehen der archivarischen Staatsprüfung wird die Befähigung für den gehobenen Archivdienst erworben.
Einstellungsvoraussetzungen
In den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst kann eingestellt werden, wer
Wir erwarten von den Bewerberinnen und Bewerbern außer den vorgenannten formalen Voraussetzungen
Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:
Einstellungstermin
Nächster Einstellungstermin für den gehobenen Archivdienst ist der 1. Oktober 2019. Die Stellenanzeige ist auf www.interamt.de veröffentlicht; die Bewerbungsfrist dafür läuft bis zum 11.11.2018.