Rechtsgrundlagen
Die Aufgaben des Archivwesens sind gesetzlich verankert. Grundlagen für die Zusammenarbeit mit allen Behörden, Gerichten und anderen Stellen des Landes Baden-Württemberg sind das Landesarchivgesetz Baden-Württemberg, die Verwaltungsvorschrift Schriftgutverwaltung und die Landesarchivbenutzungsordnung.
- Stellen, die Unterlagen an das Landesarchiv abgegeben haben, können diese jederzeit ausleihen, wenn sie für dienstliche Zwecke benötigt werden und datenschutzrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. (§ 8 Landesarchivbenutzungsordnung).
- In Fällen, in denen Unterlagen, die bei einer Behörde nicht mehr zur Aufgabenerfüllung benötigt werden, vom Archiv für archivwürdig erklärt werden, können sie vor dem Ablauf der behördeninternen Aufbewahrungsfristen an das Staatsarchiv abgegeben werden (Aufbewahrungsverordnung).