
Diese Seite richtet sich an die Mitarbeiter der Behörden, Gerichte und sonstige Institutionen des Landes Baden-Württemberg sowie des Bundes mit regionaler Zuständigkeit. Unter dem Punkt Rechtsgrundlagen erläutern wir die mit der Aussonderung zusammenhängenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften. Welche Unterlagen und warum archivwürdig sind, sehen Sie unter dem Link Historischer Wert. Der Link Aktenaussonderung führt die einzelnen Schritte einer Aussonderung detailliert vor. Das Landesarchiv bietet mehr. Dies zeigen wir Ihnen unter Ihr Landesarchiv.