
Die Methode der vertikalen und horizontalen Bewertung, wie sie hier erstmals bundesweit praktiziert wurde, beruht auf der Erkenntnis, dass sich an der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe in der Regel mehrere Behörden beteiligen. Für jede öffentliche Aufgabe, die aus archivischer Sicht bedeutend ist, wird festgelegt, bei welcher Behördengruppe oder bei welchen Behördengruppen die archivische Überlieferungsbildung erfolgt. Sofern an der Erfüllung der jeweiligen öffentlichen Aufgabe weitere Behördengruppen beteiligt sind, werden deren Unterlagen zur Vernichtung bestimmt. Zum Beispiel erfolgt die archivische Überlieferungsbildung zu Gewässern 2. Ordnung bei den unteren Verwaltungsbehörden, während die zugehörigen Unterlagen der Regierungspräsidien (und der Gewässerdirektionen) zur Vernichtung freigegeben werden.
Die Bewertung der Wasserwirtschaft wurde bereits 1995 im Rahmen der damaligen Verwaltungsreform durchgeführt. Die Wasserwirtschaftsämter wurden aufgelöst und in die Landratsämter eingegliedert und zu den neuen Gewässerdirektionen formiert. Diese Verwaltungsreform ist hier bereits eingearbeitet, so dass die Unterlagen der ehemaligen Wasserwirtschaftsämter nicht mehr eigens ausgeworfen sind. Nach Abschluss der Verwaltungsreform 2005 wird das vorliegende Bewertungsmodell zur Wasserwirtschaft größtenteils in das neu entstandene Bewertungsmodell zur Umweltverwaltung integriert.