
Bis zum Jahr 2002 war die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg zweigliedrig aufgebaut: die Autobahnverwaltung (Ministerium für Umwelt und Verkehr, Landesamt für Straßenwesen und Autobahnbetriebsämter) und die sonstige Straßenbauverwaltung (Ministerium, Regierungspräsidien und Straßenbauämter, dazu auch die Landratsämter) mussten für jeden Aufgabenbereich gesondert betrachtet werden.
Nach Auflösung der Autobahnverwaltung Ende 2002 gingen die Aufgaben der Autobahnbetriebsämter an einen Teil der Straßenbauämter über. Die Zahl der bisherigen Straßenbau- und Autobahnbetriebsämter wurde auf 18 reduziert, dazu kamen noch 12 nachgeordnete Dienststellen. Das Landesamt für Straßenwesen wurde aufgelöst. Die zentralen landeseinheitlichen Aufgaben übernahm eine neue, an das Regierungspräsidium Stuttgart angegliederte Landesstelle für Straßentechnik. Die Zuständigkeit für die Autobahnen wurde den Regierungspräsidien übertragen.
Damit ist der Umbau im Bereich Straßenbau jedoch noch nicht abgeschlossen. Im Zuge der Verwaltungsreform gehen 2005 die Aufgaben der Straßenbauämter bei Kreisstraßen an die Landratsämter und Stadtkreise, ebenso wie Betrieb und Unterhaltung für die Bundes- und Landesstraßen. Die Zuständigkeit für die Bundesautobahnen (Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb) und Planung, Bau und Erhalt der Bundes- und Landesstraßen gehen auf die Regierungspräsidien über. Im Gegenzug werden zahlreiche Landesstraßen zu Kreisstraßen umgewidmet.
Das Bewertungsmodell beschreibt die Aufgaben in der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg in horizontalem und vertikalem Abgleich.
Bei der Bewertung soll neben der Dokumentation des Verfahrens, für das einige wenige typische Beispiele genügen würden, auch die Überlieferung des Inhalts gewährleistet werden. Hierzu werden sowohl besondere als auch zeittypische Projekte übernommen Für die inhaltliche Überlieferung genügen vielfach Unterlagen, die die Inhalte in komprimierter Form überliefern (z.B. nicht das gesamte Planfeststellungsverfahren, sondern nur der Beschluss).