
Das Bewertungsmodell zu den Aufgaben und Kompetenzen der Polizei wurde Anfang 2003 fertiggestellt. Mit Hilfe der vertikalen und horizontalen Bewertung wurden die Dienststellen ermittelt, bei denen die einzelnen polizeilichen Aufgaben und Kompetenzen am besten dokumentiert sind.
Ein Beispiel veranschaulicht dies: Die Polizei führt Einsätze durch. Dies können kleinere Einsätze sein, wie z.B. regelmäßige Kontrollen in einem bestimmten Wohngebiet, an denen nur eine Polizeidienststelle beteiligt ist. Zu diesen Einsätzen fallen auch nur bei einer Polizeidienststelle Unterlagen an. Daneben gibt es aber auch Großeinsätze, die das Personal mehrerer Dienststellen - auch bundesweit - ebenso die Bereitschaftspolizei tangieren. In diesen Fällen leitet eine Polizeidienststelle den gesamten Einsatz. Sie ist die Einsatz leitende Dienststelle. Ihre Akten enthalten grundsätzlich alle relevanten Informationen, zum Teil in komprimierter Form. Daher lautet die archivische Bewertungsentscheidung: Nur Übernahme von Einsatzakten bei der den Einsatz leitenden Dienststelle.
Natürlich übernehmen wir nicht alle diese Einsatzakten. Das wäre zu viel. Denn nicht jedem polizeilichen Einsatz kommt bleibender Wert zu. Wir wählen - zusammen mit den betroffenen Polizeidienststellen - besondere und zeittypische Einsätze aus.
Ein weiteres Beispiel beleuchtet die archivische Vorgehensweise. Der ärztliche Dienst führt zahlreiche dienstliche Untersuchungen durch. Es gibt unter anderem die Tauglichkeitsuntersuchung im Flugbereich oder bei Bewerbern für das Spezialeinsatzkommando (SEK). Die Ergebnisse dieser Untersuchungen gehen in die einzelnen Personalakten ein. Dort sind alle Informationen zu einer Person komprimiert enthalten. Es ist nicht notwendig, darüber hinaus die einzelnen Untersuchungsunterlagen des ärztlichen Dienstes der Nachwelt zu erhalten.