
Der Bewertung von Justizakten widmeten die Archivare schon immer viel Aufmerksamkeit. Während bei den Unterlagen anderer Verwaltungszweigen immer zuerst der Unikatcharakter einzelner Akten ermittelt werden muss, entfällt dies bei den Gerichtsakten. Denn jeder einzelne Fall ist singulär. In einem ersten Schritt übernehmen wir aus einzelnen Arten von Verfahrensakten willkürlich ausgewählte Fälle bei vier ausgesuchten Gerichtsstandorten. Die Gerichte in Mannheim stehen für eine stark industriell geprägte Großstadt. Freiburg repräsentiert eine Mittelstadt mit Universität. Der ländliche Raum wird durch die Gerichte in Ellwangen und Ravensburg überliefert. Bei diesen Gerichten übernehmen wir bestimmte Quoten. Konkret bedeutet dies beispielsweise bei den Zivilprozessen: Mindestens 1 %, maximal 10 % der angebotenen Akten der Jahrgänge aus den Jahren, die auf -0 und -5 enden. Bei allen übrigen Gerichtsstandorten verzichten wir auf eine Quotenübernahme. Unabhängig hiervon streben wir jedoch bei allen Gerichten die Übernahme besonderer Einzelfälle an. Hier sind wir auf die Mitarbeit der Richter und Rechtspfleger angewiesen, die derartige Akten archivwürdig schreiben können. Die Archivwürdigkeit besonderer Akten lässt sich leicht anhand folgender Kriterien ermitteln:
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