Landeswappen Baden-Württemberg

Aktuelle Hinweise

Ausstellungen

Veranstaltungen

Presse/Berichte

Neue Publikationen

Laufende Projekte

Nachrichtenarchiv

Unser Selbstverständnis

Landesarchiv

Aufgaben und Dienstleistungen

Rechtsgrundlagen

Organisation

Ansprechpartner/innen

Projekte

Jahresberichte

Publikationen

Ausbildung

Vergabeverfahren

Stellenausschreibungen

Wie nutzen Sie das Landesarchiv?

Was finden Sie wo?

Erste Zugänge

Angebote für Schulen und Gruppen

Nutzung gesperrter Archivalien

Arbeitshilfen und Dienstbibliotheken

Rechtsgrundlagen und Formulare

Öffnungszeiten

Präsentationen und Inventare

Württembergisches Urkundenbuch Online

Auswanderung aus Südwestdeutschland

Klöster in Baden-Württemberg

Landesforschung und Landesbeschreibung

Quellen und Themen für den Unterricht

Aktenaussonderung

Elektronische Systeme

Historischer Wert

Ihr Landesarchiv

Ansprechpartner im Archiv

Rechtsgrundlagen

Übergabeverzeichnisse

Landesarchiv >> Rechtsgrundlagen >> Landesarchivbenutzungsordnung § 8

Landesarchivbenutzungsordnung § 8

§ 8 Nutzung durch abgebende Stellen

Für die Nutzung von Archivgut durch Behörden, Gerichte und sonstige Stellen des Landes, bei denen es entstanden ist oder die es abgegeben haben, finden die Vorschriften dieser Benutzungsordnung keine Anwendung. Die Art und Weise der Nutzung wird zwischen der abgebenden Stelle und der das Archivgut verwahrenden Abteilung des Landesarchivs im Einzelfall vereinbart. Dabei ist sicherzustellen, dass das Archivgut gegen Verlust, Beschädigung und unbefugte Nutzung geschützt und innerhalb eines angemessenen Zeitraums zurückgegeben wird.