
Das Landesarchiv ist zuständig für alle Unterlagen, die bei den Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen des Landes entstanden sind. Unterlagen sind insbesondere Schriftstücke, Akten, Dateien und Datenbanken sowie sonstige EDV-Anwendungen, desweiteren aber auch Karteien, Karten, Pläne, Bild-, Film- und Tonmaterialien.
Die Archivwürdigkeit stellen die Archivare im Benehmen mit den abliefernden Dienststellen fest.
Archivwürdig ist auch, was aufgrund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften dauernd aufzubwahren ist.
Alle Unterlagen, die nicht mehr zur Aufgabenerfüllung benötigt werden, müssen der zuständigen Abteilung des Landesarchivs angeboten werden.