
Archive sind Kulturdenkmale, die vom Land zu schützen und zu pflegen sind. Das Landesarchiv nimmt die landesweiten Angelegenheiten der fachlichen Denkmalpflege und des Denkmalschutzes für die Archive wahr. Eine wichtige Aufgabe im Bereich Denkmalschutz ist die Veranlassung von Eintragungen denkmalwürdiger Archive in das Verzeichnis national wertvoller Archive in Baden-Württemberg und in das Denkmalbuch sowie die Begutachtung im Rahmen von Eintragungsverfahren; bei denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wirkt das Landesarchiv in Form einer archivfachlichen Stellungnahme mit. Die Archivabteilungen des Landesarchivs beraten die Eigentümer denkmalwürdiger Archive in Fragen des Denkmalschutzes und in archivfachlichen Fragen und bieten Unterstützung beim Aufbau und Betrieb eigener Archive und im Rahmen von Fördermaßnahmen an. Eine wichtige Sicherungsmaßnahme ist die Erschließung denkmalwürdigen Archivguts. Die Erschließungsmaßnahmen werden in der Regel durch die Stiftung Kulturgut finanziert. Das Landesarchiv plant in Absprache mit den Besitzern der Archive die Erschließungsprojekte, beantragt die erforderlichen Mittel bei der Stiftung und betreut die Durchführung.