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Landesarchiv >> Aufgaben und Dienstleistungen >> Nutzung

Nutzung

Die Nutzung der Archivalien ist nach den Bestimmungen des Landesarchivgesetzes jedem möglich. Die "Kunden" des Landesarchivs erhalten einen Nutzerausweis, der für alle Abteilungen gültig ist. Da Archivalien unersetzbare Unikate sind, können die wertvollen Originale nur in den Lesesälen des Landesarchivs eingesehen werden. Hier beraten die Archivarinnen und Archivare die Besucher und helfen bei der Ermittlung relevanter Unterlagen für die jeweilige Fragestellung. Bei der Nutzung von Archivalien sind Schutzfristen zu beachten: In der Regel müssen die Akten mindestens 30 Jahre alt sein, bevor sie eingesehen werden können. Enthalten sie sensible Daten zu einzelnen Personen, gilt eine Frist von zehn Jahren nach deren Tod. Im Einzelfall können die Schutzfristen auch verkürzt werden. Die Werkstätten fertigen auf Bestellung Reproduktionen.
Der Archivbesuch lässt sich anhand der Informationen auf der Website des Landesarchivs gut vorbereiten. Das Internetangebot des Landesarchivs bietet komfortable Recherchemöglichkeiten. Hier findet man die Beständeübersichtern aller Staatsarchive. Zahlreiche Findmittel sind bereits online einsehbar. Ausgewählte Quellen werden als Digitalisate präsentiert. Die Bestellung von Archivalien kann auch über das Internet erfolgen. Thematische Internetpräsentationen runden das Informationsangebot ab.