Die Abteilung Generallandesarchiv Karlsruhe ist zuständig für die allgemeinen und besonderen Verwaltungsbehörden, die Gerichte und sonstigen Stellen des Landes mit Sitz im Regierungsbezirk Karlsruhe sowie für die nachgeordneten Stellen des Bundes (im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 des Bundesarchivgesetzes vom 6. Januar 1988, BGBl I, S. 62), die ihren Sitz im Regierungsbezirk Karlsruhe haben, darüber hinaus für den Rechnungshof und den baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.
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