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Landesarchiv >> Staatsarchiv Freiburg >> Aufgaben und Zuständigkeit

Aufgaben und Zuständigkeit

Die Abteilung Staatsarchiv Freiburg ist zuständig für die allgemeinen und besonderen Verwaltungsbehörden und sonstigen Stellen des Landes mit Sitz im Regierungsbezirk Freiburg, für die Justizbehörden in den Landgerichtsbezirken Baden-Baden, Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut sowie für die nachgeordneten Stellen des Bundes (im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 des Bundesarchivgesetzes vom 6. Januar 1988, BGBl I, S. 62), die ihren Sitz im Regierungsbezirk Freiburg haben.

Zuständigkeit des Staatsarchivs Freiburg
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