
Das Fotografieren, Scannen oder sonstige Ablichten von Archivgut durch Nutzer ist nicht gestattet.
Kopien, Fotos und Siegelabgüsse werden, sofern eine Schädigung des Originals ausgeschlossen ist, durch Fachpersonal in den Werkstätten des Landesarchivs hergestellt. Das Angebot umfasst eine breite Palette von Reproduktionsformen, die von der einfachen Kopie als Arbeitsunterlage bis zur hochauflösenden, als Druckvorlage geeigneten Bilddatei reichen. Über sämtliche Dienstleistungen und Preise informiert die Landesarchivgebührenordnung.
Auftragsformulare für die Bestellung von Reproduktionen sind online und bei der Lesesaalaufsicht erhältlich, die auch die Aufträge entgegennimmt. Bei genauer Kenntnis der Archivsignaturen und Seitenangaben können sie dem verwahrenden Staatsarchiv auch direkt übermittelt werden. Die Kopien und Reproduktionen stehen für Sie nach einer gewissen Bearbeitungszeit im jeweiligen Archiv zur Abholung bereit, auch ein Versand oder ftp-Download ist möglich.
Reproduktionen von Archivgut dürfen nur mit Zustimmung der verwahrenden Archivabteilung und unter Angabe der von dieser festgelegten Signatur im Druck bzw. als elektronische Wiedergabe vervielfältigt und veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Die für die Genehmigung erforderlichen Angaben werden mit dem Formblatt Antrag auf Reproduktionsgenehmigung erhoben.