
Archivalien sind ein unersetzbares Kulturgut. Als einzigartige Quelle der historischen Forschung sind sie dauerhaft zu erhalten. Es ist deshalb unerlässlich, die vorgelegten Dokumente mit aller Sorgfalt zu behandeln.
Die Regeln für eine objektschonende Nutzung sind in der Lesesaalordnung detailliert beschrieben. Sie legen unter anderem fest,Ein Anspruch auf Vorlage von Originalunterlagen besteht nicht. Um nutzungsbedingte Schäden an häufig nachgefragten und besonders gefährdeten Beständen zu vermeiden, stellt das Landesarchiv in zunehmendem Maße Schutzfilme zur Verfügung. Sie können an den vorhandenen Lesegeräten (Readerprinter) eingesehen werden und bieten dem Nutzer die Möglichkeit zur unmittelbaren Anfertigung von Arbeitskopien.