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2/C. Der Justizminister rügt das Verhalten des Landtagspräsidenten - Wackers Stellungnahme vom 23. Mai 1933

 

 

 

 

 

 

 

 
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Einführung - inhaltliche Charakterisierung der Quelle

Das Quellenbeispiel enthält die Stellungnahme des entscheidungsberechtigten badischen Ministers Otto Wacker. Wacker erklärte sich, vor allem auf Grund der Intervention des Reichsstatthalters, bereit, das schon beschlossene Berufsverbot für Rechtsanwalt Waldeck aufzuheben. Sehr deutliche Kritik übte er dabei an dem Bittsteller Kraft: Dessen Petition an Wagner bewertete er als eine nicht zufällige, sondern politisch absichtliche bürokratische Fehlleistung des Landtagspräsidenten. - Handschriftliche Vermerke auf dem Originalschriftstück zeigen die Reaktion des Landtagspräsidenten. Sie machen deutlich, wie wenig er mit der Argumentation des Ministers einverstanden war.
   Wackers Schreiben an Kraft vom 23. Mai 1933 läßt die wichtigsten Merkmale eines behördlichen Aktenschriftstücks, wie sie auch im "Dritten Reich" gebräuchlich waren, erkennen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Schrifttafel

Quellennachweis

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Merkmale eines behördlichen Aktenschriftstücks aus dem "Dritten Reich"
 

Briefkopf  benennt den Absender, die Justizabteilung des Doppelministeriums, den Sitz der Landeshauptstadt und das Datum (normalerweise der Unterschrift).
 
Registrier-/Tagebuchnummer dient in der Regel der verwaltungsmäßigen Erfassung und Bearbeitung der zu einem "Vorgang" gehörenden Schriftstücke.
 
Empfänger des Schreibens wird im unteren Teil des ersten Blattes genannt.
 
Datum des Eingangs wird handschriftlich auf dem Schriftstück vermerkt
 
Betreff dient ebenfalls der Erfassung und Bearbeitung
 
Anrede und Grußformel fallen in der Regel weg
 
Unterschrift bildet den "Schlußstein im Bau des Schriftstücks":
"Nicht umsonst haftet der Blick des Lesers zunächst an dieser Stelle, wo im selbstgeschriebenen Namenszug Wesen und Wirkung der Persönlichkeit anschaulich werden" (Heinrich Otto Meisner).
Im "Dritten Reich" war die Floskel "Heil Hitler!" verbreitet.
 
Unterschrift des Konzipienten kann sich am Ende des Schriftstücks am rechten unteren Seitenrand befinden
 
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