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6. Das Verfahren gegen Pfau

Verurteilung Pfaus wegen Beleidigung der Staatsregierung

Auf die Publikation der Eulenspiegelausgabe vom Juni 1949 reagierten die württembergischen Behörden prompt. Beanstandet wurde vor allem der Artikel "Bekanntmachung der wohllöblich königlich Flachsenfingischen Regierung". Die Stuttgarter Polizeidirektion verlangte ein Verfahren gegen den Herausgeber. Kurz zuvor hatte sich eben diese Behörde bitter darüber beklagt, daß die Justiz dem Blatt zu viel durchgehen ließ:

Das Verfahren gegen den flüchtigen Ludwig Pfau zog sich über Monate hin und endete schließlich im Januar 1850 mit einem Urteil auf dreimonatige Haft und eine Geldstrafe von 30 Gulden. Pfau befand sich zu diesem Zeitpunkt längst im sicheren Schweizer Exil.