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B. Dokumente zum Verfahren gegen Ludwig Pfau

"Seit Juli 1849 lief beim Eßlinger Kriminalsenat ein Verfahren aufgrund des Tatbestandes einer Beleidigung der Staatsregierung, ... Am 5. Januar 1850 wurde die Anklage erhoben und vor das Eßlinger Schwurgericht verwiesen. Als Pfau sich binnen einer gesetzten Frist nicht meldete, erkannte der Kriminalsenat ihm am 11. Juni die bürgerlichen Rechte ab und beschlagnahmte sein Vermögen." Der Schwurgerichtshof fällte das Urteil in Abwesenheit Pfaus am 25. September.
 

Hintergrund: Württembergisches Gerichtswesen - Auswahl der Einzeldokumente

 

 

 

 

 

 

Hintergrundwissen: Württembergisches Gerichtswesen

Kreisgerichtshöfe
Im Jahr 1818 wurde in jedem der vier Kreise des Königreichs Württemberg ein einheitlicher Königlicher Gerichtshof bzw. Kreisgerichtshof eingerichtet, der in drei Senaten (Kriminal-, Zivil- und Vormundschaftssenat) sämtliche Rechtszweige umfaßte. Kreisgerichtshöfe befanden sich in Esslingen, Tübingen, Ellwangen und Ulm.

Staatsanwaltschaft und Schwurgerichte
Durch die neue württembergische Strafprozeßordnung vom 22.6.1843 wurde die aus Frankreich übernommene Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflege vorbereitet und - vorerst nur für schwere Fälle - als öffentlicher Ankläger an allen vier Kreisgerichtshöfen ein Staatsanwalt eingesetzt.
Größere Bedeutung gewann die Staatsanwaltschaft, als durch Gesetz vom 14.8.1849 Schwurgerichtshöfe eingeführt wurden. Neben dem Staatsanwalt des Gerichts und dem Gerichtsschreiber bestanden sie aus drei Richtern, die unter Zuziehung von zwölf Geschworenen über bestimmte Vergehen urteilten. Dazu gehörten auch die von Amts wegen verfolgten Pressevergehen.

Publikation der Straferkenntnisse
Die Straferkenntnisse der württembergischen Gerichtshöfe waren durch ein öffentliches Blatt bekanntzugeben.

 

 

 

 
Einzeldokumente
  1. Erlaß des Justizministeriums an den Staatsanwalt des Gerichtshofs für den Neckarkreis
  2. "Anklage-Act" gegen Ludwig Pfau
  3. Veröffentlichung des Urteils im Staatsanzeiger für Württemberg

 
 
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