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Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 139995382
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
Treffer: 18
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 495 U 44
Archivalieneinheit
Abt Emeran von Königsbronn verleiht mit Einwilligung der Äbte Johannes von Salem und Johannes von Bebenhausen dem resignierten Abt Helias eine Provision, indem er ihm freistellt, den Klosterhof in Reutlingen zu verwalten, oder daselbst ohne Amt, oder in Königsbronn oder an einem dritten Orte zu wohnen. / 23. Juni 1506

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Salem, Johannes II. Scharpfer; Abt, ca. 15./16. Jh.
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 495 U 70
Archivalieneinheit
Abt Johannes und der Konvent des Klosters Salem bescheinigen den Rückempfang eines Darlehens von 450 Gulden, welches Abt Jörg von Salem dem verstorbenen Abt Hildebrand und dem Konvent des Klosters Königsbronn vor vielen Jahren gegeben hatte. / Martini

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Salem, Johannes II. Scharpfer; Abt, ca. 15./16. Jh.
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 495 Bü 85
Archivalieneinheit
Schlat, Schnaitheim, Seegarten, Söhnstetten, Unterböbingen / 1458-1586

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Salem, Johannes II. Scharpfer; Abt, ca. 15./16. Jh.
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 602 Nr 8737 = WR 8737
Archivalieneinheit
Abt Johann von Salem als Kommissar des Abts von Citeaux und des Generalkapitels erlaubt dem Kloster Bebenhausen, seinen Besitz in Gomaringen an das Spital in Reutlingen zu verkaufen. / 1499 Jan. 15

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Salem, Johannes II. Scharpfer; Abt, ca. 15./16. Jh.
Hauptstaatsarchiv Stuttgart {B 456 U 297 (+)}
Archivalieneinheit
Burkard von Freyberg, Domherr und oberster Obleier des Domstiftes zu Augsburg, gibt dem Kl. H. 235 fl rh für die Anschaffung eines Kelches und Meßbuches, wofür H. sich mit Zustimmung des Abtes von Salmannsweiler verpflichtet, einen Priester zu unterhalten, der wöchentlich am Freyberger Altar 2 Messen lesen soll. Ein Haus für den Kaplan wurde vor der Klosterpforte schon erstellt. / 1496

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Salem, Johannes II. Scharpfer; Abt, ca. 15./16. Jh.
Hauptstaatsarchiv Stuttgart {B 456 U 323 (+)}
Archivalieneinheit
Äbtissin Waldpurg und der Kv. des Kl. Gutenzell und Äbtissin Agnes und der Kv. zu H. nehmen ihre im Lauf der letzten Jahrzehnte gemeinsam erworbenen Güter (meist Weinberge) zu Markdorf mit Zustimmung des Abtes Johann von Salem (Salmannsweiler) in getrennte Verwaltung nach einer durch unparteiisches Los erfolgten Teilung. Da der Teil des K. Gutenzell um 20 lb d höher veranschlagt wird, wird Kl. H. dieser Betrag erstattet. / 1504

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Salem, Johannes II. Scharpfer; Abt, ca. 15./16. Jh.
Hauptstaatsarchiv Stuttgart {B 456 U 330 (+)}
Archivalieneinheit
Abt Johann und der Kv. zu Salem (Salmannsweiler) tauschen mit dem Kl. H. ihr frei eigenes Haus mit Hofreite, Garten, 2 J. Acker und 2 T. Wiesen zu Baustetten, die durch FN, Vorbesitzer und Anlieger näher beschrieben sind, gegen ein Erblehengut zu Sulmingen (Haus, Hofreite, Garten und 2 J. Acker), dessen Erbgerechtigkeit Kl. Salem von dem letzten Inhaber zuvor erworben hatte. / Fr. nach Ulrich

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Salem, Johannes II. Scharpfer; Abt, ca. 15./16. Jh.
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 522 K U 131
Archivalieneinheit
Hans Tübing, Vogt in Ittendorf, Klaus Rephun, Ammann zu Hagnau, und die Richter daselbst bekennen, daß Streit war zwischen Johann [II. Scharpfer], Abt zu Salem, und Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, über die Einfriedung ("wegen der züne und frids") des Kirchhofs, das Kirchgäßlein bis zum Törlein hinab, von dort unter dem Salemer Rebgarten herum bis in den "bug" zum Brunnentor. Das Gericht entscheidet in der Güte, daß Weingarten die Zaunpflicht vom Törlein bis zum Brunnentor haben soll, während Salem nicht schuldig ist, im Kirchgäßlein zu verfrieden. / uff möntag nach dem vasten sonntag Judica

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Salem, Johannes II. Scharpfer; Abt, ca. 15./16. Jh.
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 523 U 2410
Archivalieneinheit
Abt Johannes II. von Salmannsweiler vertauscht an Abt Johannes III. von Weißenau einen Leibeigenen von Adelsreute gegen einen solchen von Oberzell. / Samstag vor St. Jakob

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Salem, Johannes II. Scharpfer; Abt, (1494-1510)
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 523 U 3846
Archivalieneinheit
Urkunde des Abts Johannes II. und des Konvents von Salmannsweiler über die Vertauschung einer Leibeigenen von Waldberg an der Schussen an das Kloster Weißenau gegen eine solche von Tennenmoos / Donnerstag nach Allerheiligen

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Salem, Johannes II. Scharpfer; Abt, (1494-1510)
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 523 U 3319
Archivalieneinheit
Manumissionsbrief des Abts Johannes II. und des Konvents von Salmannsweiler für Matthias Bopp von Mettenberg / Samstag nach St. Jakob

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Salem, Johannes II. Scharpfer; Abt, (1494-1510)
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 523 U 1929
Archivalieneinheit
Manumissionsbrief des Abts Johannes II. und des Konvents von Salmannsweiler für Dorothea Michel von Hinterhof, Ehefrau des Hans Diezler von Lempfriedsweiler / Mariä Himmelfahrt Abend

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Salem, Johannes II. Scharpfer; Abt, (1494-1510)
Hauptstaatsarchiv Stuttgart {U 70 = H 102/39 Bd. 11 Bl. 45r ff.}
Archivalieneinheit
Abt Johannes, Kloster Salem, bestätigt als Visitator des Klosters Königsbronn dessen Gütertauschverträge mit Herbrechtingen und Anhausen von 1508. / Samstag vor dem Sonntag Letare

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Salem, Johannes II. Scharpfer; Abt, (1494-1510)
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 1 T 1-5 U 84
Archivalieneinheit
Simon Hornstein (Symon Hornstain), zu Kalkreute (Galchrutin) gesessen, bekundet, dass er von Abt Johannes [II. Scharpfer] und dem gemeinen Konvent des Gotteshauses Salem (Salmanswiler) deren Hof zu Kalkreute mit Haus, Hofraite, Äckern, Wiesen, allen Gewohnheiten, Rechten und Zugehörungen empfangen hat, welchen vormals Jakob Bosch ebenfalls vom Gotteshaus Salem innegehabt und bebaut hat. Der Aussteller bekommt den Hof und seine Zugehörungen nach den Gewohnheiten und dem alten Herkommen des Gotteshauses geliehen, ohne Gold, Silber und ohne allen Vorteil. Solange der Aussteller den Hof innehat und bebaut, hat er den Hof künftig jedes Jahr zu gegebener Zeit dem Abt und Konvent beziehungsweise deren Amtsleuten ganz frei, ledig und los von seinen Händen in die ihrigen zu übergeben. Wenn der Aussteller ihnen den Hof aufgetragen hat, können sie ihn dem Aussteller wiederum leihen oder nicht. Sollte dem Aussteller über kurz oder lang der Hof entzogen werden, so verzichtet er in diesem Falle für sich und seine Erben auf jegliche Forderungen und Ansprüche am Hof und seinen Zugehörungen. Der Aussteller verspricht, den Hof und seine Zugehörungen in guten wesentlichen Ehren und Bau zu halten und dem Gotteshaus für die Dauer seiner Inhaberschaft künftig jährlich 1 Malter Vesen, 3 Malter Roggen, 2 Malter Hafer, 14 Schilling Pfennig, 2 Hühner, 1 Fasnachtshenne und 1/2 Viertel Eier zu rechtem Zins und Gült zu reichen; Korn und Geld sollen auf den Martinstag, Hühner und Eier zur gewohnten Zeit in den Hof des Klosters nach Pfullendorf zu sicheren Händen überantwortet werden. Das Gotteshaus soll dem Aussteller für den Bedarf des Hofes Zimmerbrennholz und Zäune zur Verfügung stellen, die der Aussteller in Absprache mit dem Bannwart schlagen darf. / 1504 April 6 (vff den hailigen osterabend)

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Scharpfer, Johannes; Abt, Salem
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 1 T 1-5 U 140
Archivalieneinheit
Abt Johannes [II. Scharpfer] und der gemeine Konvent des Gotteshauses Salem (Salmanswiler), Zisterzienserordens, bekunden, dass sie der Priorin und dem gemeinen Konvent des Gotteshauses zu Habsthal, Predigerordens, zwei Höfe zu Rosna (Rosenow) mit allen Nutzungen, Gewohnheiten, Rechten und Zugehörden zu einem steten und ewigen Zinslehen geliehen und verliehen haben. Den einen Hof bebaut derzeit Hans Bengel genannt Stocker und den anderen Hans Nuber, beides Habsthaler Hintersassen. Die Priorin und der Konvent zu Habstahl sollen die beiden Höfe mit allen Zugehörungen künftig ewiglich innehaben, bessern, nutzen, nießen, verleihen, besetzen und entsetzen und damit verfahren, wie es ihnen und ihrem Kloster am Füglichsten ist, unverhindert durch das Gotteshaus Salem. Dafür soll dem Gotteshaus Salem jährlich 1 Pfund Wachs als rechter Zins gegeben und zu sicheren Händen in den dessen Hof nach Pfullendorf überantwortet werden. Sooft ein neuer Herr und Abt in das Gotteshaus Salem eingesetzt wird, sollen die beiden Höfe binnen Jahresfrist von demselben neuen Herrn und Abt in allen Rechten wieder empfangen und darum Urkunden ausgestellt werden. Sollten die Priorin und der Konvent von Habsthal die Höfe eines Tages verkaufen wollen, wozu sie Befugnis haben, soll das Lehenrecht des Gotteshauses Salem davon unberührt weiter bestehen bleiben. / 1508 Januar 10 (vff mentag nach der hailgen dry kunig tag)

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Scharpfer, Johannes; Abt, Salem
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 1 T 1-5 U 141
Archivalieneinheit
Jodokus [II. Necker] (Jos), Abt des Gotteshauses Salem (Salmanswiler), bekundet, dass die Priorin und der gemeine Konvent des Gotteshauses Habsthal, Predigerordens, einst von seinem Vorgänger Abt Johannes [II. Scharpfer] seligen Gedächtnisses zwei Höfe zu Rosna (Rosenow), die von Hans Bengel genannt Stocker und Hans Nuber als Hintersassen Habsthals bebaut werden, mitsamt allen Nutzungen, Gewohnheiten, Rechten und Zugehörungen ausweislich des erhaltenen Lehenbriefes und des gegebenen besiegelten Reverses zu einem steten und ewigen Zinslehen empfangen und gepachtet (bestannden) haben. Ein Artikel in den Briefen besagt, dass im Falle einer Neueinsetzung des Herrn und Abtes im Gotteshaus Salem binnen Jahresfrist beide Höfe mit ihren Zugehörungen vom neuen Herrn und Abt wiederum empfangen werden müssen. Da Abt Johannes in vergangener Zeit mit Tod abgegangen ist und der Aussteller zum Prälaten und Abt des Gotteshauses Salem eingesetzt und bestätigt worden ist, haben die Priorin und der Konvent von Habsthal die beiden Höfe mit ihren Zugehörungen, wie ihnen das zu tun gebührt, wiederum vom Aussteller empfangen und gepachtet. Die Priorin und der Konvent sowie alle ihre Nachkommen sollen die beiden Höfe mit ihren Zugehörungen künftig innehaben, nutzen, nießen und damit umgehen, wie es die genannten Lehenbriefe ausweisen, die weiterhin in Kraft bleiben, bis neue Änderungen laut der Lehenbriefe geschehen werden. / 1512 Februar 14 (vff Sant Valentins tag)

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Scharpfer, Johannes; Abt, Salem
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 1 T 1-5 U 142
Archivalieneinheit
Amandus [Schäffer], Abt des Gotteshauses Salem (Salmenschwyln), bekundet, dass die Priorin und der gemeine Konvent des Gotteshauses Habsthal, Predigerordens, einst von seinem Vorgänger Abt Johannes [II. Scharpfer] seligen Gedächtnisses zwei Höfe zu Rosna (Rosenow), die von Hans Bengel genannt Stocker und Hans Nuber als Hintersassen Habsthals bebaut werden, mitsamt allen Nutzungen, Gewohnheiten, Rechten und Zugehörungen ausweislich des erhaltenen Lehenbriefes und des gegebenen besiegelten Reverses zu einem steten und ewigen Zinslehen empfangen und gepachtet (bestanden) haben. Ein Artikel in den Briefen besagt, dass im Falle einer Neueinsetzung des Herrn und Abtes im Gotteshaus Salem binnen Jahresfrist beide Höfe mit ihren Zugehörungen vom neuen Herrn und Abt wiederum empfangen werden müssen. Da Abt Jodokus [II. Necker] (Jos) selig in vergangener Zeit mit Tod abgegangen ist und der Aussteller zum Prälaten und Abt des Gotteshauses Salem erwählt, eingesetzt und bestätigt worden ist, haben die Priorin und der Konvent von Habsthal die beiden Höfe mit ihren Zugehörungen, wie ihnen das zu tun gebührt, wiederum vom Aussteller empfangen und gepachtet. Die Priorin und der Konvent sowie alle ihre Nachkommen sollen die beiden Höfe mit ihren Zugehörungen künftig innehaben, nutzen, nießen und damit umgehen, wie es die genannten Lehenbriefe ausweisen, die weiterhin in Kraft bleiben, bis neue Änderungen laut der Lehenbriefe geschehen werden. / 1530 Januar 5 (vff Mitwoch vor der hailigen dry kunig tag)

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Scharpfer, Johannes; Abt, Salem
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 26 T 2 Nr. 194
Archivalieneinheit
Johannes Hug, Propst zu St. Johann in Konstanz, Richter und nachdelegierter Kommissär des Abtes Johannes [II. Scharpfer] von Salem, Zisterzienserordens und Konstanzer Diözese, und Lukas Conrater, Dr. iur. decr., Propst zu St. Stephan und Domkanoniker der Konstanzer Kirche, bekunden als Beauftragte des Apostolischen Stuhles, dass vor ihnen im Offizialat des Konstanzer Bischofshofes Propst und Konvent des Klosters Beuron (Buren), Regularkanoniker St. Augustinusordens und Konstanzer Diözese, einerseits und Frau Willa Koch (Willam Köchin) von Dotternhausen (Toternhusen) andererseits wegen der Rückgabe einiger von der Beklagten einbehaltener Früchte ihres verstorbenen Ehemannes Burkhard Koch, des Rektors der Kapelle zu Bubsheim, erschienen sind, um von den Ausstellern einen Urteilsspruch in ihrer streitigen Angelegenheit zu erhalten. Zuvor hatten die Herren von Beuron an den Apostolischen Stuhl appelliert, der bereits im Dezember 1507 die Sache dem Abt Johannes [II. Scharpfer] von Salem und Dr. Lukas Conrater zur Entscheidung übertragen hatte. Abt Johannes [II. Scharpfer] von Salem übertrug daraufhin am 19. April 1508 aufgrund vielfältiger Amtsgeschäfte seine päpstliche Beauftragung an Johannes Hug, den Propst von St. Johann in Konstanz. Das Offizialat verurteilt Willa Koch unter Widerrufung eines früheren Urteils dazu, die betreffenden Früchte an den Propst und den Konvent von Beuron zu restituieren. / die vero Lune vicesimaprima Mensis Maii

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Scharpfer, Johannes; Abt, Salem
Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 139995382
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
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