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Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 137656890
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
Treffer: 1
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 522 III U 532
Archivalieneinheit
Kaiser Friedrich III. bzw. dessen Kammergericht urteilt in Appellationssache des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten gegen Hans Mair Rogg ("Mayerrogk") und Cristan Knopf betreffend den Meierhof in Oberrammingen. In der Vorinstanz hatten Graf Wilhelm von Öttingen und Veit von Rechberg als Vorsitzende ("Gemeine") eines Schiedsgerichts ein Urteil zugunsten der letzteren gefällt. Der Abt greift vor dem Kammergericht, das unter Vorsitz des Bischofs Ulrich [von Nußdorf] von Passau tagt, dieses Urteil mit der Begründung an, die Schiedsrichter hätten Mair Rogg den streitigen Hof aufgrund einer nicht ordnungsgemäß durchgeführten Beweiserhebung als Erbgut zugesprochen. Er beansprucht den Hof als Stiftungsgut "mit ganzer Eigenschaft". Mair Rogg verweist darauf, daß das Beweisverfahren nach der Gewohnheit des Landes vorgenommen worden sei. Im übrigen habe der Abt in der Schiedsgerichtsvereinbarung ("Kompromiß") versprochen, sich an das ergangene Urteil zu halten. Das Kammergericht erklärt die Appellation für zulässig und hebt das Urteil der Vorinstanz auf. / am sechsten tag des monads Apprillis

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Passau, Ulrich von Nußdorf; Bischof, -1479