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Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 136223974
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
Treffer: 15
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 216 Bü 17, 5
Dokument
Alexander von Pappenheim, Hans Ludwig von Ulm, Hans [Sürg] von Syrgenstein, Hans Ulrich von Ramschwag, Albrecht Vogt von Altensummerau und Praßberg vergleichen einen Streit zwischen der Vormundschaft der Kinder des Gabriel Dionys von Schellenberg zu Kißlegg und der Stadt Wangen wegen des Ankaufs eines Wangener Ausbürgerguts durch die Vormundschaft. / 17. Juli 1608

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Pappenheim, Alexander von; Reichserbmarschall, 1530-1612
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 486 U 556
Archivalieneinheit
Kaiser Rudolf II. verkaufte am 24. Juni 1579 dem Reichserbmarschall Alexander zu Pappenheim um 22 000 fl auf 15 Jahre einen Zins von 1 100 fl aus dem Aufschlag zu Engelharzell bei Passau, den dieser zweimal um 5 Jahre verlängern ließ und der am Datum der Urkunde abermals um 5 Jahre verlängert wird. Bürgen für diese neuerliche Verlängerung sind Abt Balthasar von Rot und Abt Thomas von Elchingen mit ihren Konventen. Sie bürgen jeder für 11 000 fl Hauptsumme und den daraus gehenden Zins. Besiegelt mit dem kaiserlichen Majestätssiegel, mit eigenhändiger Unterschrift des Kaisers. Gegeben zu Prag, 24. Juni 1604. , 1 großes Siegel in Holzkapsel, gut erh. / 24. Juni 1604

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Pappenheim, Alexander von; Reichserbmarschall, 1530-1612
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 486 U 645
Archivalieneinheit
Ott Heinrich Fugger, Freiherr von Kirchberg und Weißenhorn, Herr zu Bienenbach, quittiert die Bezahlung der 11 000 fl Bürgschaft samt Zinsen, die das Kloster Rot seit 1559 gestellt hatte. Die Schuldverschreibung gegen Alexander von Pappenheim von 1579 war durch Erbschaft in den Besitz der Fugger gelangt, indem Ott Heinrich die Tochter Anna der Freiherrn von Pappenheim geheiratet hatte. Nunmehr bestätigt er in aller Form, daß er keine Ansprüche mehr an das Kloster habe. Siegler: Der Aussteller, der eigenhändig unterschreibt. , 1 S. in Holzkapsel anh., gut erhalten. / 11. Mai 1619

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Pappenheim, Alexander von; Reichserbmarschall, 1530-1612
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 486 U 203
Archivalieneinheit
Urteilsbrief des Hans Haintzel, Pflegers zu Mundelheim, und Sebolt Schad in der Totschlagsache des Sigmund Golter von Habseck und Jörg Ermann zu Zell in der Pfarrei zu Rot gesessen, die den Zacharias Wickgö, genannt Dreier zu Mittelried, in der Tannheimer Pfarrei ermordet haben. Dieser hat Kinder hinterlassen aus seiner 1. Ehe mit Agnes Briemin, nämlich Agnes, Elsbeth und Lienhart, die Abt Johann von Kempten zinspflichtig sind, welcher sich ihrer Sache annimmt, und aus der 2. Ehe mit Magdalene Fenni, deren sich Alexander zu Bappenhain, des hl. römischen Reichs Erbmarschall, von sein und seines Bruders wegen als ihren Leibeigenleuten annimmt. Ulrich von Frundsberg zu St. Petersberg, Ritterhauptmann, hat den Gerichtstag nach Memmingen anberaumt auf Datum des Briefs, kann aber nicht selber erscheinen und beauftragt die obengenannten Tädingsleute. Diese fällen das Urteil: 1.) Die Täter sollen bei dem Pfarrer zu Tannheim Seelenmessen für den Erschlagenen lesen lassen 2.) desgleichen zu Münchrot 50 Messen und 3 Hochämter, sowie Geld und Kerzen stiften 3.) sie müssen 4 Wallfahrten unternehmen: Nach Rom, oder wo sie römische Gnade finden, nach unser lb. Frauen zu Ach, zu Einsiedeln und zu St. Lienhart nach Inchenhofen. 4.) Sie müssen für den Erschlagenen ein steinernes Kreuz 5 Schuh lang, 3 breit, 1 dick zum Gedächtnis setzen lassen. 5.) All dies hat binnen Jahresfrist zu geschehen. 6.) Als Sühnegeld haben sie den Kindern aus 1. Ehe 100 rheinische Gulden zu bezahlen, der 2. Frau und ihren Kindern 150 rheinische Gulden. 7.) Abt Heinrich von Rot soll den Kindern und der Witwe von ihrem im Bereich von Kloster Rot gelegenen Gütlein nichts nehmen und keine Forderung darauf erheben. 8.) Damit soll die Sache erledigt sein und die Parteien einander nichts nachtragen. Das Urteil wird von Joachim von Uttenried, Vogt zu Wolkenberg, und Jörg von Riethain, Vogt zu Legau, als Anwälten des Klosters Kempten und Vögten der Kinder aus 1. Ehe und mit ihnen von Peter und Jakob den Kaysern,genannt Briemen, zum Briemen gesessen, den Vettern der 3 Kinder, anerkannt. Ebenso für die Witwe und ihre Kinder von Philipp Wiedlin, Amann zu Grünenbach, Anwalt des Alexander Marschalk und seines Bruders. Siegler: Die beiden Tädingsleute, Joachim von Uttenried, für Philipp Wiedlin: Gebhart Gab, Bürger zu Memmingen. 1484, auf Mittwoch, St. Katharinen der hl. Jungfrauen Abend. , 4 Siegel fehlen. Das rechte Viertel der Urkunde ist abgerissen,liegt aber bei. / 24. November 1484

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Pappenheim, Alexander von; Reichserbmarschall, 1530-1612
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 486 Bü 77
Archivalieneinheit
Schadlosverschreibungen von dem Haus Österreich für die Bürgschaften des Klosters Rot. Verschreibung Erzherzog Ferdinands für Abt Johannes über je 500 fl von Joachim Pflumer und Stoffel Grätter zu Biberach, Innsbruck 5. Juli 1527. Kopie Papier - 3 Blatt. Verschreibung Erzherzog Ferdinands für Abt Konrad über 2000 fl s.d. (um 1540) - Kopie Papier-8 Blatt. Verschreibung des Georg Ilsung zu Trutzburg, Landvogt in Schwaben, und des Kosman Gienger zu Wolfegg, Räte des Käufers, für Abt Martin von Rot und Abt Martin von Weißenau über 6000 fl von Jakob Truchseß, Hans Jakob Hundbiß und den Töchtern Ludwigs von Schönau. 1. Nov. 1575. Orig. Pap. - beschädigt - mit 2 aufgedrückten Papiersiegeln. Verschreibung Erzherzog Ferdinands für Abt Oswald von Schussenried und Abt Martin von Rot über 27 451 fl von verschiedenen Geldgebern. Innsbruck, 27. April 1580 - Kopie Papier -3 Blatt. Verschreibung Kaiser Rudolfs II. für die Klöster Rot und Elchingen über 22000 fl Kapital von Marschall von Pappenheim. Prag, 1604. Vidimierte Kopie - durch Nässe beschädigt -4 Blatt / 1527-1604

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Pappenheim, Alexander von; Reichserbmarschall, 1530-1612
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 486 Bü 68
Archivalieneinheit
Schreiben des Erbmarschalls von Pappenheim an Philipp Renner von Allmendingen, seinen Vetter, wegen der Ablösung von 3000 fl, die er ihm 1593 vorgestreckt hat. Wertingen, 8. Mai 1604 - Kopie Papier. Schreiben der kaiserlichen Hofkammerräte zu Prag an die Hofkammerräte zu Wien wegen der Schönauischen Bürgschaft des Klosters Rot und Weißenau. Prag, 12. Oktober 1611 - Kopie Papier. Schreiben des Klosters Roggenburg an die kaiserlichen Kommissare wegen der Bezahlung der Reichssteuer, s.d. Kopie Papier / 1604-1611

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Pappenheim, Alexander von; Reichserbmarschall, 1530-1612
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 486 Bü 67
Archivalieneinheit
Konzepte von Schreiben des Klosters Rot an verschiedene weltliche Herrn, die kaiserliche Bürgschaft betreffend / 1604-1614

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Pappenheim, Alexander von; Reichserbmarschall, 1530-1612
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 486 Bü 1767
Archivalieneinheit
Schreiben verschiedener Absender an Kloster Rot. Konzept eines Schreibens des Klosters an Josen von Hornstein und Verhaftung, damit des Gotteshaus Abgeordneter Gewalthaber um die bei Josen von Hornstein noch ausständige Summe Gelds entricht und bezahlt werden, um 1560. Intercessionsschreiben Ludwigs v. Neuhausen zu Weißenstein, Hans Friedrichs von und zum Stain und Kaspars v. Laubenberg für Anna Wöhlin, ihre alte Beschließerin, mit der Bitte, sie aus der Leibeigenschaft zu entlassen. 1577. Litterae dui. Abbatis et parochi in Beuderen, quibus precatur ut Abbas Rotensis summam in itinere expensam Tabellario Dilingano restituat. 1591. Interzessionsschreiben Carls von Weiden, den Johann Fux zu Unterstolzingen für einen reisigen Knecht aufzunehmen. 1591. Alexander von Pappenheim begehrt, zu seiner vorhabenden Reise in Ungarn ein Wagenpferd 3 Monat lang herzuleihen. 1599. Schreiben von Rot wegen der Ausfertigung eines Kaufbriefs über einen Holzkauf. Fragment um 1600 / 1560-1599

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Pappenheim, Alexander von; Reichserbmarschall, 1530-1612
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 515 II U 3066
Archivalieneinheit
Alexander Marschall von Pappenheim zu Grönenbach, Rat Erzherzog Ferdinands [II.] von Österreich, beurkundet, dass sich Agatha Pettrich, eheliche Tochter des Hans Pettrich und "zum Pettrichs Legauer" gesessen, gemeinsam mit einem Kind und um eine nicht spezifizierte Gegenleistung von seiner Leibherrschaft gelöst hat. Auch namens seiner Erben spricht der Aussteller genannte Agatha, ihr Kind und alle weiteren Kinder, die sie womöglich künftig empfängt, von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes los, gewährt denselben freien Zug und erlaubt die Annahme von Zunft- oder Bürgerrecht, Schutz und Schirm "wa, wie vnd bei weme si wellen, nach irem guetbeduncken vnd gevallen", wobei von seiner Seite keine Behinderung zu gewärtigen sein wird, weil er hiermit auf sein bisheriges Eigentum mit allen Gerechtigkeiten ausdrücklich verzichtet und garantiert, deswegen künftig keine Ansprüche oder Forderungen mehr zu stellen. / 10. Februar 1571

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Pappenheim, Alexander von; Reichserbmarschall, 1530-1612
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 515 II U 3243
Archivalieneinheit
Alexander Reichserbmarschall von Pappenheim zu Grönenbach und Hetzlinshofen, kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Anna Dilper, eheliche Tochter des Michel Dilper "im riedt genannt Dilpers, Aichstetter pfarr" [= Dilpersried] und der bereits verstorbenen Agatha Hew, gegen eine Gebühr in nicht genannter Höhe von seiner Leibherrschaft freigekauft hat. Also spricht der Aussteller genannte Anna von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes ledig und los, erlaubt ihr, nach Gutbedünken in Städte, Märkte, Dörfer oder auf das Land zu ziehen und Schutz und Schirm, auch Zunft- und Bürgerrecht anzunehmen, bei wem und wo immer sie will, ungehindert durch ihn, der hiermit auch namens seiner Erben ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum verzichtet und garantiert, künftig gegen sie oder ihre Erben weder gerichtlich noch außergerichtlich irgendwelche Ansprüche oder Forderungen von Leibeigenschafts wegen mehr zu stellen. / 10. April 1597

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Pappenheim, Alexander von; Reichserbmarschall, 1530-1612
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 522 III U 1830
Archivalieneinheit
Reichserbmarschall Alexander Freiherr zu Pappenheim, Herr zu Grünenbach, kaiserlicher Rat und Oberster, Joachim von Sürgenstein zu Amtzell, bayerischer Rat, Hans Ulrich von Schellenberg zu Kisslegg und Waltershofen, Jos Ludwig von und zu Ratzenried, Gebrüder Hauprecht und Friedrich von Humpis von Waltrams zu Pfaffenweiler und Schonburg, bekennen als Pfleger, Vormünder und Verwandte von Wilhelm, Küngolt, Helena und Barbara, nachgelassene Kinder des Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute und seiner Ehefrau Euphrosina ("Eufrasina") geborene von Sürgenstein, daß die genannten Töchter Helena und Barbara wegen ihrer Gebrechlichkeit von Äbtissin und Konvent des Stifts Lindau auf Lebenszeit Wohnung und Unterhalt erhalten haben laut eines inserierten Leibgedingbriefs vom selben Datum. Bereits früher war ihre Schwester ¿Maria Gremlich ins Stift aufgenommen worden. Die Pfleger werden den Mädchen lebenslang Kleidung und Bettzeug bezahlen, Waschen, Säubern und "bestrichen" übernimmt aber das Stift. Essen und Trinken erhalten sie wie die Chorfrauen an deren Tischen. Sie haben eine Magd, die ihnen aufwartet und in der übrigen Zeit dem Kloster mit Spinnen und anderem dient. Zur Wohnung bekommen sie eine eigene Stube und Kammer einschließlich Heizung und Versorgung in gesunden und kranken Tagen. Die Kosten für Badekuren ("badenfart"), Ärzte und Apotheker tragen die Pfleger und Verwandten. Diese müssen für die Mädchen auch sorgen, wenn der Konvent das Stift wegen Krieg oder Seuchen zeitweilig verläßt. Dauert die Abwesenheit länger als einen Monat, werden Abzüge am Kostgeld gemacht. Nach ihrem Tod können sie abgeholt und im Familienbegräbnis beigesetzt werden, andernfalls wird man sie im Stift neben ihrer Schwester beisetzen. Das Stift erhält bei Einzug der Mädchen als einmalige und dauerhafte Stiftung 1500 fl rh, ferner als jährliches Kostgeld 200 fl, das aus den Einkünften des Schlosses Hasenweiler bezahlt wird. Zusätzlich werden 50 fl jährlich entrichtet, damit die Kinder nach ihrem "Ehrenstand" gekleidet, auch für Ärzte und Apotheker gesorgt werden kann. / den zwen und zwaintzigisten monats tag February

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Pappenheim, Alexander von; Reichserbmarschall, 1530-1612
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 523 U 3910
Archivalieneinheit
Manumissionsbrief des Erbmarschalls Alexander von Pappenheim für Anna Vischer, Ehefrau des Notars und Landgerichtsprokurators Georg Krenkel zu Weingarten, und ihrer 3 Kinder / 10. Mai 1598

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Pappenheim, Alexander von; Reichserbmarschall, 1530-1612
Staatsarchiv Sigmaringen Ho 80 T 2 Nr. 347
Archivalieneinheit
Teilungsvertrag über das Dorf Bittelschieß zwischen den Junkern Jakob Gremlich dem Älteren von Jungingen zu Menningen und Wolf[gang] Gremlich dem Älteren von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute, unter Vermittlung kaiserlicher Kommissäre, des Erbmarschalls Alexander von Pappenheim und des Jos Ludwig von und zu Ratzenried: Junker Jakob Gremlich dem Älteren von Jungingen werden zugesprochen: das Kirchlein zu Bittelschieß, gen. Eigenleute zu und außerhalb von Bittelschieß, gen. Höfe und Soldgüter (gegliedert nach Äckern in den drei Eschen des Ortes, Wiesen, jährlichen Erträgen und Beschwerden), die Zehntscheuer, Holzmarken, Holzäcker und Fischwasser. Junker Wolf Gremlich dem Älteren von Jungingen werden zugesprochen: die Mühle zu Bittelschieß, gen. Eigenleute zu und außerhalb von Bittelschieß, gen. Höfe und Soldgüter (gegliedert nach Äckern in den drei Eschen des Ortes, Wiesen, jährlichen Erträgen und Beschwerden), Fischwasser, Holzmarken, Holz sowie die Mühle unterhalb des Dorfes Bittelschieß. Es folgen Ausführungen u. a. zum Niedergericht, zur Bestrafung von Freveln, zu gemeinsam zu nutzenden Rechten, Trieb und Tratt, Wunn und Weid, Holz und Wald, dem von den Junkern gemeinsam betriebenen Rebgarten in Sipplingen, den Marken und ihrer Versteinung. / 1578 Dezember 12

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Pappenheim, Alexander von; Marschall, 1530-1612
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 1 T 1-5 U 461
Archivalieneinheit
Vergleich und Teilbrief über den Flecken Bittelschieß, Eigentum, Herrlichkeiten, Rechte, Gerechtigkeiten, Gerichte und Nutzungen daselbst zwischen den Vettern Jakob Gremlich von Jungingen zu Menningen und Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute, aufgerichtet durch die kaiserlichen Kommissare Alexander von Pappenheim, Reichserbmarschall zu Grönenbach etc. und Jos Ludwig von und zu Ratzenried. Mithilfe der von beiden Teilen deputierten Schreiber, vonseiten Wolfgang Gremlichs Georg Röser, des schellenbergischen Schreibers zu Kißlegg, und vonseiten Jakob Gremlichs, Johann Jakob Joch, des Stadtschreibers zu Pfullendorf, und einigen Landmessern wird der Flecken und seine Markung beschrieben und vermessen. Gemeinsam wird ein Korporalbuches mit zwei Abteilungen für jede Seite als Ergebnis erstellt und von beiden Seiten überprüft. Danach werden durch die Schreiber zwei Teilrödel ausgefertigt, wobei das freie Los entscheidet, wer welchen Teil bekommt.
Zunächst wird der Teil des Jakob Gremlich beschrieben (S. 5-34):
- Kirchlein zu Bittelschieß samt Zugehörden an Äckern und Wiesen
- 31 Eigenleute zu und außerhalb von Bittelschieß
- Höfe und Soldgütlein mit Äckern, Wiesen, Erträgen und Beschwerden
- Zehntscheuer
- Holzmarken
- Fischwasser
Es folgt der Teil des Wolfgang Gremlich (S. 34-63):
- Mühle zu Bittelschieß samt Zugehörden
- 26 Eigenleute zu und außerhalb von Bittelschieß
- Höfe und Soldgütlein mit Äckern, Wiesen, Erträgen und Beschwerden
- Zinsen zu Göggingen
- Drei Erblehen zu Krauchenwies
- Fischwasser
- Holzmarken
- Mühle unterhalb des Dorfes Bittelschieß
Es folgen übergreifende Regelungen (S. 63-74) unter anderem zu Freveln, Fahren, Reiten, Stegen, Wegen, Trieb, Tratt, Wunn und Weid, Auslosung der Teile des gemeinsamen Rebgartens zu Sipplingen, Benutzung der Mühle, Umgang mit Missverständnissen, Dorfetter, Pflichten der Huber und Eigenleute und zur Gültigkeit der Korporalbücher. Beide Parteien bekunden, dass sie die gefundene Teilung einhalten und nicht zuwiderhandeln. Die kaiserlichen Kommissare ratifizieren den Vergleich.
Dem Vergleich und Teilbrief angehängt sind ein Appendix und kurzer summarischer Extrakt, was jeder Junker in seinem angefallenen Teil nutzen kann und innehat (S. 74-76), eine Beschreibung der Marken des Bittelschießer Trieb- und Trattbezirks (S. 77-85) sowie die am 9. März 1580 nachträglich getroffene Aufteilung des Sipplinger Rebgartens (S. 85-87). / 1578 Dezember 12 - 1580 März 9

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Pappenheim, Alexander von; Marschall, 1530-1612
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 1 T 1-5 U 462
Archivalieneinheit
Vergleich und Teilbrief über den Flecken Bittelschieß, Eigentum, Herrlichkeiten, Rechte, Gerechtigkeiten, Gerichte und Nutzungen daselbst zwischen den Vettern Jakob Gremlich von Jungingen zu Menningen und Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute, aufgerichtet durch die kaiserlichen Kommissare Alexander von Pappenheim, Reichserbmarschall zu Grönenbach etc. und Jos Ludwig von und zu Ratzenried. Mithilfe der von beiden Teilen deputierten Schreiber, vonseiten Wolfgang Gremlichs Georg Röser, des schellenbergischen Schreibers zu Kißlegg, und vonseiten Jakob Gremlichs, Johann Jakob Joch, des Stadtschreibers zu Pfullendorf, und einigen Landmessern wird der Flecken und seine Markung beschrieben und vermessen. Gemeinsam wird ein Korporalbuches mit zwei Abteilungen für jede Seite als Ergebnis erstellt und von beiden Seiten überprüft. Danach werden durch die Schreiber zwei Teilrödel ausgefertigt, wobei das freie Los entscheidet, wer welchen Teil bekommt.
Zunächst wird der Teil des Jakob Gremlich beschrieben:
- Kirchlein zu Bittelschieß samt Zugehörden an Äckern und Wiesen
- 31 Eigenleute zu und außerhalb von Bittelschieß
- Höfe und Soldgütlein mit Äckern, Wiesen, Erträgen und Beschwerden
- Zehntscheuer
- Holzmarken
- Fischwasser
Es folgt der Teil des Wolfgang Gremlich:
- Mühle zu Bittelschieß samt Zugehörden
- 26 Eigenleute zu und außerhalb von Bittelschieß
- Höfe und Soldgütlein mit Äckern, Wiesen, Erträgen und Beschwerden
- Zinsen zu Göggingen
- Drei Erblehen zu Krauchenwies
- Fischwasser
- Holzmarken
- Mühle unterhalb des Dorfes Bittelschieß
Es folgen übergreifende Regelungen unter anderem zu Freveln, Fahren, Reiten, Stegen, Wegen, Trieb, Tratt, Wunn und Weid, Auslosung der Teile des gemeinsamen Rebgartens zu Sipplingen, Benutzung der Mühle, Umgang mit Missverständnissen, Dorfetter, Pflichten der Huber und Eigenleute und zur Gültigkeit der Korporalbücher. Beide Parteien bekunden, dass sie die gefundene Teilung einhalten und nicht zuwiderhandeln. Die kaiserlichen Kommissare ratifizieren den Vergleich.
Dem Vergleich und Teilbrief angehängt sind ein Appendix und kurzer summarischer Extrakt, was jeder Junker in seinem angefallenen Teil nutzen kann und innehat, eine Beschreibung der Marken des Bittelschießer Trieb- und Trattbezirks sowie die am 9. März 1580 nachträglich getroffene Aufteilung des Sipplinger Rebgartens. / (1578 Dezember 12 - 1580 März 9), 1591

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Pappenheim, Alexander von; Marschall, 1530-1612
Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 136223974
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
Treffer:15