Jörg Egen, Hintersasse des Abts von Maulbronn zu Großglattbach, wegen ehrverletzender Reden über seinen Herrn bei Anselm Bischof, Schultheiß zu Öschelbronn, und Marx Hansen, Altschultheiß zu Wiernsheim, ins Gefängnis des Klosters gelegt, jedoch in Ansehung seiner Ehefrau und Freundschaft wieder freigel., verspricht, künftig ohne Erlaubnis in keine Zeche mehr zu gehen, und schwört dem Maulbronner Abt U.; außerdem verbürgt er sich mit 100 fl. J. Egen hatte auch versucht, den Abt vor das Hofgericht Rottweil zu bringen. Er war zuerst von seinem Leibherrn, Ritter Otto von Gemmingen, festgenommen worden, und hatte schon ihm, vorbehaltlich der Bestrafung durch den Maulbronner Abt, U. schwören müssen. / Fr n. Scholastica Details...
Gemmingen-Steinegg, Otto von; Oberhofmeister, Obermarschall, 1475-1558 |
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