Balthasar [Merklin], Bischof von Malta ("episcopus meliten[sis]"), postulierter Bischof zu Hildesheim und Koadjutor in Konstanz, kaiserlicher und Reichsvizekanzler, bekennt: Abt Gerwig [Blarer] sowie Prior und Konvent von Weingarten haben sich zusammen mit den Äbten Andreas [Küntschner] von Ochsenhausen und Jakob [I. Murer] von Minderau (=Weißenau) sowie deren Konventen gegenüber Hugo [von Hohenlandenberg], Bischof von Konstanz, laut darüber ausgestellten Verschreibungen vom 3. Januar desselben Jahres zu jährlichen Zahlungen von 1000 fl rh in Gold verpflichtet. Der Aussteller verspricht dem Kloster Weingarten mit Zustimmung des Domkapitels Schadloshaltung, namentlich die verpfändeten Einkünfte wieder freizumachen und eventuelle Kosten und Schäden zu ersetzen. Er unterwirft sich diesbezüglich geistlichen und, soweit es rechtlich möglich ist, weltlichen Gerichten, wird deren Mandate befolgen und nicht gegen sie appellieren. Der Aussteller haftet mit allen Herrschaften, Städten, Schlössern und Besitzungen, an denen sich Weingarten notfalls auch ohne gerichtliches Urteil schadlos halten kann. Es folgt eine Renzunziationsklausel bezüglich möglicher Einwendungen. / quinta die mensis Januarii Details...
Konstanz, Balthasar Merklin; Koadjutor, 1479-1531 |
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