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Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 12388957X
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
Treffer: 12
Generallandesarchiv Karlsruhe {46 Nr. 216 Verweisung}
Archivalieneinheit
Einigungsbrief zwischen Kurfürst Ludwig III. von der Pfalz, seinem Sohn Ruprecht (Erzbischof von Köln oder "der Engländer") und im Namen der Grafen Ludwig und Ulrich von Württemberg und als Stadthalter derselben Ritter Hans von Stadion, Hans Sturmfeder der Ältere und Hans von Sachenheim und Markgrafen Bernhard I. von Baden zu gegenseitigem Schutz etc. jedoch Burgfrieden, Bündnisse, und Einungen von früherem Datum vorbehalten / Datum freitag nach Petri u. Paul 1422

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Köln, Ruprecht; Erzbischof, Kurfürst, 1427-1480
Generallandesarchiv Karlsruhe 67 Nr. 812, 74
Dokument
Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, verschreibt der Präsenz des Heiliggeiststifts zu Heidelberg eine jährliche Gülte von 12 Gulden, die der Landschreiber zu Heidelberg zu Johannistag ausrichten soll. Die Gülte ist mit 240 Gulden ablösbar. Dafür verzichtet das Stift auf eine mit 200 Gulden ablösliche Gülte von 10 Gulden jährlich, die auf einen Hof, Haus und Garten zu Heidelberg verschrieben war und deren Erträge über vier Jahre nicht ausbezahlt wurden. Diese Güter hatte Ruprecht, erwählter und bestätigter Erzbischof zu Köln, von Peter von Talheim gekauft und sodann zu Händen seines Bruders Friedrich I. gestellt. / off mitwoche vor sant Valtins tag

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Köln, Ruprecht, von der Pfalz; Erzbischof, 1427-1480
Generallandesarchiv Karlsruhe 67 Nr. 812, 79
Dokument
Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, übereignet seiner Sängerin Klara von Augsburg und ihren Erben zu ewigen Zeiten ein Haus mit Hofstatt, Garten, Stallung und Zubehör zu Heidelberg gegenüber der alten Kanzlei, die nun Hans Heiles gehört, und neben dem Hof des Speyerer Stifts, der vormals des Austellers Bruder Ruprecht von Köln gehört hat. Der Aussteller setzt Klara in die Güter ein, woran ihr von Friedrich, Philipp und ihren Erben keinerlei Eintrag und Irrung geschehen soll. Die Güter sind aus besonderer Gunst freies Eigengut und von Bede, Steuer und anderer Schatzung oder Fron-, Wach- und Reisdiensten befreit. Auf dem Grundstück soll durch die Stadt Heidelberg ohne Willen der Empfängerin kein anderer Bau oder eine Straße errichtet werden. Der Aussteller und sein Sohn Philipp bekräftigen, auch für ihre Erben, die Vergabe treu und unverbrüchlich zu halten und bitten den Hofmeister und Ritter Swicker von Sickingen um Mitbesiegelung. / an mitwoche nach des heiligen crutze tag exaltationis

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Köln, Ruprecht, von der Pfalz; Erzbischof, 1427-1480
Generallandesarchiv Karlsruhe 67 Nr. 812, 162
Dokument
Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz reversiert gegenüber seinem Bruder Ruprecht, Erzbischof von Köln, über Schloss, Stadt und Zoll zu Kaiserswerth, die dieser ihm um 35.000 Gulden verpfändet hat. Der Aussteller gelobt, die Artikel treu einzuhalten, jährlich eine näher beschriebene Abrechnung über seine Kosten vorzulegen und Kaiserswerth nach Erhalt der 35.000 Gulden wieder an einen Erzbischof zu Köln zu überantworten. / uff frytag [nach?] sannt Panthaleons tag [St. Pantaleonstag, der 28.07., ist im Jahr 1468 ein Donnerstag]

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Köln, Ruprecht, von der Pfalz; Erzbischof, 1427-1480
Generallandesarchiv Karlsruhe {67 Nr. 812, 162, Verweisung 1}
Dokument
Erzbischof Ruprecht von Köln bekundet, dass er nach seiner Wahl zum Erzbischof das Erzstift "in hoher grosser beswerunge" und in fremde Händen verteilt vorgefunden hat, zumal er zur Übersendung seiner Bestätigungsgelder an den Papst verpflichtet ist, was er alleine aus den Einkünften des Erzstifts nicht vermag. Nachdem sein Bruder Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz ihm Geld und Proviant geliehen und aufgebracht hat, um die Bestätigungsgelder zu erlegen und das Stift in "stat und wesen" zu bringen, verschreibt Ruprecht dem Pfalzgrafen und seinen Erben Schloss, Stadt und Zoll zu Kaiserswerth mit Zubehör um 35.000 Gulden auf Wiederkauf. Die Kosten zur Bewahrung und Verteidigung von Kaiserswerth sollen von den Zolleinnahmen und Gefällen bestritten werden und nicht mit der Hauptsumme verrechnet werden, doch was weiterhin an freien Einnahmen zu Händen Friedrichs gelangt, soll von der Hauptsumme abgerechnet werden. Sobald solchermaßen eine Summe von 35.000 Gulden erreicht ist, sollen die Güter wieder an einen Erzbischof zu Köln und das Stift zurückfallen. Weitere Bestimmungen betreffen u. a. die Einsetzung der Amtleute, die Freiheiten, Huldigung und den Schutz der Einwohner, die Lösung derselben von ihren Verpflichtungen sowie wechselseitige Hilfeleistung und Schadensersatz. / uff frytag [nach?] sannt Panthaleons tag [St. Pantaleonstag, der 28.07., ist im Jahr 1468 ein Donnerstag]

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Köln, Ruprecht, von der Pfalz; Erzbischof, 1427-1480
Generallandesarchiv Karlsruhe 67 Nr. 812, 163
Dokument
Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bestätigt den Einwohnern von Kaiserswerth ihre Freiheiten, nachdem sein Bruder, Erzbischof Ruprecht von Köln, ihm Schloss, Stadt und Zoll zu Kaiserswerth um 35.000 Gulden verpfändet hat. / uff unnsers herrn uffarts tag

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Köln, Ruprecht, von der Pfalz; Erzbischof, 1427-1480
Generallandesarchiv Karlsruhe 67 Nr. 812, 173
Dokument
Erzbischof Ruprecht von Köln überantwortet seinem Bruder Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz das Schloss Nürburg (Nurberch) mit Dörfern und Zubehör wegen der 35.000 Gulden, die Ruprecht aufgrund der Not und Teilung des Erzstifts Köln beim Pfalzgrafen aufgenommen hat, um namentlich seine Bestätigungsgelder an den Papst zu zahlen, um das Stift "in state und wesen zu bringen" und Proviant, namentlich Korn, Wein und Hafer, zu erwerben. Dafür hat Ruprecht seinem Bruder bereits Stadt, Schloss und Zoll zu Kaiserswerth verschrieben. Damit diesem die Rückzahlung besser versichert ist, verschreibt der Aussteller ihm Nürburg mit allen zugehörigen Dörfern, Rechten und Gefällen, bis die 35.000 Gulden zurückgezahlt sind. Der Pfalzgraf mag eigene Amtleute und Knechte setzen und soll das Schloss und Güter schützen und bewahren. Kosten zur Versehung und Verteidigung sollen von den Renten des Schlosses Nürburg ausgerichtet und nicht von der Hauptsumme abgezogen werden; was an weiteren Einnahmen zur freien Nutzung einkommt, soll jedoch mit dieser verrechnet werden. Nach der Ausrichtung der 35.000 Gulden sollen die Güter wieder an den Erzbischof und das Erzstift zurückfallen. Der Aussteller bekundet, dass die Einwohner, "zugewanten" und Untertanen zu Nürburg bei ihren Freiheiten belassen werden und weiter geschützt und geschirmt werden sollen, wobei der Erzbischof bei Bedarf Unterstützung auf eigene Kosten zusichert. Der Pfalzgraf mag aus den Einkünften seine Schäden kehren, doch diese nicht höher als seinen ausstehenden Teil an den 35.000 Gulden ansetzen, "und nit verschribunge daruber nemen damit dem stiefft zu Colne der widderlosunge davor es verandert were gestatt werde". Der Aussteller weist seine Schultheißen, Schöffen und Gemeinden der Dingstühle und die Dörfer an, dem Pfalzgrafen Treue, Hulde und Gehorsam zu geloben und sagt sie seiner Eide ihm gegenüber ledig. / uff frytag [nach?] sannt Panthaleons tag [St. Pantaleonstag, der 28.07., ist im Jahr 1468 ein Donnerstag]

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Köln, Ruprecht, von der Pfalz; Erzbischof, 1427-1480
Generallandesarchiv Karlsruhe 67 Nr. 812, 174
Dokument
Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz versichert seinem Bruder Erzbischof Ruprecht von Köln, dass er ihm oder seinen Nachfolgern und dem Erzstift zu Köln das verpfändete Schloss Nürburg (Nurberch) mit allen Zugehörungen wieder überantworten wird, sobald dem Pfalzgrafen die geliehene Summe von 35.000 Gulden zurückbezahlt und abgegolten wurde. Ebenso verpflichtet sich der Aussteller, dem Erzbischof jährlich von den Renten und Gefällen des Schlosses zu überantworten, was an Geld über Amtgeld, Sold und Baukosten hinaus nach der Verrechnung überschüssig bleibt. Der vom Pfalzgrafen gesetzte Amtmann soll dem Erzbischof darüber jährlich Rechnung ablegen. / uff mitwoche nach dem heiligen pfingstag

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Köln, Ruprecht, von der Pfalz; Erzbischof, 1427-1480
Generallandesarchiv Karlsruhe 67 Nr. 812, 175
Dokument
Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz versichert gegenüber seinem Bruder Erzbischof Ruprecht von Köln, dass er die Einwohner von Kaiserswerth von ihren Eiden ledig sagen wird, sobald er die Summe von 35.000 Gulden zurückbezahlt bekommen hat, die der Erzbischof mit Zustimmung des Dekans und Domkapitels zu Köln bei ihm geliehen und auf Schloss, Stadt und Zoll zu Kaiserswerth verschrieben hat. / off samßtag nach sant Panthaleons tag

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Köln, Ruprecht, von der Pfalz; Erzbischof, 1427-1480
Generallandesarchiv Karlsruhe 67 Nr. 812, 176
Dokument
Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass sein Bruder Erzbischof Ruprecht von Köln ihm 10.000 Gulden geschuldet und darum etliche Burgen verschrieben hat, weitere 4.000 Gulden geliehen und schließlich eine Aufnahme von 30.000 Gulden getätigt hat, für die er dem Pfalzgrafen Schloss, Stadt und Zoll zu Kaiserswerth verschrieben hat. Beide Parteien haben sich geeinigt, dass noch eine Schuld von 35.000 Gulden aussteht. Diese Summe wurde am 28.07.1468 mit Zustimmung des Dekans und Domkapitels zu Köln auf Schloss, Stadt und Zoll zu Kaiserswerth gelegt. Der Aussteller erklärt die älteren Schuldbriefe über 10.000, 4.000 Gulden und 30.000 Gulden für kraftlos und verspricht, sie dem Erzbischof zu überantworten. / uff donrstag nach dem sontag cantate

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Köln, Ruprecht, von der Pfalz; Erzbischof, 1427-1480
Generallandesarchiv Karlsruhe 67 Nr. 812, 177
Dokument
Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass Dekan und Domkapitel zu Köln eine Verschreibung seines Bruders, des Erzbischofs Ruprecht von Köln, innehaben, wonach dieser ihnen 1.000 oberländische Gulden jährlich vor St. Johannis im Mittsommer [24.06.] auszurichten hat. Die Summe ist auf die Hälfte des Zolls zu Kaiserswerth verschrieben. Nachdem der Erzbischof dem Pfalzgrafen Schloss, Stadt und Zoll zu Kaiserswerth um 35.000 Gulden verpfändet hatte, haben Dekan und Domkapitel auf Bitten der beiden Fürsten von der ihnen zustehenden Gülte 400 Gulden nachgelassen, damit Kaiserswerth umso eher wieder an den Erzbischof und das Stift zurückfalle. Der Aussteller versichert, dem Dekan und Domkapitel jährlich 600 Gulden vor dem genannten Tag auszurichten. / uff montag nach sant Johanns baptisten tag mitsomers

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Köln, Ruprecht, von der Pfalz; Erzbischof, 1427-1480
Generallandesarchiv Karlsruhe 67 Nr. 812, 230
Dokument
Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz übereignet seiner Sängerin Klara Tott von Augsburg und ihren Erben das Haus gegenüber der alten Kanzlei zu Heidelberg, gelegen neben dem Hof des Stifts von Speyer, mit Hof, Garten, Scheuer, Stall und Zubehör. Das Haus war von Peter von Talheim an Erzbischof Ruprecht von Köln und von diesem wiederum an seinen Bruder Friedrich, den Aussteller, gelangt. Die Güter sollen freies und lediges Eigengut sein. Der Aussteller versichert für sich, seinen Sohn Philipp und ihre Erben, die Übereignung unverbrüchlich zu halten und die Empfänger darin nicht zu beirren. / uff donrstag nach sant Johanns ewangelisten tag

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Köln, Ruprecht, von der Pfalz; Erzbischof, 1427-1480
Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 12388957X
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
Treffer:12