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Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 119214644
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
Treffer: 11
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 63 Bü 3/10
Archivalieneinheit
Informationsaustausch über eine Antwort Karls V. auf die von den evangelischen Fürsten und Ständen auf dem Reichstag zu Augsburg verfasste Konfession / 1530

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Brandenburg, Joachim Nestor I.; Kurfürst, 1484-1535
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 102 Bü 1 a, 4
Vorgang
Schreiben Kurfürst Joachims I. von Brandenburg an Erzherzog Ferdinand von Österreich wegen der Verhandlungen des Kurfüsten mit dem Herzog von Stettin über die Lehenshoheit in Pommern / 5. April 1523

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Brandenburg, Joachim Nestor I.; Kurfürst, 1484-1535
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 102 Bü 1 a, 8
Vorgang
Schreiben Kurfürst Joachims I. von Brandenburg an Gabriel von Salamanca, den geheimen Rat Erzherzog Ferdinands von Österreich, mit der Bitte, sich beim Kaiser gegen eine Belehnung des Sohnes des verstorbenen Herzogs Bogislaw X. von Pommern einzusetzen / 29. Oktober 1523

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Brandenburg, Joachim Nestor I.; Kurfürst, 1484-1535
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 102 Bü 7 a, 9
Vorgang
Auszüge aus verschiedenen Brandenburgischen Testamenten und Verträgen, sich auf die Brandenburg-Ansbachische Vormundschaft nach dem Tod Markgraf Joachim Ernsts von Brandenburg-Ansbach beziehend / Ca. 1625

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Brandenburg, Joachim Nestor I.; Kurfürst, 1484-1535
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 525 Bü 27, 1
Vorgang
Joachim von Brandenburg empfiehlt Jakob von Taubenheim als Propst im Stift Stuttgart. / 12. Juli 1534

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Brandenburg, Joachim Nestor I.; Kurfürst, 1484-1535
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 602 Nr 493 = WR 493
Archivalieneinheit
Kurfürst Joachim von Brandenburg verzichtet zugunsten des Markgrafen Kasimir auf seine Hälfte an der heimfallenden Mitgift der Herzogin Elisabeth. / 27. Juni 1524

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Brandenburg, Joachim Nestor I.; Kurfürst, 1484-1535
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 201 U 101
Archivalieneinheit
König Maximilian schlägt um der Verdienste willen, die sich das Haus Zollern um seinen Vater, Kaiser Friedrich III., und um ihn erworben hat, die 5000 fl., die er dem Erbkämmerer, dem Grafen Eitel Friedrich zu Zollern, seinem Hofmeister und Hauptmann der Herrschaft Hohenberg (Hoemberg), schuldet, auf die Steuer der Stadt Reutlingen ( 275 rhein. fl. auf jeden St. Martin Tag) und verleiht die genannte Stadtsteuer dem Grafen Eitel Friedrich zum Mannlehen. Gegeben zu Salzburg am 6. Tag des Monats Dezember 1506.
Erhalten als Transsumpt in dem Brief des Markgrafen Joachim von Brandenburg vom 4. November 1507. / 6. Dezember 1506

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Brandenburg, Joachim Nestor I.; Kurfürst, 1484-1535
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 201 U 106
Archivalieneinheit
Joachim, Markgraf zu Brandenburg, des Hl. Römischen Reichs Erzkämmerer und Kurfürst, gibt seine Einwilligung zu der Belehnung des Grafen Eitel Friedrich zu Zollern mit der Stadtsteuer der Stadt Reutlingen durch König Maximilian auf Widerlösung für 5000 rhein. fl. (Die Urkunde König Maximilians vom 6. Dezember 1506, s. U 101, ist wörtlich inseriert.) / Donnerstag auf Omnium sanctorum

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Brandenburg, Joachim Nestor I.; Kurfürst, 1484-1535
Hauptstaatsarchiv Stuttgart {G 33 Bü 5 = A 602 Nr 493}
Dokument
Kürfürst Joachim von Brandenburg verzichtet zu Gunsten des Markgrafen Kasimir auf seine Gülte an der heimfallenden Mitgift der Herzogin Elisabeth. / 27. Juni 1524

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Brandenburg, Joachim Nestor I.; Kurfürst, 1484-1535
Staatsarchiv Sigmaringen FAS HS 1-80 T 1-6 U 154
Archivalieneinheit
König Maximilian I. erinnert für sich und seine Nachkommen am Reich an die zahlreichen nützlichen Dienste, die weiland Graf Jos Niklaus [I.] von Zollern ihm, weiland Herzog Sigmund [von Österreich] und seinem Vater Kaiser Friedrich III. löblichen Gedächtnisses, auch an jene, die weiland Bischof Friedrich [II.] von Augsburg, Graf Friedrich Eitel Friedrich, Graf Friedrich Albrecht und Graf Friedrich Hans ihm und dem Reich in schweren Zeiten mit Leib und Gütern bisher geleistet haben, wobei die Grafen Friedrich Eitel Friedrich, Friedrich Albrecht und Friedrich Hans von Zollern ihr Leben verloren haben. Maximilian würdigt die mittäglichen Dienste und vielen Ratschläge, die ihm sein Hofmeister Graf Eitel Friedrich [II.] von Zollern geleistet hat, leistet und in Zukunft leisten wird und lässt ihm deswegen durch seinen Oheim und Kurfürsten, den Markgrafen Joachim [I.] von Brandenburg, das Erbkämmereramt des heiligen Reiches zu Lehen verleihen. Dies geschieht in Übereinstimmung eines Vertrages mit dem seligen Philipp, dem letzten Herrn von Weinsberg, der das Erbkämmereramt bisher innegehabt und getragen hat. Kaiser Friedrich III. hat Graf Eitel Friedrich [II.] einst einen Schuldbrief über 4.000 Gulden ausgestellt und auf Schloss und Herrschaft Donaustauf (Thumbstauff) verschrieben, den er nun dem König aushändigt, während Maximilian I. dem Grafen dazu 1.000 Gulden auf die Reichsstadtsteuer der Stadt Lindau verschrieben hat. Maximilian I. schlägt nun diese Schulden in Höhe von insgesamt 5.000 Gulden auf die Reichsstadtsteuer der Stadt Reutlingen, die Bürgermeister und Rat der Stadt jährlich am St. Martinstag an die königliche Kammer schulden und die zu jedem Ziel 275 Gulden erbringt. Maximilian I. verleiht diese Reichsstadtsteuer an Eitel Friedrich zu rechtem Mannlehen, damit dieser und seine Nachkommen ihren Dienst als Erbkämmerer desto eifriger versehen.
Das Erbkämmereramt sollen Graf Eitel Friedrich [II.], seine ehelichen männlichen Leibeserben, sodann deren Erbenserben, jeweils der Älteste, innehaben und dieselben sollen mit der Reichssteuer der Stadt Reutlingen vom König und vom heiligen Reich belehnt sein. Die Reutlinger sind verpflichtet, die Steuer jährlich zu den festgelegten Zeiten an den Erbkämmerer abzuliefern. Die Erbkämmer haben Gelübde und Eid zu leisten, dass sie bei ihrem Mannfall ihr Amt von neuem von den römischen Königen und Kaisern zu Lehen nehmen, wie es Graf Eitel Friedrich [II.] jetzt auch gegenüber König Maximilian I. getan hat. Die Erbkämmerer haben dem König und dem heiligen Reich getreu, gehorsam und gewärtig zu sein, zu dienen und zu handeln wie es sich gebührt. Wenn Maximilian I. oder seine Nachfolger die 5.000 Gulden Reichssteuer der Stadt Reutlingen wieder ablösen und für das Reich ledig machen, sollen Maximilian und seine Nachfolger es demselben von Zollern ein halbes Jahr zuvor ankündigen. Sobald Maximilian I. oder seine Nachfolger die 5.000 Gulden abbezahlt haben, dürfen sie mit der Stadtsteuer frei nach der Notdurft des Reiches verfahren, ohne Irrungen und Verhinderungen durch die Erbkämmerer. Maximilian I. befiehlt den Kurfürsten, geistlichen und weltlichen Fürsten, Prälaten, Grafen, freien Herren, Rittern, Knechten, Hauptleuten, Vitztümern, Vögten, Pflegern, Amtleuten, Schultheißen, Bürgermeistern, Richtern, Räten, Bürgergemeinden und allen anderen Untertanen und Getreuen des Reiches, Graf Eitel Friedrich [II.] und dessen männliche eheliche Leibeserben bei dieser Verleihung zu belassen und nicht dagegen zu handeln. Zuwiderhandelnde ziehen sich die schwere Ungnade des Königs und des Reiches sowie eine Strafe von 50 Mark lötigen Goldes zu, die hälftig an die Kammer des Reiches und hälftig an den Grafen Eitel Friedrich [II.] von Zollern und dessen männliche eheliche Leibeserben zu zahlen sind. Der Brief ist besiegelt mit dem königlichen Insiegel. Gegeben zu Salzburg am sechsten Tag des Monats Dezember nach Christi Geburt 1506, des römischen Reichs im 21. und des ungarischen im 17. Jahre. / (1506 Dezember 6), 1533 Juni 9 (Montag vor vnsers lieben hern Fronlichnams tag)

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Brandenburg, Joachim Nestor I. von; Kurfürst, 1484-1535
Staatsarchiv Sigmaringen FAS Sa Nr. 490
Archivalieneinheit
Zollerische Urkunden im Staatsarchiv Stuttgart aus den Archiven der ehemaligen Reichsstadt Reutlingen / (1368-1501), vor 1898

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Brandenburg, Joachim Nestor I. von; Kurfürst, 1484-1535
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Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
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