Online-Findmittelsymbol
Suchergebnis
icon
Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 119030039
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
Treffer: 1 bis 25 von 78
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 497 Bü 1
Archivalieneinheit
Abt Stephan verleiht dem Leibeigenen des Klosters Salem, Michael Keller, als Lehen das Gut des Klosters zu Kellerstobel. / 17. Dezember 1723

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Salem, Stephan I. Jung; Abt, 1664-1725
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 522 K U 594
Archivalieneinheit
Stephan [I. Jung], Abt, sowie Prior und Konvent zu Salem verkaufen dem Kloster Weingarten für 1100 fl Reichswährung Haus und Hof zu Markdorf, außerhalb der Stadt im äußeren Dorf gelegen, dazu einen Krautgarten. Das Anwesen gibt dem fürstlich konstanzischen Obervogteiamt jährlich 12 Kreuzer als Abgeltung für Hennen und "ehrtag" (Frondienst). / den ersten tag Septembris

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Salem, Stephan I. Jung; Abt, 1664-1725
Hauptstaatsarchiv Stuttgart {H 224 Bd. 81 (Urbarium II), T. II, S. 54-56}
Archivalieneinheit
Abt Stephan sowie Prior und Konvent des Reichsstifts Salmansweiler verkaufen zur Bestreitung der schweren Kriegslasten um 3500 fl. an Mutter und Konvent des Gotteshauses im Groggenthal zu Ehingen 175 fl. LW jährliche Gült aus dem Großzehnten zu Berkach (Berckhach) und Ehingen.

Zusatz, daß das Kapital zurückgezahlt und im J. 1712 an die Herrschaft zu Illertissen ausgeliehen wurde. / 29. November 1709

Details...

Symbol für Lesezeichen

Salem, Stephan I. Jung; Abt, 1664-1725
Staatsarchiv Sigmaringen Ho 158 T 1 Nr. 451
Archivalieneinheit
Nachdem die Vergleiche zwischen Salem und Hohenz.-Sigm. in den Jahren 1680, 1687 und 1697 zwar ratifiziert, Salem aber weder den im Vertrag von 1697 vorgesehens an lehensherrl. Consens erlangen noch die Obligation von 1611 über 2000 Gulden extradieren konnte und Hohenz.-Sigm. deshalb vom Vertrage zurücktreten wollte, setzte der oberösterr. Lehenshof den Johann Meinrad von Arzt, kaiserl. Forstinspektor und Administrator der Herrsch. Werenwag, und den Georg Jacob Granicher, kaiserl. Oberforstmeister der Landvogtei Schwaben, zu Kommissarien ein, welche zusammen mit den von Seiten Hohenzollerns Deputierten Lt. Johann Franz Klotz, Kanzler, und Wolf Christoph Sätelin von Trunckhelsberg, Rat und Oberforstmeister, sowie mit dem salemischen Deputierten P. Ferdinand Holl, Sekretarius, P. Candidus Ströhlin, Pfleger zu Pfullendorf, und Dr. Daniel Rutershauser, Vizekanzler und Rat, am 14. April 1700 in Pfullendorf folgenden neuen Vergleich schlössen: 1. Gemäß dem Vergleich von 1697 erhält Salem im Amte Ostrach von dem Hause Hohenzollern nicht allein alle Regalien, sondern auch alle anderen Ansprüche des Hauses Sigmaringen an das Amt oder salmansweilische Untertanen. 2. Auf die Herausgabe der fehlenden Obligation über 2000 Gulden wird verzichtet und alle Forderungen sollen aufgehoben sein. 3. Um in Zukunft Mißverständnisse zu beseitigen werden folgende Grenzkorrekturen vorgenommen 1 ein Teil des an Salem abgetretenen Forstbezirkes (beginnend oben im Alten Weiher, durch den alten Weiher, dem Gröblin oder Bächlin nach hinunter durch den Lausheimer Weiher auf das Wuhr, links dem Magenbucher Weg nach durch den Störenberg gegen Levertsweiler zu, rechts durch das Tal nach Bernweiler oder Habstaler Weiher am Störenbach hinunter bis zur Mündung in die Ostrach) wird an Sigmaringen zurückgegeben, so daß links der genannten Grenze sigmaringischer, rechts aber salemischer Forst sein soll; die Überlassung bezieht sich aber nur auf die forstl. Gerechtsame, worunter nichts anderes als das jus venandi und das Recht, Wildbretschützen abzustrafen, verstanden werden soll. 4. In dem genannten Bezirk wird weder das Harzen noch Forstgarben noch Forsthafer an Sigmaringen überlassen; was nicht bereits zu Acker oder Weide gebaut ist oder ausgestockt ist, darf ohne Zustimmung Sigmaringens nicht ausgestockt werden; den Bauern ist erlaubt, mit Trommeln, blindem Schießen und Hunden, mit Feuer und Schreien das Wild von den Feldern abzutreiben. 5. Zum Ausgleich für den unter 3. an Sigmaringen überlassenen Bezirk überläßt Sigmaringen dem Stift Salem die hohen Regalien (hohe Malefiz, forst- und geleitliche Obrigkeit) in folgendem Bezirk: Im Ried vom Furt unter der Segen in die Pawrenmühle, rechtthinüber an die Salemer Spitzwiese, von der Eckmarke ob der Mottschießer Wiese, die Salem und Josen Müllers Hölzlin scheidet, geradeus in die Mottschießer Schweni Wiese, in den Hartweiher, oben in die Schafwiese, im ganzen Distrikt bei Wangen und Jettkofen zwischen der Ostrach und dem 1697 festgelegten Bezirk; Salem verzichtet auf alle Ansprüche auf allen Feldern zu Bernweiler diesseits des Weihers und des Störenbachs, auch bleiben die Vogtgarben und Forsthafer zu Wangen und Jettkofen sowie die 8 Gulden aus dem ausgestockten Störenberg Sigmaringen vorbehalten. 6. Folgt die Beschreibung des an Salem überlassenen Bezirks.7. Dieser neue Vergleich soll in anderen Punkten niemandem nachteilig sein, insbesondere soll Salem dort, wo es den Zehnten hat, auch weiterhin den Zehnten beziehen. 8. Salem verpflichtet sich, zu den 1697 ausgemachten 4500 Gulden weitere 2500 Gulden, insgesamt also 7000 Gulden zu bezahlen, eine Obligation des Grafen Ernst über 1610 Gulden neben der Hauptobligation über 14000 Gulden sowie die Quittung vom Seelhaus zu Ravensburg herauszugeben, was in Gegenwart der Commission geschieht. 9. Das Haus Hohenz.-Sigm. extradiert die Lehensaufsendung, den agnatischen Consens, die Cession und die Quittung. 10. Die in diesem Vertrag beschriebenen Grenzen sollen alsbald durch bei||der Parteien Forstbeamte mit Zuziehung der Jäger und Bannwarte vermarkt werden; im Wald sind 16 Schuh breite Richtstatten auszuhauen. Es soll alles so "in Grund gelegt" werden, daß sowohl die Niedergerichts- wie hohen Regalien und Forstmarken unterschieden werden. Davon sollen 3 gleiche Exemplare angefertigt, eines dem Lehenshof und je eines den Parteien ausgehändigt werden
Folgt die Ratifikation durch Fürst Meinrad von Hohenz. und den Abt Stephan je mit eigener Formel
Unterschriften:
Petschaften und Unterschriften: Joh. Meinrad von Arzt; Georg Jacob Granicher; Johann Franz Klotz; Wolf Christoph Settelin von Trunkelsberg; Ferdinand Holl; Candidus Strähle; Daniel Ruetershausen / 17. April 1700

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Stephan I.; Abt, 1664-1725
Staatsarchiv Sigmaringen Ho 158 T 1 Nr. 453
Archivalieneinheit
Abt Stephan, Prior und Convent von Salem bekunden, daß sie anläßlich des am heutigen Tage mit Sigmaringen abgeschlossenen Vergleichs wegen der Überlassung der Regalien im Amt Ostrach dem Fürsten Maximilian zu Hohenzollern-Sigmaringen versprochen haben, ihn gleich jetzt in das Gotteshaus aufzunehmen, er werde geistlich oder bleibe weltlich, jedoch für seine Person allein ohne Diener, ihn den salmansweilischen Patribus gleichzustellen, ihn bis an sein Ende, er sei gesund oder krank, mit allem Notwendigen außer der Kleidung zu versehen, Kleidung ihm jedoch von gutem Tuch und auf die jemalige Mode zu verschaffen, wofür an den vereinbarten 7000 Gulden 4000 Gulden abgeschrieben werden / 17. April 1700

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Stephan I.; Abt, 1664-1725
Staatsarchiv Sigmaringen Ho 158 T 1 Nr. 454
Archivalieneinheit
Die Differenzen zwischen Salem und Königsegg-Aulendorf werden in der Weise bereinigt, daß es bei dem zwischen Hohenzollern und Salem 1700 April 17 geschlossenen Vergleich bleiben, die Marken und Pfähle, wie sie beschrieben und im Riß vermerkt sind, eingeschlagen, daß die Steuern von den ostrachischen Gütern das Stift Salem, zu Weiler und Laubach aber das Haus Königsegg-Aulendorf haben soll. Dafür gestattet Salem dem Haus Aulendorf das Mitjagen in der Hornung / 13. Mai 1700

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Stephan I.; Abt, 1664-1725
Staatsarchiv Sigmaringen Ho 158 T 1 {456}
Archivalieneinheit
Abt Stephan von Salmansweiler und Reichserbtruchsess Christoph Franz Eusebius vergleichen sich wegen der Streitigkeiten über das Amt Bachhaupten in folgender Weise: 1. Die bisherigen Prozesse sollen abgetan sein. 2. Die Inhaber der Grafschaft Friedberg-Scheer werden ihre Rechte im Amte Bachhaupten und zu Einhart, nämlich Blut- und Wildbann, sowie alle Rechte, die sie ex jure advocatiae in Anspruch nahmen, dem Stift Salem cedieren und, soweit sie Lehen waren vom Hause Österreich, sich um den lehensherr. Consens zu dieser Abtretung bemühen. 3. Der an Salem überlassene Bezirk beginnt bei der Brücke in Ostrach, geht den Hoßkircher Weg hinauf bis an die Weilerfelder zum Gatter, links zwischen Weiler und dem Ostracher Ösch der Häge nach bis an den Wald Attenspitz, Alten wo sich die Königsegger und salemischen Hölzer scheiden am Trauf des Holzes, zu einer großen Eckmark, rechts den Eigentumsmarken nach bis an den Tafertsweiler Weg zu einem Stein jenseits des Weges, links von diesem Stein am Weg hinein gegen Tafertsweiler den Eigentumsmarken nach in eine Eckmark, rechts dem Eigentum nach hinauf bis an den Tafertsweiler-Hoßkircher Weg bis zum Schlüsselsteig, von dem dort stehenden Stein etwas schlembs rechter Hand an der Schlüsselsteig und Rohrhalden oder Liechtenbuchen den Eigentumsmarken nach bis zum Ende der Rohrhalde, rechter Hand hinunter in einen Eckstein, links bis an den Hoßkircher-Bachhaupter Weg, über den Weg hinüber links am Haanenhölzle vorbei bis oben an dasselbe auf dem Rain, von diesem Eckstein rechter Hand am Haanenhölzle hinurab in eine Eckmark, links neben dem Hauenbuech hinauf dem Eigentum nach über einen alten oder Hüttenreutterweg zu einem Eckstein, links über die kleine Höhe in einen Stein, wo die sogen. Jägerbuche gestanden, rechts hinunter über den alten Hoßkircher-Saulgauer Weg, dem Eigentum nach im Weg hinauf zu einem Eckstein nächst der Hüttenreutter Waldung, links zum Teil zurück den Steinen nach an den alten Hoßkircher-Saulgauer Weg zu einem Stein an einem Teich oder Graben, dem Teich nach hinab zu einem Eckstein, links gegen Würnschweyler in einen Eckstein, rechts hinab gegen Bolstern den Steinen nach in einen Eckstein, links den Lau-Teich hinaus, links hinab zum Bolsterer Mos, den Steinen nach schlembs (schräg) links über die Saulgau-Ostracher Straße bis auf den Weg Bachhaupten-Bolstern zu einer Eiche, ein wenig rechts den Lauchen nach bis über den Weg Bolstern-Wolfertsweiler in einen Eckstein, links den Lauchen nach neben einem Mos hin und wieder über den Weg zu einem Stein an des Klosters Süessen Lehenhölzern, ein wenig rechts den Marken nach bis außerhalb an den Mayenstockh am Wolfertsweiler Feld, in gerader Linie durch das Wolfertsweiler Gemein Märck zwischen Knechtenweiler und Eschendorfer Mühle hinab bis zum Anfang der Eschendorfer Wiesen, rechts hin über die Straße Knechtenweiler-Tafertsweiler, durchs Feld hinauf anfangs des Spatzenwaldes zu einer Lauch, links hinauf am Scheilach oder Tafertsweiler Eichen, rechts hinunter durch den Wald bis an das Ende der Tafertsweiler Wiesen, unter denselben hinüber zu Anfang der Völlkofer Halden, unter derselben den Wiesen nach gegen Tafertsweiler, die Halde hinauf zu dem Röschenwiesle, ein wenig rechts gegen den Repperweiler Weiher in einen Eckstein, links auf der Halde hin in einen anderen Eckstein, links in einen Eckmark und an des Laitingers und anderen bürgerl. Hölzern den Marken nach in eine Ecklauch an der Halde unter des Schmieds von Hohentengen Holz, den Berg hinunter an die Gunzenhauser Wiesen, ins Brenleinholz, den Marken nach zwischen Einhart und Repperweiler Holz bis an Repperweiler und Einharter Felder in ein Eck am Hag und Weg, Hag und Weg hinab bis an Repperweiler zur Stigelen, links dem Fußweg nach gegen Einhart zum Ende der Repperweiler Felder, rechts zwischen den Feldern hinunter an Altenschweyler Feld, links herum dem Eigentum nach zwischen den Eschen der beiden Orte zu den 3 Kreuzen am Weg Einhart-Altenschweyler, unter dem Unterbuch hinab de||r Ostrach zu durch das Ried in eine eichene Saul an der Ostroch, die das Eigentum und die salmansw. Jurisdiktion gegen die Anlieger rechter Hand scheidet, links die Ostrach hinauf bis an Jettkofer Zwing und Bann, und wo der Jettkofer Zwing und Bann in der Ostrach bei der alten Sägmühle endet, die Ostrach hinauf bis zur Brücke. 4. Über die beiden Höfe zu Würnschweyler, die infolge dieser Tauschhandlung nun im salmansw. Forst und Jagen liegen, behält Friedberg-Scheer alle hohen und niederen Jurisdiktionalien, das jus collectandi usw.; ebenso behält Friedberg alle hohe, forstl. und niedere Jurisdiktionalien, Territorialrechte und Steuerrechte über den ganzen Bezirk des Dorfes Jettkofen, doch dürfen in diesem Bezirk die truchsessischen Jäger weder pürschen noch anstehen noch nachhetzen sondern nur die ordinari Jagd und das Klopfen ausüben. 5. Für die Überlassung der Rechte im Amte Bachhaupten tritt Salem an Friedberg ab: Den Zehnten zu Friedberg und Knechtenweiler, den Hof zu Günzkofen, den Gregor Speth zu Leiblehen hat, den Hof des Konrad Lew zu Beutzkhoffen (Leiblehen), den Hof des Sebastian Rehm zu Blochingen (Leiblehen), den Hof des Georg Stump zu Bolstern (Leiblehen), den Hof des Christoph Haußer zu Fulgenstadt (Leiblehen), den Hof des Michel Kugler zu Urßendorff (Leiblehen), die Höfe des Hans Hueffschmid und Sebastian Fischer zu Knechtenweiler (Leiblehen), die Erblehenmühle zu Knechtenweiler, die Gülten und Zinsen aus dem Lehengut und aus dein Gut des Heiligen zu Friedberg, die Michael Haußer baut, die Gülten und Zinsen von Kaspar Küferle und Martin Röckh zu Wolfertsweiler, den Wachszins von der Pfarrei Bolstern, den der Pfarrer liefert, Kapital und Zinsen bei der Gemeinde Bremen und Michael Bawmann, den Landgarbenhof zu Muetterkhingen, den Josef Weyß zu Leiblehen hat, das Leiblehengütle des Josef Koberle zu Muetterkhingen, 20 Malter Vesen Gült, die auf den blochingischen Erblehengütern haften und die Salem erst kürzlich von den Wilhelmitern in Mengen gekauft hatte, den Hof des Hans Gerg Grueber zu Günzkofen (Schupflehen), die Schmide samt Zugehör zu Bolstern, hat Franz Hölzlin als Schupflehen, das Gut des Matheis Haußer zu Fulgenstadt (Schupflehen), das Wirtshaus zu Jeckhoffen, das Friedrich Bosch hat, die Schmide mit Zubehör zu Völckhoffen, die Hans Jerg Grol hat (Schupflehen). Die gesamten Höfe, Gülten, Landgarben, Kuchelgefälle, Geld und andere Einkünfte belaufen sich auf jährl. 132 Malter Frucht. Darüber hinaus wird Salem dem Truchsessen 3000 Gulden für Geldausstände geben. 6. Wenn wegen der Grafsch. Friedberg und Herrsch. Scheer sich wegen der Erbfolge oder aus anderen Gründen Irrungen ergeben, sollen sie dem Stift Salem unnachteilig sein. 7. Die Grenzen und Marken sollen durch die Forstbeamten im Beisein eines österreichischen Abgeordneten beschrieben werden. Alle Briefschaften über die abgetretenen Stücke werden ausgetauscht. 8. Der Truchseß verspricht dem Stift Salem, die in der Grafschaft Friedberg und Herrsch. Scheer vorhandenen Rechte zu erhalten und zu schützen. 9. Dem Stift Salem wird das Fischen in der Ostrach, besonders von der alten Sägmühle zu Ostrach bis in den Ungargraben ausdrücklich zugeständen; wegen des Bachhaupter Schaftriebs in die benachbarten Wälder bleibt es beim Herkommen. 10. Die Parteien versprechen sich freien Durchzug durch ihre Gebiete auch mit gewehrter Hand / 23. Januar 1708

Details...

Symbol für Lesezeichen

Stephan I.; Abt, 1664-1725
Staatsarchiv Sigmaringen Ho 158 T 1 Nr. 457
Archivalieneinheit
Johann Christoph, Johann Maria, Jacob Ernst und Ferdinand Ludwig, Reichserbtruchsessen, Grafen zu Zeil und Wolfegg, Frh. zu Waldburg, Herren zu Wurzach, Waldsee, Marstetten und Altmannshofen erklären für sich und ihre Nachkommen ihr Einverständnis zu dem 1708 Januar 23 durch ihren Vetter Christoph Franz Eusebius, Reichserbtruchseß, Graf zu Friedberg und Trauchburg, Frh. auf Waldburg, Herr zu Scheer, Dirmentingen, zum Bussen und Kißlegg mit dem Abt Stephan zu Salem abgeschlossenen Vertrag über die Gerechtsame im Amt Bachhaupten, der inseriert ist
Unterschriften:
Petschaften und Unterschriften: Johann Christoph zu Zeyl; Johann Maria zu Wolfegg; Jacob Ernst zu Zeyl; Ferdinand Ludwig zu Wolfegg / 11. März 1708

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Stephan I.; Abt, 1664-1725
Staatsarchiv Sigmaringen Ho 158 T 1 Nr. 463
Archivalieneinheit
Die zwischen Salem und Habstal bestehenden Streitigkeiten wegen dem Zehnten, Niedergerichtsbarkeit und Triebrechten werden nach Besichtigung und Einsicht in die Dokumente vorbehaltlich der Ratifikation der Herren Prinzipalen und Oberen folgendermaßen verglichen: 1. Die Niedergerichtsgrenzen richten sich nach dem zwischen Salem und Sigmaringen geschlossenen Vergleich von 1700 April 17 § 5. 2. Obwohl durch die Grenzziehung von der Mark am Habstaler Spitz bis zum Kreuz an Levertsweiler Fußweg ob der Katzensteig die Niedergerichtsgrenzen verändert worden sind, (nähere Beschreibung) so wird doch ausgemacht, daß davon die Hochobrigkeitssteuer und Landesherrlichkeit sowie Zehnt und Trieb nicht berührt wird. 3. Da die Güter der beiden Parteien ziemlich durcheinanderliegen und darin keine Änderung möglich ist, so sollen sie wie andere herrschaftl. Güter geschützt und weder mit Steuern noch anderswie beschwertwerden. 4. Die nach Punkt 1 in das habstal. Niedergericht fallenden Martinsäcker sowie die Äcker des Mathee Geiger und Jerg Galler bleiben in salmansweil. Hochobrigkeit und sind zu der salem. Landkasse zu versteuern. 5. Die Zehntgrenze zwischen Habstal und der Pfarrei Levertsweiler wird festgesetzt; die Bernweiler Breite, Wiesäcker und die Aymühle zehnten in Zukunft nach Salem. 6. Der Novalzehnte auf den ausgestockten Feldern bei Bernweiler wird Habstal überlassen. 7. Der Levertsweiler Ösch vorm Aspach zwischen Habstal und Levertsweiler ist gemeinsame Weide für Habstal und Levertsweiler, doch mit dem Unterschied, daß die Levertsweiler mit allem Vieh, die Habstaler nur mit Kühen und Ochsen dort weiden dürfen; im übrigen scheidet die Niedergerichtsgrenze auch die Triebbezirke, so daß links der Grenze Habstaler Ösch-Frenhalde-Kreuz ob der Katzensteig-Bernweiler Habstal weiden darf, rechts davon Levertsweiler. 8. Das Vogtrecht aus dem Habstaler Hof zu Bernweiler muß mit 1 Scheffel Roggen und einem Scheffel Hafer Menger oder 4 Viertel Roggen und 4 Viertel Hafer Pfullendorfer Meß bezahlt werden. 9. Salem gesteht dem Kl. Habstal das Recht zu, diejenigen, die auf der Niedergerichtslinie im Bernweiler Weiher fischen, selbst zu bestrafen, doch müssen die Frevler der Pflege Ostrach namhaft gemacht werden; die übrige Jurisdiktion verbleibt aber Salem. Das Fischen im Störbach under dem Wur des Weihers soll so eingeschränkt werden, daß Habstal sich nicht zu beklagen braucht. 10. Hinsichtlich des Zolls soll Habstal im Amt Ostrach so gehalten werden, wie es auf anderen österr. Zollstellen behandelt wird
Der Vertrag wurde am 27. Juli 1715 von Bischof Johann Franz zu Konstanz und am 11. August 1715 von Abt Stephan und dem Prior Fr. Dionysius Rettich von Salem ratifiziert
Unterschriften:
Petschaften und Unterschriften: Chrysostomus Gleiz, Pfleger der Pflege Ostrach; Maria Augustina, Priorin und Convent zu Habstal; Johannes Sauter, salemischer Rat und Jägermeister; P. Ivo Weltin, can. reg. Waldseensis p. t. Beichtiger / 30. Juli 1714

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Stephan I.; Abt, 1664-1725
Staatsarchiv Sigmaringen Ho 158 T 1 Nr. 464
Archivalieneinheit
Fürst Meinrad Carl Anton zu Hohenz., Graf zu Sigm., bekundet, daß er für 15000 Gulden dem Abt Stephan und Konvent zu Salem einen jährl. Rente von 750 Gulden verschrieben und das Dorf Krauchenwies mit allen Einkünften und Rechten zum Pfand gesetzt hat. Vorbehaltlich des lehenherrl. Consenses tritt er weiterhin ab das an das Amt Ostrach anstoßende und in die Grafsch. Sigmaringen gehörende Galckhreuthe sowie den Jagensdistrikt bei Levertsweiler, den Forsthafer zu Wangen und Jettkofen (Grenzpunkte: Stein zwischen dem Hauser Ruckhen und dem Levertsweiler Ösch am langen Soppen, in gerader Linie auf die Landstraße Mengen-Pfullendorf, der Straße nach auf Mottschieß bis an den Fußweg nach Pfullendorf, dann in gerader Linie hinab an das untere Eck des Birkholzes, an das Ried, durch das Ried unter der Walcke durch ins Ried am Schönenbrunner Holz, durchs Riedle und den Teich hinauf aufs Wur am Hasenthaler Weiher, den Pfullendorfer Marken nach an die Faistwiesen, ans Bahnholz, zwischen Holz und Feld mit Einschluß des Forhenstocks zwischen Gaisweiler und Pfullend. Feld hindurch auf die Straße nach Aach, die Heiligenberg und Zollern scheidet, von dort auf die obere Spitalmühle in den Furt) für weitere 12000 Gulden mit allen Regalien Jurisdiktionalien, Forst- und Jagdgerechtsamen. Zu den 12000 Gulden kommt als Dreingabe der Erblehenhof des Johannes Dettenmayer zu Hausen am Andelsbach. Das jus collectandi jedoch in Kalkreute und diesem Distrikt soll bei Sigmaringen verbleiben, und zwar in der Art, daß die Rent- oder Kammersteuern an Salem, die Kriegssteuern und Collectationen an Sigmaringen fallen
Unterschriften:
beglaubigte Kopie: (1715 Okt. 9, beglaubigt durch Joh. Franz Antoni Wocher, kaiserl. Notar), Notariatssignet, Devise: omne latens sic fit patens. Bild: eine Schreibende Hand / 1. August 1715

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Stephan I.; Abt, 1664-1725
Staatsarchiv Sigmaringen Ho 158 T 1 Nr. 465
Archivalieneinheit
Fürst Meinrad Carl Anton zu Hohenz. bekundet, daß er dem Abt Stephan zu Salem bewilligt hat, wenn er in Pfullendorf ist, in dem Holz Kirchsteig zwischen Pfullendorf und Otterswang zu jagen / 1. August 1715

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Stephan I.; Abt, 1664-1725
Staatsarchiv Sigmaringen Ho 158 T 1 Nr. 466
Archivalieneinheit
Fürst Friedrich Wilh. zu Hohenz. gibt seine agnatische Zustimmung, daß Fürst Meinrad von Sigmaringen gegen eine jährl. Rente von 750 Gulden vom Stift Salem ein Kapital von 15000 Gulden aufnimmt und die Einkünfte von Krauchenwies verpfändet, und weiter, daß er seine Rechte in Kalkreute um 12000 Gulden an das Stift Salem abtritt / 5. August 1715

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Stephan I.; Abt, 1664-1725
Staatsarchiv Sigmaringen Ho 158 T 1 Nr. 467
Archivalieneinheit
Die Streitigkeiten zwischen Salem und Habstal wegen des Triebs und Tratts des Dorfes Einhart und andere Rechtsansprüche im Haslach, Kreuzacker, Birken und Birkenstock werden durch die Deputierten beider Parteien in folgender Weise beigelegt: 1. Habstal gibt seine Ansprüche wegen des Zutriebs auf die Haslachäcker, die Einharter Viehweide, Birken und Birkenstock (ausgenommen jedoch, daß Habstal nach dem Vertrag von 1520 zur Besserung des Wurs am Weiher Erde entnehmen darf) sowie auf die 3 Jauchert, die nach dem Habstaler Urbar von 1441 in der Viehweide liegen, und seinen Anspruch auf den Creuzacker auf; es hat außer der Hege, welche von der Mark die am Bernweiler Weiherwur gegen Wangen zu steht, zwischen den habstalischen Wiesen und der Einharter Viehweide nach bis auf die habstalische Lehenwiese des Math. Keßer von Einhart hinab geht, weder Eigentum noch Trieb zu beanspruchen. 2. Einhart überläßt dem Kloster Habstal vor Georgi und nach Michaelis den Trieb auf den habstal. Emdwiesen, doch soll Habstal die Emdwiesen verfrieden. 3. Einhart überläßt von der Viehweide, Birke und Birkenstock dem Kloster Habstal 3 1/2 Jauchert Boden zu rechtem Eigentum (liegt einerseits an der Habstaler Lehenwiese des Matheus Keßer, andererseits an der Einharter Viehweide, stößt unten auf die Viehweide, oben an die Habstal. Wiese zu Bernweiler), doch wird dem Müller von Einhart das Recht vorbehalten, den Sterenbaeh hindurch auf seine Mühle zu leiten. 4. Das Brücklein am Wur des Bernweiler Weihers auf der Einharter Viehweide gegen Wangen zu soll von Stein gemacht werden; dazu soll Habstal die Steine und Material hergeben, Einhart aber soll es machen lassen und die Werkleute bezahlen; in Zukunft braucht Habstal nichts mehr beizusteuern. 5. Der im Vergleich von 1715 genannte Heuweg an den Wiesen her ob den Bernweiler Äckern gegen den Sterenbach zu wird den Levertsweilern gestattet, bis der Wiesentausch vorgenommen ist. 6. Streitigkeiten wegen der Lehengüter sollen durch Untergang bereinigt werden
Unterschriften:
Petschaften und Unterschriften: von Seiten Salems Johann Sauter, Rat und Jägermeister, und Joseph Antoni Baur, Amtmann der Pflege Ostrach; von Seiten Habstals P. Ivo Weltin, can. reg. in Waldsee, p. t. Beichtiger und Gewalthaber, und Friedrich Adam Zenk, Lit. und württ. Hofgerichtsadvokat / 7. September 1716

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Stephan I.; Abt, 1664-1725
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/1 T 3 Nr. 618
Archivalieneinheit
Abtswahl Constantins von Salem nach dem Tod des Abts Stephanus: Benachrichtigung durch Kloster Salem, Kondolenz- und Glückwunschschreiben von Friedberg-Scheer / 1725

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Stephan I.; Abt, 1664-1725
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/6 T 1 Nr. 20
Archivalieneinheit
Abt Stephan, Prior und Konvent des Klosters Salem überlassen drei Rebstücke, 7 oder 8 Hofstatt groß, in Markdorf dem Kl. Gutenzell ("Übergabebrief"). / 8. März 1706

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Stephan I.; Abt, 1664-1725
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/6 T 1 Nr. 21
Archivalieneinheit
Schriftwechsel zwischen Äbtissin Maria Viktoria von Gutenzell und Abt Stephan von Salem sowie Schreiben des Oberamtmanns Wilh. Heinr. (?) Schönkind (Schönkhündt) an den salem. Geheimen Rat und Kanzler Dr. jur. utr. Daniel Ruttershauser, einen Vetter seines "Weibls", wegen einer Vergleichshandlung zwischen Kl. Gutenzell und Kl. Rot (an der Rot) betr. Oberkirchberg und die Zuständigkeit in Lehenssachen - Gutenzell zuerkannt - einerseits, für Frevel, Buße und andere Jurisdiktionssachen samt der Steuerbarkeit - Rot zugesprochen - andererseits. / 1706 Sept., Okt. und Dez. (?), 1707 Jan. 24

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Stephan I.; Abt, 1664-1725
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/6 T 1 Nr. 22
Archivalieneinheit
Schriftwechsel zwischen Äbtissin Maria Viktoria von Gutenzell und Abt Stephan von Salem. / 1706. 1713. 1715-1717. 1719

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Stephan I.; Abt, 1664-1725
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/6 T 1 Nr. 23
Archivalieneinheit
Schreiben des P. Candidus Ströhle (Strähle) an Abt Stephan von Salem über die Öffnung des Gutenzeller Archivs durch ihn im Beisein von Äbtissin und Priorin nach dem Ableben des Oberamtmanns von Gutenzell, die Einhändigung der erforderlichen Schriftstücke an den neuen Oberamtmann und der Unterlagen zur Rechnungsstellung an den stauffenbergischen Verwalter Missinger, den Anwalt der Oberamtmannswitwe; Befehl Abt Stephans an die Pfleger zu Schemmerberg und Ehingen, sich zur Abhörung der von der Oberamtmannswitwe vorgelegten Steuerrechnung nach Gutenzell zu begeben; Schreiben des salem. Kanzlers Ruttershauser an den neuen Gutenzeller Oberamtmann wegen der Rechnungsabhörung; Bericht des P. Strähle und Wolfg. Jak. Leinberers an Abt Stephan über die vor ihnen erfolgte Steuerrechnungslegung zu Gutenzell. / 1711 Jan. 15, Juni 3 und 23

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Stephan I.; Abt, 1664-1725
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/6 T 1 Nr. 24
Archivalieneinheit
Schreiben der Äbtissin von Gutenzell an den Prälaten zu Mönchsrot (=Kl. Rot a. d. Rot) über die Erörterung einer [seit anderthalb Jahren währenden] Differenz zwischen ihren Klöstern wegen einer im Dorf Kirchberg gelegenen Mühle gelegentlich der Visitation Gutenzells in temporalibus et spiritualibus durch den Abt von Salem und Schriftwechsel zwischen den Äbten Hermann von Rot und Stephan von Salem in derselben Streitsache (Bitte Abt Hermanns um einen Klausurdispens für die Äbtissin für eine Reise nach Rot und ablehnende Antwort Abt Stephans unter Hinweis auf kürzlich erneuerte päpstl. mandata pro stricta clausura, infolge deren er nicht mehr dispensieren könne, zumal selbst der von einer Kardinalskongregation der Äbtissin [Maria Anna] von Heiligkreuztal gewährte Dispens, "zu ihrer Gesundheits-Erhaltung in ein Bad zu gehen", aniert worden sei). / 1714 Apr. und Nov./Dez.

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Stephan I.; Abt, 1664-1725
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/6 T 1 Nr. 25
Archivalieneinheit
Bittschreiben des Abtes Willibald von Irsee [-Benediktinerkloster im Kr. Kaufbeuren in Bayerisch-Schwaben-] an Abt Stephan von Salem um Interzession bei der Äbtissin von Gutenzell zugunsten baldiger Einkleidung der Sabine Hehl, Tochter des irseeschen Gerichtsuntertanen, Ammanns und Wirtes zu Lauchdorf Johannes Hehl; Schreiben der Äbtissin Maria Viktoria in dieser Sache an Abt Stephan und dessen Antwortschreiben an den Prälaten zu Irsee. / 1714 Nov. 14, Dez. 4 und 7

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Stephan I.; Abt, 1664-1725
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/6 T 1 Nr. 26
Archivalieneinheit
Relation der zur Untersuchung der Streitigkeiten zwischen Rat und Oberamtmann Joseph Riedinger von Gutenzell und den Gutenzeller Untertanen verordneten Kommissare P. Eusebius Enselin (Enßlin?), p. t. Pfleger zu Schemmerberg, Wolfg. Jak. Leinberer, Pfleger zu Ehingen, und Franz Zeis, Oberamtmann zu Heggbach; Schreiben Riedingers an Abt Stephan von Salem und des Abtes an den Oberamtmann in Heggbach sowie an Äbtissin Maria Viktoria über die Ersetzung Riedingers durch Zeis oder einen anderen Interessenten: Wiedervermählung Riedingers nach zehnmonatigem Witwerstand mit der Tochter des weiland Rates und Kanzleiverwalters der Deutschordenskomturei Mainau Dr. Öhler und Bitte des Bräutigams um Entsendung eines Vertreters, der im Namen des Abtes diesen "Ehrentag kondekoriere und in dem Amtshause einer Mittagssuppe beizuwohnen belieben möchte" (1716 Febr.); Konfirmation des Heggbacher Oberamtmanns Zeis durch Abt Stephan auf die Oberamtmannsstelle zu Gutenzell (1716 März); Riedinger dankt dem Abt für die Zusicherung, ihn solange in Gutenzell zu behalten, bis er "anderwärts wieder ein honorables officium bekommen möchte", und wirft sich, "weil der allgütige Gott omnes peccatores vere poenitentes iterum in gratiam recipit", samt Frau und 5 Kindern dem Abt nochmals zu Füßen (1716 Apr.); eigenmächtige Vorsprache des nach Heggbach bestimmten Kanzleiverwalters von Sulgen (wohl = Saulgau) im Kl. Gutenzell und daraufhin von der Äbtissin gegen Abt Stephan erhobener Vorwurf "gählinger Veränderung"; Widerstand von Äbtissin und Konvent gegen den vom Abt vorbehaltlich anderweitiger Versorgung Riedingers bestätigten Zeis (1716 Juni). / 1715 f. und ein unddatiertes Postskript Riedingers.

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Stephan I.; Abt, 1664-1725
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/6 T 1 Nr. 30
Archivalieneinheit
Schriftwechsel zwischen Äbtissin Maria Bernarda von Gutenzell und Abt Stephan von Salem über Benediktion der Äbtissin und Vornahme des Huldigungsaktes (1720 Juni), Fastenindulgenz (1720 Dez.), Kauf eines Rebstückes von Basilius Hügel zu Kippenhausen und Ausbleiben eines "anständigen" Käufers der Rebgüter Gutenzells zu Markdorf (1721), Bezahlung des auf Kl. Gutenzell entfallenen Anteils an den 170000 fl, die der Schwäbische Kreis dem Kaiser zur "Reparierung des Rheinbauwesens zu Breisach" verwilligt hat, und über die Aufnahme des Frl. Erben v. Schönerben, jüngerer Schwester einer Professin im Kl. Inzigkofen, in das Kl. Gutenzell zum Probejahr (1723). / 1720 f., 1723

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Stephan I.; Abt, 1664-1725
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/6 T 1 Nr. 31
Archivalieneinheit
Schriftwechsel zwischen Gutenzell (Äbtissin Maria Bernarda, Oberamtmann Buehler), Salem (Abt Stephan, Kanzler Joh. Bernh. Seiz, geistl. u. weltl. Räte, Vogler), Landgericht Weingarten (Freilandrichter Jak. Christ. Strasser), Michael und Georg Ruess von Donaurieden (Kr. Ehingen) und Christian, Jakob, Johann und Maria Ruess von Achstetten sowie Protokolle, Protokollextrakte und Kommissionsbescheide in den Auseinandersetzungen um die Hinterlassenschaft des im November 1719 verstorbenen, seit 1687 in 2. Ehe mit Ursula Schindler verheirateten Jakob Ruess (Beschwerde seiner Kinder 1. Ehe über einen Spruch des Oberamtmanns von Gutenzell und des hochgräfl. schwendischen Obervogts auf einem Amtstag in Achstetten; Zitation des Lorenz Ruess aus Achstetten vor das Landgericht; Ansprüche des Johann Lutz, eines "ledigen Kerls, der seine Studia absolviert", zu Aßmannshardt, des Martin Gaißmayer und des Johannes Lauther an das Ruess-Erbe). / 1720 und 1722 und einige Stücke s. d.

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Stephan I.; Abt, 1664-1725
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/6 T 1 Nr. 32
Archivalieneinheit
Schriftwechsel des Abtes Stephan von Salem mit dem Erbtruchsessen Johannes Maria [Franz Eusebius], Grafen von Wolfegg-Waldsee, und dessen Base, der FürstÄbtissin Maria Theresia von Buchau, geb. Gräfin von Montfort, über die pensionsweise Aufnahme der Gräfin Trapin [Trapp] auf Zeit in das Kl. Gutenzell statt im Kl. Baindt, wo es "wegen Abgang der Zimmer unmöglich", und Schreiben des Abtes deswegen an die Äbtissin von Gutenzell. / 1721 Okt. 21, 23 f. und 27

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Stephan I.; Abt, 1664-1725
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/6 T 1 Nr. 33
Archivalieneinheit
Schriftwechsel zwischen Abt Stephan von Salem und Äbtissin Maria Bernarda von Gutenzell sowie Schreiben des Abtes an die verwitwete Baronin Maria Johanna Franziska v. Donnersberg in Freising wegen der Primiz des Adalbert v. Donnersberg, Bruders der Äbtissin Maria Bernarda, im Kl. Gutenzell. / 1722 Apr. 10, 28 und 29, Mai 2

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Stephan I.; Abt, 1664-1725
Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 119030039
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
Treffer:1 bis 25 von 78