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Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 118971298
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
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Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/1 T 3 Nr. 3311
Archivalieneinheit
Markward Sebastian Schenk von Stauffenberg, Bischof zu Bamberg, an "Herrn Oberkommissar Baden" (wohl Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden-Baden) wegen der von Kurmainz an den Herzog von Württemberg als Subsidien angewiesenen 8ooo Reichstaler / 1692

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Schenk von Stauffenberg, Marquard Sebastian; Bischof zu Bamberg, 1644-1693
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 38 T 1 Nr. 1507
Archivalieneinheit
Kaiser Leopold [I.] (voller Titel) beurkundet, dass sich die altadlige und stiftsfähige Familie der Schenken von Stauffenberg seit vielen Jahren und besonders im Schwäbischen Kreis erhalten hat, jederzeit zu allen Erz- und Domstiften fähig war und nach wie vor fähig ist und dem Aussteller und seinen Vorgängern immer treue Dienste geleistet hat. Der Aussteller erwähnt besonders, dass die Familie über viele Jahre die Kommandantenstelle in Konstanz und die Statthalterstelle in Ehingen an der Donau versehen hat. Der kürzlich verstorbene Bischof von Bamberg, Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg, während seiner zehnjährigen Regierungszeit dem Aussteller und dem Heiligen Reich als Direktor des Fränkischen Reichskreises hauptsächlich bei der Belagerung der Stadt Wien im Jahr 1683 mit eigenen Truppen gute Dienste geleistet. Außerdem haben sich Johann Wilhelm Schenk von Stauffenberg, derzeit kurfürstlich-mainzischer und bambergischer Geheimer Rat, bambergischer Oberstallmeister und Pfleger ob Giech, Johann Werner Schenk von Stauffenberg, Obrist und fürstlich-würzburgischer Obriststallmeister und Oberamtmann zu Mainberg, Johann Albrecht Schenk von Stauffenberg, kurmainzischer Kämmerer und fürstlich-bambergischer Hofrat, Johann Franz Schenk von Stauffenberg, Kapitular der beiden Domstifte Würzburg und Augsburg und Domsänger zu Konstanz, und Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg, Malteserritter, Komthur zu Basel und Rheinfelden, Generalwachtmeister und Obrist über ein Regiment zu Pferd des Schwäbischen Kreises und in ihren jeweiligen Berufen und Funktionen hervorgetan. Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg wurde bei der Eroberung der Festung Belgrad schwer verwundet. Johann Werner Schenk von Stauffenberg hat sich als Obrist über ein Regiment würzburgischer Dragoner im Krieg gegen Frankreich und als Gesandter an verschiedene kurfürstliche und fürstliche Höfe bewährt. Der Aussteller erhebt deshalb in Anerkennung ihres Wohlverhaltens, ihrer Verdienste, ihrer ungebrochenen Zuneigung und zur Auffrischung in diesem Wandel, Wesen und Wohlverhalten die fünf Gebrüder Johann Wilhelm Schenk, Johann Werner Schenk, Johann Albrecht Schenk, Johann Franz Schenk und Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg aus der Lautlinger Linie mit ihren ehelich geborenen männlichen und weiblichen Leibeserben und deren Erben in absteigender Linie in den Stand, die Ehre und Würde der Freiherren und Freiinnen des Heiligen Reiches, so dass sie vor ihren vier Ahnen väterlicher- und mütterlicherseits als rechtmäßig geborene Freiherren und Freiinnen bezeichnet werden können. Mit dem Ehrentitel Freiherren und Freiinnen Schenk von Stauffenberg können sie sich künftig Reichsfreiherren und Reichsfreiinnen nennen und schreiben und sollen vom Aussteller, seinen Nachfolgern und dem Erzhaus und von jedermann hohen und niederen Standes als solche geachtet werden, geehrt und genannt werden. Außerdem sollen sie bei Versammlungen, Ritterspielen, Benefizien in hohen und niederen Domstiften, geistlichen und weltlichen Lehen und Ämtern alle Ehren, Würden, Vorteile, Vorzüge, Rechte und Gerechtigkeiten wie alle anderen Reichsfreiherren und Reichsfreiinnen nach Recht und Gewohnheit erhalten, besitzen und gebrauchen können. Ferner erhalten sie die Freiheit, dass sie sich nach den sich bereits in ihrem Besitz befindenden oder durch Kauf, Erbschaft oder auf anderem Weg künftig in ihren Besitz kommenden Sitzen, Schlössern und Gütern nennen und schreiben und diese Namen in allen ihren Schriften, Titeln, Siegeln, Handlungen und Geschäften gebrauchen können. Zur sichtbaren Bekräftigung dieser kaiserlichen Gnade und Erhebung in den Reichsfreiherrenstand bestätigt der Aussteller nicht nur ihr ererbtes und bisher geführtes altadliges Wappen, sondern erlaubt ihnen auch, dieses Wappen ewig zu||führen und zu gebrauchen. Das Wappen besteht aus einem weißen und viereckigen Schild und wird in der Mitte durch einen roten Balken geteilt. Unten und oben steht ein auf allen Vieren laufender blauer Löwe mit aufgeschlagenem doppelten Schwanz, aufgesperrtenm Rachen und ausgestreckter roter Zunge. Auf dem Schild befindet sich ein gelber oder vergoldeter offener Turnierhelm mit auf beiden Seiten abhängenden schwarz-blau vermischten Helmdecken. Auf dem Turnierhelm ist ein Herzogshut, auf dem zwei Schalmeien angebracht sind, von denen die eine vorne und die andere hinten aufgesteckt sind. Die Schalmeien haben in der Mitte rote Knöpfe und oben fünf schwarze Federn. Weiter erhalten sie die Freiheit, dass sie in allen Reden und Briefen, die die Kanzleien des Ausstellers und seiner Nachfolger an sie richten, mit dem Titel, Prädikat und Ehrenwort Wohlgeboren angesprochen werden. Daraufhin befiehlt der Aussteller den Erzbichöfen von Mainz, Trier und Köln als Kurfürsten und Erzkanzlern in Germanien, Gallien, im Königreich Arelat und Italien und allen anderen gegenwärtigen und künftigen Kanzlern, Kanzleiverwaltern und Sekretären, dass sie in den Kanzleien des Ausstellers und seiner Nachfolger die Anrede der fünf Gebrüder Schenk von Stauffenberg und aller ihrer ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlchtes mit dem Titel und Namen Wohlgeboren beachten sollen. Abschließend befiehlt der Aussteller auch allen Kurfürsten, geistlichen und weltlichen Fürsten, Prälaten, Grafen, Freiherren, Herren, Rittern, Knechten, Landmarschällen, Landeshauptleuten, Landvögten, Hauptleuten, Vitztumen, Vögten, Pflegern, Verwesern, Amtleuten, Landrichtern, Schultheißen, Bürgermeistern, Richtern, Räten, Wappenkundige, Ehrenholden, Persevanten, Bürgern, Gemeinden und allen anderen Untertanen und Getreuen des Reiches, der Erbkönigreiche, Fürstentümer und Länder des Ausstellers, dass sie die fünf Gebrüder Johann Wilhelm Schenk, Johann Werner Schenk, Johann Albrecht Schenk, Johann Franz Schenk und Johann Friedrich Schenk Freiherren von Stauffenberg, ihre ehelichen Leibeserben und deren Erbenserben beiderlei Geschlechts für ewige Zeit als Freiherren und Freiinnen ansprechen und ehren und alle genannten Gnaden, Freiheiten, Ehren, Würden, Prädikate, Vorteile, Rechte und Gerechtigkeiten ungehindert gebrauchen und genießen lassen. Jeder, der dagegen verstößt, muss eine Strafe von 200 Mark lötigem Gold bezahlen, die zur einen Hälfte an die kaiserliche Kammer und zur anderen Hälfte an die beiden Gebrüder Schenk von Stauffenberg, ihre ehelichen Leibeserben und deren Erbenserben zu bezahlen sind. Von dieser Erhebung bleiben Ehre, Wappen, Namen, Rechte und Gerechtigkeiten derer unberührt, die das gleiche Wappen und den gleichen Namen führen. / 20. Januar 1698

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Schenk von Stauffenberg, Marquard Sebastian; Bischof zu Bamberg, 1644-1693
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 38 T 1 Nr. 1402
Archivalieneinheit
Probst, Pfarrer, Senior und Kapitel der Stadtpfarr- und Stiftskirche Unser Lieben Frau in Eichstätt beurkunden, dass der Reichsfürst Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg, Fürst und Bischof zu Bamberg, für das Seelenheil seines verstorbenen und in dieser Kirche begrabenen Vaters Hans Sigmund Schenk von Stauffenberg, fürstlich-eichstättischen Geheimen Rates, Hofmarschalls und Pflegers zu Nassenfels, für alle anderen bereits verstorbenen und zukünftig versterbenden Mitglieder der Familie Schenk von Stauffenberg einen beständigen Jahrtag und gewisse Quatembermessen in dieser Kirche gestiftet hat. Dieser Jahrtag soll auf folgende Art und Weise begangen werden: (1) Der Jahrtag soll um das Fest des Märtyrers Sankt Sebastian an einem Tag begangen werden, auf den kein anderes Fest fällt und durch den kein Gottesdienst verhindert wird. (2) Am Sonntag vorher soll der Jahrtag von der Kanzel verkündet und den Verwandten mitgeteilt werden, die sich im Hochstift Eichstätt einfinden werden. Am Tag vor dem Jahrtag sollen um zwei Uhr die vigiliae mortuorum cum uno nocturno et laudibus choraliter und ebenso das Seelenamt am nächsten Tag um sieben Uhr wie auch das libera bei der Bahre choraliter gesungen werden. (3) Der Altar soll schwarz bekleidet und von vier brennenden Kerzen beleuchtet werden. Bei der Bahre sollen ebenfalls vier Kerzen aufgestellt werden. Außerdem sollen während dem Seelenamt zugleich sechs besondere Seelenmessen wie auch zu jeder Quatemberzeit drei Seelenmessen für alle Mitglieder der Familie Schenk von Stauffenberg gelesen werden. Zur Fortsetzung dieses Seelengedächtnisses hat Sebastian Markwart Schenk von Stauffenberg dieser Kirche durch Ferdinand Spanney, Pfarrer und Dechant zu Pollenfeld, 400 fl Bargeld übergeben lassen, deren Empfang bestätigt wird. Zusammen mit 300 fl, die ebenfalls zu dieser Jahrtagsstiftung gehören, haben Franz Christoph Freiherr von Heidenheim, Domkapitular und Domdechant der beiden Hochstifte Eichstätt und Konstanz, Gallus Freiherr von Ulm, Geheimer Rat, Landvogt und Hofratspräsident des Hochstifts Eichstätt, und Georg Götz, Bürger und Ratsmitglied zu Eichstätt, die 400 fl zum Kauf eines Zehnten zu Lauterbach, der als Lehen zur Kanzlei des Hochstifts Eichstätt gehört verwendet, der nun künftig ausschließlich dieser Stiftung dienen soll und ohne Wissen und Zustimmung der Familie Schenk von Stauffenberg nicht verkauft oder verändert werden darf. Falls der Zehnt und dessen Nutznießung durch Krieg oder andere weltliche Zufälle ohne Verschulden der Aussteller und des Stiftes eine Zeitlang nicht entrichtet werden kann, sind die Aussteller und ihre Nachfolger solange davon befreit, bis es wieder möglich sein wird. Mit Zustimmung des Domkapitels zu Eichstätt werden von diesem Revers drei Ausfertigungen erstellt, von denen die erste Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg und der Familie Schenk von Stauffenberg, die zweite das Domkapitel des Hochstifts Eichstätt und die dritte die Pfarr- und Stiftskirche erhält. / 20. Mai 1687

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Schenk von Stauffenberg, Marquard Sebastian; Bischof zu Bamberg, 1644-1693
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 38 T 1 Nr. 1403
Archivalieneinheit
Raphal Heügel, Geistlicher Rat, Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten des Reichsfürsten und Bischofs zu Eichstätt, Johann Eucharius [Schenk von Castell], Kanoniker der Domstiftskirche Sankt Willibald und Doktor der Heiligen Schrift, beurkundet, dass der verstorbene Bischof von Bamberg, Markwart Sebastian [Schenk von Stauffenberg], zum Gedächtnis seiner reichsfrei geborenen Mutter Ursula Schenkin von Stauffenberg, geborene Schenkin von Geyern, alle Quatembertage eine und am Jahrzeittag ihres Todes um das Fest des heiligen Georg eine weitere Messe zu ewigen Zeiten in der Pfarrkirche zu Theilenberg (Deillenberg) gestiftet hat. Bei dieser Stiftung verfügte er auch, dass bei jeder Messe nach dem ersten Evangelium der verstorbenen Seele mit einem Vaterunser und einem Ave Maria gedacht werden solle und dafür 100 fl zur jährlichen Verzinsung mit 5 fl übergeben hat. Vor Haltung und Lesung dieser Messen soll der Pfarrer oder der die Messe an seiner Stelle begehende Priester für jede 30 kr und der Mesner 10 kr erhalten. Den Rest von 1 fl 40 kr soll dagegen die Kirche für die Beleuchtung und Abnutzung der Paramente bekommen. / 10. April 1693

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Schenk von Stauffenberg, Marquard Sebastian; Bischof zu Bamberg, 1644-1693
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 38 T 1 Nr. 266
Archivalieneinheit
Wilhelm [IV.] Graf zu Oettingen[-Wallerstein] belehnt als ältester regierender Graf und Lehenadministrator der Grafschaft Oettingen die Brüder Markwart Sebastian Schenk, Gottfried (Maximilian Gottfridt) Schenk und Johann Philipp Schenk von Stauffenberg auf ihre Bitte hin nach dem Tod ihres Vaters Hans Sigismund Schenk von Stauffenberg mit dem hinteren und vorderen Steinhaus in Amerdingen, so weit der Graben reicht, den Vorhöfen, Scheunen und Ettern, dem oberen Baumgarten, der Fischgrube und mit weiteren Gütern und Stücken in Amerdingen als Mannlehen, die von der Grafschaft Oettingen zu Lehen rühren und deren Bebauer, Anstößer und Zinsleistungen genannt werden. / 14. Dezember 1679

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Schenk von Stauffenberg, Marquard Sebastian; Bischof zu Bamberg, 1644-1693
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 38 T 1 Nr. 233
Archivalieneinheit
Philipp Wilhelm Pfalzgraf [von Neuburg] (volle Titulatur) belehnt die Brüder Markwart Sebastian Schenk, Gottfried (Maximilian Gottfried) Schenk und Johann Philipp (Hans Philipp) Schenk von Stauffenberg und alle ihre männlichen und weiblichen Erben mit Gütern und Stücken in Amerdingen als Erblehen, die vom Fürstentum Pfalz-Neuburg zu Lehen rühren und deren Bebauer und Zinsleistungen genannt werden. Diese Besitzungen hatte zuletzt 1669 ihr Vater Hans (Johann) Sigismund Schenk von Stauffenberg als Erblehen empfangen. Als bevollmächtigter Anwalt von Markwart Sebastian Schenk, Gottfried Schenk und Johann Philipp Schenk von Stauffenberg schwört ihr Obervogt in Amerdingen, Hans Georg Lang, in ihrem Namen nach dem Inhalt eines Reversbriefes dem Fürstentum Pfalz-Neuburg, ihre Treue, den Nutzen seines Lehensherren zu fördern und sich in allen Dingen wie getreue Lehensleute zu verhalten. / 22. Dezember 1679

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Schenk von Stauffenberg, Marquard Sebastian; Bischof zu Bamberg, 1644-1693
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 38 T 1 Nr. 234
Archivalieneinheit
Johann Wilhelm Pfalzgraf [von Neuburg] (volle Titulatur) belehnt die Brüder Gottfried (Maximilian Gottfried) Schenk und Johann (Hans) Philipp Schenk von Stauffenberg und Franz Ignatius Freiherr von Lemble, Kämmerer und hochfürstlich-bambergischer Oberamtmann in Hollfeld und Wiesentfels, als Gewalthaber und Lehenträger ihres Bruders Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg, Bischof von Bamberg, für sich und alle ihre männlichen und weiblichen Erben mit Gütern und Stücken in Amerdingen als Erblehen, die vom neuburgischen Fürstentum Bayern zu Lehen rühren und deren Bebauer und Zinsleistungen genannt werden. Diese Besitzungen waren zuletzt 1679 als Erblehen verliehen worden. Als Lehenträger und Bevollmächtigter schwört Franz Ignatius Freiherr von Lemble nach dem Inhalt eines Reversbriefes, dass sie ihre Treue zeigen, den Nutzen ihres Lehensherren fördern und sich in allen Dingen wie getreue Lehensleute verhalten werden. / 7. Juni 1691

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Schenk von Stauffenberg, Marquard Sebastian; Bischof zu Bamberg, 1644-1693
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 38 T 1 Nr. 235
Archivalieneinheit
Johann Wilhelm Pfalzgraf [von Neuburg] (volle Titulatur) belehnt die Brüder Gottfried (Maximilian Gottfried) Schenk und Johann (Hans) Philipp Schenk von Stauffenberg und alle ihre männlichen und weiblichen Erben mit dem dritten Teil einiger Güter und Stücke in Amerdingen, deren Bebauer und Zinsleistungen genannt werden. Die Besitzungen waren nach dem Tod ihres damit belehnten Bruders Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg, Bischof von Bamberg, an sie gefallen. Als bevollmächtigter Gewalthaber von Gottfried Schenk und Johann Philipp Schenk von Stauffenberg schwört Wolfgang Simon Sartori nach dem Inhalt eines Reversbriefes, dass sie ihre Treue zeigen, den Nutzen ihres Lehensherren fördern und sich in allen Dingen wie getreue Lehensleute verhalten werden. / 22. Oktober 1694

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Schenk von Stauffenberg, Marquard Sebastian; Bischof zu Bamberg, 1644-1693
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 38 T 1 Nr. 477
Archivalieneinheit
Hans Wilhelm von Streitberg auf Strössendorf, Burggrub und Greifenstein (volle Titulatur) belehnt als Ältester seines Geschlechts und Lehenherr Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg, Fürstbischof zu Bamberg, über seinen verordneten Gewalthaber Heinrich Klein, Rechtsgelehrter und Rentmeister des Hochstifts Bamberg mit 12 Morgen Weingarten am Langenrain unter dem Schmachtenberg gelegen, der Schaubhorn genannt, der an der einen Seite an das Münzer Gebürg und an der anderen Seite an den Schmachtenberg stößt, als rechtes Zinslehen. Den Weingarten hatte der Belehnte von Georg Wolf von Rotenhan auf Merzbach und Neuhaus, hochfürstlich-bambergischen Regimentsrat, Land- und Edel-Lehenrichter und Amtmann zu Schmachtenberg, für sich und seine Familie männlichen und weiblichen Geschlechts für einen Kaufschilling von 2000 fl erworben. Der Belehnte und seine Erben und Erbnehmer sollen Hans Wilhelm von Streitberg und seinen Nachkommen im Geschelcht jährlich 12 pf zur Hälfte auf Walpurgis und zur Hälfte auf Martini reichen und geben sollen. Die zwölf Äcker Weingarten sind von den Beden und Steuern ausgenommen, unterliegen mit Ausnahme der Zinses auch keinen anderen Beschwerungen und können Söhnen und Töchtern verliehen werden, wie es bei Zinslehen nach Recht und Gewohnheit üblich ist, sollen aber empfangen werden, so oft es zu schulden kommt. Alle anderen Lehen-, Herrlich- und Gerechtigkeiten behält sich Dietrich von Streitberg für sich und seine Lehensfolger vor. / 16. Februar 1689

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Schenk von Stauffenberg, Marquard Sebastian; Bischof zu Bamberg, 1644-1693
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 38 T 1 Nr. 344
Archivalieneinheit
Das Domkapitel des Hochstifts Bamberg belehnt auf Vorschlag des Domdechants Carl Sigmund von Aufseß Fürstbischof Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg mit den Gütern Greifenstein und Burggrub mit allen zu- und eingehörigen Rechten und Gerechtigkeiten als Mannlehen, die nach dem Tod von Johann Wilhelm von Streitberg auf Strössendorf (Streßendorf) als letztem seines Stammes dem Hochstift Bamberg heimgefallen waren. Das Domkapitel belehnt Fürstbischof Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg in Anbetracht der beschwerlichen und gefährlichen Zeiten, in denen er seine Regierung angetreten hat und weil er wegen der im Orient und Okzident höchstgefährlichen Kriegsempörungen mit vielen außergewöhnlichen Bemühungen und Sorgfältigkeiten Tag und Nacht beladen war. Dabei vermochte er es mit göttlichem Beistand nicht nur, das Hochstift vor feindlichen Einbrüchen zu bewahren, sondern in Bamberg wie auch in Kärnten einen großen Teil der Passivschulden abzubezahlen und von dort sogar erstmals einige Tausend Gulden zur Erleichterung der Abgabenlast des Hochstifts zu schicken. Das Domkapitel würdigt mit der Belehnung, dass Fürstbischof Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg trotz seiner vielen Belastungen mit seinem bescheidenen Deputat immer zufrieden war und mit dem Domkapitel stets ein friedliches und harmonisches Verhältnis pflegte. Fürstbischof Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg kann nach seinem Belieben auch seine Familienangehörigen Maximilian Gottfried Schenk, Johann Philipp Schenk, Johann Wilhelm Schenk, Johann Werner Schenk, Johann Albrecht Schenk, Johann Franz Schenk, Johann Friedrich Schenk und Franz Ignatius Schenk von Stauffenberg coinvestieren lassen und muss die auf diesen Gütern liegenden Schulden in Höhe von 4000 fl wie auch die anderen darauf liegenden Schulden auf sich nehmen. In einer Spezifikation des Mannlehens werden das Schloss Greifenstein mit Vorhof, Viehhaus, Scheuer, Hofraite, Gehölzen, Feldern, Wiesenmatten, Schäfereien und Fischgewässern sowie mehrere Höfe und Güter beschrieben, deren Bebauer genannt werden. / 2. März 1691

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Schenk von Stauffenberg, Marquard Sebastian; Bischof zu Bamberg, 1644-1693
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 38 T 1 Nr. 498
Archivalieneinheit
Vorläufiger Kauf- und Quittungsbrief von Markwart Sebastian [Schenk von Stauffenberg], Bischof von Bamberg, über den Kauf von Untertanen und Lehenleuten zu Heiligenstadt (Heyligenstadt) mit ihrer Herrlichkeit, Zugehörungen und Abgabeleistungen von Christian Ernst Markgraf von Brandenburg (volle Titulatur). Der Käufer hatte beim Verkäufer mehrmals schriftlich und mündlich um käufliche Überlassung der Untertanen und Lehenleute in der Eigenschaft des früheren Rittergutes von Hans Wilhelm von Streitberg und seinen Vorfahren für sich und seine Familie ersucht, die nach dem Tod von Hans Wilhelm von Streitberg zu Strössendorf an den Verkäufer vermannt und heimgefallen waren. Nach Resolutionen des Verkäufers aus den Feldlager bei Bretten vom 11. August [1691], aus dem Hauptquartier bei Dürrmenz an der Enz vom 25. August [1691] und nach Abordnung des fürstbischöflichen Kammerrates Johann Kaspar Schlehelein wird folgende Kaufverhandlung veranlasst, verabredet und abgeschlossen: Der Käufer erhält die nach dem Tod von Hans Wilhelm von Streitberg dem Verkäufer heimgefallenen Untertanen und Lehenleute zu Heiligenstadt, insbesondere den Burgstall (das alte wahl) zusammen mit zwanzig Gütern und Mannschaften mit ihrer Herrlichkeit und Zugehörungen sowie allen ihren Abgaben an Geld und Getreide, Schuldigkeiten, Steuern, Umgeldern und allen anderen Gefällen. Diese sollen nach dem Inhalt des letztmals am 7. November 1671 ausgefertigten Lehenbriefes, nach dem Herkommen des Ortes, der Untertanen und Lehenleute und nach den alten Erbbriefen und Lehenbüchern geleistet werden. Die ohne Wissen und Zustimmung der Lehenherrschaft durch Verkauf oder andere Fälle eintretenen Verminderungen und die von Hans Wilhelm von Streitberg nicht rechtmäßig eingezogenen Kaufgelder können von dem Käufer jederzeit wieder in den alten Stand zurückgesetzt werden. Der Käufer bezahlt hierfür 5000 Reichstaler oder 6000 fl fränkisch schwerer Landeswährung in guten und überall gängigen Reichssorten sowie 200 Dukaten Leihkauf in besonderen Dukaten oder in einer dem Verkäufer beliebigen gleichwertigen Art. Für die Bezahlung der 6000 fl und Übergabe einer mit Diamanten besetzten Uhr [für den Leihkauf] durch den fürstbischöflichen Kammerrat Johann Kaspar Schlehelein noch vor der Originalausfertigung des Kauf- und Quittungsbriefs erhält der Käufer diesen Interimskaufbrief. Der Verkäufer erklärt, dass er auf alle weiteren Ansprüche verzichtet und auch anderen keine derartigen Ansprüche gestatten wird. Dem Käufer, seinen Brüdern und weiteren Verwandten (gevetter) wird zugesichert, dass sie durch einen vom Lehenhof demnächst auszufertigenden Lehenbrief in unstreitigen Besitz und Nutzung der genannten Untertanen und Lehenleute mit ihrer Herrlichkeit, Zugehörungen, Abgaben und Schuldigkeiten gesetzt werden, derer sie sich von da an gebrauchen und bedienen können. Die Untertanen und Lehenleute werden hierzu vom Verkäufer angewiesen und aus ihren bisher geleisteten Pflichten entlassen. Im Kaufbrief wird aber ausdrücklich festgehalten, dass die verkauften Untertanen und Lehenleute mit ihren Nachkommen auch weiterhin jederzeit die freie Religionsausübung und uneingeschränkte Gewissensfreiheit wie in der Gegenwart nach den Reichsgesetzen und vor allem nach dem Augsburger Religionsfrieden und von 1555 und dem Westfälischen Frieden uneingeschränkt besitzen. Einige weitere Punkte, die sich aus dem Übergang der Untertanen und Lehenleute ergeben, sollen auf einer eigenen Konferenz behandelt werden. Im Auftrag des Verkäufers und Käufers wird der vorläufige Kauf- und Quittungsbrief in zwei Ausfertigungen von dem anwesenden Präsidenten und den Geheimen und Kammerräten des Verkäufers und von den Abgeordneten des Käufers, Freiherr von Hagen, Germanus Liedtke, Johann Georg Wernlein, Hans Martin von Benckendorf und Wilhelm Andreas Schreiber, unterschrieben. / 26. September 1691

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Schenk von Stauffenberg, Marquard Sebastian; Bischof zu Bamberg, 1644-1693
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 38 T 1 Nr. 371
Archivalieneinheit
Christian Ernst Markgraf von Brandenburg (volle Titulatur) belehnt auf Ersuchen und nach Abnahme von Gelübde und Eid Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg, Bischof von Bamberg, Johann Philipp Schenk von Stauffenberg, fürstlich-bambergischen Rat und Oberamtmann zu Marloffstein, Johann Wilhelm Schenk von Stauffenberg, ebenfalls fürstlich-bambergischer Rat, Oberstallmeister und Pfleger ob Giech für sich selbst und als bevollmächtigte Gewalthaber von Johann Werner Schenk von Stauffenberg, fürstlich-würzburgischer Rat, Obrist und Oberstallmeister, und die Gebrüder und Vettern Maximilian Gottfried Schenk, Johan Albrecht Schenk, Johann Franz Schenk, Johann Friedrich Schenk und Franz Ignatius Schenk von Stauffenberg mit einer von der Burggrafschaft Nürnberg zu Lehen rührenden und abgegangenen Burgstelle (das alte Wahl oder Burgstall) und zwanzig Gütern und Mannschaften zu Heiligenstadt (Hayligenstadt) mit ihrer Herrlichkeit und Zugehörungen als Mannlehen, deren Bebauer und Zinsleistungen genannt werden. Die genannten Untertanen und Lehenleute sowie Güter und Stücke mit deren Ein- und Zugehörungen waren Christian Ernst Markgraf von Brandenburg als Lehenherren nach dem Tod von Hans Wilhelm von Streitberg zu Größendorf vermannt und heimgefallen, die dem Fürstbischof von Bamberg und der Amerdinger und Wilflinger Linie der Schenken von Stauffenberg auf mündlich und schriftlich geschehenes Ansuchen als Zeichen der Zuneigung in der gleichen Eigenschaft gegen eine bereits gegen Quittung bezahlte Kaufsumme verliehen wurden, wie sie bereits der verstorbene Hans Wilhelm von Streitberg und seine Vorfahren zu Lehen getragen und besessen hatten. Die Belehnung steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass der Fürstbischof von Bamberg, seine Brüder und die anderen genannten Geschlechtsverwandten es in diesen neu erworbenen Lehen in Heiligenstadt beim alten Herkommen belassen und keine Neuerungen einführen werden. Iinsbesondere sollen die mitverkauften Untertanen und Lehenleute mit ihren Nachkommen jederzeit bei der freien Religionsausübung und uneingeschränkten Gewissensfreiheit zum Zeitpunkt des Heimfalls belassen werden, wie es den Reichskonstitutionen im Augsburger Religionsfrieden von 1555 und im Westfälischen Frieden entspricht und in dem am 26. September 1691 abgeschlossenen Interimskaufrezess enthalten ist und die abgeordneten Bevollmächtigten des Fürstbischofs von Bamberg mündlich versichert haben. / 7. Januar 1692

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Schenk von Stauffenberg, Marquard Sebastian; Bischof zu Bamberg, 1644-1693
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 38 T 1 Nr. 333
Archivalieneinheit
Kaiser Leopold [I.] (volle Titulatur) belehnt Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg, Bischof von Bamberg, auf seine Bitte und in Anbetracht der von den Schenken von Stauffenberg bisher dem Kaiser und dem heiligen Reich geleisteten und auch zukünftig zu erwartenden Dienste mit den bisher von dem Geschlecht derer von Streitberg innegehabten Reichslehen. Die Anwartschaft auf diese Reichslehen hatte Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg für die Amerdinger und Wilflinger Linie der Schenken von Stauffenberg nach dem Tod des ohne männliche Leibeserben und Agnaten am 24. August 1690 verstorbenen Hans Wilhelm von Streitberg von Jakob von Zollern erworben, dem die Reichslehen von Kaiser Leopold I. am 25. September 1687 als Belohnung für seine treuen Dienste mit der Zustimmung zur Verleihung an ein Mitglied der Reichsritterschaft in Aussicht gestellt worden waren. Nach dem Tod von Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg sollen gemäß dem darüber aufgerichteten Vertrag seine beiden Brüder Gottfried Maximilian Schenk und Johann Philipp Schenk von Stauffenberg oder gegebenenfalls der Überlebende beider Brüder zur Nachfolge und Nutzung dieser Reichslehen zugelassen werden, nach ihrer beider Tod der jeweils Älteste der männlichen Nachkommen der Amerdinger Linie und nach deren möglichen Aussterben der Älteste der Wilflinger Linie. Die Reichslehen werden mit allen Rechten und Zugehörungen verliehen, wie sie bisher das Geschlecht derer von Streitberg und zuletzt Hans Wilhelm von Streitberg von den vorangegangenen römischen Kaisern und Königen zu Lehen getragen und innegehabt haben. Die Schenken von Stauffenberg können diese Reichslehen zukünftig innehaben und nutznießen, wie es dem Lehenrecht nach dem alten Herkommen entspricht, wovon die Oberlehenherrschaft des heiligen Reiches sowie seine Rechte und Gerechtigkeiten aber nicht beeinträchtigt werden. Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg schwört durch seinen bevollmächtigten Anwalt, Johann Adam Dietrich, beider Rechte Doktor und Agent am kaiserlichen Hof in Wien, mit einem gewöhnlichen Gelübde und Eid, dass er dem Kaiser und dem heiligen Reich wegen dieser Lehen getreu, gehorsam und gewärtig dienen und sich so verhalten wird, wie es sich gebührt. / 24. März 1692

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Schenk von Stauffenberg, Marquard Sebastian; Bischof zu Bamberg, 1644-1693
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 38 T 1 Nr. 531
Archivalieneinheit
Markwart Sebastian [Schenk von Stauffenberg], Bischof zu Bamberg, belehnt den Notar Johann Philipp Leisner als bevollmächtigten Gewalthaber des wegen Amtsgeschäften verhinderten Johann Karl Schlüsselfelder zu Nürnberg mit mehreren Gütern als Mannlehen, deren Zinsleistungen genannt werden: ein Gütlein bei der Kirche in der Stadt Höchstadt, auf dem Hans Eberlein sitzt, und ein Gütlein zu Kemnath (Kemmaten) mit seinen Nutzungen und Zu- und Eingehörungen, das früher Hans Hafner besaß und das jetzt Christoph Vogel besitzt, die beide vom Hochstift Bamberg zu Mannlehen rühren. Johann Karl Schlüsselfelder hatte die Güter zusammen mit seinem ledig gebliebenen und verstorbenen Bruder Christoph Gottlieb [Schlüsselfelder] am 23. April 1684 zuletzt empfangen und nach dessen Tod nach dem Nachfolgerecht übernommen. Die Lehenschaften, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten und Gewohnheiten des Bischofs von Bamberg, des Hochstifts Bamberg und anderer Rechteinhaber bleiben davon unbeeinträchtigt. Nach seiner Rückkehr soll sich Johann Karl Schlüsselfelder vor dem Lehenhof einfinden und die übliche Lehenspflicht leisten. / 10. September 1692

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Schenk von Stauffenberg, Marquard Sebastian; Bischof zu Bamberg, 1644-1693
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 38 T 1 Nr. 514
Archivalieneinheit
Johann Gottfried (II. von Guttenberg), Bischof zu Würzburg und Herzog zu Franken, verkauft mit Zustimmung des Domkapitels an Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg, Fürstbischof von Bamberg, und seine gesamte Familie der Schenken von Stauffenberg die nach dem Tod von Hans Wilhelm von Streitberg heimgefallenen Zehnten und Gefälle auf einem Hof oberhalb Bamberg auf dem Gebirg (Gebürg) für 2000 fl als Rittermannlehen und bestätigt, dass das Zahlamt der Kammer die Kaufsumme bereits vor Ausfertigung dieser Urkunde erhalten hat. Verkauft werden folgende Zehntanteile, deren Erträge genannt werden: ein Drittel des Zehnten mit allem Toten und Lebendigen zu Dorf und zu Feld zu Höhenpölz, eine Hälfte des Zehnten zu Reckendorf zu Dorf und zu Feld mit allem Toten und Lebendigen, zwei Drittel des Zehnten mit allem Toten und Lebendigen zu Dorf und zu Feld zu Neudorf (Neündorf) sowie einige Geld- und Getreideleistungen des Kalteneggolsfelder Hofs mit dem Handlohnrecht, einem Untertanen und der darauf hergebrachten Vogteilichkeit sammt allen Rechten und Gerechtigkeiten. Der Aussteller verzichtet für sich und seine Nachkommen im Hochstift Würzburg auf die verkauften Zehntanteile, Erbgefälle, den Untertanen und die Vogteilichkeit, die der Käufer nun besitzen, nutznießen und gebrauchen kann, aber nach wie vor beim Lehenfall als Rittermannlehen des Hochtifts Würzburg empfangen soll. Die verkauften Zehntanteile, Zinsen, Gülten, Untertanen und Vogteilichkeit sind anderswo unversetzt und unverpfändet, mit nichts anderem als dem genannten Rittermannlehen beschwert und auch sonst unansprüchig. Wenn zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt dennoch Ansprüche erhoben werden, verspricht der Aussteller für sich und seine Nachkommen im Hochstift Würzburg in einer Gewährschaftserklärung, den Käufer auf Kosten des Hochstifts Würzburg zu vertreten, zu verteidigen und davon zu entledigen. Die Zustimmung des Domkapitels zu diesem Verkauf erklären der Domprobst Karl Friedrich Voit Freiherr von Rieneck und der Domdekan Georg Heinrich von Stadion als Senior und Kapitular des Domstifts zu Würzburg. / 18. November 1692

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Schenk von Stauffenberg, Marquard Sebastian; Bischof zu Bamberg, 1644-1693
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 38 T 1 Nr. 496
Archivalieneinheit
Die Brüder Maximilian Gottfried Schenk und Johann Philipp [Ignaz] Schenk von Stauffenberg, Herren auf Amerdingen (Ammertingen), Burggrub, Greifenstein und Heiligenstadt (Haylingstatt), Räte der Hochstifte Bamberg und Eichstätt und des Kantons Gebirg (Gebürg) der Reichsritterschaft in Franken, derzeit Pfleger der Ämter Wernfels, Spalt (Spalth) und Abenberg und Oberamtmänner zu Marloffstein, Neunkirchen (Neukirch) und Neideck (Neüdeck) belehnen als Ältester (senior) und Zweitältester (subsenior) ihrer Familie nach dem Tod ihres Bruders Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg, des ehemaligen Fürstbischofs von Bamberg, die beiden Reichsritter und Gebrüder Friedrich Julius und Christian Wilhelm von Schlammersdorf auf Plankenfels und Wadendorf (Wadtendorf) über ihren Lehenträger Stephan Vogel mit einer Hälfte einer in ihrer Lage beschriebenen Wiese zu Wadendorf, die Wilhelm von Künsfeld Dietrich von Streitberg erhalten hatte, und sechs Tagwerke Felder als rechtes freies Mannlehen, die zusammen für 700 fl geschätzt werden. Nach dem Tod eines der Belehnten sollen zunächst der Überlebende oder ihre männlichen Lehenserben, so viele in absteigender Linie von ihnen geboren werden, diese Stücke jederzeit nach Recht und Gewohnheit der Mannlehen gebrauchen und besitzen und in allen sich beim Lehenherr oder Lehenmann zutragenden Fällen zu gebührender Zeit über einen Untergenossen oder Lehenträger vom Aussteller oder seinem Lehenfolger empfangen. Wie bei anderen Lehenstücken und -gütern sollen dann auch der gebührende Handlohn, die Lehentaxe und das Schreibgeld bezahlt werden. Im Übrigen sollen sich die Belehnten verhalten, wie es das Lehenrecht erfordert und getreuen Lehenleuten entspricht, was sie durch ihren genannten Lehenträger durch einen leiblichen Eid schwören lassen. / Datierung nicht eingetragen, Zeitraum aus den Lebensdaten der Aussteller und ihrer Belehnung mit den Herrschaften Amerdingen und Burggrub erschlossen

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Schenk von Stauffenberg, Marquard Sebastian; Bischof zu Bamberg, 1644-1693
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 38 T 1 Nr. 500
Archivalieneinheit
Die Brüder Maximilian Gottfried Schenk und Johann Philipp [Ignaz] Schenk von Stauffenberg, Herren auf Amerdingen (Ammertingen), Burggrub, Greifenstein und Heiligenstadt (Haylingstatt), Räte der Hochstifte Bamberg und Eichstätt und des Kantons Gebirg (Gebürg) der Reichsritterschaft in Franken, derzeit Pfleger der Ämter Wernfels, Spalt (Spalth) und Abenberg (Amberg) und Oberamtmänner zu Marloffstein, Neunkirchen (Neukirch) und Neideck (Neüdeck) belehnen als Ältester (senior) und Zweitältester (subsenior) ihrer Familie nach dem Tod ihres Bruders Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg, des ehemaligen Fürstbischofs von Bamberg, die beiden Reichsritter und Gebrüder Friedrich Julius und Christian Wilhelm von Schlammersdorf auf Plankenfels und Wadendorf über ihren Lehenträger Stephan Vogel mit einer kleinen Wiese im Haag zu Plankenfels als rechtes freies Mannlehen, die sie von Hans Wilhelm von Streitberg als letztem seines Geschlechtes am 29. April 1690 für 14 Reichstaler gekauft hatten. Nach dem Tod eines der Belehnten sollen ihre männlichen Lehenserben, so viele in absteigender Linie von ihnen geboren werden, die kleine Wiese im Haag zu Plankenfels jederzeit nach dem von altersher kommenden Recht und der Gewohnheit der freien Mannlehen gebrauchen und besitzen und in allen sich beim Lehenherr, Lehenmann oder Lehenträger zutragenden Fällen zu gebührender Zeit über einen Untergenossen oder Lehenträger vom Aussteller oder seinem Lehenfolger empfangen, so oft es zu schulden kommt. Wie bei anderen stauffenbergischen Lehenstücken und -gütern sollen für die kleine Wiese im Haag zu Plankenfeld dann auch der gebührende Handlohn, die Lehentaxe und das Schreibgeld bezahlt werden und sie jedesmal mit 20 fl versteuert werden. Anstelle der Belehnten verpflichtet sich ihr Lehenträger Stephan Vogel, diesem allem und was sich sonst gebührt, getreu nachzukommen. / Datierung nicht eingetragen, Zeitraum aus den Lebensdaten der Aussteller und ihrer Belehnung mit den Herrschaften Amerdingen und Burggrub erschlossen

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Schenk von Stauffenberg, Marquard Sebastian; Bischof zu Bamberg, 1644-1693
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 38 T 1 Nr. 345
Archivalieneinheit
Lothar Franz [Graf] von Schönborn, Bischof zu Bamberg (volle Titulatur), belehnt nach dem Tod seines am 9. Oktober 1693 ohne Testament verstorbenen Vorgängers Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg dessen Brüder Maximilian Gottfried Schenk und Johann Philipp Schenk von Stauffenberg aus der Amerdinger Linie der Schenken von Stauffenberg mit dem Gut Burggrub samt seinen Zugehörungen in der Qualität eines bambergischen Rittermannlehens. Das Gut Burggrub hätte eigentlich zusammen mit der völligen Allodialverlassenschaft von Fürstbischof Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg unter Ausschliessung seiner nächstverwandten Agnaten und der ganzen Familie vom Hochstift Bamberg eingezogen werden können, worauf Fürstbischof Lothar Franz Graf von Schönborn aber in einer Urkunde vom 30. März 1694 verzichtete und sich zur Überlassung an die Stauffenbergischen Agnaten der Amerdinger und Wilflinger Linie bereit erklärte. Aus der Wilflinger Linie der Schenken von Stauffenberg werden mitbelehnt: Johann Wilhelm Schenk und Johann Albrecht Schenk von Stauffenberg für sich selbst und Johann Wilhelm Schenk von Stauffenberg als Gewalthaber im Namen seiner übrigen, dieses Mal vom Fürstbischof von der Pflicht des persönlichen Erscheinens befreiten Brüder Johann Werner Schenk, Johann Franz Schenk und Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg und als Geschäftsträger seines noch minderjährigen Vetters Eustach Ignaz Schenk von Stauffenberg bis zu dessen 14. Lebensjahr, wobei die Wilflinger-Lautlinger Linie aber erst nach dem Ende der Amerdinger Linie im Mannesstamm und Eustach Ignaz Schenkvon Stauffenberg erst nach dem Ende der Wilflinger Linie im Mannesstamm deren Erbfolge antreten können. In die Belehnung eingeschlossen sind das Schloss Burggrub mit dem Graben, den Wiesen, den Gärten, Äckern, Gewässern, Zehnten, Gehölzen, und Jagden, den Untertanen, den Lehenleuten sowie den Rechten und Gerechtigkeiten, wie sie in der ihnen vom Lehenhof ausgehändigten Lehenspezifikation enthalten sind. Die Lehenschaften, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten und Gewohnheiten des Fürstbischofs, des Hochstiftes und seiner Nachkommen bleiben aber von dieser Belehnung unbeeinträchtigt. Sobald Johann Werner Schenk, Johann Franz Schenk und Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg erscheinen können und Eustach Ignaz Schenk von Stauffenberg seine Vollljährigkeit erreicht, sollen sie vor dem Lehenhof ihre gewöhnliche Lehenspflicht leisten. / 3. April 1694

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Schenk von Stauffenberg, Marquard Sebastian; Bischof zu Bamberg, 1644-1693
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 38 T 1 Nr. 354
Archivalieneinheit
Lothar Franz [Graf] von Schönborn, Bischof zu Bamberg (volle Titulatur), belehnt nach dem Tod seines am 9. Oktober 1693 ohne Testament verstorbenen Vorgängers Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg dessen Brüder Maximilian Gottfried Schenk und Johann Philipp Schenk von Stauffenberg aus der Amerdinger Linie der Schenken von Stauffenberg mit dem Gut Greifenstein samt seinen Zugehörungen in der Eigenschaft eines bambergischen Rittermannlehens. Hierzu gehören das Schloss, die darunter gelegene Mühle mit dem Weiher und andere Zugehörungen wie Wiesen, Gärten, Äcker, Gewässer, Zehnten, Gehölzen und Jagden nach dem Inhalt der darüber ausgestellten Urkunde vom 30. März 1694 und die in der Lehenspezifikation des bambergischen Lehenhofes enthaltenen Zugehörungen des Schlosses, Untertanen, Lehenleuten, Rechten und Gerechtigkeiten, insbesondere mit dem Recht zur Präsentation eines tauglichen und vom Hochstift Bamberg akzeptierten Pfarrers in Heiligenstadt, jedoch unter dem Vorbehalt, dass dieses Recht von den genannten Vasallen auf keine Art und Weise ausgedehnt werden soll. Das Gut Greifenstein hätte eigentlich zusammen mit dem Gut Burggrub und der völligen Allodialverlassenschaft von Fürstbischof Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg unter Ausschliessung seiner nächstverwandten Agnaten und der ganzen Familie vom Hochstift Bamberg eingezogen werden können, worauf Fürstbischof Lothar Franz Graf von Schönborn aber in einer Urkunde vom 30. März 1694 verzichtete und sich zur Überlassung an die Stauffenbergischen Agnaten der Amerdinger und Wilflinger Linie bereit erklärte. Aus der Wilflinger Linie der Schenken von Stauffenberg werden mitbelehnt: Johann Wilhelm Schenk und Johann Albrecht Schenk von Stauffenberg für sich selbst und Johann Wilhelm Schenk von Stauffenberg als Gewalthaber im Namen seiner übrigen, dieses Mal von der Pflicht des persönlichen Erscheinens befreiten Brüder Johann Werner Schenk, Johann Franz Schenk und Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg und als Geschäftsträger seines noch minderjährigen Vetters Eustach Ignaz Schenk von Stauffenberg bis zu dessen 14. Lebensjahr, wobei die Wilflinger-Lautlinger Linie aber erst nach dem Ende der Amerdinger Linie im Mannesstamm und Eustach Ignaz Schenkvon Stauffenberg erst nach dem Ende der Wilflinger Linie im Mannesstamm deren Erbfolge antreten können. Die Lehenschaften, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten und Gewohnheiten des Fürstbischofs, des Hochstiftes und seiner Nachkommen bleiben aber von dieser Belehnung unbeeinträchtigt. Sobald Johann Werner Schenk, Johann Franz Schenk und Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg erscheinen können und Eustach Ignaz Schenk von Stauffenberg seine Vollljährigkeit erreicht, sollen sie vor dem Lehenhof ihre gewöhnliche Lehenspflicht leisten. / 3. April 1694

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Schenk von Stauffenberg, Marquard Sebastian; Bischof zu Bamberg, 1644-1693
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 38 T 1 Nr. 374
Archivalieneinheit
Lothar Franz [Graf] von Schönborn, Bischof zu Bamberg (volle Titulatur), belehnt nach dem Tod seines am 9. Oktober 1693 verstorbenen Vorgängers Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg dessen Brüder Maximilian Gottfried Schenk und Johann Philipp Schenk von Stauffenberg aus der Amerdinger Linie der Schenken von Stauffenberg mit den vor einigen Jahren an das Hochstift Bamberg gekommenen und vorher von den streitbergischen Erben innegehabten übrigen Gütern, Untertanen, Zehnten, Lehenschaften, Feldern, Wiesen, Gehölzen und Fischgewässern zu Heiligenstadt, Zoggendorf, Reckendorf, Brunn, Stücht, Königsfeld, Kotzendorf, Voitmannsdorf (Voitensdorff), Drosendorf, Hohenpölz, Schmachtenberg, Gleußen (Cleüsen),Traindorf und anderen Orten als Rittermannlehen, wo sich deren noch welche finden sollten, mit ihren Zinsen, Eiern, Hühnern, Käsen, Frohngeldern, Frohngülten, Steuern, Umgeldern, Handlöhnen, vogteilicher Jurisdiktion, Gerichtsbarkeit, Hirtenstab und anderen Schuldigkeiten, Renten, Rechten und Gerechtigkeiten. Dazu gehört insbesondere die Dorf- und Gemeindeherrschaft mit dem zweimal im Jahr anfallenden Kirchweihschutz bei den Märkten zu Heiligenstadt sowie mit den Heiligenwiesen samt dem dortigen Heiligenlehen, wobei sie aber alles, was bisher dem Gotteshaus des Hochstiftes Bamberg vorbehalten war und dem dortigen Pfarrer und Schulmeister zu geben war, auch weiter geben sollen, wie es auch in der Lehenspezifikation enthalten ist, die die Gebrüder Schenk von Stauffenberg aus der Amerdinger Linie dem fürstlich-bambergischen Lehenhof übergeben haben. Von den Heiligenlehen ausgenommen werden die Kirchen, die Pfarrei, die Gottes- und Schulhäuser zu Heiligenstadt mit dem Filial Brunn, die bischöfliche und landesherrliche Gerichtsbarkeit und der Zehnt zu Daschendorf. Nach dem Tod des ohne Testament verstorbenen Fürstbischofs Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg hätten die in seinem Besitz gewesenen zwei bambergischen Rittermannlehen Burggrub und Greifenstein mit ihren Zugehörungen als eröffnete Lehen zusammen mit den ebenfalls in seinem Besitz gewesenen freieigentümlichen Gütern und der an das Hochstift Bamberg gekommenen Allodialverlassenschaft unter Ausschliessung der nächsten stauffenbergischen Anverwandten, Agnaten und der ganzen Familie vom Hochtift Bamberg eingezogen werden können, wurden dann aber durch Fürstbischof Lothar Franz Graf von Schönborn den stauffenbergischen Agnaten der Amerdinger und Wilflinger Linie in einer Urkunde vom 30. März 1694 aus besonderer Gnade überlassen. Zur Mitbelehnung werden zugelassen: Johann Wilhelm Schenk und Johann Albrecht Schenk von Stauffenberg aus der Wilflinger Linie für sich selbst und Johann Wilhelm Schenk von Stauffenberg als Gewalthaber seiner drei Brüder Johann Werner Schenk, Johann Franz Schenk und Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg, die von der Pflicht des persönlichen Erscheinens befreit wurden, ohne damit aber dem Recht und dem Herkommen des Lehenhofes vorzugreifen, und Johann Wilhelm Schenk von Stauffenberg als Geschäftsträger seines minderjährigen Vetters Ignaz Eustach Schenk von Stauffenberg, bis dieser sein 14. Lebensjahr vollenden wird. Nach einer Erklärung des Fürstbischofs Lothar Franz Graf von Schönborn vom 2. April 1694 werden die fünf Brüder aus der Wilflinger-Lautlinger Linie zur Nachfolge und Nutzung dieser Mannlehen erst nach dem völligen Aussterben der Amerdinger Linie im Mannesstamm und Eustach Ignaz Schenk von Stauffenberg oder andere männliche Nachkommen dieser Linie erstnach dem völligen Aussterben der Wilflinger Linie im Mannesstamm. Die Lehenschaften, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten und Gewohnheiten des Fürstbischofs, des Hochstiftes und seiner Nachkommen bleiben aber von dieser Belehnung unbeeinträchtigt. Sobald Johann Werner Schenk, Johann Franz Schenk u||nd Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg erscheinen können und Eustach Ignaz Schenk von Stauffenberg seine Vollljährigkeit erreicht, sollen sie vor dem Lehenhof ihre gewöhnliche Lehenspflicht leisten. / 3. April 1694

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Schenk von Stauffenberg, Marquard Sebastian; Bischof zu Bamberg, 1644-1693
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 38 T 1 Nr. 437
Archivalieneinheit
Johann Gottfried [II. von Guttenberg], Bischof zu Würzburg und Herzog zu Franken, belehnt Johann Werner Schenk von Stauffenberg als Bevollmächtigten seiner am persönlichen Erscheinen gehinderten Vettern Maximilian Gottfried Schenk und Johann Philipp Schenk von Stauffenberg mit einigen 1690 beim Tod von Hans Wilhelm von Streitberg dem Bischof von Würzburg und dem Hochstift Würzburg heimgefallenen Zehnten und Gefällen als Rittermannlehen: ein Drittel des Zehnten zu Hohenpölz, die Hälfte des Zehnten zu Reckendorf auf dem Gebirge und zwei Drittel des Zehnten zu Neuendorf mit einem Hof zu Kalteneggolsfeld zusammen mit allen Rechten und Gerechtigkeiten und Zu- und Eingehörungen. Die Gefälle und Zehnten hatte Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg, Bischof von Bamberg, für sich und die ganze Familie der Schenken von Stauffenberg von dem Vorgänger des Ausstellers mit einem Kaufbrief vom 18. November 1692 mit Zustimmung des Domkapitels gekauft und waren nach seinem Tod an seine Brüder Maximilian Gottfried Schenk und Johann Philipp Schenk von Stauffenberg übergegangen. An den Gefällen und Zehnten haben die mitbelehnten Brüder und Vettern Johann Wilhelm Schenk, Johann Werner Schenk, Johann Albrecht Schenk, Johann Franz Schenk, Johann Friedrich Schenk und Eustach Ignaz Schenk von Stauffenberg ein Nachfolgerecht. / 10. September 1694

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Schenk von Stauffenberg, Marquard Sebastian; Bischof zu Bamberg, 1644-1693
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 38 T 1 Nr. 372
Archivalieneinheit
Christian Ernst Markgraf von Brandenburg (volle Titulatur) belehnt nach Abnahme von Gelübde und Eid Maximilian Gottfried Schenk von Stauffenberg, fürstlich-eichstättischer Rat und Pfleger, für sich und in Vollmacht seines Bruders Johann Philipp Schenk von Stauffenberg, fürstlich-bambergischer Rat und Amtmann zu Marloffstein sowie im Auftrag von Johann Wilhelm Schenk und Johann Albrecht Schenk von Stauffenberg, die auch für die abwesenden Johann Franz Schenk und Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg handeln, deren Vollmacht noch dem Lehenhof beizubringen ist, und Johann Werner Schenk von Stauffenberg durch die ihm von den Vormündern Eustachius Egolph Freiherr von Westernach und Marx Albrecht Freiherr von Freyberg erteilte Vertretungsvollmacht für seinen jungen Vettern Ignaz Eustachius Schenk von Stauffenberg mit einer von der Burggrafschaft Nürnberg zu Lehen rührenden und abgegangenen Burgstelle (das alte Wahl oder Burgstall) und zwanzig Gütern und Mannschaften zu Heiligenstadt (Heyligenstadt) mit ihrer Herrlichkeit und Zugehörungen als Mannlehen, deren Bebauer und Zinsleistungen genannt werden. Die Lehenleute und Untertanen sowie Güter und Stücke mit ihren Ein- und Zugehörungen hatte der verstorbene Fürstbischof Markwart Schenk von Stauffenberg nach dem Inhalt des Lehenbriefs vom 7. Januar 1692 käuflich erworben und waren nach seinem Tod an seine beiden Brüder Maximilian Gottfried Schenk und Johann Philipp Schenk von Stauffenberg als nächste Lehensnachfolger als Erbschaft gekommen und werden nun an Maximilian Gottfried Schenk von Stauffenberg als bevollmächtigten Gewalthaber seines Bruders Johann Philipp Schenk von Stauffenberg und der anderen mitbelehnten Vettern und Geschlechtsverwandten verliehen. / 2. Oktober 1694

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Schenk von Stauffenberg, Marquard Sebastian; Bischof zu Bamberg, 1644-1693
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 38 T 1 Nr. 334
Archivalieneinheit
Kaiser Leopold [I.] (volle Titulatur) belehnt die Brüder Maximilian Gottfried Schenk und Johann Philipp Schenk von Stauffenberg nach dem Tod ihres Bruders Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg, des ehemaligen Bischofs von Bamberg, auf ihre Bitte und in Anbetracht der von den Schenken von Stauffenberg dem Kaiser und dem Reich geleisteten treuen Dienste mit den Reichslehen, die früher das Geschlecht derer von Streitberg innehatte. Die Anwartschaft auf diese heimfallenden Reichslehen hatte der verstorbene Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg von Jakob von Zollern erworben, dem sie am 25. September 1687 als Belohnung für seine treuen Dienste und mit Zustimmung zur Verleihung an ein Mitglied der Reichsritterschaft in Aussicht gestellt worden waren. Nach dem Tod von Hans Wilhelm von Streitberg am 24. August 1690, der keine männlichen Leibeserben und Agnaten hinterließ, konnte der verstorbene Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg die Reichslehen für die Amerdinger und Wilflinger Linie der Schenken von Stauffenberg erwerben und wurde damit am 24. März 1692 belehnt. Nach dem Tod von Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg werden gemäß dem darüber aufgerichteten Vertrag seine Brüder Gottfried Maximilian Schenk und Johann Philipp Schenk von Stauffenberg zur Nachfolge und Nutzung dieser Reichslehen zugelassen. Die Reichslehen werden mit allen Rechten und Zugehörungen verliehen, wie sie bisher das Geschlecht derer von Streitberg und zuletzt Hans Wilhelm von Streitberg von den vorangegangenen römischen Kaisern und Königen zu Lehen getragen und innegehabt haben. Maximilian Gottfried Schenk und Johann Philipp Schenk von Stauffenberg können diese Reichslehen zukünftig innehaben und nutznießen, wie es dem Lehenrecht nach dem alten Herkommen entspricht, wovon die Oberlehenherrschaft des heiligen Reiches sowie seine Rechte und Gerechtigkeiten aber nicht beeinträchtigt werden. Nach dem Tod von Maximilian Gottfried Schenk oder Johann Philipp Schenk von Stauffenberg wird der jeweils überlebende Bruder, nach ihrer beider Tod der jeweils Älteste der männlichen Nachkommen der Amerdinger Linie und nach deren möglichem Aussterben der jeweils Älteste der Wilflinger Linie zur Nachfolge in diesen Reichslehen zugelassen. Gottfried Maximilian Schenk und Johann Philipp Schenk von Stauffenberg schwören durch ihren bevollmächtigten Anwalt, Johann Adam Dietrich, beider Rechte Doktor und Agent am kaiserlichen Hof in Wien, mit einem gewöhnlichen Gelübde und Eid, dass sie dem Kaiser und dem heiligen Reich wegen dieser Lehen getreu, gehorsam und gewärtig dienen und sich so verhalten werden, wie es sich gebührt. / 23. Dezember 1694

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Schenk von Stauffenberg, Marquard Sebastian; Bischof zu Bamberg, 1644-1693
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 38 T 1 Nr. 373
Archivalieneinheit
Christian Ernst Markgraf von Brandenburg (volle Titulatur) belehnt nach Abnahme von Gelübde und Eid Johann Wilhelm Schenk von Stauffenberg auf Wilfingen, Geheimer Rat des Kurfürsten von Mainz und des Fürstbischofs von Bamberg, Obriststallmeister und Pfleger ob Giech sowie Concurator, für sich selbst und als bevollmächtigten Gewalthaber von Johann Christoph Augustin Freiherrn von Rietheim und Johann Franz Otto Freiherrn von und zu Frankenstein als Mitvormünder der von Johann Philipp Schenk von Stauffenberg, des früheren fürstlich-bambergischen Rates und Oberamtmanns von Marloffstein, hinterlassenen Söhne, Adam (Adam Sigismund) Schenk und Karl Christof Schenk von Stauffenberg, mit einer von der Burggrafschaft Nürnberg zu Lehen rührenden und abgegangenen Burgstelle (das alte Wahl oder Burgstall) und zwanzig Gütern und Mannschaften zu Heiligenstadt (Heyligenstatt) mit ihrer Herrlichkeit und Zugehörungen als Mannlehen, deren Bebauer genannt werden. Die Zinsleistungen werden unter Bezug auf die Belehnungsurkunden von 1692 und 1694 und die eingeschickte Lehensbeschreibung nur pauschal genannt. Die genannten Untertanen und Lehenleute sowie Güter und Stücke mit ihren Ein- und Zugehörungen waren nach dem Tod von Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg, Fürstbischof von Bamberg, auf seine Brüder Maximilian Gottfried Schenk von Stauffenberg, früherer fürstlich-eichstättischer Rat und Pfleger in Werenfels, und Johann Philipp Schenk von Stauffenberg, früherer fürstlich-bambergischer Rat und Oberamtmann zu Marloffstein, als nächste Lehensnachfolger auf dem Erbweg gekommen, nach dem Tod des ohne männliche Leibeserben gebliebenen Maximilian Gottfried Schenk von Stauffenberg aber an die beiden von Johann Philipp Schenk von Stauffenberg hinterlassenen und noch minderjährigen Söhne Adam Sigismund Schenk und Karl Christoph Schenk von Stauffenberg, wobei die übrigen im Lehenbrief genannten Vetter und Agnaten Johann Wilhelm Schenk, Johann Albrecht Schenk, Johann Franz Schenk und Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg wie auch Johann Werner Schenk und Eustach Ignaz Schenk von Stauffenberg in der Mitlehenschaft verbleiben. Bei Erreichung ihrer Volljährigkeit sind Adam Sigismund Schenk und Karl Christoph Schenk von Stauffenberg gegenüber dem Lehensherren schuldig, sich selbst in die Lehenspflicht zu begeben. / 17. August 1699

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Schenk von Stauffenberg, Marquard Sebastian; Bischof zu Bamberg, 1644-1693
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 38 T 1 Nr. 435
Archivalieneinheit
Johann Philipp [II. Greiffenklau von Vollraths], Bischof zu Würzburg und Herzog zu Franken, belehnt Johann Christoph Augustin von Rietheim, Kapitular des Domstifts Würzburg und Senior des Oberrats, als verordneten Vormund der von Johann Philipp Schenk Freiherr von Stauffenberg hinterlassenen und noch minderjährigen Söhne Adam Sigismund Schenk und Karl Christoph Schenk Freiherren von Stauffenberg mit einigen 1690 beim Tod von Hans Wilhelm von Streitberg dem Bischof von Würzburg und dem Hochstift Würzburg heimgefallenen Zehnten und Gefällen als Rittermannlehen: ein Drittel des Zehnten zu Hohenpölz, die Hälfte des Zehnten zu Reckendorf auf dem Gebirge und zwei Drittel des Zehnten zu Neuendorf mit einem Hof zu Kalteneggolsfeld zusammen mit allen Rechten und Gerechtigkeiten und Zu- und Eingehörungen. Diese Gefälle und Zehnten hatte Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg, Bischof von Bamberg, für sich und die ganze Familie der Schenken von Stauffenberg von dem Vorgänger des Ausstellers mit einem Kaufbrief vom 18. November 1692 mit Zustimmung des Domkapitels gekauft und waren nach seinem Tod an seine Brüder Maximilian Gottfried Schenk und Johann Philipp Schenk Freiherren von Stauffenberg und nach deren Tod an Adam Sigismund Schenk und Karl Christoph Schenk Freiherren von Stauffenberg übergegangen. In Mitlehenschaft werden die Gefälle und Zehnten auch an ihre Vettern Johann Wilhelm Schenk, Johann Werner Schenk, Johann Albrecht Schenk, Johann Franz Schenk, Johann Friedrich Schenk und Eustachius Ignaz Schenk Freiherren von Stauffenberg mit Nachfolgerecht verliehen. Die Lehenschaften, Rechte und Gewohnheiten des Bischofs von Würzburg und Hochstifts Würzburg bleiben davon unberührt. / 16. Oktober 1699

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Schenk von Stauffenberg, Marquard Sebastian; Bischof zu Bamberg, 1644-1693
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