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Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 118694170
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
Treffer: 12
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 162 U 1
Archivalieneinheit
Verschreibung von Antonius, seinem Sohn Marx, Hans Jakob, Jörg, Christoph, Ulrich und Raimund Fugger, Vettern und Brüder, Herren zu Kirchberg und Weissenhorn, um die Öffnung von Niederalfingen und wegen des Geleits. / 7. März 1556

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Fugger, Anton; Kaufmann, 1493-1560
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 317 U 5
Archivalieneinheit
Herzog Christoph vidimiert Anton Fugger (Anthonius Fuckher) die Aufhebung der Belehnung von Anton und Johann Jakob Fugger mit Gut und Schloss Stettenfels durch Kaiser Karl V. / 11. Mai 1556

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Fugger, Anton; Kaufmann, 1493-1560
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 469 I U 624 a
Archivalieneinheit
Erasmus Ruchschnabel, Bürger zu Ulm, beurkundet, daß er auf Bitten des Abts Leonhard von Adelberg 5000 fl rh zu treuen Händen genommen und den Gebrüdern und Vettern Raymund, Anton und Hieronymus Fugger zu Augsburg als Mittelsmann überantwortet habe, in ihren Handel und Gewerb. Doch sollen sie für Gewinnung und Nutzung nicht mehr als 5 % zu geben schuldig sein. Beiderseitige Kündigung zur Rückzahlung Frist von 1 Jahr. / 14. Mai 1529

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Fugger, Anton; Kaufmann, 1493-1560
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 60 Bü 1655
Archivalieneinheit
Angelegenheiten der österreichischen Lehensherrschaft Warthausen und ihrer Besitzer, der Schad von Mittelbiberach, unterschiedlichster Art: Beschwerde des Hans Philipp Schad über die Erhöhung von Ungeld und Zoll durch die benachbarte Reichsstadt Biberach und die hieraus für seine Untertanen entstehenden Belastungen. Verschiedene Aueinandersetzungen des Schad mit einigen seiner Untertanen. Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Schad und Antoni Fugger um Jagdrechte im Kirchberger Forst. Differenzen zwischen den Schad einer- und der Landvogtei Schwaben, sowie etlichen benachbarten Prälaten und Herren andererseits um die Jurisdiktion und Verwaltung der Herrschaft. Beschwerden einzelner Untertanen über die schadsche Gerichtsbarkeit. Weitere Auseinander setzungen der Schad mit Biberach um Jurisdiktions- und Forstrechte, die Mühle zu Warthausen u. a. Beschwerden des Johann Schad über die Verletzung von Dienstpflichten und die Verweigerung der Huldigung durch einige seiner Untertanen. Ferner Jurisdiktionsdifferenzen zwischen der Landvogtei Schwaben und den Reichsstädten Memmingen und Biberach. Strittige väterliche Erbteilung zwischen Hans Jörg und Hans Philipp Schad von Mittelbiberach. / 1531-1560

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Fugger, Anton; Kaufmann, 1493-1560
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 486 Bü 1368
Archivalieneinheit
3 Schreiben betreffend den Pfarrer zu Dellmensingen. Schreiben des Jakob Gregk des Älteren zu Ulm an Sebastian Westernach, Kastner zu Kirchberg, worin er auf sein und seiner Vettern Anteil an der Pfarrei Teilmessingen als ein freies Eigentum gegenüber Anthoni Fugger hinweist. Samstag nach Palmarum. (20. April) 1538. Konzept eines Schreibens A. Fuggers an Anthonio Hörmann zu Schwaz wegen der Einführung eines Prädikanten der Zwinglischen Sekte zu Dellmensingen durch die Gregken von Ulm und deren Anteil an der Grafschaft Kirchberg. Augsburg, 26. April 1538. Kopie eines Schreibens von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm an Hanns Jacob Fugger, die Lutherischen Predikanten zu Dellmensingen betr., und den Anspruch der Grecken auf ihre Güter daselbst. 23 Februar 1555 / 1538-1555

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Fugger, Anton; Kaufmann, 1493-1560
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 486 Bü 26
Archivalieneinheit
Abt Georg von Kloster Roggenburg wendet sich an die Regenten und Räte der Oberösterreichischen Lande wegen des für sein Kloster zuständigen Gerichts. Nachdem er sich aus dem Schutz der Reichsstadt Ulm in den des römischen Königs begeben hat, möchte er eine Gerichtsstätte angewiesen bekommen, die von seinem Kloster nicht weit entfernt liegt, und wo seine Gerichtsleute Rat holen können. Weiter teilt er mit, daß er ein Privileg für das Kloster besitzt, wonach dessen Untertanen wegen weltlicher Sachen vor kein fremdes Gericht gestellt werden dürfen, und daß die Juden versuchen, dieses Recht zu schmälern, indem sie die Klosteruntertanen mit Verschreibungen zu binden versuchen. Schließlich bittet er, einen Vertrag zu ratifizieren, den Abt Andreas von Elchingen zwischen Abt Johann von Roggenburg und Anthoni Fugger, Inhaber der Herrschaft Weißenhorn zustandegebracht hat. Unterschrieben vom Aussteller s.d. Auf der Rückseite eigenhändige Anmerkungen des Abts zu den einzelnen Punkten / Um 1530

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Fugger, Anton; Kaufmann, 1493-1560
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 515 II U 2871
Archivalieneinheit
Antoni Fugger, kaiserlicher und königlicher Rat, tauscht seine Leibeigene Anna Ziegler zu Klosterbeuren, eheliche Tochter des Hans Ziegler und der Anna Metzger, mit Kloster Weingarten gegen dessen Leibeigene Dorothea Marler zu Klosterbeuren, eheliche Tochter des Christian (Cristan) und der Margreth Marler. Beide Tauschobjekte verstehen sich mit Leib und Gut, mehreren bereits lebenden sowie allen künftigen Kindern. Künftig soll genannte Anna dem Gotteshaus vollständig gehören und demselben wie dessen andere Eigenleute gehorsam, botmäßig, dienst- fall- und steuerbar sein, ungehindert durch den Aussteller, der hiermit auch namens seiner Erben ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum und die daraus erfließenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet. / mitwoch nach dem hailigen Pfingstag

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Fugger, Anton; Kaufmann, 1493-1560
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 522 I U 1158
Archivalieneinheit
Kaiser Karl V. bekennt, daß er die Güter des Christoph Arnoldt, ehemals Kanzleiverwalter der [pfalz-]neuburgischen Landschaft, wegen Rebellion und Majestätsbeleidigung im Schmalkaldischen Krieg eingezogen hat und sein Haus in Neuburg an der Donau schleifen ließ. Er verkauft die konfiszierte Hofmark und das Dorf Schweinspoint, das Arnoldt kürzlich von der neuburgischen Regierung gekauft hatte, einschließlich der Nutzung des [15]49. Jahrs an Reichserbmarschall Wolf von Pappenheim für 5000 fl rh Landswährung zu 60 Kreuzer den Gulden. Vom Kaufpreis müssen 3000 fl bar an den Pfennigmeister des Ausstellers im Fürstentum Neuburg, Hugo Engelin vom Englsee, bezahlt werden. 2000 fl gehen an den kaiserlichen Rat Anthoni Fugger. Die genannte Summe war Fugger in einem Schuldbrief Arnoldts von Mittwoch nach Cantate (26. Mai) 1546 verschrieben worden.
Inseriert: Statthalter, Regenten und Ausschuß der drei Stände (Prälaten, Ritterschaft sowie Städte und Märkte) des Pfalzgrafen Ottheinrich bei Rhein verkaufen mit Zustimmung des Kurfürsten Friedrich [II. der Weise] von der Pfalz als ihres Erbschutzherrn sowie der Gebrüder Pfalzgrafen Ottheinrich und Philipp an Christoph Arnoldt, Kanzleiverwalter der Landschaft und Mitregent zu Neuburg, und seiner Ehefrau Hofmark, Dorf und Burgstall Schweinspoint ("Schweinspaint") für 4671 fl 5 ß 20 d in grober Münze Landswährung, 5. April (Ostertag) 1545. Angehängt ist ein Register über "Gült und Zins zu Schweinspoint" mit Angabe der Zinspflichtigen, ihrer Güter und Abgaben sowie der zu Schweinspoint gehörenden Wälder o.D. / ditz neunundviertzigisten jars

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Fugger, Anton; Kaufmann, 1493-1560
Hauptstaatsarchiv Stuttgart H 55 Bü 74
Vorgang
14. Ulm, Kammergerichtsprozesse mit dem Predigerorden daselbst und mit Anton Fugger wegen der Grafschaft Kirchberg und Herrschaft Weißenhorn und Pfaffenhofen, 18. November 1538 bis 13. Januar 1543

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Fugger, Anton; Kaufmann, 1493-1560
Hauptstaatsarchiv Stuttgart H 55 Bü 85
Vorgang
3. bei Anton Fugger, Hans von Baumgarten, Bartholomäus Welfern und Sebastian Niedhart zu Augsburg, August 1546

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Fugger, Anton; Kaufmann, 1493-1560
Hauptstaatsarchiv Stuttgart Q 3/36 b Bü 2092
Archivalieneinheit
Dias von adeligen historischen Personen

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Fugger, Anton; Kaufmann, 1493-1560
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 1 T 8-10 U 35
Archivalieneinheit
König Ferdinand I. bekundet, dass ihm sein Getreuer Wolf von Homburg (Honburg) die Veste und das Schloss Hohenkrähen im Hegau mit allen Herrlichkeiten, Obrigkeiten und Zugehörden, welche Wolf von Homburg von ihm selbst und dem Haus Österreich als rechtes Mannlehen innegehabt, wie auch das halbe Dorf Duchtlingen, seines Zeichens Lehen der österreichischen Herrschaft Tengen, mit einem besiegelten Brief aufgesandt und ihn demütig gebeten hat, die Veste und das Schloss Hohenkrähen sowie das halbe Dorf Duchtlingen an ihren käuflichen Erwerber Hans Jakob Fugger, Herrn zu Kirchberg und Weißenhorn, für diesen selbst und für dessen Bruder Raimund [d. J.] und ihre leiblichen Erben und Erbenerben im Mannesstamme auf ewiglich zu verleihen. Die Eventualbelehnung bei Aussterben soll auf die Brüder von Hans Jakob und Raimund Fugger namens Georg, Christoph und Ulrich erfolgen. Sollten diese keine Manneserben haben, soll die Eventualbelehnung auf den kaiserlichen Rat Anton Fugger und dessen Leibeserben erfolgen. Hans Jakob Fugger hat seinerseits dem Aussteller mitgeteilt, dass er für sich und seine Brüder und Vettern von Wolf von Homburg auch den anderen Halbteil des Dorfes Duchtlingen mit allen dazugehörigen Äckern, Wiesen, Gewässern, Weingärten und allen anderen Rechten und Gerechtigkeiten als freies Eigen käuflich erworben hat und nunmehr dem Aussteller mit der Bitte um Belehnung als Lehen aufträgt. Der Aussteller verleiht als regierender Herr und Landesfürst des Hauses Österreich eingedenk der getreuen und nützlichen Dienste der Fugger und ihrer Vorfahren Hans Jakob und Raimund Fugger und deren Leibeserben im Mannesstamm die Veste und das Schloss Hohenkrähen sowie die genannten Güter und Stücke kraft dieses Briefes als rechtes Mannlehen. Die Fugger und ihre männlichen Leibeserben sollen die Veste Hohenkrähen mit allen Herrlichkeiten, Obrigkeiten, Gerechtigkeiten und Zugehörden, ferner die anderen obengenannten Stücke und Güter vom Aussteller und dessen Erben, den Erzherzögen von Österreich, als rechtes Mannlehen innehaben, gebrauchen, nutzen und nießen. Die fuggerischen Verwalter und Amtsleute sollen dem Aussteller mit der Veste und dem Schloss Hohenkrähen gewärtig sein, selbige dem Aussteller nach Bedarf offenhalten, den Aussteller und dessen Leute auf Anordnung ein- und ausgehen lassen und ansonsten niemanden aufnehmen. Insbesondere die Feinde des Ausstellers dürfen nicht aufgenommen werden, wie ihnen auch keinerlei Vorteile gegen den Aussteller und das Haus Österreich samt Verwandten eingeräumt werden dürfen. Hans Jakob Fugger schwört für sich und seine männlichen Lehenserben einen leiblichen Eid, das Schloss Hohenkrähen auf ihre eigenen Kosten in Friedens- und Kriegszeiten zu unterhalten, dem Aussteller deswegen getreu, gehorsam und gewärtig zu sein, das Lehen bei Fällen wieder von neuem zu empfangen und alles zu tun, was Lehenleute ihrem Lehnsherrn nach Lehen- und Landrecht schuldig, verbunden und pflichtig sind. Da Hans Jakob Fugger die andere Hälfte des Dorfes Duchtlingen dem Aussteller aus freiem Eigen als Lehen aufgetragen hat, gestattet der Aussteller im Falle des Aussterbens des fuggerischen Mannesstammes, dass die Hälfte des Dorfes Duchtlingen wieder vom Aussteller und dessen Erben angenommen wird. Erscheint dem Aussteller und dessen Erben eine solche Annahme nicht opportun, fällt das halbe Dorf als freies und lediges Eigen an die nächsten weiblichen Verwandten des fuggerischen Mannesstammes und deren Kinder, die das halbe Dorf Duchtlingen behalten oder mit Bewilligung des Ausstellers und dessen Erben verkaufen, verpfänden oder verändern können. / 1557 Oktober 26

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Fugger, Anton; Kaufmann, Bankier, Mäzen, 1493-1560
Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 118694170
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
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