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Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 118641549
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
Treffer: 17
Hauptstaatsarchiv Stuttgart Q 2/40 Bü 267
Archivalieneinheit
Glückwunschschreiben zu Alfred Hagenlochers 65. Geburtstag, Dankschreiben Hagenlochers / 1979

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Paulus, Apostel, Missionar, Theologe, -um 65
Hauptstaatsarchiv Stuttgart Q 2/40 Bü 253
Archivalieneinheit
Glückwunschschreiben zu Alfred Hagenlochers 70. Geburtstag / 1984

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Paulus, Apostel, Missionar, Theologe, -um 65
Generallandesarchiv Karlsruhe FA Nr. 5 A Corr 35, 70
Dokument
Barbaz [?] an Unbekannt (Den Haag) / 28. November 1765

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Paulus; Apostel, ca. 1. Jh.
Staatsarchiv Sigmaringen FAS HS 1-80 T 1-6 U 135
Archivalieneinheit
Papst Sixtus IV. erlaubt auf Bitten des seitens des [Erz-]Herzogs Sigmund von Österreich an die Kurie gesandten Ritters Ulrich von Frundsberg (Fruntsperg) den Brüdern Georg [II.], Ulrich und Hugo [XI.] von Werdenberg, ihren Frauen, Kindern und ihrem Gesinde, Butter und andere Milchspeisen an den Fasttagen zu essen. Zuwiderhandelnde ziehen den Zorn des allmächtigen Gottes und der seligen Apostel Petrus und Paulus auf sich. / 1472 November 20

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Paulus; Apostel, 1. Jh.
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 26 T 2 Nr. 5
Archivalieneinheit
König Lothar III. bekundet, dass er die Kirche der sl. Gottesmutter und Jungfrau Maria und des hl. Martin, die von Peregrinus auf eigenem Grund errichtet und dem sl. Petrus und der hl. römischen Kirche als Eigengut übertragen worden ist, auf deren Bitten hin in seinen königlichen Schutz aufnimmt. Der Aussteller versichert, gegenwärtige und künftige, durch Freigiebigkeiten der Päpste, Fürsten oder Gläubigen und auf kanonischem Wege erlangte Besitzungen der Kirche allezeit zu schützen. Nach dem Tod eines Propstes ist dessen Nachfolger ausschließlich aufgrund des Rates der Brüder oder von der Mehrheit der Brüder zu wählen. Niemand darf es wagen, die Kirche oder ihre Besitztümer zu stören oder zu schädigen. Niemand darf sich die Vogtei der Kirche anmaßen, wenn er nicht vom Propst mit dem Rat der Brüder gewählt worden ist. Der Vogt soll solange amtieren wie es den Brüdern gefällt. Papst Innozenz II. bestätigt dieses vom Aussteller gegebene Manuskript mittels der Autorität des Herrn Jesu Christi, der Apostel Petrus und Paulus und derjenigen seines Amtes. Zuwiderhandelnde dieser Urkunde verfallen dem Kirchenbann. Bote und Bittsteller dieser Urkunde war Bruder Heinrich von Schwandorf (frater Heinricus de Sueindorphe). / Data III. Kal. Aprilis anno dominice incarnationis millesimo centesimo XXXmo I. Indictione nona, anno uero regni Lotharii Romanorum regis serenissimi VIo.

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Paulus; Apostel, 1. Jh.
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 26 T 2 Nr. 11
Archivalieneinheit
Papst Martin IV. bestätigt dem Propst und dem Konvent des Klosters in Beuron (Burren), Augustinerordenspropstei und Konstanzer Diözese, auf deren Bitten hin die von seinen Vorgängern dem Kloster Beuron zugestandenen Freiheiten und Immunitäten wie auch die von Königen, Fürsten und anderen Christgläubigen verliehenen Rechte. Niemand soll es wagen dieser Bestätigung zuwiderzuhandeln. Wer es dennoch versucht, wird den Zorn des allmächtigen Gottes und der sll. Apostel Petrus und Paulus auf sich ziehen. / II. kl. Nouembris Pontificatus nostri Anno quarto

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Paulus; Apostel, 1. Jh.
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 26 T 2 Nr. 12
Archivalieneinheit
Papst Honorius IV. gestattet dem Propst und dem Konvent des Klosters von Beuron (Bueron), Augustinerordenspropstei und Konstanzer Diözese, auf deren Bitten hin, sofern sie nicht selbst den Anlass für das Interdikt bieten, während eines über dem Land verhängten Interdikts hinter verschlossenen Türen, ohne Glockenschläge und mit leiser Stimme Gottesdienste zu feiern. Niemand soll es wagen dieser Erlaubnis zuwiderzuhandeln. Wer es dennoch versucht, wird den Zorn des allmächtigen Gottes und der sll. Apostel Petrus und Paulus auf sich ziehen. / XII. kl. Decembris Pontificatus nostri Anno Primo

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Paulus; Apostel, 1. Jh.
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 26 T 2 Nr. 45
Archivalieneinheit
Erzbischof Jakob von Neopatras (Leopatrensis), Erzbischof Peter von Smyrna (Smirnensis), Erzbischof Nikolaus "Junopolensis" und die Bischöfe Augustin von Siliwri (Salubriensis), Berthold von Sosopol (Cisopolensis), Robert von Daulis (Dauatensis), Philipp "Jauatensis", Johannes "Armirocensis", Peter von Sfacia (Sunaciensis), Thomas von Syba (Sinensis), Franziskus "Lapsatensis", Paulus "Sirapetrensis", Cosmas von Trabzon (Trapasonensis), Albertin "Surmenensis", Lazarus von Butrint (Botrontinensis), Raphael von Arcadia (Archadiensis), Egidius "Fauariensis", Johannes "Carimnensis", Richard von Bisaccia (Bisaciensis), Engelbert "Banuariensis", Johannes "Lutinensis", Richard von Athyra (Naturensis), Peter von Avlona (Valonensis), Johannes "Agytonensis", Wilhelm "Azariensis", Franziskus von Vregen (Vrehenensis), Anancius "Ransiensis", Johannes von Veglia (Ueglenensis), Gerald "Betoniensis", Guillin "Sabamensis" und Peter von Cagli (Caliensis) [Erzbischöfe und Bischöfe an der Kurie des Papstes Innozenz VI. zu Avignon] bekunden, dass sie beim Besuch des Klosters Beuron (Buyran) nahe der Donau (Tanabium), Regularkanoniker St. Augustinusordens wie auch der dortigen angegliederten Pfarrkirche, Konstanzer Diözese, zu Ehren der sl. Jungfrau Maria, der hll. Bischof Martin, Johannes Baptist und Nikolaus sowie anderer Heiliger, deren Reliquien in den Kapellen wie auch Altären enthalten sind, allen Bußfertigen und Bekennern an den Festtagen der Kirchenpatrone und der sl. Jungfrau Maria sowie an Weihnachten, Beschneidung des Herrn, Epiphanias, während der Fastenzeit und besonders an Gründonnerstag, Karfreitag, Ostern (große wie kleine Litanei), Himmelfahrt, Pfingsten, Dreifaltigkeitssonntag und Fronleichnam, Kreuzauffindung und Kreuzerhöhung, St. Michael, St. Peter und Paul sowie aller anderen Apostel, St. Johannes Baptist und St. Johannes Evangelist sowie aller anderen Evangelisten, der vier Kirchenlehrer, sowie aller Heiligen und jener nach denen die Kapellen und Altäre des Klosters und der Pfarrkirche geweiht sind, namentlich der hll. Stephan, Georg, Laurentius, Antonius, Erhard, Sebastian, Blasius, Valentin, Erasmus, Quirin, Jodok, Lazarus, Ulrich, Christoph, Pirmin und Moritz sowie der hll. Maria Magdalena, Martha, Anna, Afra, Helena, Margarethe, Brigitte, Elisabeth, Katharina, Agnes, Ursula, Dorothea und auch in den Wochen der besagten Festtage, sofern sie Gottesdiensten und Predigten beiwohnen, bestimmte Gebetsleistungen vollbringen oder der Kloster- beziehungsweise Kirchenfabrik Spenden darbringen, benötigte Materialien beibringen, zum Seelenheil der Konstanzer Bischöfe, der Herren von Zollern, Hohenberg, Fürstenberg und Nellenburg, unter deren Herrschaft das Kloster und seine Zugehörde liegen, anderer Wohltäter des Klosters und der Kirche, im Besonderen aber für die Seele des Klosterstifters Peregrinus, einstigen Herzogs von Alemannien, des Propstes Konrad Brüsch (Brusche), des Kustos Berthold genannt Swertfurbe, Konrads des Sachsen, Burkhard Zigers, Johannes Alwigs, Berthold Sperlings und Johannes Simmlers, Kanoniker desselben Klosters, wie auch für die Seelen des Herrn Heinrich genannt Wölfelin (Woluelin), Rektors der Pfarrkirche zu Bingen (Byengen), welcher diesen Ablassbrief an der römischen Kurie erbeten hat, wirken, sollen durch die Barmherzigkeit des allmächtigen Gottes und der Autorität der sl. Apostel Petrus und Paulus 40 Tage Ablass in tödlichen Sünden (criminalium) und 1 Jahr und 1 Karene in minder wichtigen Sünden (uenalium) gewähren. Die durch den apostolischen Stuhl ins Kloster Beuron und zum Tische der Kapitelherren inkorporierten und vereinigten Pfarrkirchen St. Peter in Irndorf (Yrendorf) und Buchheim (Boychan) sollen an allen genannten Festtagen an den beschriebenen Ablässen in vollem Umfang teilhaben, soweit es hierzu einen Konsens des Diözesan gibt. / XXIII die mensis Maii anno domini Mo. Co. Co. Co. LXIIo. Indictione XV., pontificatus sanctissimi in Christo patris domini Innocencii diuina prouidencia pape sexti anno decimo

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Paulus; Apostel, 1. Jh.
Staatsarchiv Sigmaringen {Transfix zu FAS DS 26 T 2 Nr. 45}
Archivalieneinheit
Bischof Heinrich [III. von Brandis] von Konstanz bekundet, dass er den gesiegelten Indulgenzbrief der bischöflichen Brüder unversehrt gesehen und gelesen hat und anschließend den vorliegenden Brief als Transfix daran befestigt hat. Der Aussteller spricht dem Propst von Beuron seine Zustimmung kraft Amtes zu den Bestimmungen dieses Indulgenzbriefes aus und spendet aus Barmherzigkeit des allmächtigen Gottes und mittels der Autorität der sll. Apostel Petrus und Paulus allen Bußbereiten und Bekennern ebenfalls 40 Tage Ablass. / XVII. Kalendas mensis Octobris Indictione XVa

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Paulus; Apostel, 1. Jh.
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 26 T 2 Nr. 59
Archivalieneinheit
Papst Gregor XI. bekundet dem Propst und dem Konvent des Klosters St. Marien in Beuron (Burren), St. Augustinusordens und Konstanzer Diözese, dass er auf ihre Bitten hin alle von seinen Vorgängern, den römischen Pontifices, vergabten Freiheiten und Immunitätsbriefe wie auch die von Königen, Fürsten und anderen Christgläubigen dem Kloster rechtmäßig zugestandenen Freiheiten und Abgabenbefreiungen mit apostolischer Autorität bestätigt und bekräftigt. Zuwiderhandelnde ziehen sich den Zorn des allmächtigen Gottes und der sll. Apostel Petrus und Paulus zu. / XIIII. Kal. Februarii Pontificatus nostri Anno Tertio

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Paulus; Apostel, 1. Jh.
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 26 T 2 Nr. 122
Archivalieneinheit
Jordanus [Giordano Orsini], Bischof von Albano, teilt Richard Durer, Priester der Konstanzer Diözese, und dessen Brüdern und Schwestern mit, dass er ihnen aus päpstlicher Autorität, da ihm die Pönitentiarie obliegt, das Recht verleiht, einen geeigneten und verschwiegenen Priester als Beichtiger zu erwählen. Sofern es sich nicht um ihm anvertraute Sünden handelt, deren Beratung dem apostolischen Stuhl zufällt, verfügt der Beichtiger über die apostolische Autorität, für ein Jahrfünft von Sünden zu lösen. Sollten die Empfänger ihre Gelübde für eine Pilgerfahrt ins Heilige Land nicht aufrechterhalten können, kann der Beichtiger diese in andere fromme Werke eintauschen, ausgenommen freilich die Gelübde der sll. Petrus und Paulus sowie des Apostels Jakobus. / III. Non. Decembris Pontificatus domini Martini pape V Anno Nono

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Paulus; Apostel, 1. Jh.
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 26 T 2 Nr. 181
Archivalieneinheit
Papst Innozenz VIII. entbietet dem Propst und dem Konvent in Beuron an der Donau (Biren citra Danunbium), St. Augustinusordens, Konstanzer Diözese und Mainzer Provinz, seinen Gruß und apostolischen Segen. Der Aussteller nimmt auf die Bitten von Propst und Konvent dieselben mit allen ihren gegenwärtigen und künftigen Besitzungen in den Schutz des sl. Petrus auf und bestätigt alle von seinen Vorgängern, den römischen Pontifices, verliehenen Freiheiten und Immunitäten, wie auch alle anderen Privilegien und Ausnahmen weltlicher Abgaben, die dem Kloster von Königen, Fürsten und anderen Christgläubigen verliehen worden sind. Im Besonderen sind damit die Zehnten, ersten Erträge, Zinsen, Äcker, Früchte, Felder, Häuser, Mühlen, Weingärten, bewaldeten Orte, Wälder, stehenden Gewässer, Seen, Fischweiher, Fließgewässer, Flüsse, Rechte, Gerechtigkeiten und Besitzungen in Lautlingen (Lutlingen), Pfeffingen, sodann in Straßberg und in Winterlingen bei Ebingen, in Dormettingen (Tormetingen), in Dautmergen (Tietmeringen), in Erlaheim (Erlen), in Engstlatt (Engschlatt) bei Balingen, in Krozingen (Crotzingen) bei Freiburg sowie in Hofen und in Stafflangen (Stafflang) bei Biberach (Bibracum), Lehengüter bei Mengen und andere zum Kloster gehörende Mobilien und Immobilien gemeint. Der Aussteller bekräftigt dem Kloster diese Besitzungen kraft dieses Briefes mit seiner apostolischen Autorität und unterstellt sie seiner Schirmherrschaft, ausgenommen die Zehnten, die von einem allgemeinen Konzil festgelegt werden. Zuwiderhandelnde ziehen sich den Zorn des allmächtigen Gottes und der sll. Apostel Petrus und Paulus zu. / Tertio Id. Maii

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Paulus; Apostel, 1. Jh.
Staatsarchiv Sigmaringen FAS H 1/1 T 1 I,16
Archivalieneinheit
Bingen (St. Petrus und Paulus)

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Paulus; Apostel, 1. Jh.
Staatsarchiv Sigmaringen FAS H 1/1 T 1 VII,7
Archivalieneinheit
Oberschmeien (St. Petrus und Paulus)

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Paulus; Apostel, 1. Jh.
Staatsarchiv Sigmaringen FAS H 1/1 T 1 XVI,3
Archivalieneinheit
Oberschmeien: Kirche (St. Paulus)

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Paulus; Apostel, 1. Jh.
Staatsarchiv Sigmaringen FAS H 1/1 T 1 XLI,3
Archivalieneinheit
Melchingen (St. Paulus)

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Paulus; Apostel, 1. Jh.
Staatsarchiv Sigmaringen FAS H 1/1 T 1 XLI,4
Archivalieneinheit
Melchingen (St. Paulus)

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Paulus; Apostel, 1. Jh.
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