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Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 118574515
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
Treffer: 9
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 23 B 5
Archivalieneinheit
Sammlung von Privilegien, Pfand- und Lehensbriefen, Verträgen, Reversen und anderen Urkunden und Schriften der Landstände der schwäbischen Landvogtei, der Klöster Beuron, Waldsee und Weingarten, der Reichsstadt Ravensburg, der Stadt Saulgau, der Reichserbtruchsessen von Waldburg sowie einiger weiterer in der Landvogtei Schwaben gesessener Standesherren betreffend Jurisdiktion, Jagdrechte, Ungeld u.a. U 1124 X 10, Papst Honorius II. - Kl. Beuron. 1131 III 29, Papst Innozenz II. - Kl. Beuron. 1131 III 29, Lothar III. (von Supplinburg) - Kl. Beuron. 1393 VIII 2, Hg. Leopold IV. von Österreich - Kl. Beuron. U 1492 V 13, Papst Innozenz VIII. - Kl. Beuron. 1531 VII 8, Hans Schneider - Kl. Beuron. 1536 III 8, Jörg Tetschler - Kl. Beuron. Ferner Verträge, Pacht- und andere Briefe von 1650-1752. Bem.: Lädl.76, 10/40 W; Lad.31 Rubrica 19 No 178, W 141/01; L.76, 13/40 W; No 55 Lad. 32, W/28; No 68 Lad. 5; No 69 Lad. 5, 6/154 W; No 181 Lad. 82, 11/175 W; No 625 Lad. 73, 17/178 W; No 483 Lad. 84, 8/178 W / (1124-) 1621-1752

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Lothar (III.) von Supplinburg; Kaiser, 1075-1137
Hauptstaatsarchiv Stuttgart J 40/21 Bü 459
Archivalieneinheit
Hans H. Kaminski: Das "Tafelgüterverzeichnis des römischen Königs": eine Bestandsaufnahme für Lothar III:?, Sonderdruck aus: Deutsches Archiv, 29. Jahrgang, Köln Wien 1973, S. 163-196 / 1973

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Lothar (III.) von Supplinburg; Kaiser, 1075-1137
Hauptstaatsarchiv Stuttgart Q 3/36 b Bü 1731
Archivalieneinheit
Hans H. Kaminsky: Das "Tafelgüterverzeichnis des römischen Königs": eine Bestandsaufnahme für Lothar III., Sonderdruck aus: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters, 29. Jg. Heft 1, 1973, S. 163-196, mit Stempel / 1973

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Lothar (III.) von Supplinburg; Kaiser, 1075-1137
Staatsarchiv Sigmaringen FAS HS 1-80 T 7 R 53,109
Archivalieneinheit
Berichte des Hofrats Dr. Zingeler an den Fürsten Leopold von Hohenzollern u.a. zu folgenden Themen: Fürstlich Hohenzollernsches Wappen; genealogische Forschungen und Erstellung eines Stammbaumes für das Haus Hohenzollern; Herstellung eines Medaillons des Prinzen Anton von Hohenzollern; Bild des Kardinals Eitelfriedrich von Hohenzollern-Sigmaringen; Entdeckung der Volksburg durch Fürst Leopold (mit Lageskizzen) bei Langenenslingen; Kaufangebot für alte Münzen; Fahne des St. Sebastians-Schützenvereins in Düsseldorf; archäologische Funde in Hohenzollern; archäologische Sammlung Eulenstein; Auskünfte aus dem Fürstlich Hohenzollernschen Haus- und Domänenarchiv; Auflistung des Zuwachses bei der Münzsammlung, 1898; Erwerbungen für Bibilothek und Sammlungen; Reproduktionskosten für die Urkunde von Kaisr Lothar / 1886-1904

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Lothar III.; Kaiser, Römisch-Deutsches Reich, 1075-1137
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 26 T 2 Nr. 5
Archivalieneinheit
König Lothar III. bekundet, dass er die Kirche der sl. Gottesmutter und Jungfrau Maria und des hl. Martin, die von Peregrinus auf eigenem Grund errichtet und dem sl. Petrus und der hl. römischen Kirche als Eigengut übertragen worden ist, auf deren Bitten hin in seinen königlichen Schutz aufnimmt. Der Aussteller versichert, gegenwärtige und künftige, durch Freigiebigkeiten der Päpste, Fürsten oder Gläubigen und auf kanonischem Wege erlangte Besitzungen der Kirche allezeit zu schützen. Nach dem Tod eines Propstes ist dessen Nachfolger ausschließlich aufgrund des Rates der Brüder oder von der Mehrheit der Brüder zu wählen. Niemand darf es wagen, die Kirche oder ihre Besitztümer zu stören oder zu schädigen. Niemand darf sich die Vogtei der Kirche anmaßen, wenn er nicht vom Propst mit dem Rat der Brüder gewählt worden ist. Der Vogt soll solange amtieren wie es den Brüdern gefällt. Papst Innozenz II. bestätigt dieses vom Aussteller gegebene Manuskript mittels der Autorität des Herrn Jesu Christi, der Apostel Petrus und Paulus und derjenigen seines Amtes. Zuwiderhandelnde dieser Urkunde verfallen dem Kirchenbann. Bote und Bittsteller dieser Urkunde war Bruder Heinrich von Schwandorf (frater Heinricus de Sueindorphe). / Data III. Kal. Aprilis anno dominice incarnationis millesimo centesimo XXXmo I. Indictione nona, anno uero regni Lotharii Romanorum regis serenissimi VIo.

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Lothar III.; Kaiser, Römisch-Deutsches Reich, 1075-1137
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 26 T 2 Nr. 188
Archivalieneinheit
König Maximilian [I.] (Maximilianus), König von Ungarn, Dalmatien und Kroatien etc. bekundet, dass Propst Hamman (Hamandus) in Beuron (Buren) im Donautal, St. Augustinusordens und Konstanzer Diözese, ihm durch einen Bevollmächtigten ein Privileg seines Vorgängers König Lothar III. für Beuron vorgelegt hat, dessen originaler Wortlaut im Folgenden wiedergegeben wird [vgl. FAS DS 26 T 2 Nr. 5 vom 29. März 1131]. Da es die Aufgabe der Ausstellers ist, Kirchen zu schützen und die Personen mit dem Notwendigen zu versorgen und er die vorliegende Bitte für ehrenhaft und rechtmäßig erachtet, bestätigt und bekräftigt er mit seiner königlichen Amtsautorität dieses Privileg wie auch die weiteren von seinen Vorgängern, den römischen Kaisern und Königen, an das Gotteshaus Beuron verliehenen Privilegien, Freiheiten, Immunitäten, Gerechtsame und Schenkungen in ihrem jeweiligen Wortlaut. Der Propst von Beuron und seine legitimen Nachfolger sollen das vorliegende Privileg ohne jede Behinderung nutzen können, freilich unbeschadet der Rechte, Würde und Obrigkeit des Ausstellers und des heiligen Reiches. Der Aussteller befiehlt allen und jeden einzelnen Untertanen und Getreuen des heiligen Reiches ungeachtet des Standes und der Würde, die vorliegende Bestätigungsurkunde nicht zu verletzen oder zuwiderzuhandeln. Wer dies dennoch wagt, hat 20 Goldmark als Strafe zu zahlen, wovon die Hälfte an den königlichen Fiskus geht, während die andere Hälfte zur Bereinigung des geschehenen Unrechts verwendet werden soll. / die vndecima Mensis Maii

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Lothar III.; Kaiser, Römisch-Deutsches Reich, 1075-1137
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 26 T 2 Nr. 245
Archivalieneinheit
Kaiser Maximilian II. (Maximilianvs Secvndvs) bekundet, Wilhelm [von Arnsberg] (Vuilhelmi ab Arnsperg), Abt in Kreuzlingen bei Konstanz, Regularkanoniker St. Augustinusordens, und Propst in Beuron (Beuren), Konstanzer Diözese, einen Schutzbrief auszustellen. Der Aussteller bestätigt und bekräftigt auf Bitten des Gotteshauses das ihm im Original vorgelegte [und im Folgenden im Wortlaut inserierte] Privileg König Maximilians I. vom 11. Mai 1500 [siehe FAS DS 26 T 2 Nr. 188] und nimmt den Propst und den Konvent wie seine Vorgänger als römische Könige und Kaiser in seinen besonderen Schutz auf; zugleich bestätigt, bekräftigt und erneuert er die dem Propst und dem Konvent von seinen Vorgängern verliehenen Privilegien, Freiheiten, Rechte, Immunitäten und Gewohnheiten in ihren gänzlichen Wortlauten und Klauseln. Der Aussteller befiehlt allen Kurfürsten, geistlichen und weltlichen Fürsten, Erzbischöfen, Bischöfen, Herzögen, Grafen, Freiherren und Adligen jedweden Standes, den Propst und den Konvent mit allen Gütern, Sachen, Personen, Orten, Besitzungen und anderen Zugehörden überall zu schützen und zu erhalten und keinerlei Schäden und Gewalt zu verursachen. Zuwiderhandelnde ziehen sich den ernstesten Zorn des Ausstellers und die im inserierten Brief genannten Strafen auf sich. / die decima octaua mensis Septembris

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Lothar III.; Kaiser, Römisch-Deutsches Reich, 1075-1137
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 26 T 2 Nr. 266
Archivalieneinheit
Kaiser Rudolf II. (Rvdolphvs Secvndvs) bekundet, Propst Vitus [Hainzmann] und dem Konvent in Beuron (Beuren), Konstanzer Diözese, einen Schutzbrief auszustellen. Der Aussteller bestätigt und bekräftigt auf Bitten des Gotteshauses das ihm im Original vorgelegte [und im Folgenden im Wortlaut inserierte] Privileg König Maximilians I. vom 11. Mai 1500 [siehe FAS DS 26 T 2 Nr. 188] und nimmt den Propst und den Konvent wie seine Vorgänger als römische Könige und Kaiser in seinen besonderen Schutz auf; zugleich bestätigt, bekräftigt und erneuert er die dem Propst und dem Konvent von seinen Vorgängern verliehenen Privilegien, Freiheiten, Rechte, Immunitäten und Gewohnheiten in ihren gänzlichen Wortlauten und Klauseln. Der Aussteller befiehlt allen Kurfürsten, geistlichen und weltlichen Fürsten, Erzbischöfen, Bischöfen, Herzögen, Grafen, Freiherren und Adligen jedweden Standes, den Propst und den Konvent mit allen Gütern, Sachen, Personen, Orten, Besitzungen und anderen Zugehörden überall zu schützen und zu erhalten und keinerlei Schäden und Gewalt zu verursachen. Zuwiderhandelnde ziehen sich den ernstesten Zorn des Ausstellers und die im inserierten Brief genannten Strafen auf sich. / die uigesima quinta Mensis Augusti

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Lothar III.; Kaiser, Römisch-Deutsches Reich, 1075-1137
Staatsarchiv Sigmaringen FAS Sa Nr. 352
Archivalieneinheit
Ortsnamen aus dem Hechinger Archiv / Ca. 1880-ca. 1883

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Lothar III.; Kaiser, Römisch-Deutsches Reich, 1075-1137
Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 118574515
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
Treffer:9