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Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 118519956
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
Treffer: 2
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 515 U 126
Archivalieneinheit
Julianus [de Caesarinis], Kardinaldiakon von St. Angeli in Rom, päpstlicher Legat in Deutschland, gewährt Abt und Konvent von Weingarten die Indulgenz, einen Beichtvater wählen zu können, der sie von Kirchenstrafen absolviert, die wegen Simonie verhängt wurden. / die xxv Junii

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Caesarinis, Julianus de; Kardinaldiakon, 1398-1444
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 26 T 2 Nr. 130
Archivalieneinheit
Giuliano Cesarini (Iulianus), Kardinaldiakon von S. Angelo und päpstlicher Legat in Germanien, bekundet gegenüber der Priorin und dem Konvent des Klosters in Wannental an der St. Johannes-Pfarrkirche desselben Ortes, dass er die vom Konstanzer Bischof Otto [III. von Hachberg] vorgenommene Herauslösung der Priorin Luzia (Lucie) und ihrer Schwestern aus dem Dritten Orden des hl. Franziskus und die Unterstellung ihrer Zelle unter den Orden des hl. Augustinus unter auferlegter dauerhafter Beachtung der Regel des hl. Augustinus bestätigt. Der Aussteller bestätigt und bekräftigt im Nachfolgenden die von Bischof Otto von Konstanz erlassenen Bestimmungen, namentlich zunächst die Inkorporation der Schwestern in den neuen Orden und ihre Fähigkeit, einen Konvent zu bilden. Der Konvent darf des Weiteren die Zahl von 13 verschleierten Frauen und Inklusen nicht überschreiten. Sie müssen das Gelübde ablegen und dürfen sich dauerhaft nur in der Kirche, der Zelle oder dem Inklusorium aufhalten. Die Aufsicht über das zu vergrößernde Klostergebäude wird dem Propst des Klosters zu Beuron übertragen. Nach der Augustinusregel dürfen die Schwestern aus ihrer Gemeinschaft eine Vorsteherin frei wählen. Luzia und ihre Schwestern und Nachfolgerinnen haben sich der geistlichen Autorität des Propstes und der Brüder des Klosters in Beuron (Burren) zu unterstellen. Die Profeß der Schwestern erfolgt in die Hände der Beuroner Chorherren, diesen obliegt ferner die Visitation der Schwestern in geistlichen und weltlichen Angelegenheiten. Die Wahl des Seelsorgers und Sakramentenspenders erfolgt in Abstimmung mit dem Propst von Beuron. Der Aussteller bestätigt und bekräftigt auf Bitten der Priorin und der Schwestern mit seiner Amtsautorität schließlich die Wannental einst zuerkannten Privilegien des Grafen [Friedrich V.] von Zollern[-Schalksburg] (comitem de Zalr) und der Gräfin Henriette in Württemberg (Henricam Comitissam in Wirtemberg). / die prima Iulii Anno a Natiuitate domini Millesimo quadringentesimo tricesimoquarto

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Cesarini, Giuliano; Kardinaldiakon von S. Angelo, 1398-1444