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Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 11851752X
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
Treffer: 5
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 478 L U 20
Archivalieneinheit
Kammerjunker und Forstmeister Freiherr Schilling von Cannstatt, Stadt- und Amtsvogt Johann Christian Schott, Stabs- und Klosterverwalter Georg David Kapff, alle von Blaubeuren, vergleichen einen Streit zwischen den Gemeinden Machtolsheim und Treffensbuch über die Weide in einem Distrikt auf der Markung Machtolsheim im Wiesensteiger Forst. Schon 1729 entstand ein Konflikt, da Machtolsheim den Distrikt bewalden wollte und deshalb verlangte, dass Treffensbuch sein Vieh von der Weide zurückhalte, bis der Wald hinlänglich gewachsen sei. Dagegen protestierte Treffensbuch und berief sich auf einen Vertrag vom 28. Mai 1586, nach dem auf dem Distrikt, der mit 8 Steinen mit den Buchstaben G und W (= gemeine Weide) vermarkt wurde, beide Gemeinden einen gemeinsamen Viehtrieb haben. Jeder Teil könne mit Rössern und anderem Vieh weiden ohne Behinderung durch den andern, nur solle kein Übermaß mit Schafen geübt werden. Diesen Konflikt haben beide Gemeinden durch eine Übereinkunft vom 1. Februar 1729 beigelegt in der Weise, dass Treffensbuch den Machtolsheimern zugestand, abgeholzten und zum Holzwachs angelegten Platz 3 Jahre lang bis zum 4. Laub von der Weide freizuhalten, dann aber bis Jakobi (25. Juli) für Pferde als Sonntagsweide zu gebrauchen und erst im folgenden Jahr mit anderem Vieh zu beweiden.
Als vor 6 Jahren die Machtolsheimer den Distrikt abholzten und die Treffensbucher nach Ablauf der 1729 vereinbarten Zeit wieder weiden lassen wollten, widersetzten sich die Machtolsheimer, worauf beide Gemeinden Beschwerde bei der Herrschaft führten. Darauf beauftragte der fürstliche Regierungsrat am 15. April 1755 die Aussteller, Bericht zu erstatten. Diese beriefen die beiden Gemeindevorsteher auf 25. April nach Blaubeuren, die erschienen und zunächst beide streitig ihre vermeintlichen Rechte behaupteten, doch dann sich zu folgendem gütlichen Vergleich herbeiließen:||1. Der Distrikt, wie er 1586 mit 8 Steinen vermarkt und im Vertrag beschrieben wurde, soll weiterhin gemeinsame Viehweide für beide Gemeinden bleiben, doch stehen Holz- und Zweigrechte allein Machtolsheim zu.
2. Machtolsheim soll jedoch nicht alles auf einmal abholzen, sondern jährlich nur ein Stück, wie es für die gemeinsame Weide zu verschiedenen Zeiten am besten ist.
3. Die Verträge von 1586 und 1729 bleiben in Kraft, doch mit der Abrede, dass abgeholzte und neu bewachsende Plätze vom vierten Laub an von beiden Gemeinden nach Jakobi (25. Juli) mit Rössern an Sonntagen beweidet werden können.
4. Zur Sicherung junger Wälder wird für das Rindvieh vereinbart, dass beide Gemeinden erstmals nach dem sechsten Laub nach Johannis (24. Juni) weiden lassen dürfen, zumal es lauter Birkenholz ist.
5. Böcke und Geißen (Ziegen), deren Treffensbuch etwa 7 Stück, Machtolsheim aber 40 Stück hat, dürfen, da um sie viel Streit entstand, nicht unter die Viehherden getrieben werden, sondern sollen unter der Aufsicht eines besonderen Hirten oder Buben in einen Wald laufen, der in vier bis fünf Jahren abgeholzt wird, oder ins Tal, wo kein Holz wächst. Man kann sie auch in einen Wald, der das 15. Laub hat, treiben.
6. Schafe sollen weiden, wo auch Böcke und Geißen hingelassen werden. Beide Seiten versichern, mit den Schafen dem Vieh die Weide möglichst nicht zu verderben und sie nur im Notfall, nach vorheriger Absprache, gemeinsam mit dem Vieh weiden zu lassen.
7. Für das "Handkräutern" gilt: Wo eine Gemeinde Erlaubnis dafür hat, ist auch die andere dazu berechtigt.
8. Für alle Punkte gilt, dass das Weiden überall gemeinschaftlich ist und kein Teil vor dem anderen etwas zu beanspruchen hat.
Dieser Vergleich wurde am 21. April 1755 vom fürstlichen Regierungsrat ratifiziert. Die Urkunde wurde in vier Exemplaren hergestellt, von den Ausstellern und einigen Deputierten der beiden Gemeinden unterschrieben, von den Ausstellern mit amtlichen Siegeln versehen und die Exemplare dem Kloster, der Stadt und den beiden Gemeinden übergeben. / 26. August 1755

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Burckhardt, Jacob; Historiker, Hochschullehrer, Kunsthistoriker, 1818-1897
Hauptstaatsarchiv Stuttgart J 2 Nr. 535
Archivalieneinheit
Literaturhinweise und Notizen zu folgenden Personen: Auwärter; Bazille, Wilhelm; Bilfinger, Georg Bernhard; von Blum; Bohnenberger, Karl; Buchwald, Reinhard; Burckhardt, Jacob; Bursian, Konrad; Busch, Wilhelm; Canz, Wilhelmine, Conz, Karl Philipp; Curtius, Ernst; Cuvier, Charles; Dilthey, Wilhelm; Dühring, Eugen; Ernst, Viktor; Feuerbach, Ludwig; Fischer, Hermann; Fischer, Johann Georg; Freytag, Gustav; Fricker, Karl Viktor; Funk, Philipp; Gervinus, Georg; Gmelin (Fam.) Gobineau, Joseph Arthur Graf von; Griesinger, Wilhelm; Grischkat; Groener, Wilhelm; Häckel, Ernst; Häcker, Wilhelm; Hartmann, Emilie; Haug, Friedrich; Hehn, Victor; Hoffmann, Friedrich Wilhelm; Hoffmann, Wilhelmine; Hohenlohe (Fam.); Hopf, Franz; Hugo, Victor.

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Burckhardt, Jacob; Historiker, Hochschullehrer, Kunsthistoriker, 1818-1897
Hauptstaatsarchiv Stuttgart J 191 Burckhard, Jacob
Archivalieneinheit
Burckhard, Jacob

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Burckhardt, Jacob; Historiker, Hochschullehrer, Kunsthistoriker, 1818-1897
Hauptstaatsarchiv Stuttgart R 5/001 D451053/004
Archivalieneinheit
- Die Universitätsstunde - Rudolf Stadelmann über die "Weltgeschichtlichen Betrachtungen Jakob Burckhardts" / Sonntag, 27. Juni 1948

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Burckhardt, Jacob; Historiker, Hochschullehrer, Kunsthistoriker, 1818-1897
Staatsarchiv Freiburg T 1 (Zugang 2000/0025) Nr. 28
Archivalieneinheit
Bruchstück eines Exzerpts von Jakob Burckhardt, "Briefe an seinen Freund Friedrich von Preen 1864-1893"

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Burckhardt, Jacob; Kunsthistoriker, Historiker, 1818-1897
Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 11851752X
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