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Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 1018386130
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
Treffer: 17
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 495 U 45
Archivalieneinheit
Abt Jodocus von Salem als Visitator des Klosters Königsbronn beurkundet und bestätigt in Verbindung mit Abt Johannes von Bebenhausen die Abdankung des Abts Emeran von Königsbronn und die Wahl und Einsetzung des Abts Melchior von Höchstädt, derzeit Bursierer [Säckelmeister] des Klosters. / 18. Dezember 1512

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Salem, Jodok II. Necker; Abt, 1481-1529
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 495 U 47
Archivalieneinheit
Jodocus, Abt von Salem, vergleicht als Schiedsrichter den zwischen Abt Melchior und Konvent und dem früheren Abt des Klosters Königsbronn, Helias, entstandenen Streit wegen der Pensionsbezüge des letzteren unter genauer Bezeichnung der ihm zu leistenden Beträge in Geld und Naturalien und mit Vorbehalt der Rechte des Klosters an den dem Abt Helias zur Benützung überlassenen Silbergefäßen. / 1. Januar 1515

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Salem, Jodok II. Necker; Abt, 1481-1529
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 198 U 616
Archivalieneinheit
Abt Johannes von Weißenau und Adam Besserer, Bürgermeister zu Überlingen, vergleichen Abt Jodok und den Konvent zu Salem (Salmansweiler) einerseits und Bürgermeister und Rat zu Ravensburg wegen des Heiliggeistspitals andererseits in einem Streit über Zehnten zu Illwangen. / Freitag nach Mariä Himmelfahrt

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Salem, Jodok II. Necker; Abt, 1481-1529
Hauptstaatsarchiv Stuttgart {B 456 U 346 (+)}
Archivalieneinheit
Äbtissin Anna und der Kv. des K. H. verkaufen mit Einwilligung des Abtes Jauß von Salem (Salmannsweiler) an Bernhard von Stain d.Ä. von Emerkingen ("Emerichingen") die Hälfte von dem Holz gen. in den Spitzigen Bergen (26 J.) um 156 fl. Die andere Hälfte des Holzes gehört bereits dem Käufer. / 31. Oktober 1512

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Salem, Jodok II. Necker; Abt, 1481-1529
Hauptstaatsarchiv Stuttgart {B 456 U 373 (+)}
Archivalieneinheit
Abt Jost von Salem (Salmannsweiler) und Lukas Conradter, Doktor und Propst zu St. Stephan, Domherr des Hohen Stiftes zu Konstanz, vergleichen das Kl. H. und Kaspar Murer, Pfarrverweser zu Bronnen ("Brunnen"), dahin, daß das Kl. diesem, solange er die Pfarrei Bronnen versieht, jedoch keinem seiner Nachfolger, jährlich 3 1/2 Malter Roggen, 10 lb h und zum Bau des Pfarrhofes einmalig 35 fl geben soll. / 1524

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Salem, Jodok II. Necker; Abt, 1481-1529
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 498 Bü 5, 2
Dokument
Abt Jodok II. und der Konvent von Salem nehmen Eva Bernhard von Steinbach bei Esslingen, Ehefrau des Hans Grub, als Pfründnerin den Salemer Klosterhof zu Esslingen auf gegen Zahlung von 130 fl. rh. und bestimmte Bedingungen. / Dienstag vor Bartholomäi

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Salem, Jodok II. Necker; Abt, 1481-1529
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 515 U 1057
Archivalieneinheit
Jos [II. Necker], Abt, und Konvent von Salem verkaufen Hans Jakob Gremlich von Jungingen für 150 fl rh Landswährung ein Gut in Hasenweiler. Es wird von Konrad Blum bewirtschaftet, dem es zu einem jährlichen Zins von je 4 Scheffel Vesen und Hafer, 10 ß d Ravensburger Währung auf Lebenszeit zu Handlehen verliehen ist. / uff dornstag vor dem hailgen pfingst tag

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Salem, Jodok II. Necker; Abt, 1481-1529
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 515 II U 2751
Archivalieneinheit
Jodok (Jos) [II. Necker], Abt des Zisterzienserklosters Salem, und der dortige Konvent tauschen ihre Leibeigene Anna Stett, eheliche Tochter des Peter Stett und der Gertrud Lang, mit Kloster Weingarten gegen dessen Leibeigene Anna, die Tochter des Jörg Muder. Fortan soll die genannte Stett mit Leib und Gut und allen ihren künftigen Kindern Abt und Konvent zu Weingarten vollständig gehören und denselben gehorsam die gleichen Dienste und Abgaben leisten wie deren übrige leibeigene Leute, ohne dass von Seiten der Aussteller Einsprache oder Behinderung zu gewärtigen sein wird, wie denn auch dieselben auf ihr bisheriges Eigentum und alle daraus resultierenden Rechte, Ansprüche und Forderungen verzichten. / vff vnser lieben frowen abend zur Liechtmeß

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Salem, Jodok II. Necker; Abt, 1481-1529
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 522 I U 798
Archivalieneinheit
Jos [II. Necker], Abt zu Salem, und Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, bekennen, daß es Streitigkeiten gab zwischen den Gotteshausleuten Jörg Ziegelmüller, der auf der Mühle des Klosters Weingarten zu Rolgenmoos sitzt, und Konrad Stett genannt Gebhart, der ein Salemer Gut in Wolketsweiler innehat. Der Streit betraf den Bach, der von Wolketsweiler nach Rolgenmoos fließt. Nach Augenschein durch Amtleute beider Klöster wurde bestimmt, daß Ziegelmüller den alten Graben auftun kann, damit er Wasser für die Mühle hat. Eine Wiese zu Wolketsweiler darf von Anfang April bis Mitte Mai mit dem Wasser aus dem Graben bewässert werden. / an montag nechst vor sant Mangen tag

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Salem, Jodok II. Necker; Abt, 1481-1529
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 522 K U 75
Archivalieneinheit
Jos [II. Necker], Abt, und der Konvent zu Salem einerseits, Bruderschaft zum Hohenhaus im Domstift Konstanz sowie Bürgermeister und Rat daselbst schließen einen gütlichen Vertrag über den Kornzehnten in Frenkenbach. Der Vertrag betrifft folgende Güter: 3 Juchart in der Mäggelen, die Michel Knecht vom Kloster Weingarten lehensweise innehat; 2 1/2 Juchart Acker an der Gründlen, die Hans Spiegler von Frenkenbach innehat, früher in Thies Fellwers Lehen gehörten und durch Tausch in Spieglers Lehen kamen; die "Wyerbraigge", die ebenfalls Hans Spiegler innehat; 3 1/2 Juchart Acker "im usseren byfang" und 4 Juchart Acker "im inneren byfang", die in Stefan Spinnenhirns Lehen gehören; den hinteren Brühl, der ins Lehen Hans Spieglers gehört; 3 Juchart Acker unter der Buchen, die in Jakob Spieglers Lehengut gehören. / frytag vor exaltationis crucis

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Salem, Jodok II. Necker; Abt, 1481-1529
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 522 K U 656
Archivalieneinheit
Jos [II. Necker], Abt, und der Konvent zu Salem schließen einen Tauschvertrag mit Hartmann [von Burgau], Abt, und dem Konvent in Weingarten. Salem übergibt an Weingarten die Leibeigene Anna Stettin, Tochter des Peter Stett und der Verena Heilig ("Hailgin") zum Tepfenhard, Ehefrau des Jakob Suter von Weißenried, mit allen ihren Kindern. Dafür erhält Salem von Weingarten Katharina Bantlerin, Tochter Hans Bantlins und der Anna Stötzin von Baumgarten, Ehefrau des Hans Schuchmacher von Nufren (=Neufrach?). / uff mentag nach sandt Valentins des hailgen martrers tag

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Salem, Jodok II. Necker; Abt, 1481-1529
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 523 U 4026
Archivalieneinheit
Jodok II., Abt des Klosters Salmannsweiler und Johannes VI., Abt von Weißenau, setzen dem Abt Simon von Marchtal Güter als Unterpfand für ein Darlehen, das das Kloster Marchtal dem Schwäbischen Bund vorgestreckt hat. / Freitag nach St. Hilarius

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Salem, Jodok II. Necker; Abt, 1481-1529
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 523 U 2467
Archivalieneinheit
Manumissionsbrief des Abts Jodok II. und des Konvents von Salmannsweiler für Anna Riedt von Waltenweiler, Ehefrau des Hans Kunig von Bavendorf / Montag nach dem Sonntag Quasimodogeniti

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Salem, Jodok II. Necker; Abt, 1481-1529
Staatsarchiv Sigmaringen Ho 158 T 1 Nr. 509
Archivalieneinheit
Urkundenabschriften zur Stiftung und Inkorporation der Pfarrei Ostrach||1.) (fol. 1) Konrad von Gundelfingen (Conradus de Gundelfingen) bekundet, dass er durch die Hand Bischof Rudolfs [I. von Habsburg-Laufenburg] von Konstanz folgende Besitzungen an Abt und Konvent des Klosters Salem verkauft, übergeben und geschenkt hat: zwei Höfe mit Namen "der Moteler houe", Besitzungen von "Süezin" und "Aigilwandi" an Obstgärten, Feldern und eine Wiese namens "Brüel", welche zur Burg Burgweiler (Burcwiler) gehört, sodann Besitzungen in Horn (Hornum), eine Mühle, die Fischenz im Fluss Ostrach, im Dorf Ostrach einen Hof namens Löwe (Leonis), in Spöck (Spegge) einen Hof namens "Storre" und den Hof "Motelar", in Kalkreute (Galcrüti) eine Hufe und ein Feld; ferner aus Besitzungen des Klosters Zwiefalten 2 Malter Hafer, in Jettkofen (Votikouen) Besitzungen des "Suzzin", Äcker "an dem Haitbühel", in Benzenberg (Benzinberc), Judentenberg (Intenberc) und in Oberochsenbach (Obirnochsenbach) alle großen und kleinen Zehnten, die der Verkäufer bislang vom Bischof von Konstanz zu Lehen getragen hat. Des Weiteren verkauft Konrad von Gundelfingen Besitzungen an den Abt und den Konvent von Salem, die bisher von ihm zu Lehen getragen worden sind: zwei Felder und eine Wiese in Burgweiler, von Friedrich Faber und dessen Knaben zu Lehen getragen, in Spöck Äcker und drei Rinder im Besitz des "Waibilsguotes", in Reute (Rüti) Äcker und ein Rind von besagtem Friedrich und dessen Knaben, in Reute zwei Rinder, die Hartnit besitzt, ebendort ein Rind der Ehefrau Konrad Murers und deren Knaben, in Burgweiler ein Feld des Wezelo von Magenbuch, der Zehnt des Heinrich Gremlich (Hainrici Grämelich) in Waldbeuren (Waldbüren), ein Hof des Heinrich von Mettenbuch (Mettinbuch) in Waldbeuren, in Burgweiler das Lehen namens "Spizzin", das Friedrich Faber für ein Rind innehat, ein Feld ebendort des Sohnes des Trutwin, ein Feld und 3 Jauchert des Heinrich von Weiler (Hainrici de Wiler), Sohn Berners, eine Schuppose in Hahnennest (Hanonest) und eine in Reute, die Rudolf genannt Spizin für 12 Pfund Pfennig verschrieben sind, schließlich ein Hof in Waldbeuren, der Rudolf Ruschin für 10 Mark verschrieben ist. Konrad von Gundelfingen schenkt und überträgt alle diese genannten Besitzungen mit allen Zugehörden und Rechten, wie er sie besessen hat. (Burgweiler, 15.06.1279 (in die Beati Viti)).||2.) (fol. 2) Auszüge aus Urkunden über die Inkorporation der Pfarrkirchen Ostrach und Burgweiler, insbesondere über die Einkünfte der Vikarspfründen zu Ostrach und Burgweiler [1324 Oktober 25 - 1324 Oktober 28].||3.) (fol. 3-4) Konrad von Klingenberg (Cunradus de Clingenberg), bestätigter Elekt von Freising und päpstlicher Beauftragter, gibt die empfangenen [inserierten]Litterae des Papstes Johannes XXII. wieder, denen zufolge er die Pfarrkirchen Ostrach, Burgweiler und statt jener in Pfullingen die Pfarrkirche in Steinbach mitsamt ihren Kapellen und Besitzungen dem Kloster Salem inkorporieren soll (Fragment; nach 1324 September 1).||4.) (fol. 7-8) Rudolf [II. von Montfort], Bischof von Konstanz und Gubernator der Churer Kirche, stimmt der durch Konrad von Klingenberg im Auftrag des Papstes vollzogenen Inkorporation der Pfarrkirchen von Ostrach, Burgweiler und Steinbach mitsamt Kapellen und Besitzungen in das Kloster Salem zu (Konstanz, 12.02.1325).||5.) (fol. 9-12v) [Fortsetzung von 3.)] Konrad von Klingenberg, bestätigter Elekt von Freising und päpstlicher Beauftragter, gibt die empfangenen [fragmentarisch inserierten] Litterae des Papstes Johannes XXII. vom 1. September 1324 wieder, denen zufolge er die Pfarrkirchen Ostrach, Burgweiler und statt jener in Pfullingen die Pfarrkirche in Steinbach mitsamt ihren Kapellen und Besitzungen dem Kloster Salem inkorporieren soll, vollzieht besagte Inkorporation an das Kloster Salem und bestätigt die Einkünfte der Vikarspfründen zu Ostrach, Burgweiler und Steinbach (Konstanz, 12.11.1324).||6.) (fol. 12v-13r, fol. 15-19) Konrad von Klingenberg (Conradus de Klingenberg), bestätigter Elekt von Freising und päpstlicher Beauftragter, gibt die empfangenen [inserierten] Litterae des Papstes Johannes XXII. vom 1. September 1324 wieder, denen zufolge er die Pfarrkirchen Ostrach, Burgweiler und statt jener in Pfullingen die Pfarrkirche in Steinbach mitsamt ihren Kapellen und Besitzungen dem Kloster Salem inkorporieren soll, vollzieht besagte Inkorporation an das Kloster Salem und bestätigt die Einkünfte der Vikarspfründen zu Ostrach, Burgweiler und Steinbach (Konstanz, 12.11.1324). Abschrift des Transsumpts des bischöflich-konstanzischen Offizialats für Abt Jodok [II. Necker] und den Konvent von Salem, verfasst durch die Notare Nikolaus Brogel und Beatus Widmer (Konstanz, 06.03.1514).||7.) (fol. 23-24) Johannes Truckenbrot (Joannes Truchenbrot), Syndikus und Prokurator von Abt und Konvent des Klosters Salem, bittet das bischöflich-konstanzische Offizialat aufgrund des beschädigten Siegels der Ausfertigung, ein Transsumpt der Inkorporationsurkunde herzustellen, was durch den Notar Johannes Stammler erfolgt (Textfragmente, ca. 1490-1530). / 1279 Juni 15 - 1514 März 6; [ca. -1530]

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Necker, Jodok; Abt, 1481-1529
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 1 T 1-5 U 85
Archivalieneinheit
Klaus Ill (Claus Yll) und Ulrich Götz, beide von Kalkreute (Galckreutin) und derzeit gesetzte und geschworene Vögte des Veit Schwelling, verlassenen Sohnes des Hans Schwelling selig von Kalkreute, bekunden, dass sie für Veit Schwelling von Abt Josen [Jodok II. Necker] und dem Konvent des Gotteshauses Salem (Salmanswiler) deren Hof zu Kalkreute bei dem Brunnen mit Haus, Hofraite, Äckern, Wiesen, Wunn, Weid, allen Ehaften, Gewohnheiten, Rechten und Zugehörungen, wie ihn vormals Hans Schwelling selig als Lehen innegehabt hat, zu lebenslangem Lehen empfangen haben. Veit Schwelling soll sein Lebtag lang den Hof mit seinen Zugehörungen in guten wesentlichen Ehren und Bau unversetzt, unverkauft, unzerteilt und unzertrennt innehaben, nutzen, nießen und brauchen; es ist Veit Schwelling überdies gestattet, jährlich 20 Klafter Brennholz hauen zu lassen und 10 Wagen mit gefallenem Holz aus den Wäldern und Hölzern des Gotteshauses abzutransportieren; darüber hinaus darf er für den Bedarf des Hofes Zimmerholz nehmen. Zäune und Stecken sollen ihm gegeben werden, sofern er sich in der Gemeinmark nicht behelfen kann. Abt und Konvent sind jedoch nicht verpflichtet, außer dem genannten noch weiteres Brennholz zu geben und verabfolgen zu lassen. Veit Schwelling soll nur dort Holz hauen, wo ihn Amtsleute oder Bannwarte anweisen. Derselbe hat dem Gotteshaus jährlich 4 Malter Vesen, 3 Malter Roggen, 3 Malter Hafer und 1 Pfund Pfennig, alles Pfullendorfer Maßes und Währung, sowie 4 Hühner, 1 Henne und 1 Viertel Eier als rechten Zins und Gült zu geben; Korn und Geld sollen auf den Martinstag, Hühner und Eier zur gewohnten Zeit in den Hof des Klosters nach Pfullendorf zu sicheren Händen überantwortet werden. Veit Schwelling soll dergestalt sein Lebtag auf dem Hof bleiben und der Zins nicht erhöht werden. Sollte jedoch Veit Schwelling den Hof und seine Zugehörungen nicht in guten Ehren und Bau halten, daran etwas verändern oder die jährlichen Zinsen nicht ausrichten, fällt der Hof mit allen Zugehörungen wieder an Abt, Konvent und das Gotteshaus heim; hinsichtlich etwaiger ausstehender Schulden des Hofinhabers darf dieser vor geistlichen und weltlichen Gerichten beklagt werden. Nach dem Tod Veit Schwellings soll der Hof ebenfalls heimfallen, damit er neu verliehen und frei darüber verfügt werden kann, unverhindert durch die Erben von Veit Schwelling. / 1514 April 7 (vff Frytag vor dem hailgen Palms tag)

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Necker, Jodok; Abt, 1481-1529
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 1 T 1-5 U 141
Archivalieneinheit
Jodokus [II. Necker] (Jos), Abt des Gotteshauses Salem (Salmanswiler), bekundet, dass die Priorin und der gemeine Konvent des Gotteshauses Habsthal, Predigerordens, einst von seinem Vorgänger Abt Johannes [II. Scharpfer] seligen Gedächtnisses zwei Höfe zu Rosna (Rosenow), die von Hans Bengel genannt Stocker und Hans Nuber als Hintersassen Habsthals bebaut werden, mitsamt allen Nutzungen, Gewohnheiten, Rechten und Zugehörungen ausweislich des erhaltenen Lehenbriefes und des gegebenen besiegelten Reverses zu einem steten und ewigen Zinslehen empfangen und gepachtet (bestannden) haben. Ein Artikel in den Briefen besagt, dass im Falle einer Neueinsetzung des Herrn und Abtes im Gotteshaus Salem binnen Jahresfrist beide Höfe mit ihren Zugehörungen vom neuen Herrn und Abt wiederum empfangen werden müssen. Da Abt Johannes in vergangener Zeit mit Tod abgegangen ist und der Aussteller zum Prälaten und Abt des Gotteshauses Salem eingesetzt und bestätigt worden ist, haben die Priorin und der Konvent von Habsthal die beiden Höfe mit ihren Zugehörungen, wie ihnen das zu tun gebührt, wiederum vom Aussteller empfangen und gepachtet. Die Priorin und der Konvent sowie alle ihre Nachkommen sollen die beiden Höfe mit ihren Zugehörungen künftig innehaben, nutzen, nießen und damit umgehen, wie es die genannten Lehenbriefe ausweisen, die weiterhin in Kraft bleiben, bis neue Änderungen laut der Lehenbriefe geschehen werden. / 1512 Februar 14 (vff Sant Valentins tag)

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Necker, Jodok; Abt, 1481-1529
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 1 T 1-5 U 142
Archivalieneinheit
Amandus [Schäffer], Abt des Gotteshauses Salem (Salmenschwyln), bekundet, dass die Priorin und der gemeine Konvent des Gotteshauses Habsthal, Predigerordens, einst von seinem Vorgänger Abt Johannes [II. Scharpfer] seligen Gedächtnisses zwei Höfe zu Rosna (Rosenow), die von Hans Bengel genannt Stocker und Hans Nuber als Hintersassen Habsthals bebaut werden, mitsamt allen Nutzungen, Gewohnheiten, Rechten und Zugehörungen ausweislich des erhaltenen Lehenbriefes und des gegebenen besiegelten Reverses zu einem steten und ewigen Zinslehen empfangen und gepachtet (bestanden) haben. Ein Artikel in den Briefen besagt, dass im Falle einer Neueinsetzung des Herrn und Abtes im Gotteshaus Salem binnen Jahresfrist beide Höfe mit ihren Zugehörungen vom neuen Herrn und Abt wiederum empfangen werden müssen. Da Abt Jodokus [II. Necker] (Jos) selig in vergangener Zeit mit Tod abgegangen ist und der Aussteller zum Prälaten und Abt des Gotteshauses Salem erwählt, eingesetzt und bestätigt worden ist, haben die Priorin und der Konvent von Habsthal die beiden Höfe mit ihren Zugehörungen, wie ihnen das zu tun gebührt, wiederum vom Aussteller empfangen und gepachtet. Die Priorin und der Konvent sowie alle ihre Nachkommen sollen die beiden Höfe mit ihren Zugehörungen künftig innehaben, nutzen, nießen und damit umgehen, wie es die genannten Lehenbriefe ausweisen, die weiterhin in Kraft bleiben, bis neue Änderungen laut der Lehenbriefe geschehen werden. / 1530 Januar 5 (vff Mitwoch vor der hailigen dry kunig tag)

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Necker, Jodok; Abt, 1481-1529
Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 1018386130
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
Treffer:17