Online-Findmittelsymbol
Suchergebnis
icon
Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 101227649X
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
Treffer: 10
Staatsarchiv Ludwigsburg B 177 S U 244
Archivalieneinheit
Doktordiplom der Ingolstädter Juristenfakultät für Leonhard Kager aus Füssen / 15. September 1567

Details...

VorschaubildBild einsehen

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Kager, Leonhard; Jurist, 1538-1616
Staatsarchiv Sigmaringen Ho 80 T 2 Nr. 346
Archivalieneinheit
Vergleich ("Riedlinger Vertrag") zwischen dem Grafen Karl [II.] von Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen und dem Herrn Bruno von und zu Hornstein über die hohe und niedere Gerichtsbarkeit zu Hornstein und Bingen mitsamt Zwing und Bann sowie etliche strittige Forstangelegenheiten, geschlossen unter Vermittlung von Kommissaren ihrer Lehnsherren, des Erzherzogs Ferdinand [II.] von Österreich und des Herzogs Ludwig [I.] von Württemberg: Hornstein wird darin die hohe und niedere Obrigkeit über den Berg von Schloß Hornstein und einen gen. benachbarten Bezirk zugestanden. Dem Grafen wird in Bingen innerhalb und außerhalb des Etters die hohe Obrigkeit und Bestrafung der Malefizfälle, ausschließlich verstanden nach der Peinlichen Halsgerichtsordnung, zugestanden, ungehindert durch Hornstein. Die niedere Gerichtsobrigkeit über Bingen wird zwischen beiden Parteien geteilt, die dortigen Einwohner haben beiden Herren einen Eid zu leisten. Die erteilten Bußen und Strafen sollen von einem gemeinsam eingesetzten Amtmann eingezogen, jährlich verrechnet und hälftig geteilt werden. Die Amtsperson soll beiden Herrschaften tauglich und annehmlich sein, für den Fall, dass die Herrschaften für sich und die ihrigen obrigkeitshalber in Bingen etwas zu richten haben, sollen sie ein ums andere Jahr den Stab führen und sich jährlich darin abwechseln. Das neu einzurichtende Dorfgericht in Bingen soll sich aus zollerischen, hornsteinischen und auch zwiefaltischen Gerichtsmännern zusammensetzen. Als Appellationsinstanz ist das Hofgericht der Grafschaft Sigmaringen vorgesehen. Der gemeinsame Amtmann soll an Kirchweih das Standgeld einziehen und es beiden Teilen zugute kommen lassen. Daraufhin regeln beide Vertragsparteien Fragen der Gerichtsbarkeit über die Mühle zu Bingen und eine Vielzahl von strittigen Fragen der forstlichen Obrigkeit in Sachen "Ausstocken", Rodung, Jagen von schädlichen und streunenden Hunden, Wildobst, Einsatz eines Nunnenmachers, kleines Weidwerk etc. Mittels des Vertrages sollen alle gen. "Spenn und Irrungen" und andere zwischen den Parteien vorliegende Prozesse an der kaiserlichen Kammer und beim Hofgericht zu Rottweil abgeschafft sein. / 1578 Oktober 5

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Kager, Leonhard; Kanzler, Syndicus, 1538-1620
Staatsarchiv Sigmaringen Ho 177 T 1 Nr. 152
Archivalieneinheit
Zwischen Herzog Ludwig zu Württemberg und dessen Untertanen des Balinger und Ebinger Amts einerseits und dem Grafen Eitel Friedrich zu Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, Herrn zu Haigerloch und Wehrstein, des hl. römischen Reiches Erbkämmerer, kaiserlicher Rat andererseits bestand lange Streit wegen Bezirks und Markung des zollerischen und Burladinger Forsts, auch wegen der freien Pirsch. Eine Schlichtung durch beiderseits verordnete Räte gelang nicht. Auf dem Reichstag zu Augsburg haben sich beide Herrschaften dahin geeinigt, daß von beiden Seiten gesetzte Räte sich nach Anhörung eines Berichts und Augenschein vergleichen sollen. Der Herzog zu Württemberg nimmt als Räte Gedeon von Ostheim, Obervogt zu Nagold, und Kilian Vogler, Dr. der Rechte, Prof. der Universität Tübingen, Graf Eitel Friedrich Christoph Wendler von Pregroth, Rat des Erzherzogs Ferdinand zu Österreich und Statthalter der Herrschaft Hohenberg, Leonhard Kager, Dr. der Rechte, Rat der gemeinen schwäbischen Grafen und Herren. Am 6. November erfolgt Augenschein der Räte in Gegenwart der Anwälte beider Parteien, dann Verhandlung in Tübingen und Entscheidung auf Ratifikation beider Herrschaften:
1) zollerischer Forst, freier Pirschbezirk und Mark. Hinweis auf den 1490 zu Ulm geschlossenen Vertrag zwischen Kaiser Maximilian I. und Graf Eberhard zu Württemberg
2) auf den [15]59 zu Augsburg zwischen Herzog Christoph zu Württemberg und Graf Karl zu Hohenzollern aufgerichteten Vertrag
3) [15]81 am kaiserlichen Kammergericht vorgewiesene Beweis- und Defensionsartikel
Begrenzung der freien Pirsch: Bitzer Steig - Bildstock, das Schellenmenlin genannt - Weylertal - Onstmettinger Berlin - Beerwiese - hangender Stein - ober Zoller Hörnlin. Genannt werden ferner Ebinger und Onstmettinger Tal, Thonamer Tal, Zimerer Wälder
2) Beschwerde der hohenzollerischen Anwälte, daß die württembergischen Untertanen dem Vertrag von [15]59 zuwider im zollerischen Forst Hunden keine Prügel anhängen, kleines Waidwerk treiben, Füchse und Hasen hetzen. Württembergische Hunde sind von hohenzollerischen Forstdienern innerhalb und außerhalb des Forstes erschossen worden. Es soll bei dem Vertrag von [15]59 bleiben
3) Betr. Ausstocken und Roden im Bezirk des Zollerforsts durch die württembergischen Untertanen. Ein am kaiserlichen Kammergericht ergangenes Pönalmandat wurde mißachtet. In dem 1. Punkt ausgemarkten Bezirk wird Ausstocken und Roden verboten. Das Kammergerichtsmandat wird eingestellt und abgeschafft
4) Andere Beschwerden, seit den 70er Jahren bestehend, werden beigelegt: Schießen eines Rehs durch die beiden Untertanen zu Tailfingen Jakob und Michael Conzelmann, welche die württembergischen Amtleute zu Balingen dem Grafen Eitel Friedrich zur Bestrafung nicht ausliefern; Bedrohung des Forstmeisters zu Burladingen Kaspar Heberlin durch Thomas, Michael und Jakob Conzelmann und andere Untertanen zu Tailfingen; Bestrafung des Wildschützen Hans Dollenmayer von Onstmettingen
5) Beschwerden der württembergischen Untertanen, daß die Zollerischen ihnen und ihren Banngütern und Feldern durch Reiten und Fahren Schaden zufügen. Einigen wurden ihre Sägklötze und Bretter auf der Sägmühle zu Hausen im Killertal abgenommen und nach Hechingen gebracht. Die zwischen Othmar und Martin Blikhlin und Klaus Grazinger gegen Veit Spar verlaufene Handlung soll aufgehoben sein
Die beiden Herrschaften sollen den Vertrag innerhalb eines Monats ratifizieren. Bei erster Gelegenheit soll der Vertrag im Original ausgefertigt und Jeder Partei ein Exemplar zugestellt werden. Der im 1. Punkt genannte zollerische Forst- und freie Pirschbezirk samt dem Burgjagen soll durch zugesetzte Räte ausgesteint werden. Falls die Herrschaften Bedenken haben zu ratifizieren, soll der Streit auf dem Rechtsweg ausgetragen werden
Unterschriften:
Gedeon von Ostheim; Kilian Vogler, Doktor; Leonhard Kager, Doktor; Jakob Haug, Doktor; Christoph Wendler von Pregrot; Johann Drezler, Doktor; Kaspar Mueschell, Bürgermeister zu Balingen;||Mathis Groz, Bürgermeister zu Ebingen / 12. November 1582

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Kager, Leonhard; Kanzler, Syndicus, 1538-1620
Staatsarchiv Sigmaringen FAS HS 1-80 T 1-6 U 559
Archivalieneinheit
Schuld- und Zinsverschreibung des Grafen Johann von Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen etc. über 700 Gulden Hauptgut gegen Leonhard Kager, Doktor der Rechte, wegen ausstehender Dienstbesoldungen und Remunerationen / 1610 März 21

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Kager, Leonhard; Kanzler, Syndicus, 1538-1620
Staatsarchiv Sigmaringen FAS HS 1-80 T 1-6 U 587
Archivalieneinheit
Notariatsinstrument über das Testament der Leonora Werdenberger, Witwe des gräflich zollernschen Pirschmeisters (Bürstmeisters) Hanns Bürckhlin. Die Testamentslasserin ist in ihrer gewöhnlichen Behausung in der unteren Stube vor dem Notar und den Zeugen erschienen. Ihr Vogt Adolf Dietegen von Westerstetten zu Straßberg überreicht dem Notar das verfasste Testament mit der Bitte, dieses zu verlesen. Angesichts der ungewissen Todesstunde und zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten hat Leonora Werdenberger freiwillig ihr Testament aufgesetzt, das folgende Bestimmungen enthält:
1.) Die Testamentslasserin befiehlt ihre arme Seele der Güte und Barmherzigkeit des allmächtigen Gottes.
2.) Ihr verstorbener Leib soll in geweihter Erde bei der Pfarrkirche zu Laiz begraben, begangen und bestattet werden. Zu den drei Opfern, nämlich Besignus, am 7. und 30. Tage, sollen jeweils 1/2 Malter Kernen und Brot unter den Bedürftigen als Almosen verteilt und auch dem Priester und den Kirchendienern ihr von Alters her gebührender Anteil an der Verlassenschaft ausgehändigt werden.
3.) Angesichts des Fehlens eines leiblichen Erben setzt Leonora ihren gnädigen Herrn Graf Karl [I.] von Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen etc. und dessen Gemahlin [Anna] aus Dankbarkeit für erwiesene Gunstbezeugungen als Erben ihrer Verlassenschaft, ihres Hab und Gutes, aller fahrenden Habe, Barschaften, Schulden, Kleinodien, Kleider sowie allen Silbergeschirrs und Hausrates ein. Alles soll nach ihrem Tod an die Erben heimfallen und in deren Besitz übergehen.
4.) Leonora hat vermöge einer eigens aufgerichteten Kaufverschreibung bereits ihre Behausung in Sigmaringen samt Baumgarten, zwei Kraut- und einem Hanfgarten und Zugehörungen an ihre Erben verkauft, sodass das Gebäude und die Liegenschaften nach ihrem Tod an diese als Eigentum heimfallen.
5.) Leonora legiert 200 Gulden an den Sohn ihrer Schwester Afra selig, Lorenz Veser, Bürger zu Laufenburg, und 100 Gulden an die Kinder der Brüder und Schwestern ihres Ehemanns selig. Von den 100 Gulden sollen jeweils 20 Gulden an die Kinder des Stephan Bürcklin, an die Kinder der Margarethe, gewesenen Hausfrau des Peter Ziegler, an die Kinder der Guta, Hausfrau des Jakob Holderried selig, und an die Kinder der Agatha, welche mit einem Schmidt zu Laiz verheiratet gewesen ist, ausgeteilt werden.
6.) Johanna Holderried, die Tochter der Schwester ihres Hauswirtes, welche von Leonora seit der Kindheit aufgezogen wurde und sich bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei ihr aufhält, soll mit 100 Gulden, einer gerichteten Bettstatt und weiterem Hausrat bedacht werden, über welchen bereits zu Lebzeiten ihres Ehemanns ein eigener Vermächtnisbrief aufgesetzt worden ist.
7.) Von ihrer Verlassenschaft sollen 50 Gulden Hauptgut angelegt werden, deren Verzinsung jährlich an ihrem Sterbetag den Armen in Form von Brot oder was Graf Karl [I.] für richtig hält, ausgeteilt werden soll; ferner sollen die Frauen in der Klause zu Gorheim 10 Gulden erhalten, um ihrer dabei zu gedenken.
Die Testamentslasserin behält sich vor, ihren letzten Willen zu ändern, zu mindern, zu mehren oder abzutun; sie beauftragt mit ihrem Vogt den Notar, darüber ein oder mehrere Instrumente oder Testamente auszufertigen. Als Zeugen erbittet Leonora Werdenberger Paul von Freyberg und von Eisenberg zum Waldhof, Christoph Wendler von Bregenroth, derzeit Obervogt zu Haigerloch, Leonhard Kager, Doktor der Rechte und zollerischen Kanzler, Magister Andreas Löffler, Pfarrherrn zu Sigmaringen, Georg Lerch, Untervogt daselbst, Caspar Lerch, Hofmeister zu Hedingen, und Johann Westermayr, Stadtschreiber zu Sigmaringen. Vor dem Notar bekennt sie nochmals mündlich, dass es sich um ihren letzten Willen handelt. Die Zeugen bestätigen, dass Leonora die Bestimmungen mündlich selbst vorgebracht und bekräftigt hat. / 1571 September 28

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Kager, Leonhard; Kanzler, Syndicus, 1538-1620
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 1 T 8-10 U 91
Archivalieneinheit
Vergleich ("Riedlinger Vertrag") zwischen dem Grafen Karl [II.] von Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen etc. und Albrecht Schenken von Stauffenberg, Herrn zu Wilflingen und Horn, kaiserlichem Rat und Hauptmann zu Konstanz, wegen der hohen Obrigkeit in Groß- und Kleinwilflingen genannt Enhofen und des Zwing und Bannes in Dorf, Holz und Feld daselbst, vermittelt durch die kaiserlichen Kommissäre Hugo Dietrich von Hohenlandenberg, Deutschordenslandkomtur der Ballei Elsass und Burgund, Landkomtur zu Altshausen, und Reichserbtruchsess Jakob [V.] Freiherrn von Waldburg, Herrn zu Wolfegg, Waldsee, Zeil und Marstetten etc. Darauf sind am anberaumten Zeitpunkt am 4. Januar [1582] und in den darauf folgenden Tagen zu Riedlingen persönlich erschienen: Graf Karl [II.] zusammen mit seinem Bruder und Vetter Graf Eitel Friedrich [I.] von Hohenzollern[-Hechingen] und Reichserbtruchsess Karl Freiherrn von Waldburg, Herrn zu Trauchburg und Scheer, Christoph Wendler von Bregenroth, fürstlichem Rat und Statthalter in Hohenberg, Dr. Leonhard Kager, gemeiner schwäbischer Grafen und Herren Rat, und dem Sekretär Leonhard Schuesser, sodann Albrecht Schenk mit Beistand seiner Brüder, Vettern und Schwäger Wilhelm [Schenk von Stauffenberg] zu Katzenstein, fürstbischöflich-augsburgischem Rat und Statthalter zu Dillingen, Sebastian [Schenk von Stauffenberg] zu Bach, fürstlichem Rat und Landvogt der Markgrafschaft Burgau, Georg [Schenk von Stauffenberg] zu Bronnen, Hans Konrad von Bodman zu Möggingen, Homburg und Wiechs, Hugo Vogt von Sumerau zu Prasberg, Kaspar Bernhard und Hans Gebhard von Rechberg von Hohenrechberg zu Scharfenberg, Donzdorf und [Iller-]Aichen, Gebrüder, Hans Jakob Vogt von Sumerau zu Prasberg und Eigeltingen sowie Heinrich Schilbock, Lizentiaten der Rechte. Nach dem mündlichen und schriftlichen Vortrag sowie dem Vorlegen von Dokumenten beider Parteien werden dieselben folgendermaßen gütlich verglichen:
1.) Albrecht Schenk und seinen Erben sollen als Inhabern von Groß- und Kleinwilflingen genannt Enhofen im Schloss, den beiden Dorfettern und im nachfolgend beschriebenen Hinterfeld (Zurückhfeld) die gänzliche hohe Obrigkeit und Gerichtsbarkeit zustehen, unverhindert durch Graf Karl [II.] und dessen Erben. Der besagte Bezirk ist folgendermaßen mit Steinen zu vermarken: von der unteren Bildsäule am "Brüelenbach" über das Feld hinauf bis an die Säule, die in der "Yezen" steht, von dort bis an den Stein in "Sickhenwisenn", von dort bis an die Straße am "Bezenhardt", von dannen hinab bis an den Buchstock, von dort bis an den Auchtberg, von dort über die alte Wolfsgrube bis zum "Sewenbrunnen" hinter der Ziegelhütte, von dort über die "Stüeblender" bis zum "Enhofer Eschlin", durch den Steig in Richtung Binzwangen, von dort bis an die Straße, die an die Weiden stößt und schließlich von dort wieder an die eingangs erwähnte Bildsäule am "Brüelenbach". Albrecht Schenk und seine Erben sollen in diesem Bezirk Stock, Galgen und alle notwendigen hochgerichtlichen Zeichen zur Bestrafung der malefizischen Personen und peinlichen Verbrechen jederzeit ausüben dürfen.
2.) Albrecht Schenk sollen in den im Wilflinger Zwing und Bann gelegenen Hölzern sämtliche Holzstrafen zustehen.
3.) Graf Karl [II.] soll im Wilflinger Bann zu Holz und Feld, ausgenommen in den obengenannten Schloss-, Dorf- und Außenbezirken und dem ausgemarkten Feldetter, alle hohe Obrigkeit zugehören. Ausgenommen hiervon ist lediglich der Holzdiebstahl, der den Schenken als den Inhabern von Wilflingen vorbehalten ist.||4.) Albrecht Schenk bewilligt, seine in [Langen-]Enslingen gelegenen Gülten und Gerechtsame an der Feldmühle, die derzeit Hans Sauter besitzt, und weitere Zins- und Lehengüter, namentlich jene von Simon Sautter, Lamprecht Helding, Georg Schmid, Galle Sautter, Moritz Fürst, Jakob Stöcklin und Konrad Harscher, die einst sein Vater Sebastian Schenk selig von denen von Gültlingen gekauft hat, mit allen Renten, Zinsen, Gülten, Nutzungen, Rechten und Gerechtigkeiten zusammen mit 500 Gulden ablösigen Hauptgutes, von denen jährlich 25 Gulden Zins an Jakob Schautt, Hieronymus Äler und Konrad Harscher zu [Langen-]Enslingen fallen, als freies, lediges Eigen an Graf Karl [II.] zu übergeben. Albrecht Schenk und seine Erben sollen damit künftig keinerlei Ansprüche auf die genannten Güter, das Hauptgut und die Zinsen mehr haben. Dies geschieht unter Verzicht auf alle Freiheiten und Rechtsbehelfe, mit denen sie hiergegen vorgehen können. / 1582 Januar 9

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Kager, Leonhard; Kanzler, Syndicus, 1538-1620
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 1 T 16 Nr. 4
Archivalieneinheit
Geldrechnung der Grafschaften Sigmaringen und Veringen, Revision: am 21. November 1569 durch Graf Eitelfriedrich IV. von Hohenzollern-Hechingen (EFridrich Graff zu Zollern), den Kanzler Dr. Leonhard Kager und Bastian Schlegel von Gruol (Gruoln) / 11. November 1568-11. November 1569

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Kager, Leonhard; Kanzler, Syndicus, 1538-1620
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 1 T 16 Nr. 5
Archivalieneinheit
Geldrechnung der Grafschaften Sigmaringen und Veringen, Revision: am 9. Januar 1571 zu Sigmaringen durch Graf Christoph (Christoff Graff zu Zollern) von Hohenzollern-Haigerloch, Bastian Schlegel von Gruol (vonn Gruoln), Christoph Wendler von Bregenroth (Bregroth) und den Kanzler Dr. L[eonhard] Kager / 11. November 1569-11. November 1570

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Kager, Leonhard; Kanzler, Syndicus, 1538-1620
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 1 T 16 Nr. 6
Archivalieneinheit
Geldrechnung der Grafschaften Sigmaringen und Veringen, Revision: am 27. November 1571 bei der Kanzlei zu Sigmaringen durch den Kanzler Dr. L[eonhard] Kager und Bastian Schlegel von Gruol (vonn Gruoln) / 11. November 1570-11. November 1571

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Kager, Leonhard; Kanzler, Syndicus, 1538-1620
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/1 T 3 Nr. 274
Archivalieneinheit
Strittige Hohe Obrigkeit in der Herrschaft Scheer mit Hohenzollern-Sigmaringen: v.a. Streitsache gegen Hohenzollern-Sigmaringen vor dem Reichskammergericht in Speyer, Anforderung von Akten und Beweisartikeln von Dr. Johann Rudolf Ehinger aus Ulm, Vorstellung des Dr. Leonhart Kager als zollerischer Unterhändler, Hinterlegung von truchsessischen Attestationen in der speyerischen Leserei durch Dr. Christoph Reifsteckh, Vorschlag des Dr. Johann Friedrich Tafinger als truchsessischer Anwalt durch Dr. Ehinger. Instruktion für den truchsess. Amtmann Georg Ästlin für das Zeugenverhör betr. das Österfeld / 1564-1585

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Kager, Leonhard; Kanzler, Syndicus, 1538-1620
Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 101227649X
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
Treffer:10