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Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 100984886
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
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Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 193 U 24
Archivalieneinheit
Eitelfriedrich, Domherr der Hochstifte Mainz und Eichstätt, Johann, Johann Georg und Ernst Georg, alle vier Grafen von Zollern, versichern eidlich, wie es die Erbeinigung des Hauses Zollern von jedem Grafen bei Erreichung des 15. Lebensjahrs vorschreibt, die genaue Einhaltung der Erbordnung. / 1. August 1602

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Hohenzollern-Hechingen, Johann Georg; Fürst, Politiker, Diplomat, 1577-1623
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 193 U 25
Archivalieneinheit
Graf Johann Georg von Hohenzollern bekennt, dass die auf sein Ansuchen erfolgte die Auslieferung seiner Untertanin Anna Melcher, die wegen Untaten in Aidlingen (Ödtlingen) im Amt Böblingen festgenommen worden war, aus nachbarlicher Freundschaft und nicht auf Grund eines Rechts erfolgt ist; Herzog Johann Friedrich von Württemberg soll dadurch keinen Schaden an seinen obrigkeitlichen Rechten erleiden. / [st.n.]

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Hohenzollern-Hechingen, Johann Georg; Fürst, Politiker, Diplomat, 1577-1623
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 193 U 27
Archivalieneinheit
Graf Johann Georg von Hohenzollern bekennt, dass Herzog Johann Friedrich von Württemberg den Transport des Klaus Krauß, der wegen Übeltaten in der Reichsstadt Reutlingen ins Gefängnis gekommen war, von dort über württembergisches Gebiet nach Hechingen nicht aus Schuldigkeit, sondern auf Ansuchen des Zollern in nachbarlicher Freundschaft erlaubt hat und dass dem Herzog dadurch kein Abbruch seiner hoheitlichen Rechte erwachsen soll. / [st.n.]

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Hohenzollern-Hechingen, Johann Georg; Fürst, Politiker, Diplomat, 1577-1623
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 193 U 28
Archivalieneinheit
Gräfin Franziska von Hohenems und Gallarete (Gallera) geb. Gräfin von Hohenzollern verzichtet mit Einwilligung ihres Gemahls Graf Jakob Hannibal von Hohenems, Gallarete und Vaduz, Herrn zu Schellenberg und Dornbirn (Dorenbüren) und unter Mitwirkung ihres Vetters Graf Jakob Ludwig von Fürstenberg , Heiligenberg und Werdenberg als dafür bestimmten Vogts gemäß der zollerischen Erbeinung auf ihre Erbansprüche zu Händen von Graf Egon von Fürstenberg als dem Bevollmächtigten ihres Vaters Graf Johann Georg von Hohenzollern, nachdem sie 3000 fl Heiratsgut und eine Ausfertigung an Kleidern und Kleinodien im Wert von 1000 fl erhalten hat. Mit dem Heiratsgut kann sie verfahren, wie es in der Heiratsverschreibung festgelegt ist. Sie gelobt feierlich in die Hand Graf Egons, den Verzicht stets anzuerkennen, ausgenommen den Fall dass der Mannesstamm des Hauses Zollern erlischt. / [st.n.]

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Hohenzollern-Hechingen, Johann Georg; Fürst, Politiker, Diplomat, 1577-1623
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 193 U 31
Archivalieneinheit
Jakob Singer aus Nördlingen, kaiserlicher öffentlicher Notar in Tübingen, beurkundet, dass ihm am 25. März der württemb. Rat Dr. jur. et theol. Wilhelm Christian Faber und der württemb. Rentkammerrat Ludwig Hauff den Befehl des Herzogs Eberhad [III.] von Württemberg mitgeteilt hätten, sich mit einem Notar und 2 Zeugen nach Hechingen in der Grafschaft Hohenzollern zu deren Inbesitznahme und zur Entgegennahme der Erbhuldigung durch die Untertanen zu begeben; er habe darüber ein Notaraitsinstrument anzufertigen. Am 26. März habe Dr. Faber in seiner, des Obristleutnants und Rats Peter von Helmstadt, Kommandanten zu Hechingen und Obervogts zu Lauffen, des Kammergerichtsexpeditionsverwandten Georg Ehrenreich Schwartz und des Christoph Rüger aus Stuttgart, beide Instrumentszeugen, Gegenwart Kanzler, Räte und Diener in Hechingen vor sich rufen lassen und ihnen ihre Entlassung mitgeteilt. Nicht davon seien die betroffen, die zur Rechnungslegung mit Rentkammerrat Hauff nach Stuttgart fahren müssten.||Auf das Vorbringen des Kanzlers Johann Engelbert von Bergen, ihm, dem Rentmeister und anderen Dienern stünde noch Bezahlung zu, und auf die Bitte um eine Frist für die Rechnungslegung habe Dr. Faber eine Frist gewährt, aber darauf hingewiesen, für die ausständige Bezahlung keine Instruktion zu haben. Darauf habe Dr. Faber im Hof vor versammeltem Volk die Gründe für die Belagerung der Feste Hohenzollern wie für die Inbesitznahme der Grafschaft dargelegt und Huldigung und Treueid der neuen Untertanen gefordert sowie im Namen des Herzogs versprochen, das alte Recht und die Religion unangetastet zu lassen. Darauf habe er, der Notar, die Eidesformel verlesen; als man zur Vereidigung habe schreiten wollen, habe der Hechinger Stadtschreiber Johann Kößler im Namen der Gemeinde um nochmalige Vortragung der Proposition gebeten. Dann seien im Saal Graf Philipp Christoph Friedrich von Zollern, Hans Christoph von Breitenlandenberg, der Forst- und Jägermeister Hans Ludwig Teufel von Bühl, Heinrich Beschmach, Michael Maissing und der gen. Stadtschreiber erschienen und hätten auf die Schwierigkeit einer Erbhuldigung hingewiesen, da eine solche schon vor 10 Jahren beim Tod des Grafen Johann Georg auf dessen Sohn, den auch noch jetzt minderjährigen Grafen Philipp Christoph Friedrich, als rechtsmäßigen Erben erfolgt sei, worauf Dr. Faber auf die unausbleiblichen Folgen einer Weigerung hingewiesen habe. Hierauf hätten diese ihr Einverständnis erklärt und im Namen der Untertanen um den bei Erbhuldigungen üblichen Revers gebeten, worauf man die Vereidigung vorgenommen habe.||Am 28. März hätten dann die Deputierten von den in Hechingen versammelten Geistlichen der Stadt und der Dorfschaften die Huldigung entgegengenommen, und nachdem er die Formel verlesen habe, hätten diese einzeln dem Obristleutnant Peter von Helmstadt das Versprechen der Handtreue gegeben. Dr. Faber hätte den Geistlichen dann das Verbleiben bei der alten Religions- und Kirchenordnung zugesichert. Am 29. März hätten die Deputierten dann die Klöster aufgesucht und in St. Lutzen das Versprechen der Handtreue vom Guardian zugleich auch für die 13 Konventualen entgegengenommen, in Stetten dasselbe von der Priorin auch für den Konvent, die auch die Bitte auf Freigabe der seither gesperrten Einkünfte aus den Ämtern Tübingen und Balingen äußerte, sowie in Rangendingen von der Priorin zugleich für die 8 Konventsfrauen. Der Notar versichert, bei allen Handlungen persönlich zugegen gewesen zu sein. / [April 8 st. n.]*

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Hohenzollern-Hechingen, Johann Georg; Fürst, Politiker, Diplomat, 1577-1623
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 193 Bü 19
Archivalieneinheit
Einladung an Herzog Friedrich von Württemberg zur Hochzeit des Grafen Johann Georg von Zollern, Sohn Graf Eitelfriedrichs [III.], mit der Wild- und Rheingräfin Franziska und Abordnung des Sebastian Welling zu den Feierlichkeiten. / 1598

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Hohenzollern-Hechingen, Johann Georg; Fürst, Politiker, Diplomat, 1577-1623
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 193 Bü 47
Archivalieneinheit
Amtskorrespondenz des Thoman von Wehingen, Obervogts zu Zollern. / 1491, 1500-1501

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Hohenzollern-Hechingen, Johann Georg; Fürst, Politiker, Diplomat, 1577-1623
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 193 Bü 49
Archivalieneinheit
Korrespondenzen des Grafen Johann Georg von Zollern mit Frobenius Graf zu Helfenstein, Johann Friedrich Herzog zu Württemberg u.a. / 1615-1622

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Hohenzollern-Hechingen, Johann Georg; Fürst, Politiker, Diplomat, 1577-1623
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 220 Bü 269
Dokument
Graf Johann Georg von Hohenzollern bekennt, dass der Durchgang bewaffneter hohezollerischer Diener und Untertanen durch Winterlingen nicht die württembergische hohe und niedrige Obrichkeit verletzen sollte. / 13. August 1616

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Hohenzollern-Hechingen, Johann Georg; Fürst, Politiker, Diplomat, 1577-1623
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 220 Bü 303
Archivalieneinheit
Unterrichtung Herzog Johann Friedrich von Württemberg über die Rebellion hohenzollerischer Untertanen gegen ihren Herrn, Graf Johann Georg von Hohenzollern-Hechingen / (1593), 1618-1619

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Hohenzollern-Hechingen, Johann Georg; Fürst, Politiker, Diplomat, 1577-1623
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 40 U 33
Archivalieneinheit
Johann Hangartner, öffentlicher Notar von Leinstetten und v. Owischer Vogt zu Ahldorf, beurkundet, daß vor ihm im Schloß zu Hirrlingen im Beisein der Zeugen Jacob Ruoff und Hans Riedlinger erschienen seien Rudolph Ebinger von der Burg, Rat und Hofjunker, als Abgesandter Johann Georgs von Hohenzollern, Adam von Ow zu Hirrlingen, Hans Jacob Eplin, Schultheiß zu Haigerloch, Balthas Gfrörer, Vogt zu Höfendorf, sowie 5 weitere Vertreter der Gemeinde Höfendorf und die im Streit um Trieb- und Weiderechte zwischen der hohenzollerischen Gemeinde Höfendorf und dem Freiherren von Ow zugehörigen Ort Hirrlingen gegenseitig beschlagnahmten Schafe, Rinder und Hämmel restituiert hätten. / 11. Oktober 1605

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Hohenzollern-Hechingen, Johann Georg; Fürst, Politiker, Diplomat, 1577-1623
Staatsarchiv Sigmaringen Ho 1 T 7 Nr. 746
Archivalieneinheit
Wochenmarktsordnung des Grafen Johann [Georg] von Hohenzollern-Hechingen vom 27. September 1600 / 1600

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Hohenzollern-Hechingen, Johann Georg von; Fürst, 1577-1623
Staatsarchiv Sigmaringen Ho 1 T 7 Nr. 1265
Archivalieneinheit
Verschiedene Münzakten unter dem Grafen bzw. Fürsten Johann Georg von Hohenzollern-Hechingen / nach 1604, vor 1624

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Hohenzollern-Hechingen, Johann Georg von; Fürst, 1577-1623
Staatsarchiv Sigmaringen Ho 1 T 7 Nr. 1266
Archivalieneinheit
Verschiedene Münzakten unter dem Grafen bzw. Fürsten Johann Georg von Hohenzollern-Hechingen / nach 1604, vor 1624

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Hohenzollern-Hechingen, Johann Georg von; Fürst, 1577-1623
Staatsarchiv Sigmaringen Ho 80 A T 2 Nr. 240
Archivalieneinheit
Korrespondenz zwischen den Grafen [und späteren Fürsten] Johann von Hohenzollern-Sigmaringen und Johann Georg von Hohenzollern-Hechingen gegen das intentierte Pivilegium impressorium [Druckprivileg] einer neuen Landgerichtsordnung / 1617

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Hohenzollern-Hechingen, Johann Georg von; Fürst, 1577-1623
Staatsarchiv Sigmaringen Ho 80 A T 2 Nr. 241
Archivalieneinheit
Korrespondenz zwischen den Grafen [und späteren Fürsten] Johann von Hohenzollern-Sigmaringen und Johann Georg von Hohenzollern-Hechingen wegen der in collegio comitum et illustri [im Grafenkollegium] zwistigen ordin[is] votandi et sessionis [Wahl- und Sitzordnung] beim Schwäbischen Kreis / 1618

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Hohenzollern-Hechingen, Johann Georg von; Fürst, 1577-1623
Staatsarchiv Sigmaringen Ho 158 T 1 Nr. 411
Archivalieneinheit
Die Bevollmächtigten des Abtes Petrus und Konventes von Salmanschweiler F. Johann Muettelsee, Prior, F. Martin Preyer, Pfisterer, F. Johann Heffelin, Großkeller, F. Thomas Wuhn, Bursierer, Matheus Klockh, Doktor, und Conradt Hiltenbrandt, Sekretarius, und die Bevollmächtigten des Grafen Ernst Georg von Hohenzollern, Hieremias Fencher, Doktor, und Johann Herman Coburger, Rentmeister, schließen, da der Graf aus der väterlichen Erbschaft viele Schulden und Zinsverschreibungen übernommen hat und zu deren Beseitigung eine größere Summe an barem Geld braucht, folgenden Vertrag: Der Graf versetzt um 14000 Gulden, die in 18 Jahren wieder abzulösen sind, dem Kloster Salem alle Regalien, hohen, Forst- und geleitlichen Obrigkeiten, Zoll und alle übrigen jura, prätensiones und Gerechtigkeiten (ausgenommen allein die leibeigenen Leute, Leibhennen und Fälle) im Amte Ostrach. Der Graf und das Kloster werden sich gemeinsam bemühen, den lehensherrlichen Consens bei den streitenden Lehensherren, dem Kaiser und dem Hause Österreich, zu erhalten, Salmansweiler allein wird sich bemühen, den Consens der hohenz. Lehensagnaten, nämlich der Grafen Johann, Johann Georg, Johann Christoph und Carl zu erlangen, damit die Pfandsumme die nächsten 18 Jahre unabgelöst bleibt; erfolgt nach 18 Jahren die Loskündigung, so muß der Abt die Pfandsumme annehmen und die Rechte im Amte Ostrach wieder abtreten, wird die Summe nicht eingelöst, so muß der Consens bei den Lehensherren und den Lehensagnaten erneut nachgesucht werden. Das dem Landcomthur zu Altshausen verschriebene Jagen (vgl. Urkunde 1607 August 6) soll Graf Ernst Georg einzulösen suchen; bis zur Einlöse behält das Kloster an der Pfandsumme von 14000 Gulden zinslos 6000 Gulden zurück. Unabhängig davon soll Graf Ernst Georg das Regal, das ju foresti, Wildbann, Vogelweide und andere Gerechtigkeiten über das Jagen, die er unbeschadet der dem Grafen Johann und dem Landcomthur zustehenden Rechte selbst hat, dem Kloster abtreten. Das Jagen im Heulin beim Rotental und den Fuchsbrief soll Graf Ernst Georg nach dem Tode des Grafen Hans oder nach Ablösung vom Landcomthur ebenfalls abtreten, doch hat das Kloster das Recht, dieses Jagen alsdann auch ipso facto einzunehmen. Das Kloster Salem behält die hohe, forstl. und geleitl. Obrigkeit auf all seinen und seiner Untertanen Güter, nur auf dem Sandberg oder Bühel, dem Störenberg und dem Levenschweiler gemein Märck soll Graf Ernst die Forst- und Jagdbarkeit im Holz allein, auf den Feldern, Wiesen und Weihern aber das Kloster haben; die hohe Obrigkeit gehört aber auch dort, wo der Graf das Jagen zu Holz hat, dem Kloster. Das Forst- und Jagdrecht auf dem Cronwünckhl, Galgreuter gemein Märck, den Pfullendorfern gehörenden Hölzlin bei den beiden Brücklin und im Hölzlin des Hans Leonhard Vogelsang, sowie in allen Hölzern, die im Forst liegen, erhält Salem, so daß jeder Teil dort, wo er das Jagen auf seinem eigenen oder auf fremdem Boden hat, auch die forstl. Obrigkeit ausüben soll; dazu soll Salem auf seinen eigenen wie auch in den vom Grafen übergebenen Hölzern und überall dort, wo es die niedere Obrigkeit hat, auch die hohe, malefizische und geleitliche Obrigkeit haben. Der Graf darf von den Untertanen weder Klagen noch Appellationen noch Provokationen annehmen. Der Graf behält jedoch auf den salmansweilischen Gütern für sich und seine Diener das Recht zu Beitzen neben dem Kloster. In der Schafwiese, im Stangenholz oder Hewlin, so weit es salmansweilisch ist, haben beide Teile die forstl. Obrigkeit. Sobald der Consens von den Lehensagnaten vorliegt, soll das Kloster dem Grafen 6000 Gulden aushändigen und ihm weitere 2000 Gulden mit 100 Gulden verzinsen. Wenn die Consense der streitenden Lehensherren vorliegen und das Jagen vom Landcomthur eingelöst ist, soll das Kloster die übrigen 6000 Gulden entrichten. Wegen der alten und neuen Rechtfertigungen will man sich noch verständigen, ob sie an ein Direktorium und dann zur Aburteilung an das Kammergericht geschickt werden solle||n. Der Graf gesteht den Salmansweilischen das Recht des freien Durchzuges überall dort zu, wo Sigmaringen die hohe und andere Obrigkeiten hat, wie auch dem Grafen und seinen Leuten im salmansweilischen Gebiet der Durchzug gestattet sein soll. Die in der Renovation vom 2. April 1578 enthaltenen Ansprüche, die der Prälat zu Salmansweil nicht anerkennt, besonders wegen des Zolls, sollen auf sich beruhen bleiben, wegen des Ausstockens soll es während der Pfandschaft den Salemern freistehen, dieses Recht in billiger Weise in Anspruch zu nehmen. Über alle Punkte sollen die notwendigen Verschreibungen ausgefertigt werden; diese Urkunden sollen die tatsächlichen Rechte nicht präjudizieren
Unterschriften:
Petschaften: Johannes Muöttlsae; Mathaeus Klok; Conradt Hildtenbrandt; Jeremias Fencher; Hans Herman Coburger
Unterschriften: Johannes Muöttlsae; Mathaeus Klok; Conradt Hildtenbrandt; Jeremias Fencher; Hans Herman Coburger; Martinus Breier; Joannes Häfelin; Thomas Wunn / 10. November 1611

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Hohenzollern-Hechingen, Johann Georg von; Fürst, 1577-1623
Staatsarchiv Sigmaringen Ho 162 T 2 Nr. 1
Archivalieneinheit
Rechtsstreit zwischen Georg Dietrich von Westerstetten und Johann Georg von Hohenzollern um den Einfall des Grafen Johann in die Herrschaft Straßberg / (1579) 1616-1627

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Hohenzollern-Hechingen, Johann Georg von; Fürst, 1577-1623
Staatsarchiv Sigmaringen Ho 177 T 1 Nr. 174
Archivalieneinheit
Es wird bekundet; daß vor dem Notar erschienen sind für Johann Georg Graf von Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, Herrn zu Haigerloch und Wehrstein, des hl. römischen Reiches Erbkämmerer und kaiserlicher Majestät Rat etc., als dessen abgesandter Rat und Hofjunker Rudolf Ebinger von der Burgkh etc., Unterhändler, Adam von Ow zu Hirrlingen, Junker, für sich, und im Namen der gräflich hohenzollerischen haigerlochischen Vormundschaft Hans Jakob Eplin, Schultheiß zu Haigerloch, und Balthas Gfrörer, Vogt zu Höfendorf, ferner Gilg Rockh, Michael Haller, Stephan Saylin, Peter Mantel (Schmid) und Konrad Saylin, alle 5 von der Gemeinde Höfendorf in folgender Angelegenheit. Vor 5/4 Jahren hatte die Gemeinde Höfendorf denen von Hirrlingen 17 Schafe von des Junkers Jurisdiktion unbefugter Weise über öffentliche Markung als Pfand von der Weide im Tal jenseits der Starzel nach Höfendorf getrieben. Nachdem ein Schreiben des Junkers vom 6. Juni 1604 an die Oberamtleute zu Haigerloch mit der Bitte um Rückerstattung der Schafe unbeantwortet geblieben war, ließ der Junker als Gegenmaßnahme am 29. September (Michael) 17 Rindviecher der Höfendorfer von der Weide hinweg nach Hirrlingen treiben. Die von Höfendorf nahmen dem Junker daraufhin 4 Rindviecher, die er in seiner Mühle unterhalb Bietenhausen, einem württembergischen Lehen, auf der Weide hatte, und 74 Hämmel, die Endris Schöffelmann, Metzger zu Hirrlingen, gehörten. Der Junker besteht auf Rückerstattung. Die von Höfendorf geben daraufhin die 74 Hammel, 4 Rindviecher und die 17 Schafe mit den davon erzeugten Lämmern und der Wolle zurück, ausgenommen ein Schaf, das abgegangen ist und dem Pfarrer zu Hirrlingen gehörte. Der Junker gibt dagegen die 17 Rindviecher zurück und verehrt denen von Höfendorf auf deren Bitten hin von den 17 Schafen und den davon erzeugten Lämmern die Hälfte und 3 Lämmer unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß solches Geschenk und der von denen von Höfendorf vorgenommene Eingriff an seiner Jurisdiktion ihm, seinen Erben und Nachkommen nicht schaden soll. Der Schultheiß von Haigerloch erklärt für die gräflich hohenzollerische Vormundschaft, die pfandliche Vieheinziehung durch die von Höfendorf sei auf der Jurisdiktion seiner Herrschaft geschehen. Er und der Junker erheben Protest. Es wird abgesprochen, daß bei einer künftigen Erörterung der Angelegenheit der verlierende Teil die Prozeßkosten tragen muß. Bis dahin soll keine Partei der anderen irgendeinen Eintrag tun. Der Junker bittet den Schultheißen, für eine rasche Erörterung der Angelegenheit zu sorgen. Beide bitten den Notar, darüber ein Notariatsinstrument auszustellen / 1605 Oktober 11 (Di)

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Hohenzollern-Hechingen, Johann Georg von; Fürst, 1577-1623
Staatsarchiv Sigmaringen Ho 177 T 1 Nr. 197
Archivalieneinheit
Johann Georg, [Johann] Christoph und Karl, Brüder, Graf zu Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, Herren zu Haigerloch und Wehrstein, des hl. römischen Reiches Erbkämmerer, der römisch kaiserlichen Majestät und des Herzogs Maximilian in Bayern Räte bzw. Reichshofratspräsidenten und Kämmerer, schlichten mit Räten und Oberamtleuten einen Streit zwischen Vogt, Gericht und Gemeinde des Fleckens Owingen und Jakob Merckhlen, Müller zu Stetten bei Haigerloch, wegen Mühllohns vom "Beiteln" und der Mühlenfron:
1) Es wird denen von Owingen frei gestellt, ob sie ihr Mehl beiteln lassen wollen oder nicht. Wer nicht beiteln läßt, zahlt den bisherigen Lohn
2) Wer beiteln läßt, soll von einem Malter Roggen und anderen dergleichen Früchten 1 Imri zahlen
3) Wer Roggen, Weizen oder Korn zur Schweinefütterung vermählen lassen will, soll den Lohn nach der Urkunde von 1548 zahlen
4) Was von Bohnen, Erbsen, Gerste, Hafer und allen anderen "schlechten" Früchten zur Schweinefütterung vermahlen wird, davon soll das 12. Viertel gemessen und danach der Lohn gezahlt werden
5) Die von Owingen und Stetten sind zur Fronleistung verpflichtet und müssen Letten, Sand, Kalk, Gemüse, Stein und Holz herbeifahren
6) Der jeweilige Müller soll dafür für jeden Wagen im Wert von 2 Kreuzer Brotuein halbes Maß Wein geben, anderen Personen, welche ohne Roß und Wagen fronen, Brot im Wert von 1 Kreuzer
7) Der Müller soll die von Owingen und Stetten vor allen anderen abfertigen / 12. Dezember 1617

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Hohenzollern-Hechingen, Johann Georg von; Fürst, 1577-1623
Staatsarchiv Sigmaringen Ho 177 T 4 Nr. 204
Archivalieneinheit
Zitationsschreiben des Hofgerichts zu Rottweil an Graf Johann Georg zu Hohenzollern-Hechingen und an die Gemeinde Stetten bei Haigerloch auf Klage des Heiligen-Geist-Spitals Horb wegen unterlassener Zinszahlung für eine Schuld von 200 fl., für die das Dorf Stetten bei Haigerloch 1535 als Unterpfand gegeben wurde / 1613

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Hohenzollern-Hechingen, Johann Georg von; Fürst, 1577-1623
Staatsarchiv Sigmaringen Ho 177 T 4 Nr. 383
Archivalieneinheit
Stetten b. Haigerloch: Schreiben des Grafen Johann Georg von Hohenzollern-Hechingen an Gräfin Katharina von Hohenzollern-Haigerloch betr. die Mühle in Stetten b. Haigerloch und die Vormundschaft / 1606

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Hohenzollern-Hechingen, Johann Georg von; Fürst, 1577-1623
Staatsarchiv Sigmaringen FAS HH 1-50 T 6 R 53,24
Archivalieneinheit
Hechingen: Graf [und später Fürst] Eitelfriedrich [II.] von Hohenzollern-Hechingen bittet den Grafen [und Fürsten] Johann von Hohenzollern-Sigmaringen um Verwendung bei seinem Vater [Graf und später Fürst Johann Georg] zur Erlangung von Reisemitteln / 28. Juli 1617

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Hohenzollern-Hechingen, Johann Georg von; Fürst, 1577-1623
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DH 1 T 13 Nr. 11
Archivalieneinheit
Renteirechnung der [Gefürsteten] Grafschaft Zollern, Revision: ein Exemplar in Abwesenheit des Grafen [und späteren Fürsten] Johann Georg von Hohenzollern-[Hechingen] am 12. Juni 1617 durch den Obervogt [Dr.] Joh[ann] Jacob Deschler und den Untervogt Daniel Sartorius, justifiziert durch [den Grafen und späteren Fürsten] Jo[ann] Georg (Geörg) / 23. April 1616-23. April 1617

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Hohenzollern-Hechingen, Johann Georg von; Fürst, 1577-1623
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DH 1 T 13 Nr. 12
Archivalieneinheit
Renteirechnung der [Gefürsteten] Grafschaft Zollern, Revision: am 20. Mai 1618 in Hechingen in Abwesenheit des Grafen [und späteren Fürsten] Jo[hann] Georg von Hohenzollern[-Hechingen] durch den Untervogt Daniel Sartorius und Dr. [Johann] Jacob Deschler, justifiziert durch [den Grafen und späteren Fürsten] Jo[hann] Georg (Geörg) / 1617-1618

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Hohenzollern-Hechingen, Johann Georg von; Fürst, 1577-1623
Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 100984886
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