Online-Findmittelsymbol
Suchergebnis
icon
Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 100709230
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
Treffer: 12
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 71 Bü 110
Archivalieneinheit
Absprache zwischen Markgraf Karl II. von Baden-Durlach und Herzog Christoph von Württemberg zum weiteren Vorgehen bezüglich des Veit Schöner von Straubenhart (Strubenhard) und die damit verbundene Korrespondenz mit Kaiser Maximilian II. sowie mit Reichsvizekanzler Johann Ulrich Zasius. / Oktober 1567-November 1567

Details...

Symbol für Lesezeichen

Zasius, Johann Ulrich; Jurist, Diplomat, 1521-1570
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 71 Bü 787
Archivalieneinheit
Pfalzgraf Ottheinrich leitet Herzog Christoph von Württemberg die Nachrichten, die er von dem kaiserlichen Gesandten Johann Ulrich Zasius erhalten hat weiter, über u. a. den nächsten geplanten Kurfürstentag und die Bedrohung durch die Türken, und berichtet von der Weiterreise des Gesandten zu Bischof Daniel von Mainz nach Aschaffenburg. / August 1557

Details...

Symbol für Lesezeichen

Zasius, Johann Ulrich; Jurist, Diplomat, 1521-1570
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 71 Bü 1178
Archivalieneinheit
Nachrichtenaustausch zwischen Herzog Christoph von Württemberg und Reichsvizekanzler Johann Ulrich Zasius, auch zu Wilhelm von Grumbach. / 1556-1564

Details...

Symbol für Lesezeichen

Zasius, Johann Ulrich; Jurist, Diplomat, 1521-1570
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 71 Bü 1179
Archivalieneinheit
Schriftwechsel Herzog Christophs von Württemberg mit dem Reichsvizekanzler Johann Ulrich Zasius bezüglich der Ablösung der verpfändeten Reichsvogtei Hagenau. / 1557

Details...

Symbol für Lesezeichen

Zasius, Johann Ulrich; Jurist, Diplomat, 1521-1570
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 71 Bü 1180
Archivalieneinheit
Versendung von Geschenken, v.a. Wein, an Reichsvizekanzler Johann Ulrich Zasius. / 1557-1565

Details...

Symbol für Lesezeichen

Zasius, Johann Ulrich; Jurist, Diplomat, 1521-1570
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 71 Bü 1177
Archivalieneinheit
Herzog Christoph von Württemberg schreibt seinem Rat Kaspar Beer bezüglich geplanter Verhandlungen mit Reichsvizekanzler Johann Ulrich Zasius hinsichtlich der Achtexekution gegen Margraf Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach. / 6. April 1564

Details...

Symbol für Lesezeichen

Zasius, Johann Ulrich; Jurist, Diplomat, 1521-1570
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 80 Bü 56
Archivalieneinheit
Korrespondenz Herzog Christophs von Württemberg mit den Reichsfürsten bezüglich des Todes Kaiser Ferdinands I. am 25. Juli 1564 in Wien. / 1564

Details...

Symbol für Lesezeichen

Zasius, Johann Ulrich; Jurist, Diplomat, 1521-1570
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 82 Bü 46
Archivalieneinheit
Belehnung Herzog Ludwigs von Württemberg mit österreichischem und böhmischem Afterlehen sowie Beilegung der Streitigkeiten zwischen Württemberg und Österreich wegen der Verlassenschaft Ernst von Bayern (Grafschaft Glatz) und der eingerichteten Kommision in Glaubensfragen / (1566) 1569-1570

Details...

Symbol für Lesezeichen

Zasius, Johann Ulrich; Jurist, Diplomat, 1521-1570
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 348 Bü 8, 5
Vorgang
Abschrift des Schreibens von Doktor Zasius, kaiserlicher Rat, dass Majestät [Kaiser Maximilian II.] in dem vorhabenen Türkenzug die Reichshoffahne wollte fliegen lassen und solche dem Herzog von Pommern zugedacht habe, 5. August 1566 / 1566

Details...

Symbol für Lesezeichen

Zasius, Johann Ulrich; Jurist, Diplomat, 1521-1570
Hauptstaatsarchiv Stuttgart J 40/3 Bü 237
Archivalieneinheit
Kleinere Manuskripte / 1918-1924

Details...

Symbol für Lesezeichen

Zasius, Johann Ulrich; Jurist, Diplomat, 1521-1570
Staatsarchiv Sigmaringen Ho 173/174 T 2 Nr. 122
Archivalieneinheit
Kaiser Maximilian II. gewährt Philipp Dietrich Speth von Zwiefalten zu Hettingen und Gammertingen (Philips Dietterich Spett von Zwifalten zu Hettingen vnd Gamertingen) auf dessen Bitten hin infolge zahlreicher Klagen und Beschwerden von Untertanen und Hintersassen die Freiheit, der zufolge kein Jude und keine Jüdin mit Dienern, Eigenleuten, Hintersassen, Untertanen, Zugehörigen und Verwandten wie auch deren Weibern, Kindern, Ehehalten, Dienstboten und Hausgesinde weder auf liegenden Gütern, seien diese Eigenbestand oder Lehen, noch auf fahrenden Gütern, noch auf anderen Unterpfandsbriefen oder Verschreibungen, noch auf Treu und Glauben ohne das Vorwissen und die Erlaubnis Philipp Dietrich Speths von Zwiefalten Leihe-, Fürsteck- (fursteckhen), Tausch-, Wechsel- oder andere Kontrakte abschließen darf. Ausgenommen hiervon wird was zu täglicher Nahrung und Notdurft von fahrender Habe oder Bargeld gekauft oder verkauft wird sowie freie, aufrichtige Handlungen und Kommerzien in den freien offenen Messen und Jahrmärkten. Die genannten Kontrakte dürfen nach Publikation dieser Freiheit weder mündlich, schriftlich, heimlich oder öffentlich ohne Wissen und Bewilligung Speths eingegangen werden und weder vor dem kaiserlichen und Reichshofgericht zu Rottweil (Rotweil) noch vor fremden Gerichten geladen (fürfordern) und beklagt werden, noch darf etwas (ichts) auf Ladung und Klagen seitens der Juden erkannt, gerichtet oder geurteilt werden. In solchen Kontrakten, Obligationen und Darlehen darf keine verborgene List oder Betrug gebraucht oder aufgewendet werden. Bei Verstößen dagegen sollen die Juden das Hauptgut des dargeliehenen oder ausgezählten Geldes samt daraus folgenden Schulden verwirkt haben und solches dem Speth, seinen Erben und Nachkommen zustehen. Vor diesem Brief bei Juden aufgelaufene verschwiegene Schulden spethischer Untertanen und Hintersassen, die die Juden nicht anzeigen, gelten als verwirkt und heimgefallen und werden von Speth eingezogen und einbehalten, Anhörungen und Klagen werden hierzu nicht zugelassen. Von Juden vor dem Hofgericht zu Rottweil gegen spethische Untertanen und Hintersassen angestrengte Prozesse um ohne Wissen und Bewilligung Speths abgeschlossene Schuldsachen sollen ohne Nachteil und Schaden an Hab und Gut der spethischen Untertanen erfolgen. Ohne Wissen und Bewilligung Speths abgeschlossene gen. Kontrakte, Verschreibungen und Verzichte seiner Untertanen und Hintersassen mit Juden sollen nichtig sein. Zuwiderhandlungen gegen den Inhalt dieses Briefes durch Juden werden mit 10 Mark lötigen Goldes, zu zahlen an die Kammer des Kaisers und des Reiches, bestraft. Kaiser Maximilian II. befiehlt allen Kurfürsten, geistlichen und weltlichen Fürsten, Prälaten, Grafen, Freiherren, Rittern, Knechten, Hauptleuten, Landvögten, Vitztümern, Vögten, Pflegern, Verwesern, Amtleuten, Schultheißen, Hofrichtern, Landrichtern und allen anderen Richtern, Schöffen, Urteilssprechern, Bürgermeistern, Räten, Bürgern, Gemeinden, besonders den Richtern des kaiserlichen Hofgerichtes Rottweil, allen anderen Gerichten und allen anderen Untertanen und Getreuen des Reiches, insonderheit denen, die Juden und Jüdinnen hinter sich sitzen haben, auf ein Ersuchen Speths oder von dessen Erben und Nachkommen schriftlich Auskunft über die Schuldkontrakte ihrer Juden mit den spethischen Untertanen und Hintersassen zu erteilen und Speth und dessen Untertanen und Hintersassen nicht an den im vorliegenden Privileg genannten Freiheiten zu hindern; Zuwiderhandelnde verfallen der Ungnade des Reiches und einer Strafe von 40 Mark lötigen Goldes, die jeweils hälftig an die Kammer des Kaisers und des Reiches und an Philipp Dietrich Speth und dessen Erben und Nachkommen zu zahlen sind. / 1566 Mai 16

Details...

Symbol für Lesezeichen

Zasius, Johann Ulrich; Jurist, Diplomat, 1521-1570
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 1 T 8-10 U 89
Archivalieneinheit
Kaiser Maximilian II. bekundet, dass er auf Bitten der Grafen Oswald, Christoph Ladislaus und Eberhard von [Nellenburg-]Tengen (Thenngen), Gebrüder, die von seinen Vorfahren Kaiser Karl V. und Kaiser Maximilian I. einst an die Grafen Erhard und Jakob von Tengen und deren Erben des Stammes der Grafen und Gräfinnen von Tengen erteilten Freiheiten und Privilegien, namentlich über die Gerichtsfreiheit der tengenschen Diener, Lehenleute, Bürger, Eigenleute und Untertanen in Ehr-, Leibes-, Schulden- und Güterangelegenheiten sowie über die Erlaubnis, Geächtete aufzunehmen und mit ihnen Handel und Wandel zu treiben, bestätigt, erneuert und bekräftigt hat. Anknüpfend an seinen Vater Kaiser Ferdinand I. und eingedenk ihrer den Kaisern und dem Heiligen Reich geleisteten Dienste und in Erwartung künftiger Dienste bestätigt, erneuert und bekräftigt der Aussteller kraft dieses Briefes den Grafen Oswald, Christoph Ladislaus und Eberhard von [Nellenburg-]Tengen besagte Freiheiten wie auch alle Gnaden und Freiheiten, die seine Vorfahren den tengenschen Vorfahren bisher haben zuteil werden lassen. Der Aussteller möchte, dass die Grafen von Tengen und ihre Erben bei den genannten Gnaden, Freiheiten, dem guten Herkommen und den löblichen Gewohnheiten bleiben und diese unverhindert ausüben und genießen können, jedoch in allem unschädlich an den Obrigkeiten und Gerechtigkeiten des Ausstellers und des Heiligen Reiches. Der Aussteller befiehlt allen Kurfürsten, geistlichen und weltlichen Fürsten, Prälaten, Grafen, Freiherren, Rittern, Knechten, Hauptleuten, Vitztümern, Vögten, Pflegern, Verwesern, Amtleuten, Schultheißen, Bürgermeistern, Hofrichtern, Landrichtern, Richtern, Freigrafen, Schöffen, Urteilssprechern, Räten, Bürgern, Gemeinden sowie allen anderen Untertanen und Getreuen des Reiches, die Grafen von [Nellenburg-]Tengen und deren Erben an den erneuerten Gnaden und Freiheiten nicht zu behindern. Gegen dieses Privileg Zuwiderzuhandelnde verfallen der schweren Ungnade und Strafe des Ausstellers und des Reiches und überdies der im Briefe Kaiser Maximilians I. inbegriffenen Strafe. / 1566 April 17

Details...

Symbol für Lesezeichen

Zasius, Johann Ulrich; Jurist, Diplomat, 1521-1570
Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 100709230
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
Treffer:12