Findbuch Dep. 38 T 1symbol
Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden
Suchbereich
Landesarchiv insgesamt
Staatsarchiv Sigmaringen
dieses Findbuch
gewählte Gliederungsebene

Strukturansicht

Gliederung
Inhalt
Einträge  1 - 50 von 120   Pfeil nach rechts  Alle
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 863Archivalieneinheit
1359 August 9 (an dem na(e)hsten fritag vor Sant Hylarien tag) 
Konrad (Cu(o)n) Schenk von Andeck (Andek), Kirchherr zu Talheim (Talhein), und sein Bruder Albrecht (Abreht) Schenk von Andeck auf Andeck verkaufen an die Äbtissin und den Konvent des Klarissinnenklosters Wittichen (Widichen) und alle ihre Nachfolgerinnen einen zu Geislingen (Giselingen) gelegenen Hof, der Zepfenhof genannt, mit allen Ein- und Zugehörungen als recht freies Eigen, der zur einen Hälfte von dem Sohn von Konrad (Cu(o)ntz) Sifrid und zur anderen Hälfte von Adelheid Zepf und von "Hail irs vettern kint" bebaut wird, für 220 lb h und bestätigen die Bezahlung der Kaufsumme. Den Zepfenhof hatten die Aussteller von ihrem verstorbenen Bruder Werner Schenk von Andeck und seinem ebenfalls verstorbenen Sohn Konrad Schenk von Andeck geerbt. Von diesem Hof sind jedes Jahr 10 Malter Vesen und 3 Malter Hafer Hechinger Maß zu leisten und von Geislingen aus an jeden Ort der Umgebung innerhalb von 2 Meilen zu liefern, außerdem jedes Jahr am 1. Mai (uf Sant Walpurg tag) 6 ß 2 lb h, 4 Gänse, 8 Gülthühner und 120 Eier. Als Bürgen setzen die Aussteller ein: den jungen Herrn Albrecht von Stoffeln zu Justingen, den Ritter Hans von Lichtenstein, ihren Schwager Hans von Tierberg, ihren Neffen (swester sun) Fritz von Gomaringen (Gomeringen), Albrecht von Lichtenstein und ihren Neffen Rudolf (Ru(o)fen) von Gomaringen (Gomeringen). Abschließende Erklärung über die Bürgschaftsleistung im Einlager in Reutlingen oder Tübingen und die Schadloshaltung der Bürgen. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 874Archivalieneinheit
1369 Oktober 22 (an dem nechsten Mendag nach Sant Gallen tag ains abtes) 
Albrecht Reitel, Oberlin Hentzlin, sein Sohn Hans (Hensli), Heinz (Hentzi) Heplin, der Schuhmacher, Hans (Hensli) Haigerloch, seine Schwester Willi, ihr Sohn Hans (Henslin), Werlin, der Gretzinger, sein Bruder Arnold und Konrad und Benz, die Söhne ihrer Schwester, verzichten gegenüber der Äbtissin des Klosters Ottmarsheim im Bistum Basel auf alle Rechtsansprüche an dem Meierhof zu Burgfelden mit allen seinen Zugehörungen [vermutlich ist auch der Name des Besitzers angegeben, der aber in einer ausgeblichenen Knickfalte nicht mehr lesbar ist]. Die Aussteller erklären, dass sie auf die von ihnen beanspruchten 6 Malter Gülte mit einer Hälfte Vesen und einer Hälfte Hafer aus diesem Hof verzichten. Die Äbtissin des Klosters Ottmersheim verzichtet dafür auf den Frevel und die Bußen (besserung) der Aussteller. Die Aussteller versprechen der ehrbaren Schwester Mechthild, der Belermen, derzeit Klausnerin zu Balingen, für sich, alle ihre Nachkommen und alle Mitgenossen, die sich als ihre Erben betrachten werden, dass die 6 Malter Korn ohne Rechtsansprüche von ihrer Seite der Äbtissin und dem Kloster Ottmarsheim gehören und sie alle Briefe, Urkunden und Beweise ihrer Vorfahren über diese Rechtsansprüche übergeben werden. Abschließende Erklärung der Aussteller über den Rechteverzicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 924Archivalieneinheit
1374 August 3 (in festo invencionis Sancti Stephani prothomartiris) 
Markwart [I.] von Bubenhofen (Marqwardus de Bu(o)benhoven), Edelknecht (armiger), teilt dem Bischof Heinrich [III. von Brandis] von Konstanz mit, dass er wegen der Vermehrung des göttlichen Kultes und seines und seiner Wohltäter Seelenheil mit Zustimmung des Grafen Eberhard [II.] von Württemberg (Eberhardi comitis de Wirtemberg), des Patrons, und des Konrad Speth (Cu(o)nradi (Spa(e)t), Rektors der Pfarrkirche in Ostdorf, eine ewige Pfründe gestiftet und dotiert hat am Altar der heiligen Katharina in der Kapelle des heiligen Ulrich in Geislingen, die Filiale der Pfarrkirche in Ostdorf ist, mit Gütern, die zum Teil von ihm, zum Teil von Swiger von Lichtenstein (Swengerus von Lihtenstain), seinem Verwandten, und den Einwohnern (villani) in Geislingen geschenkt wurden. Er behält sich das Präsentationsrecht (ius patronatus seu presentandi) zeit seines Lebens vor, danach soll es dem jeweils altesten seiner männlichen Erben zufallen, wobei die Ausübung des Rechts mit Rat des Swiger von Lichtenstein und der Einwohner in Geislingen beziehungsweise der Älteren (maiores) zu erfolgen hat. Die Güter der Altarpfründe werden einzeln aufgeführt. Bischof Heinrich von Konstanz, Graf Eberhard [II.] von Württemberg und Rektor Konrad Speth bestätigen die Stiftung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 922Archivalieneinheit
1405 September 10 (anno Domini MCCCC quinto die decima Septembris) 
Der Weihbischof Heinrich von Cernopolis, Generalvikar des Bischofs von Konstanz, Markwart [von Randeck], beurkundet, dass der neue Chor [der Kirche Sankt Ulrich zu Geislingen] mit seinem Hochaltar zu Ehren der Heiligen Mauritius und seiner Gefährten, des Bischofs Ulrich, Barbara, Afra, Agatha und Apollonia geweiht wurde. Im Hochaltar liegen die Reliquien der Apostel Petrus und Bartholomeus, des Stephanus, der Päpste Gregor und Clemens, Lucia und anderer heiliger Märytrer, Bekenner und Jungfrauen. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 875Archivalieneinheit
1425 Juli 24 (an Sant Jacobs aubend) 
Hans Schmid von Geislingen (Gislingen), der rechte Schmid, verkauft an die beiden Pfleger der Kapelle Sankt Ulrich zu Geislingen, Heinz (Haintzlin) Bentzel und Konrad Erlhan, eine jährliche Gülte von 15 ß h, die jedes Jahr am 14. September (uff des hailigen crucztag ze herpst) fällig ist, für 15 lb h und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Die Gülte wird aus folgenden Stücken geleistet: 1 Mannsmahd im Emertal, die unten an die Fritzenwiese und oben an die Nunenmännliswiese stößt und sich teilweise über den Weg erstreckt. Außer einem Tübinger [Pfennig] ist die Mannsmahd unbelastet. 20 h von 1/2 Mannsmahd Wiese an den Hürsten an dem Weg bei der Kapelle, die sich bis zu Hans Schmied am Rain neben dem Hegner zieht. Zu dieser Gülte sind alle zukünftigen Inhaber oder Nutznießer dieser Güter verpflichtet. Abschließend verspricht der Aussteller Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 876Archivalieneinheit
1428 Dezember 13 (an Sant Lucien tag der hailgen junkfrowen) 
Hans Schmid von Geislingen (Gislingen), der rechte Schmied, verkauft an die Pfründe des neuen Sankt-Georg-Altars [in der Pfarrkirche Sankt Ulrich] zu Geislingen eine Gülte von 2 lb h, die der Kaplan des Sankt-Georg-Altars jedes Jahr am 29. September (uff Sant Michels tag) erhalten wird, für 44 lb h und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Die Gülte wird aus folgenden Stücken geleistet: 1 ß h und 2 Herbsthühner aus seinem Haus und Hof mit zwei Gärten vor und unter dem Haus ohne weitere Belastung mit Geld oder Zehnten, 2 Hühner aus 1/2 Jauchert Acker an der unteren Staig, 20 h aus einer 1/2 Mannsmahd Wiese hinter dem Ölenberg, 2 ß h und der Kleine Zehnt aus 1 Jauchert Acker in der Schlichten am Losten erhält die [Pfarrkirche] Sankt Martin zu Isingen [U(i)singen], aus einer 1/2 Mannsmahd Wiese zu Erbriswiesen erhalten der Junker Wolf[gang I. von Bubenhofen] 10 h und der Heiligenpfleger zu Ostdorf 8 h, 2 Viertel aus einem 1/2 Jauchert Acker zu Wangen bei Werner Esch am Losten und 1 Mannsmahd Wiese im Giebel, die sich bis zur Frühmesswiese zieht. Zu diesem Zins sind alle zukünftigen Inhaber oder Nutznießer dieser Güter verpflichtet. Abschließend verspricht der Aussteller Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 877Archivalieneinheit
1438 Mai 25 (uff Sant Urbans tag) 
Ulrich Bentzel von Geislingen (Gislingen) verkauft an Heinrich Erlhan, den Pfleger der beiden Kinder Heinrich und Konrad seines verstorbenen Bruders Konrad [Erlhan] von Geislingen, im Namen der beiden Kinder eine 1/2 Mannsmahd Wiesen in der unteren Balgenau (Under Balgnow), die einerseits an die Wiesen von Ulrich U(e)liß und Konrad Huser und andererseits an den Graben stößt, für 6 fl rh und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Abschließend erklärt der Aussteller Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. Von den 1/2 Mannsmahd Wiesen erhält die Frühmess[pfründe] zu Geislingen 6 h. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 878Archivalieneinheit
1444 (Tagesdatum nicht mehr lesbar) 
Die Priorin und die Schwestern der Klause zu Binsdorf verkaufen an den Junker Wolf[gang I.] von Bubenhofen und Öttlin Hegner und Bentz Siber, die beiden Heiligenpfleger des Sankt-Georg-Altars in der [Pfarr]kirche Sankt Ulrich zu Geislingen, und alle ihre Nachkommen alle ihre im einzelnen genannten Güter, Zinsen, Nutzungen, Gülten und Gelder mit allen Rechten und Zugehörungen, die sie und ihre Vorfahren bisher zu Geislingen besessen haben und die von den Maiern zu Geislingen vor dem offenen Gericht angegeben wurden, für 110 fl rh und bestätigen die Bezahlung der Kaufsumme. Verkauft werden: [1] Das [durch Anstößer und Flurnamen näher beschriebene] Rapoltzgut, das zu einem Drittel dem Sankt-Georg-Altar gehört und derzeit von Albrecht Koch bebaut wird. Genannte Anstößer: Heinrich Erler, der Schnepf, Junker Wolf[gang I.] von Bubenhofen, der Beiter, Heinz Kloßen, der Kohler (Koler), die Bruderschaft zu Rottweil, der Großhansen, Hans Schmid, der Stulis, der Erler, der Küntzel, der Sutter, Auberlin Schuler, Eberli Schlaitzen. [2] Das Rapoltzlehen, das derzeit Wolf von Bubenhofen gehört und von Albrecht Koch bebaut wird. [3] Das [durch Anstößer und Flurnamen näher beschriebene] Landoltzgut, das derzeit Albrecht Hohen bebaut. Genannte Anstößer: der Großhansen, Werner Kloßen, Junker Wolf[gang I. von Bubenhofen], Peter Bugel, Hans Erler, der Schlaitzen, der Vinken, der Joß, der Schnepf, der Schrotten, Klaus Butzen, Bentz Zürnen, Eberlin Schlaitzen, Konrad Bugel, Heinz Klosen, Ulrich Kloßen, Klaus Butzen, der Bernhard, A(e)llin Zürnen, der Joß, der Bischof von Binsdorf, der [Name nicht mehr vollständig lesbar] von Rosenfeld, der Brügel von Bubenhofen, Werner Kloßen, Bentz Markart, der Hossinger, der Kohler, Öttlin Hegner, der Kentzel und der Siber. [4] Das [durch Anstößer und Flurnamen näher beschriebene] Haus mit Hofreite von Albrecht Hohen zu Geislingen im Dorf an der Rapoltzgasse. Das Lehen wird derzeit von Bentz Siber bebaut. Genannte Anstößer: Öttlin Hegner, Junker Wolf[gang I. von Bubenhofen], Hans Schmid, Albrecht Koch, Peter Jörg, Bentz Markart, der Erler, der Siber, der Kentzel, Heinz Kloßen, Eberlin Schlaitzen, Hans Schmid, der Kirchherr von Bubenhofen, Junker Wolf[gang I. von Bubenhofen. [5] Das [durch Anstößer und Flurnamen näher beschriebene] Gütlein, das derzeit Konrad Zürnen bebaut. Genannte Anstößer: Junker Wolf[gang I.] von Bubenhofen, Martin Erler, der Kenzel, Eberlin Schlaitzen, Öttlin Hegner, Werner Kloßen, der Joß, Martin Erler, Albrecht Koch, A(e)llin Zürnen, Ulrich Kloßen, Heinz Kloßen und der Schnepf. [6] Die [durch Anstößer und Flurnamen näher beschriebene] Hofstatt an der Zürnengasse, die derzeit von der Witwe von Albrecht Schuler bebaut wird. Anstößer: Konrad Zürnen, Martin Erler, der Schnepf, der Keler, der Schmied Großhansen, Werner Kloßen, Öttlin Hegner und Junker Wolf[gang I.] von Bubenhofen. [7] Das [durch Anstößer und Flurnamen näher beschriebene] Gütlein, das derzeit der Schmied Großhansen bebaut, das Schnekengut genannt. Genannte Anstößer: Martin Erler, Eberlin Schlaitzen, der Erler, die Sankt-Agatha-[Pfründe] zu Bubenhofen, Albrecht Koch, Junker Wolf[gang I.] von Bubenhofen, die Klausnerinnen [zu Binsdorf], Ulrich Bentzel, Peter Schuler, Konrad Koch, Werner Kloßen, Bentz Markart, Klaus Buntzen, der Kirchherr von Bubenhofen, Albrecht Hohen, Öttlin Hegner und der Kohler. Die Aussteller versprechen Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. Die Käufer sind verpflichtet, auch zukünftig aus einer näher genannten Wiese dem [Zisterzienserinnenkloster] Rottenmünster jedes Jahr eine Gülte von 10 ß für eine Jahrzeit von Werner [II.] von Bubenhofen zu geben. Außerdem erhält das Gotteshaus zu Binsdorf aus dem Rapoltzgut jedes Jahr vom Lehenherren 4 ß h. Alle alten Schulden, Z insen und Gülten, die die Meier der genannten Güter bis zum Tag der Ausstellung dieser Urkunde noch nicht bezahlt haben, bleiben bestehen und werden auf die Heiligenpfleger des Sankt-Georg-Altars zu Geislingen und ihre Nachfolger übertragen. Alle Briefe, Rödel, Schriften, Urkunden, Instrumente und Beweise über die genannten Stücke, Güter, Zinsen, Nutzungen und Gelder, die sich über kurz oder lang noch finden werden, sollen unverzüglich den Käufern übergeben werden. Von den Urkunden vom 24. Juli 1349 (an Fritag vor Sanntt Jacobs tag do(e) man zalt von Cristi gepurt drizehenhundert jaure und darenach in dem n(e)und und viertzigosten jaure) am 25. Mai 1377 (nauch cristi gepurt driczehenhundert sibentzig jaure und in dem sibenden jaure an Sanntt Urbanus tag) über die genannten Güter und andere Güter sollen die Urkunden über die anderen Güter in den Händen der Aussteller verbleiben. Abschließend erklärt Wolf[gang I.] von Bubenhofen, dass dieser Kauf mit seiner Zustimmung erfolgt ist und dessen Bestimmungen von allen seinen Nachkommen eingehalten werden sollen. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 826Archivalieneinheit
1451 Oktober 22 (uff Fritag na(e)chst nauch Sanntt Gallen tag) 
Wolf von Bubenhofen (Wolff von Bu(o)benhoffen), Edelknecht, erklärt in einer Urkunde für Heinrich [IV. von Höwen], Bischof von Konstanz und Verweser des Stifts Chur (Kur), dass er die Kirche in seinem Dorf Geislingen (Gislingen), die bisher eine Tochterkirche der Pfarrkirche Sankt Ulrich in Ostdorf (O(e)storff) war und die er als Lehen über die Vormünder von Graf Ulrich [V.] von Württemberg als Kastvogt und Lehenherr erhalten hat, gegen die Kirche von Burgfelden tauscht, die ihm bisher als Kastvogt und Lehenherr gehörte. Die Kirche von Burgfelden kann nun künftig durch Graf Ulrich [V.] von Württemberg, seine Erben und Nachkommen als Kastvögten und Lehenherren auf ewige Zeiten verliehen werden. Die Kirche von Geislingen wird dafür zur Pfarrkirche erhoben. Nach dem Tod oder Wegzug eines Pfarrers steht die Einsetzung eines neuen Pfarrers nach den Bewilligungsbriefen von Graf Ulrich [V.] von Württemberg in den drei folgenden Monaten dem Aussteller oder dem jeweils Ältesten des Geschlechts von Bubenhofen zu. Der Aussteller stiftet für die Kirche von Geislingen folgende Güter, Zinsen, Nutzen und Renten für den Unterhalt des Geistlichen, die ihm auf ewige Zeiten gegeben werden sollen: [1] Eine Behausung in dem Kirchhof in Geislingen. [2] Von der Jahrzeit für Markwart von Bubenhofen gibt der Frühmesspfründner von Geislingen eine jährliche Gült von 3 1/2 ß h aus dem Sprengerhof und dem Kleinen Zehnten von Geislingen. [3] Aus der Jahrzeit des Ritters Heinrich von Bubenhofen gibt der Kaplan von Geislingen eine jährliche Gült von 3 1/2 ß h aus dem Zehnten von Geislingen, der in jedem Jahr 12 Malter mit 2/3 Vesen und 1/3 Hafer erträgt. [4] Von der Jahrzeit von Sophie vom Stain, die vier Mal im Jahr begangen wird, erhält der Pfarrer von Geislingen 10 ß h, von denen der Kaplan von Geislingen 7 1/2 ß h aus dem Braucherhof und einem Baumgarten beim Bernhardshof in Geislingen und der Frühmesspfründner von Geislingen 2 1/2 ß h aus dem Hof des Jäk in Roßwangen, der dem Frühmesspfründner 2 Malter Vesen Balinger Maß, 60 Eier und 2 Hühner gültet. [5] Von der Jahrzeit von Walter und Märklin (Ma(e)rklis) von Bubenhofen erhält der Pfarrer von Geislingen eine jährliche Gülte von 2 1/2 ß h, die der Kaplan von Geislingen gibt. [6] Von der Jahrzeit von Anna von Werenwag erhält der Pfarrer von Geislingen eine jährliche Gülte von 2 1/2 ß h, die der Frühmesspfründner von Geislingen aus dem Hof des Jäk in Roßwangen gibt, der dem Frühmesspfründner jährlich 1 Malter Hafer Balinger Maß und 4 ß h Heuzins gibt, außerdem eine Wiese in Laufen an der unteren Mühlstatt, die gewöhnlich um 7 oder 8 ß h verliehen wird. [7] Von der Jahrzeit von Margarethe von Bubenhofen erhält der Pfarrer von Geislingen eine jährliche Gülte von 2 1/2 ß h, die der Frühmesspfründner von Geislingen aus dem Hof des Jäk in Roßwangen gibt, der dem Frühmesser von Geislingen 2 Malter Vesen, 60 Eier und 2 Hühner gültet. [8] Von der Jahrzeit aller Wohltäter und Wohltäterinnen der Kirche in Geislingen erhält der Pfarrer von Geislingen eine jährliche Gült von 2 1/2 ß h, die der Frühmesser von Geislingen aus dem Kretzingerhof gibt, der dem Frühmesspfründner von Geislingen jährlich 5 Malter Vesen, 6 Scheffel Hafer, 10 ß h Heuzins, 60 Eier und 4 Hühner gültet. [9] Von Christian Siesser in Roßwangen und dem Kernshof in Roßwangen eine jährliche Gült von 5 Malter Vesen, 3 Malter Hafer Balinger Maß, 1 lb h Heuzins, 2 Gänse, 120 Eier und 2 Vorderschinken. [10] Von der Jahrzeit von Verena von Bubenhofen erhält der Pfarrer 1 ß h, die der Kaplan von Geislingen zum einen aus einer halben Mannsmahd Wiese in den Hu(e)rsten erhält, die an den Weg bei der Kapelle stößt, und zum anderen aus einer Mannsmahd Wiese im Emertal, die unten an die Frienwiese und oben an die Nunnenma(e)nnliswiese stößt und sich zum Teil über den Weg erstreckt. [11] Von der Jahrzeit von Hans [Familienname fehlt] erhält der Pfarrer von Geislingen eine jährliche Gülte von 16 h aus einem Garten hinter den Ha(e)ffen. [12] Von der Jahrzeit von Konrad Crusten erhält der Pfarrer von Geislingen eine jährliche Gült von 3 ß aus einer Wiese in Ostdorf, die der Brühl genannt wird und an dem Wasen liegt. [13] Von der Jahrzeit von Albrecht Hurnen erhält der Pfarrer von Geislingen eine jährliche Gülte von 2 ß h aus einer Wiese im Tuttental. [14] Von der Jahrzeit von Margarethe Siber eine jährliche Gülte von 9 h aus einem Acker an dem langen Morgen mit 2 1/2 Jauchert. [15] Von der Jahrzeit von Berthold Siffrid eine jährliche Hellergülte von 3 ß aus einem Acker auf der Schlechtenfucht mit 2 Jauchert. [16] Von der Jahrzeit von Otten Schenkler erhält der Pfarrer von Geislingen eine jährliche Gülte von 2 ß aus einem Acker im Emertal, genannt das Häldl. [17] Von der Jahrzeit von Berthold Angster erhält der Pfarrer von Geislingen eine jährliche Gülte von 2 ß h aus einer Wiese, die in der Balgenau (Balgnow) liegt und an die Wittumwiese stößt. [18] Von der Jahrzeit von Albrecht Mayer erhält der Pfarrer von Geislingen eine jährliche Gülte von 4 ß h aus einem Wald, der Berken genannt wird und in zwei Teile geteilt ist. [19] Von der Jahrzeit von Dietrich Rober eine jährliche Gült von 1 ß h aus einer Wiese in dem Gübel. [20] Von der Jahrzeit von [Vorname nicht mehr lesbar] Huser erhält der Pfarrer von Geislingen eine Gült von 2 ß h aus einem Acker hinter dem Lowe. [21] Von der Jahrzeit von Albrecht Lo(e)hlis erhält der Pfarrer von Geislingen 1 ß h aus einer Wiese, die früher ein Acker war und in Roßwangen (Wangen) liegt. [22] Von der Jahrzeit von Landolf dem Schmied erhält der Pfarrer von Geislingen eine jährliche Gülte von 1 ß h aus einem Acker auf dem Berg ob dem Giebel (Gu(e)bel). [23] Von der Jahrzeit von Kunz dem Schmied erhält der Pfarrer von Geislingen eine jährliche Gülte von 4 ß h, die die Pflege Sankt Ulrich in Geislingen aus 8 ß h gibt, die sie früher aus dem Haus von Dietz Richartz hatte. [24] Von der Jahrzeit von Ulrich Crusten erhält der Pfarrer von Geislingen eine jährliche Gülte von 1 ß h, die die Pfleger der Pfarrkirche Sankt Ulrich aus einer Wiese am Steg im Emertal geben. [25] Von der Jahrzeit von Heinz Wetzel erhält der Pfarrer von Geislingen eine jährliche Gülte von 18 h aus einer Wiese am Leren zu Hung. [26] Von der Jahrzeit von Auberlin Lo(e)chlis erhält der Pfarrer von Geislingen eine jährliche Gülte von 1 ß h aus einem Hanfland zu Sew und aus einer Wiese zwischen dem Angster und dem Vehlin. [27] Von der Jahrzeit von Werner Koch erhält der Pfarrer von Geislingen eine Gülte von 15 h aus einer Wiese, die an [Flurname nicht mehr lesbar] und an der Frügenmesswiese liegt. [28] Von der Jahrzeit von Willen Ha(e)rdlis erhält der Pfarrer von Geislingen eine jährliche Gülte von 1 ß h aus einer Wiese in Häßliszel. [29] Von der Jahrzeit von Hartmann [?] Ruttmann erhält der Pfarrer von Geislingen eine jährliche Gült von 1 ß h, die aus Balingen am Dienstag vor dem 8. September (uff Zinstag vor unser lieben Frowen tag nativitatis) gegeben wird. [30] Von der Jahrzeit von [Name nicht mehr lesbar] erhält der Pfarrer von Geislingen eine jährliche Gülte von 5 ß h, zu der eine Urkunde vorliegt, aus der hervorgeht, woher diese Gülte kommt. [31] Von der Jahrzeit von Konrad (Kontzen) Bentzel erhält der Pfarrer von Geislingen eine jährliche Gülte von 2 ß h aus einem Acker mit 2 Jauchert im Binloch. [32] Von der Jahrzeit von Otten Zu(e)rnen erhält der Pfarrer von Geislingen eine jährliche Gülte von 6 ß h aus einem Acker ob dem [Beginn des Flurnamens nicht mehr genau lesbar] Brühl mit 2 Jauchert. [33] Aus der Jahrzeit von [Vorname nicht mehr lesbar] Zu(e)rnen, erhält der Pfarrer von Geislingen eine jähr liche Gült von 1 ß aus einem [Acker?] vor dem Kommissberg (Ku(o)miß Berg) an dem Weg. [34] Von der Jahrzeit von Heinrich Butzen erhält der Pfarrer von Geislingen eine jährliche Gülte von 3 ß h aus [weiter nicht mehr lesbar]. [34] Von der Jahrzeit von [Vorname nicht mehr lesbar] von Haiterbach [Hayterbach] eine jährliche Gülte von [Zahlangabe nicht mehr lesbar] aus einer Wiese an dem Owach. [35] Von der Jahrzeit von A(e)llen Schmid erhält der Pfarrer von Geislingen eine jährliche Gülte von 20 ß h aus einem Acker [nähere Beschreibung nicht mehr lesbar]. [36] Von der Jahrzeit von Heinrich Hurmen erhält der Pfarrer von Geislingen eine jährliche Gülte von 1 ß h aus einer Wiese in der Balgenau in dem Giebel. [37] Von der Jahrzeit von Werner Herzog erhält der Pfarrer von Geislingen eine jährliche Gülte von 1 ß h aus einer Wiese im [Flurname nicht mehr eindeutig lesbar]. [38] Von der Jahrzeit von Burkhart Schlaitzen erhält der Pfarrer von Geislingen eine jährliche Gülte von 1 ß h aus einer Wiese in Bronnhaupten (Brunhaupten) in dem Loch. [39] Von der Jahrzeit der Hausfrau von Schwenger von Lichtenstein erhält der Pfarrer von Geislingen eine jährliche Gülte von 5 ß h aus einem Haus in Balingen, genannt das Haus des Schneiders von Harthain. [40] Von der Jahrzeit von Heinz Landoltz erhält der Pfarrer von Geislingen eine jährliche Gülte von 18 h aus einer Wiese mit einer 1/2 Mannsmahd auf dem Höberg. [41] Von der Jahrzeit von Heinz Scrälitz erhält der Pfarrer von Geislingen eine jährliche Gülte von 18 h aus einem Baumgarten hinter der Öwenwiese. Außerdem erhält der Pfarrer das im Folgenden genannte Korn nach der Zelge: [1] Groß Hans gibt 2 Malter weniger 2 Viertel von 6 Jauchert. [2] Öttli Hegner gibt 12 Viertel von 5 1/2 Jauchert. [3] Werner Knützel gibt 2 Viertel von einem 1/2 Jauchert. [4] Albrecht Kocks gibt 1 Viertel von einem kleinen 1/2 Jauchert. [5] [Name nicht mehr lesbar] gibt 2 Viertel von 1 Jauchert. [6] Bentz Siber gibt 1 Malter und 1 Viertel von 9 1/2 Jauchert. [7] Heinz Kloßen gibt 2 Viertel von einem 1/2 Jauchert. [8] Werner Kocks gibt [Angaben teilweise nicht mehr lesbar] 2 Viertel von 1 Jauchert. [9] Der Jos gibt 6 Viertel von 2 Jauchert. [10] Die Witwe von Ulrich Bentzel gibt 1 Malter von 4 Jauchert. [11] Ulrich Kloßen gibt 2 Viertel von einem 1/2 Jauchert. [12] Peter J(o)erg gibt 3 Viertel von einem kleinen Jauchert. [13] Hans Schnepf gibt 9 Viertel von 3 1/2 Jauchert. [14] Werner Fink (Vink) gibt 3 Viertel von 2 Jauchert. [15] Eberli Schlaitzen gibt 1 Viertel von einem 1/2 Jauchert. [16] Marti Erler gibt 2 Viertel von einem 1/2 Jauchert. Ferner erhält der Pfarrer von Geislingen an jährlichen Zinsen: [1] Werner Bach, genannt Wißermel, gibt jährlich 1 lb 4 ß h von 2 1/2 Mannsmahd Wiesen. [2] Peter Jo(e)rg gibt jährlich 1 lb h von 2 1/2 Mannsmahd Wiesen. [3] Heinz Kloßen gibt jährlich 12 ß h von 1 1/2 Mannsmahd Wiesen. [4] Der Jäk gibt jährlich 1 lb 4 ß h von 1 1/2 Mannsmahd Wiesen. [5] Die Witwe von Ulrich Bentzel gibt jährlich 9 ß h von 3 Viertel einer Mannsmahd. [6] Die Klausnerinnen (Kloßnerinnen) geben jährlich 7 ß h von einem Hanfgarten. [7] Bentz Markwart (Marquard) gibt jährlich 6 ß h aus einem kleinen Garten, jährlich 1 lb 6 ß h aus 2 Wiesen über dem Dorf und zu Binloch gelegen mit 2 Mannsmahd, 3 ß h von einer 1/2 Mannsmahd zu Distelbrunnen, 2 lb h von Wiesen zu Roßwangen und an dem Hu(e)rsten mit 3 Mannsmahd, 30 ß h von Wiesen in der Balgenau mit 3 1/2 Mannsmahd Wiesen. [8] Eberli Schlaitzen gibt 2 ß h von einer kleinen Wiese. [9] Schließlich bekommt der Pfarrer von Geislingen jährlich 2 Malter Hafer als Futterhafer und 30 Garben mit insgesamt 2 Malter Korn beider Arten. Zusammengenommen erbringen alle genannten Gülten, wenn Korn und Hafer verkauft werden: 20 lb 18 ß h. Die genannten Gülten, die bisher der Pfarrerv on Ostdorf erhaltenhat, soll nun künftig der Pfarrer von Geislingen auf ewige Zeit erhalten. Da diese Gülten zum Unterhalt des Pfarrers von Geislingen nicht ausreichen, stiftet der Aussteller für das Seelenheil seiner Eltern, Vorfahren und Nachkommen aus seinem Eigentum auch noch den vierten Teil des Zehnten von Täbingen, der im Jahr etwa 40 lb h erträgt. Zur Bestätigung dieser Stiftung und zur Erhebung der bisherigen Tochterkirche von Ostdorf zur Pfarrkirche von Geislingen bittet der Aussteller Bischof Heinrich von Konstanz um sein seine Bestätigung. Der Pfarrer von Ostdorf, Ulrich Wagner, erklärt, dass diese Übereinkunft mit seiner Zustimmung erfolgt ist und er dafür eine ausreichende Entschädigung (widerlegung und benu(e)gen) erhalten hat. Der Pfarrer oder die Kirche von Geislingen sind künftig auf ewige Zeiten verpflichtet, Wolf von Bubenhofen, seinen Nachkommen oder der Kirche zu Ostdorf jedes Jahr acht Tage vor oder nach dem 29. September (uff Sanntt Michels tag) zum ewigen Gedächtnis an ihre frühere Zugehörigkeit zur Mutterkirche in Ostdorf zwei Hühner als Zins zu leisten. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 827Archivalieneinheit
Konstanz, 1452 Juli 12 (die duodecima mensis July) 
Heinrich [IV. von Höwen], Bischof von Konstanz und und Verweser der Kirche von Chur, billigt und bestädtigt den Inhalt einer ihm im Original vorgelegten Urkunde, mit der der Edelknecht Wolf von Bubenhofen (pro parte Wolfonis de Bu(o)benhoven, armigeri) das Patronatsrecht und die Vogtei der Pfarrkirche in Burgfelden gegen das Patronatsrecht und die Vogtei der Kirche in Geislingen (Gyslingen) eintauscht. Diese Kirche war einst Filiale der Pfarrkirche in Ostdorf (Ostdorff) und ist jüngst von dieser aufgrund bischöflicher Gewalt (auctoritate ordinaria) mit Zustimmung der Beteiligten los getrennt und zur selbständigen Pfarrei gemacht worden sowie von Wolf von Bubenhofen mit in der vorgelegten Urkunde genannten Gütern ausgestattet worden. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 879Archivalieneinheit
Geben uff Sannct Martin aubend, 1453 November 10 
Hans Meringer, Bürger zu Balingen, verkauft an Heinz Kloßen und Klaus Butzen von Geislingen (Gislingen), den Pflegern der Frühmess[pfründe], für die der Sankt-Katharina-Altar in der Pfarrkirche in Geislingen gestiftet ist, eine ewige Gülte von 1 lb h, die sie und ihre Nachkommen jedes Jahr acht Tage vor oder nach dem 11. November (uff Sannct Martis tag) erhalten sollen, für 24 lb h und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Die Gülte geht aus folgenden Stücken und Gütern mit allen ihren Rechten, wer auch immer sie besitzen wird: [1] 1 Pfund Wachs aus dem Haus des Ausstellers, das zwischen den Häusern von Stefan Becken und Hans (Hennslin) von Zimmern liegt. [2] 9 h aus einem Garten, der an der Kirchgasse liegt. [3] 6 1/2 ß h aus 1 Mannsmahd Wiese im Reichenbach (Richenbach), die an die Wiesen von Hans (Hennslin) Bücklin (Bu(i)klin) und Benz Vokken stößt. Abschließend verspricht der Aussteller Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 867Archivalieneinheit
1459 Oktober 10 (an der nechsten Mittwochen vor Sant Gallen tag) 
Die Brüder Hans und Konrad von Bubenhofen stiften eine ewige Jahrzeit für ihre verstorbene Mutter Margarethe von Neuneck und alle ihre Vorfahren in der Pfarrkirche Sankt Ulrich zu Geislingen (G(e)yslingen) zum Trost und zum Heil für sich selbst, alle ihre Nachkommen und alle gläubigen Seelen mit 5 lb h, die an Frucht und Geld aus ihren folgenden Gütern zu Ostdorf fallen: [1] Der Hohenhof von Burkhardt Maiger und Konrad Schad, den derzeit Konrad Maiger, Hans Schad, genannt Scherer, und die Witwe Ellin Gesta(e)ns bewirtschaften, gültet jährlich 4 Malter Vesen und 2 Malter Hafer Balinger Maß, 3 Herbsthühner und 1 Fastnachtshenne. [2] Der Langenhof zu Ostdorf der Lusserin, den derzeit Konrad Mayger bebaut, gültet jährlich 3 Scheffel Vesen und 1 Scheffel [Hafer] Balinger Maß, 60 Eier, 1 Herbsthuhn, 1 Fastnachtshenne und 4 ß h. In dieser Gülte ist jedes Malter Vesen mit 14 ß h und 1 Malter Hafer mit 10 ß h angeschlagen. Die 4 Malter und 3 Scheffel Vesen ergeben zusammen an Geld 3 lb 6 1/2 ß h und die 2 Malter und 1 Scheffel Hafer ergeben zusammen an Geld 1 lb pf 2 1/2 ß h. Mit den 4 ß h aus dem Hof der Lusserin ergibt sich eine Summe von 4 lb 13 ß h. Die Herbsthühner, die Fastnachtshennen und die Eier werden nicht mit Geld berechnet und angeschlagen. [3] Konrad Keller gibt jährlich aus seiner Hofreite 2 ß h und 2 Hühner, die mit 1 ß h jährlicher Gülte angeschlagen werden. [4] Burkhardt Mayger gibt aus 1 Scheffel Ackergeld jährlich von einem Acker zwischen den Bächen, genannt der Hossingeracker, eine Gült von 2 ß h. [5] Fritz Schneider gibt eine jährliche Gülte von 2 ß h aus einem Hanfgarten hinter der Scheuer von Klaus Ulrich, den jetzt Volmar Mu(e)slis besitzt. Zusammen ergeben alle Gülten eine Summe von 5 lb h jährlicher und ewiger Gülte, die jedes Jahr der Kirchherr zu Geislingen erhält. Für die jährliche Gülte von 5 lb h soll der Kirchherr zu Geislingen jedes Jahr drei Mal die Jahrzeit von Margarethe von Neuneck auf die folgende Art und Weise begehen: Den ersten Jahrtag soll der Kirchherr von Geislingen immer am Mittwoch nach Sankt Gallus, an dem Margarethe von Neuneck verstorben ist, mit sieben Priestern in der Pfarrkirche Sankt Ulrich zu Geislingen begehen. Dazu sollen der Kirchherr zu Ostdorf, der Kirchherr zu Engstlatt (Engschlatt), der Kirchherr zu Bubenhofen, der Kirchherr zu Dotternhausen (Totternhusen), der Frühmesser zu Isingen (U(i)singen) und die beiden Kapläne zu Geislingen berufen werden. Den zweiten Jahrtag soll der Kirchherr zu Geislingen am Donnerstag nach dem Sonntag Oculi in der heiligen Fastenzeit mit fünf Priestern begehen. Dazu sollen der Kirchherr zu Dotternhausen, der Kirchherr zu Bubenhofen, der Kaplan zu Isingen und die beiden Kapläne zu Geislingen berufen werden. Den dritten Jahrtag soll der Kirchherr zu Geislingen am Donnerstag vor Sankt Jakob in der Erntezeit begehen. Dazu sollen die bereits genannten fünf Priester mit dem Kirchherrn von Geislingen berufen werden. Wenn einer dieser Priester nicht kommen kann oder kommen möchte, soll der Kirchherr von Geislingen an seiner Stelle mit Zustimmung der Aussteller, ihrer Erben und Nachkommen oder der künftigen Besitzer dieser Urkunde einen anderen Priester dazu berufen. Falls künftig noch eine weitere Kaplanei zu Geislingen gestiftet wird, soll der Kaplan zu Geislingen an die Stelle des Priesters zu Isingen treten. Am Dienstag- und Mittwochabend vor dem jeweiligen Mittwoch und Donnerstag soll stets zur Vesperzeit mit drei Glockenschlägen feierlich geläutet werden. Nach dem Zusammenläuten sollen die Priester zu Geislingen, der Kirchherr und die beiden Kapläne zu Geislingen eine ganze Vigil mit neun Lesungen singen. Danach sollen sie mit Weihrauch, den der Mesner machen soll, zum Grab der Herren von Bubenhofen im Chor gehen. Dort sollen sie eine ganze Seelenvespe r sprechen, ein Salve Regina mit einem Gebetsspruch und einem Altargebet zur Ehre der Muttergottes singen und Gott für die verstorbenen Seelen bitten. Am ersten Mittwochmorgen sollen sich die acht Priester und an den beiden Donnerstagmorgen die sechs Priester in der Pfarrkirche Sankt Ulrich zu Geislingen einfinden. Nach dem üblichen Messeläuten sollen drei Priester die Seelenmesse lesen und die anderen fünf oder drei Priester eine Vigil mit neun Lesungen singen. Wenn die Vigil ausgesungen ist, soll der Kirchherr von Geislingen oder ein anderer Priester an seiner Stelle zum Altar gehen und eine Seelenmesse singen. Währenddessen sollen die Priester, die noch keine Messe gelesen haben, Messe lesen, die Priester, die bereits Messe gelesen haben, sollen bei der Messe singen. Der Kirchherr zu Geislingen oder ein anderer Priester soll nach der gesungenen Messe dem Volk in der Kirche zu Geislingen die Jahrzeit bekanntgeben und Gott für die verstorbenen Seelen bitten. Wenn man möchte, dass das Sanctus zu dem Seelenamt gesungen wird, soll ein anderer Priester, der noch keine Messe gelesen hat, zu dem Muttergottesaltar im Chor gehen und eine Messe für die Gottesmutter Maria singen. Beim Gesang sollen alle genannten Priester mitwirken und Gott für die Lebenden und für die Toten bitten. Danach sollen alle Priester auf das Grab der Herren von Bubenhofen im Chor zu Geislingen mit Weihrauch gehen, ein Placebo, ein Salve Regina mit einem Gebetsspruch und Altargebet zur Ehre der Gottesmutter Maria sprechen, das Weihwasser darauf sprengen und Gott für die verstorbenen Seelen bitten. Wenn das alles vollbracht ist, soll der Kirchherr zu Geislingen von der ewigen Gülte zu den drei Jahrzeiten den anwesenden Priestern jeweils 3 1/2 ß h und den genannten Kaplänen zu Geislingen und Isingen jeweils 2 1/2 ß h geben. Bei der ersten und großen Jahrzeit mit acht Priestern erhalten die genannten Priester 17 1/2 ß h und die drei Kapläne zu Geislingen und Isingen 7 1/2 ß h, was zusammen eine Summe von 1 lb pf 5 ß h ergibt. Bei den anderen beiden Jahrzeiten mit sechs Priestern erhalten die genannten Priester 1 lb 1 ß h und die Kapläne von Geislingen und Isingen 15 ß h, was zusammen eine Summe von 36 ß h ergibt. Alle drei Jahrzeiten ergeben zusammen eine Summe von 3 lb 1 ß h. Außerdem soll der Kirchherr zu Geislingen von dieser Gülte geben: [1] Dem Mesner zu Geislingen für jede Jahrzeit 6 ß h und für alle drei Jahrzeiten 18 ß h. [2] Den Heiligenpflegern der Kirche Sankt Ulrich zu Geislingen für jede Jahrzeit 1 ß und für alle drei Jahrzeiten 3 ß, damit sie zwei Kerzen zu den genannten Jahrzeiten für die Vigil am Abend und am Morgen für die Messe aufstecken und brennen lassen. [3] Den Klausnerinnen zu Geislingen für jede Jahrzeit 6 h und für alle drei Jahrzeiten 18 h, insbesondere für die gesungenen Messen, die sie in ihrer Klause begehen. [4] Als Spende für Brot für jede Jahrzeit 5 ß h und für alle drei Jahrzeiten 15 ß h für Brot, das bei jeder Jahrzeit auf dem Grab der Herren von Bubenhofen im Chor zu Geislingen stehen und nach dem Ende des Gottesdienstes an die armen Leute verteilt werden soll. Der Kirchherr zu Geislingen soll dabei Brot für 1 ß h in die Klause zu Geislingen und Brot für 1 ß h den Feldsiechen im Feldsiechenhaus zu Balingen geben. Das übrige Brot soll unter anderen armen Leuten verteilt werden. Wenn aber einer oder mehrere der genannten Priester zu einer Jahrzeit nicht erscheinen werden und an ihrer Stelle kein anderer berufen werden kann, sollen die Heiligenpfleger der Kirche Sankt Ulrich zu Geislingen das Geld einnehmen und für das Heiligengut verwenden. Alle Priester sollen am Sonntag vor den Mittwochen oder Donnerstagen die Jahrzeit von der Kanzel dem Volk öffentlich ankündigen. Den Rest von 18 ß h, der von den genannten fünf lb h jährlicher Gül te übrig bleibt, erhält der Kirchherr von Geislingen für die Einsammlung und Verteilung der Gülte. Wenn der Kirchherr zu Geislingen die genannten Jahrzeiten nicht auf die beschriebene Art und Weise abhalten wird, fällt die Gülte mit Korn, Hafer, Geld und Hühnern in diesem Jahr an den Sankt-Georgs- und Sankt-Katharina-Altar zu Geislingen. In diesem Fall sollen die Kapläne des Sankt-Georg- und Sankt-Katharina-Altars die Jahrzeit mit Vigil, Seelenmesse und anderen Sachen wie der Kirchherr zu Geislingen begehen. Außerdem sollen sie an seiner Stelle auch die Priester berufen und die Gültanteile an den Mesner, die Klausnerinnen und den Heiligenpfleger verteilen. Wenn einer der Kapläne zu dieser Zeit aber nicht in Geislingen oder eine der Pfründen durch keinen Kaplan besetzt ist, sollen der anwesende Kaplan und die Heiligenpfleger der Kirche Sankt Ulrich zu Geislingen die Jahrzeit wie die beiden Kapläne begehen. Die Heiligenpfleger sollen dafür den gleichen Gültanteil erhalten wie der Kaplan. Wenn keine Kapläne zu Geislingen sind, die Jahrzeiten von ihnen nicht begangen werden oder einer der Kapläne die Jahrzeiten nicht zusammen mit den Heiligenpflegern begeht, fällt die jährliche Gülte an die Pfarrkirche zu Geislingen. In diesem Fall sollen die Heiligenpfleger dafür sorgen, dass die drei Jahrzeiten in der Kirche zu Geislingen gehalten, das Almosen gespendet, der Mesner und die Klausnerinnen ihren Anteil erhalten und das Kerzengeld gegeben wird. Wenn der Kirchherr zu Geislingen die Jahrzeiten zwei Jahre lang nicht begeht, soll die jährliche Gülte an die Pfarrkirche zu Geislingen fallen, ohne dass der Kirchherr zu Geislingen und seine Nachkommen irgendwelche Ansprüche erheben können. Wenn der Kirchherr zu Geislingen oder ein von ihm Beauftragter die Kapläne oder Heiligenpfleger bei der jährlichen Gülte behindern oder sie nicht rechtzeitig verteilen, sind die Kapläne, Heiligenpfleger oder ihre Beauftragten berechtigt, ihre Forderungen einzuklagen, bis sie die jährliche Gülte erhalten haben. Dagegen können der Kirchherr zu Geislingen oder seine Beauftragten keine Freiheiten und Rechte in Anspruch nehmen. Wenn die beiden Kapläne die Jahrzeiten zwei Jahre lang nicht begehen und sie an die Heiligenpfleger fallen, können die Kapläne und ihre Nachkommen keine Ansprüche mehr darauf erheben. Die jährliche Gülte fällt daraufhin an die Kirche Sankt Ulrich zu Geislingen und soll von den Heiligenpflegern für die ewige Abhaltung der drei Jahrzeiten verwendet werden. Wenn die beiden Heiligenpfleger die Jahrzeiten zwei Jahre lang nicht begehen, sind die Aussteller, ihre Erben, Nachkommen und künftigen Besitzer dieser Urkunde berechtigt, die jährliche Gülte wieder an sich zu ziehen und auf ein ihnen geeignet erscheinendes Gotteshaus für die Jahrzeiten zu übertragen. Die Heiligenpfleger können dagegen keinen Anspruch erheben, es sei denn, dass die Jahrzeiten wegen Brand oder Zerstörung des Dorfes Geislingen im Krieg nicht begangen werden können. In diesem Fall werden die Aussteller, ihre Erben und Nachkommen oder die zukünftigen Besitzer dieser Urkunde die Jahrzeiten an einem anderen Ort begehen, bis das Dorf und Gotteshaus Geislingen wieder aufgebaut sind. In dieser Jahrzeit und Ordnung wird abschließend festgelegt, dass auch alle zukünftigen Besitzer des Dorfes Geislingen verpflichtet sind, den Kirchherren, Kaplänen und Heiligenpflegern die jährliche Gülte zu geben und für die Feier der Jahrzeiten zu sorgen. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 868Archivalieneinheit
1459 Oktober 10 (an der nechsten Mittwochen vor Sant Gallentag) 
Die Brüder Hans und Konrad von Bubenhofen stiften eine ewige Jahrzeit für ihre noch lebenden Ehefrauen Ottilie von Bach und [Margreth von Klingenberg], für alle ihre künftigen Ehefrauen bei einer Wiederverheiratung und alle ihre Vorfahren in der Pfarrkirche Sankt Ulrich zu Geislingen (Gyslingen) zum Trost und zum Heil für sich selbst, alle ihre Nachkommen und alle gläubigen Seelen mit 9 lb 12 ß h, die an Frucht und Geld aus ihren folgenden Gütern und Höfen zu Steinhofen fallen: [1] Heinz Hürning von Steinhofen gültet jährlich 2 Malter Vesen, 1 Malter und 3 Viertel Hafer, 4 ß 5 h, 1 Huhn, 27 Eier und im dritten Jahr 2 Gänse. Die Gülte wird jetzt von Paule von Steinhofen gegeben. [2] Heinz Fretz, genannt Schweizer, gültet jährlich 2 Malter Vesen, 1 Malter und 3 Viertel Hafer, 4 ß und 5 h, 1 Huhn, 27 Eier und im dritten Jahr 2 Gänse. [3] Die Hensingerin zu Steinhofen gültet jährlich 2 Malter Vesen, 1 Malter und 3 Viertel Hafer, 4 ß und 5 h, 27 Eier, 1 Huhn und im dritten Jahr 2 Gänse. [4] Hans Ott zu Steinhofen gültet jährlich 20 Viertel Vesen, 15 Viertel Hafer, 3 ß 4 h, 20 Eier, in einem Jahr 1 Huhn und im zweiten Jahr 2 Hühner. [5] Der Herbstritt zu Steinhofen gültet jährlich 20 Viertel Vesen, 15 Viertel Hafer, 3 ß 4 h, 20 Eier, in einem Jahr 1 Huhn und im zweiten Jahr 2 Hühner. Zusammen ergeben alle Gülten eine Summe von 8 1/2 Malter Vesen, 5 Malter und 7 Viertel Hafer, alles Balinger Maß, ein lb h weniger einem h, 120 Eier, 2 Gänse und 6 Hühner jährlicher und ewiger Gülte. Der Malter Vesen wird mit 14 ß h angeschlagen. In der Summe ergeben die 8 Malter Vesen 5 1/2 lb 2 h. Der Malter Hafer wird mit 10 ß h angeschlagen. In der Summe ergeben die 5 Malter und 7 Viertel Hafer, die mit den übrigen 8 Viertel Vesen auf 6 Malter Hafer kommen, 3 lb h weniger einem h. Die 2 Gänse, die 6 Hühner und die 120 Eier werden nicht mit Geld berechnet und angeschlagen. Von den 9 lb 12 ß h jährlicher und ewiger Gülte soll der Kirchherr zu Geislingen jedes Jahr im Herbst 7 lb 12 ß h erhalten. Die übrigen 2 lb jährlicher Gülte sollen jedes Jahr im Herbst zum Kauf von 4 Pfund Wachs verwendet werden, um daraus Kerzen herstellen zu lassen, die auf ewige Zeit im Chor zu Geislingen brennen sollen, wo die Eltern der Aussteller und weitere ihrer Vorfahren begraben sind. Für die jährliche Gülte von 7 lb 12 ß h soll der Kirchherr zu Geislingen die Jahrzeiten für die Ehefrauen der Aussteller drei Mal im Jahr auf die folgende Art und Weise begehen: Die erste Jahrzeit soll der Kirchherr immer am Tag nach Allerseelen in der Pfarrkirche Sankt Ulrich mit neun Priestern begehen. Wenn Allerseelen auf einen Samstag fällt, soll die erste Jahrzeit nicht am Sonntag, sondern immer am Montag begangen werden. Dazu sollen mit Zustimmung der Aussteller, ihrer Erben und Nachkommen der Kirchherr zu Ostdorf, der Kirchherr zu Engstlatt, der Kirchherr zu Bubenhofen, der Kirchherr zu Dotternhausen (Totternhusen), der Frühmesser zu Isingen (U(i)singen), die beiden Kapläne zu Geislingen und zwei weitere Kirchherren berufen werden. Die zweite Jahrzeit soll der Kirchherr zu Geislingen am Dienstag nach dem Sonntag Letare in der heiligen Fastenzeit mit sieben Priestern begehen. Dazu sollen der Kirchherr zu Ostdorf, der Kirchherr zu Engstlatt, der Kirchherr zu Bubenhofen, der Kirchherr zu Dotternhausen, der Frühmesser zu Isingen und die beiden Kapläne zu Geislingen berufen werden. Die dritte Jahrzeit soll der Kirchherr zu Geislingen am Donnerstag nach Sankt Bartholomäus mit sieben Priestern begehen. Dazu sollen die bereits genannten sieben Priester berufen werden. Wenn einer dieser Priester nicht kommen kann oder kommen möchte, soll der Kirchherr von Geislingen an seiner Stelle mit Zustimmung der Aussteller, ihrer Erben und Nachkommen oder der künftigen Besitzer dieser Urkunde einen anderen Priester dazu berufen. Falls künftig noch eine weitere Kaplanei zu Geislingen gestiftet wird, soll der Kaplan zu Geislingen an die Stelle des Priesters zu Isingen treten. Am Abend vor den Jahrzeiten soll stets zur Vesperzeit mit drei Glockenschlägen feierlich geläutet werden. Nach dem Zusammenläuten sollen die Priester zu Geislingen, der Kirchherr und die beiden Kapläne zu Geislingen eine ganze Vigil mit neun Lesungen singen. Danach sollen sie mit Weihrauch, den der Mesner machen soll, zum Grab der Herren von Bubenhofen im Chor gehen. Dort sollen sie eine ganze Seelenvesper sprechen, ein Salve Regina mit einem Gebetsspruch und einem Altargebet zur Ehre der Muttergottes singen und Gott für die verstorbenen Seelen bitten. Am ersten Morgen sollen sich die zehn Priester und an den beiden anderen Morgen die acht Priester in der Pfarrkirche Sankt Ulrich zu Geislingen einfinden. Nach dem üblichen Messeläuten sollen drei Priester die Seelenmesse lesen und die anderen sieben oder fünf Priester eine Vigil mit neun Lesungen singen. Wenn die Vigil ausgesungen ist, soll der Kirchherr von Geislingen oder ein anderer Priester an seiner Stelle zum Altar gehen und eine Seelenmesse singen. Währenddessen sollen die Priester, die noch keine Messe gelesen haben, Messe lesen, die Priester, die bereits Messe gelesen haben, sollen bei der Messe singen. Der Kirchherr zu Geislingen oder ein anderer Priester soll nach der gesungenen Messe dem Volk in der Kirche zu Geislingen die Jahrzeit bekanntgeben und Gott für die verstorbenen Seelen bitten. Wenn man möchte, dass das Sanctus zu dem Seelenamt gesungen wird, soll ein anderer Priester, der noch keine Messe gelesen hat, zu dem Muttergottesaltar im Chor gehen und eine Messe für die Gottesmutter Maria singen. Beim Gesang sollen alle genannten Priester mitwirken und Gott für die Lebenden und für die Toten bitten. Danach sollen alle Priester auf das Grab der Herren von Bubenhofen im Chor zu Geislingen mit Weihrauch gehen, ein Placebo, ein Salve Regina mit einem Gebetsspruch und Altargebet zur Ehre der Gottesmutter Maria sprechen, das Weihwasser darauf sprengen und Gott für die verstorbenen Seelen bitten. Wenn das alles vollbracht ist, soll der Kirchherr zu Geislingen von der ewigen Gülte für die drei Jahrzeiten den anwesenden Priestern jeweils 4 ß h, den Kaplänen zu Geislingen und den anderen Priestern jeweils 3 ß h geben. Bei der ersten und großen Jahrzeit mit zehn Priestern erhalten die genannten Priester 1 lb h, die Kapläne und die anderen Priester 15 ß h, was zusammen eine Summe von 35 ß h ergibt. Bei den anderen beiden Jahrzeiten mit acht Priestern erhalten die genannten Priester 2 lb und die Kapläne von Geislingen und Isingen 18 ß h, was eine Summe von zwei pf 18 ß h ergibt. Alle drei Jahrzeiten ergeben zusammen eine Summe von 4 lb 13 ß h. Außerdem soll der Kirchherr zu Geislingen von dieser Gülte geben: [1] Dem Mesner zu Geislingen für jede Jahrzeit 1 ß h und für alle drei Jahrzeiten 3 ß h. [2] Den Heiligenpflegern der Kirche Sankt Ulrich zu Geislingen für jede Jahrzeit 1 ß und für alle drei Jahrzeiten 3 ß, damit sie 2 Kerzen zu den genannten Jahrzeiten für die Vigil am Abend und am Morgen für die Messe aufstecken und brennen lassen. [3] Den Klausnerinnen zu Geislingen für jede Jahrzeit 1 ß h und für alle drei Jahrzeiten 3 ß h, insbesondere für die gesungenen Messen, die der Kirchherr zu Geislingen oder sein Verweser in ihrer Klause begehen. [4] Als Spende für Weißbrot für jede Jahrzeit 6 ß h und für alle drei Jahrzeiten 18 ß h für Weißbrot, das bei jeder Jahrzeit auf dem Grab der Herren von Bubenhofen im Chor zu Geislingen stehen und nach dem Ende des Gottesdienstes an die armen Leute verteilt werden soll. Der Kirchherr zu Geislingen soll dabei Weißbrot für 1 ß h in die Klause zu Geislingen und Weißbrot für 1 ß h den Feldsiechen im Feldsiechenhaus zu Balingen geben. Das übrige Weißbrot soll unter anderen armen Leuten verteilt werden. Wenn aber einer oder mehrere der genannten Priester zu einer Jahrzeit nicht erscheinen werden und kein anderer an ihrer Stelle berufen werden kann, sollen die Heiligenpfleger der Kirche Sankt Ulrich zu Geislingen das Geld einnehmen und für das Heiligengut verwenden. Alle Priester sollen am Sonntag vor den Mittwochen oder Donnerstagen die Jahrzeit von der Kanzel dem Volk öffentlich ankündigen. Den Rest von 32 ß h, der von den genannten 7 lb 12 ß h jährlicher Gülte übrig bleibt, erhält der Kirchherr von Geislingen für die Einsammlung und Verteilung der Gülte. Wenn der Kirchherr zu Geislingen die genannten Jahrzeiten nicht auf die beschriebene Art und Weise abhalten wird, fällt die Gülte mit Korn, Hafer, Geld, Eiern, Hühnern und Gänsen in diesem Jahr an den Sankt-Georgs- und Sankt-Katharina-Altar zu Geislingen. In diesem Fall sollen die Kapläne des Sankt-Georg- und Sankt-Katharina-Altars die Jahrzeit mit Vigil, Seelenmesse und anderen Sachen wie der Kirchherr zu Geislingen begehen. Außerdem sollen sie an seiner Stelle auch die Priester berufen und die Gültanteile an den Mesner, die Klausnerinnen und den Heiligenpfleger verteilen. Wenn einer der Kapläne zu dieser Zeit aber nicht in Geislingen oder eine der Pfründen durch keinen Kaplan besetzt ist, sollen der vorhandene Kaplan und die Heiligenpfleger der Kirche Sankt Ulrich zu Geislingen die Jahrzeit wie die beiden Kapläne begehen. Die Heiligenpfleger sollen dafür den gleichen Gültanteil erhalten wie der Kaplan. Wenn keine Kapläne zu Geislingen sind, die Jahrzeiten von ihnen nicht begangen werden oder einer der Kapläne die Jahrzeiten nicht zusammen mit den Heiligenpflegern begeht, fällt die jährliche Gülte an die Pfarrkirche zu Geislingen. In diesem Fall sollen die Heiligenpfleger dafür sorgen, dass die drei Jahrzeiten in der Kirche zu Geislingen gehalten, das Almosen gespendet, der Mesner und die Klausnerinnen ihren Anteil erhalten und das Kerzengeld gegeben wird. Wenn der Kirchherr zu Geislingen die Jahrzeiten zwei Jahre lang nicht begeht, soll die jährliche Gülte an die Pfarrkirche zu Geislingen fallen, ohne dass der Kirchherr zu Geislingen und seine Nachkommen irgendwelche Ansprüche erheben können. Wenn der Kirchherr zu Geislingen oder ein von ihm Beauftragter die Kapläne oder Heiligenpfleger bei der jährlichen Gülte behindern oder sie nicht rechtzeitig verteilen, sind die Kapläne, Heiligenpfleger oder ihre Beauftragten berechtigt, ihre Forderungen einzuklagen, bis sie die jährliche Gülte erhalten haben. Dagegen können der Kirchherr zu Geislingen oder seine Beauftragten keine Freiheiten und Rechte in Anspruch nehmen. Wenn die beiden Kapläne die Jahrzeiten zwei Jahre lang nicht begehen und sie an die Heiligenpfleger fallen, können die Kapläne und ihre Nachkommen keine Ansprüche mehr darauf erheben. Die jährliche Gülte fällt daraufhin an die Kirche Sankt Ulrich zu Geislingen und soll von den Heiligenpflegern für die ewige Abhaltung der drei Jahrzeiten verwendet werden. Wenn die beiden Heiligenpfleger die Jahrzeiten zwei Jahre lang nicht begehen, sind die Aussteller, ihre Erben, Nachkommen und künftigen Besitzer dieser Urkunde berechtigt, die jährliche Gülte wieder an sich zu ziehen und auf ein ihnen geeignet erscheinendes Gotteshaus für die Jahrzeiten zu übertragen. Die Heiligenpfleger können dagegen keinen Anspruch erheben, es sei denn, dass die Jahrzeiten wegen Brand oder Zerstörung des Dorfes Geislingenim Krieg nicht begangen werden können. In diesem Fall werden die Aussteller, ihre Erben und Nachkommen oder die zukünftigen Besitzer dieser Urkunde die Jahrzeiten an einem anderen Ort begehen, bis das Dorf und Gotteshaus Geislingen wieder aufgebaut sin d. In dieser Jahrzeit und Ordnung wird abschließend festgelegt, dass auch alle zukünftigen Besitzer des Dorfes Geislingen verpflichtet sind, den Kirchherren, Kaplänen und Heiligenpflegern zu Geislingen die jährliche Gülte zu geben und für die Feier der Jahrzeiten zu sorgen. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 869Archivalieneinheit
1459 Oktober 10 (an der nechsten Mitwochen vor Sant Gallentag) 
Die Brüder Hans und Konrad von Bubenhofen stiften eine ewige Jahrzeit für ihren verstorbenen Vater Konrad von Bubenhofen und alle ihre Vorfahren in der Pfarrkirche Sankt Ulrich zu Geislingen (Gislingen) zum Trost und zum Heil für sich selbst, alle ihre Nachkommen und alle gläubigen Seelen mit 5 lb h, die an Frucht und Geld aus ihren folgenden Gütern zu Ostdorf fallen: [1] Das Gut von Eberlin Vetter, das derzeit von Benz Huser zu Ostdorf bewirtschaftet wird, gültet jährlich 17 Viertel Kernen und 18 Viertel Hafer Balinger Maß, 6 ß h, 1 Vorderschinken, 2 Herbsthühner, 1 Fastnachtshuhn und 60 Eier. Die 17 Viertel Kernen sind jährlich mit 3 Malter Vesen Balinger Maß angeschlagen, von denen jedes Malter Vesen mit 14 ß h Gülte angeschlagen wird, die 18 Viertel Hafer und die 6 ß h jährliche Gülte ergeben zusammen 2 lb 18 ß h. Die Hühner, der Vorderschinken und die Eier werden nicht mit Geld berechnet. [2] Das Gut von Benz Egen zu Ostdorf, das derzeit von dem Schwiegersohn von Heinrich Kuss, von dem Schwiegersohn von Benz Schuler Salis, von der Witwe von Wille Wernenhansen, Matthias Salis, Heinrich Geratwol und Enndlin Senndli zu Ostdorf bewirtschaftet wird, gültet jährlich 18 Viertel Kernen und 1 Malter Hafer Balinger Maß, 6 ß h, 60 Eier, 2 Herbsthühner, 1 Fastnachtshuhn und 1 Gans. Die 18 Viertel Kernen sind jährlich mit 3 Malter Vesen Balinger Maß angeschlagen, von denen jedes Malter Vesen mit 14 ß h und das Malter Hafer mit 10 ß h jährlicher Gülte angeschlagen wird. Die 60 Eier, die Gans, die beiden Herbsthühner und die Fastnachtshenne werden nicht mit Geld berechnet. Zusammen ergeben alle Gülten eine Summe von 5 lb 16 ß h jährlicher und ewiger Gülte. Davon erhält der Kirchherr zu Geislingen jedes Jahr im Herbst 5 lb h aus den genannten Höfen und Gütern. Die übrigen 16 ß h erhält der Kirchherr zu Geislingen ebenfalls jedes Jahr im Herbst und soll dafür nach einer versiegelten Pergamenturkunde für Friedrich Ga(e)ben, einen verstorbenen Knecht der Aussteller, eine Jahrzeit begehen. Für die jährliche Gülte von 5 lb h soll der Kirchherr zu Geislingen jedes Jahr drei Mal die Jahrzeit von Konrad von Bubenhofen auf die folgende Art und Weise begehen: Den ersten Jahrtag soll der Kirchherr von Geislingen immer am Donnerstag nach dem Sonntag Reminiscere in der heiligen Fastenzeit, an dem Konrad von Bubenhofen verstorben ist, mit sieben Priestern in der Pfarrkirche Sankt Ulrich zu Geislingen begehen. Dazu sollen der Kirchherr zu Ostdorf, der Kirchherr zu Engstlatt, der Kirchherr zu Bubenhofen, der Kirchherr zu Dotternhausen (Dotternhusen), der Frühmesser zu Isingen (U(i)singen) und die beiden Kapläne zu Geislingen berufen werden. Den zweiten Jahrtag soll der Kirchherr zu Geislingen am Donnerstag nach Sankt Jakob in der Erntezeit mit fünf Priestern begehen. Dazu sollen der Kirchherr zu Dotternhausen (Totternhusen), der Kirchherr zu Bubenhofen, der Frühmesser zu Isingen und die beiden Kapläne zu Geislingen berufen werden. Den dritten Jahrtag soll der Kirchherr zu Geislingen am Donnerstag vor Sankt Gallus begehen. Dazu sollen die bereits genannten fünf Priester berufen werden. Wenn einer dieser Priester nicht kommen kann oder kommen möchte, soll der Kirchherr von Geislingen an seiner Stelle mit Zustimmung der Aussteller, ihrer Erben und Nachkommen oder der künftigen Besitzer dieser Urkunde einen anderen Priester dazu berufen. Falls künftig noch eine weitere Kaplanei zu Geislingen gestiftet wird, soll der Kaplan zu Geislingen an die Stelle des Priesters zu Isingen treten. Am Mittwochabend vor dem jeweiligen Donnerstag soll stets zur Vesperzeit mit drei Glockenschlägen feierlich geläutet werden. Nach dem Zusammenläuten sollen die Priester zu Geislingen, der Kirchherr und die beiden Kapläne, inder PfarrkircheSankt Ulrich eine ganze Vigil mit neun Lesu ngen singen. Danach sollen sie mit Weihrauch, den der Mesner machen soll, zum Grab der Herren von Bubenhofen im Chor gehen. Dort sollen sie eine ganze Seelenvesper sprechen, ein Salve Regina mit einem Gebetsspruch und einem Altargebet zur Ehre der Muttergottes singen und Gott für die verstorbenen Seelen bitten. Am Donnerstagmorgen sollen sich am ersten Donnerstag die acht Priester und an den beiden anderen Donnerstagen die sechs Priester in der Pfarrkirche Sankt Ulrich zu Geislingen einfinden. Nach dem üblichen Messeläuten sollen drei Priester die Seelenmesse lesen und die anderen fünf oder drei Priester eine Vigil mit neun Lesungen singen. Wenn die Vigil ausgesungen ist, soll der Kirchherr von Geislingen oder ein anderer Priester an seiner Stelle zum Altar gehen und eine Seelenmesse singen. Währenddessen sollen die Priester, die noch keine Messe gelesen haben, Messe lesen, die Priester, die bereits Messe gelesen haben, sollen bei der Messe singen. Der Kirchherr zu Geislingen oder ein anderer Priester soll nach der gesungenen Messe dem Volk in der Kirche zu Geislingen die Jahrzeit bekanntgeben und Gott für die verstorbenen Seelen bitten. Wenn man möchte, dass das Sanctus zu dem Seelenamt gesungen wird, soll ein anderer Priester, der noch keine Messe gelesen hat, zu dem Muttergottesaltar im Chor gehen und eine Messe für die Gottesmutter Maria singen. Beim Gesang sollen alle genannten Priester mitwirken und Gott für die Lebenden und für die Toten bitten. Danach sollen alle Priester auf das Grab der Herren von Bubenhofen im Chor zu Geislingen mit Weihrauch gehen, ein Placebo, ein Salve Regina mit einem Gebetsspruch und Altargebet zur Ehre der Gottesmutter Maria sprechen, das Weihwasser darauf sprengen und Gott für die verstorbenen Seelen bitten. Wenn das alles vollbracht ist, soll der Kirchherr zu Geislingen von der ewigen Gülte zu den drei Jahrzeiten den anwesenden Priestern jeweils 3 1/2 ß h und den genannten Kaplänen zu Geislingen und Isingen jeweils 2 1/2 ß h geben. Bei der ersten und großen Jahrzeit mit acht Priestern erhalten die genannten Priester 17 1/2 ß h und die drei Kapläne zu Geislingen und Isingen 7 1/2 ß h, was zusammen eine Summe von 1 lb 5 ß h ergibt. Bei den anderen beiden Jahrzeiten mit sechs Priestern erhalten die genannten Priester 1 lb 1 ß h und die Kapläne von Geislingen und Isingen 15 ß h, was zusammen eine Summe von 36 ß h ergibt. Alle drei Jahrzeiten ergeben zusammen eine Summe von 3 lb 1 ß h. Außerdem soll der Kirchherr zu Geislingen von dieser Gülte geben: [1] Dem Mesner zu Geislingen für jede Jahrzeit 6 h und für alle drei Jahrzeiten 18 h. [2] Den Heiligenpflegern der Kirche Sankt Ulrich zu Geislingen für jede Jahrzeit 1 ß und für alle drei Jahrzeiten 3 ß, damit sie 2 Kerzen zu den genannten Jahrzeiten für die Vigil am Mittwochabend und am Donnerstagmorgen für die Messe aufstecken und brennen lassen. [3] Den Klausnerinnen zu Geislingen für jede Jahrzeit 6 h und für alle drei Jahrzeiten 18 h, insbesondere für die gesungenen Messen, die sie in ihrer Klause begehen. [4] Als Spende für Weißbrot für jede Jahrzeit 5 ß h und für alle drei Jahrzeiten 15 ß h für Weißbrot, das bei jeder Jahrzeit auf dem Grab der Herren von Bubenhofen im Chor zu Geislingen stehen und nach dem Ende des Gottesdienstes an die armen Leute verteilt werden soll. Der Kirchherr zu Geislingen soll dabei Weißbrot für 1 ß h in die Klause zu Geislingen und Weißbrot für 1 ß h den Feldsiechen im Feldsiechenhaus zu Balingen geben. Das übrige Brot soll unter anderen armen Leuten verteilt werden. Wenn aber einer oder mehrere der genannten Priester zu einer Jahrzeit nicht erscheinen werden und kein anderer an ihrer Stelle berufen werden kann, sollen die Heiligenpfleger der Kirche Sankt Ulrich zu Geislingen das Geld einnehmen und für das Heiligengut v erwenden. Alle Priester sollen am Sonntag vor den Donnerstagen die Jahrzeit von der Kanzel dem Volk öffentlich ankündigen. Den Rest von 18 ß h, der von den genannten 5 lb h jährlicher Gülte übrig bleibt, erhält der Kirchherr von Geislingen für die Einsammlung und Verteilung der Gülte. Wenn der Kirchherr zu Geislingen die genannten Jahrzeiten nicht auf die beschriebene Art und Weise abhalten wird, fällt die Gülte mit Korn, Hafer, Geld und Hühnern in diesem Jahr an den Sankt-Georgs- und Sankt-Katharina-Altar zu Geislingen. In diesem Fall sollen die Kapläne des Sankt-Georg- und Sankt-Katharina-Altars die Jahrzeit mit Vigil, Seelenmesse und anderen Sachen wie der Kirchherr zu Geislingen begehen. Außerdem sollen sie an seiner Stelle auch die Priester berufen und die Gültanteile an den Mesner, die Klausnerinnen und den Heiligenpfleger verteilen. Wenn einer der Kapläne zu dieser Zeit aber nicht in Geislingen oder eine der Pfründen durch keinen Kaplan besetzt ist, sollen der vorhandene Kaplan und die Heiligenpfleger der Kirche Sankt Ulrich zu Geislingen die Jahrzeit wie die beiden Kapläne begehen. Die Heiligenpfleger sollen dafür den gleichen Gültanteil erhalten wie der Kaplan. Wenn keine Kapläne zu Geislingen sind, die Jahrzeiten von ihnen nicht begangen werden oder einer der Kapläne die Jahrzeiten nicht zusammen mit den Heiligenpflegern begeht, fällt die jährliche Gülte an die Pfarrkirche zu Geislingen. In diesem Fall sollen die Heiligenpfleger dafür sorgen, dass die drei Jahrzeiten in der Kirche zu Geislingen gehalten, das Almosen gespendet, der Mesner und die Klausnerinnen ihren Anteil erhalten und das Kerzengeld gegeben wird. Wenn der Kirchherr zu Geislingen die Jahrzeiten zwei Jahre lang nicht begeht, soll die jährliche Gülte an die Pfarrkirche zu Geislingen fallen, ohne dass der Kirchherr zu Geislingen und seine Nachkommen irgendwelche Ansprüche erheben können. Wenn der Kirchherr zu Geislingen oder ein von ihm Beauftragter die Kapläne oder Heiligenpfleger bei der jährlichen Gülte behindern oder sie nicht rechtzeitig verteilen, sind die Kapläne, Heiligenpfleger oder ihre Beauftragten berechtigt, ihre Forderungen einzuklagen, bis sie die jährliche Gülte erhalten haben. Dagegen könenn der Kirchherr zu Geislingen oder seine Beauftragten keine Freiheiten und Rechte in Anspruch nehmen. Wenn die beiden Kapläne die Jahrzeiten zwei Jahre lang nicht begehen und sie an die Heiligenpfleger fallen, können die Kapläne und ihre Nachkommen keine Ansprüche mehr darauf erheben. Die jährliche Gülte fällt daraufhin an die Kirche Sankt Ulrich zu Geislingen und soll von den Heiligenpflegern für die ewige Abhaltung der drei Jahrzeiten verwendet werden. Wenn die beiden Heiligenpfleger die Jahrzeiten zwei Jahre lang nicht begehen, sind die Aussteller, ihre Erben, Nachkommen und künftigen Besitzer dieser Urkunde berechtigt, die jährliche Gülte wieder an sich zu ziehen und auf ein ihnen geeignet erscheinendes Gotteshaus für die Jahrzeiten zu übertragen. Die Heiligenpfleger können dagegen keinen Anspruch erheben, es sei denn, dass die Jahrzeiten wegen Brand oder Zerstörung des Dorfes Geislingen im Krieg nicht begangen werden können. In diesem Fall werden die Aussteller, ihre Erben und Nachkommen oder die zukünftigen Besitzer dieser Urkunde die Jahrzeiten an einem anderen Ort begehen, bis das Dorf und Gotteshaus Geislingen wieder aufgebaut sind. In dieser Jahrzeit und Ordnung wird abschließend festgelegt, dass auch alle zukünftigen Besitzer des Dorfes Geislingen verpflichtet sind, dem Kirchherren, den Kaplänen und den Heiligenpflegern die jährliche Gülte zu geben und für die Feier der Jahrzeiten zu sorgen. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 929Archivalieneinheit
1462 Mai 4 (an Zinstag nechst nach dem Maytag) 
Die Brüder Hans und Konrad von Bubenhofen stiften vier Jahrzeiten für ihren verstorbenen Vater Konrad von Bubenhofen, ihre verstorbene Mutter Margreth von Bubenhofen, geborene von Neuneck, in der Pfarrkirche Sankt Ulrich zu Geislingen (Gyßlingen), ihren Vetter Wolf von Bubenhofen und die vierte für sich selbst, ihre Ehefrauen, ihre Vorfahren und ihre Nachkommen. Die Jahrzeiten sollen auf ewige Zeit der Pfarrer (kirchherr) zu Geislingen oder einer der beiden Kapläne des Sankt-Katharina- oder Sankt-Georg-Altars begehen und die Gülten dafür einnehmen. Wenn die beiden Kaplänge verhindert sind, sollen die Heiligenpfleger zu Geislingen die Jahrzeiten begehen, wie es in den Urkunden und in dem Jahrzeitenrodel zu Geislingen enthalten ist. Damit die Jahrzeiten ewig begangen werden können, haben die Aussteller die vier besiegelten Pergamenturkunden über die Jahrzeiten den Bürgermeistern und dem Rat der Stadt Rottweil zur ewigen Aufbewahrung an öffentlicher Stelle übergeben. Bei der Übergabe der Urkunden wurde vereinbart, dass Bürgermeister und Rat der Stadt Rottweil die Urkunden gegen eine Bürgschaft von 200 fl rh herausgeben sollen, wenn es bei einer der Jahrzeiten und bei einer der Gülten zu einem Irrtum kommt, eine der Jahrzeiten nicht der Stiftung gemäß begangen wird oder die Aussteller, ihre Erben und Nachkommen, der Pfarrer zu Geislingen, die beiden Kapläne oder die Heiligenpfleger die Urkunden für die Ausrichtung der Jahrzeiten brauchen. Nach einer angemessenen Zeit, die zwischen dem Entleiher und dem Verleiher zu vereinbaren ist, sind die Urkunden unversehrt und unverändert zurückzugeben. Wenn eine der Urkunden zerstört wird oder verloren geht, sollen die Bürgschaft von 200 fl rh für die Jahrzeiten eingesetzt und eine neue Urkunde hinterlegt werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 870Archivalieneinheit
1462 Juli 3 (uff Santt Ulrichs aubend des hailigen bischoffs) 
Die Brüder Hans und Konrad von Bubenhofen beurkunden, dass ihr verstorbener Onkel Wolf von Bubenhofen für sich selbst, alle seine Vorfahren und Nachkommen und allen gläubigen Seelen zu Trost und Hilfe eine ewige Jahrzeit gestiftet hat und bereits zu seinen Lebzeiten über lange Zeit fünf Mal im Jahr mit seinem Geld begehen liess. Die erste Jahrzeit wird an den vier Fronfastenzeiten mit sechs Priestern, die zweite Jahrzeit am nächsten Freitag nach Maria Himmelfahrt mit sieben Priestern mit Vigilen, Spendengeldern und Almosen begangen. Da Wolf von Bubenhofen zu Lebzeiten bestimmt hatte, dass seine Jahrzeit auch nach seinem Tod auf ewige Zeit begangen werden soll, bestätigen die Aussteller die Jahrzeitstiftung und setzen dafür 9 lb 18 ß h jährlicher Gülte mit Frucht und Geld aus den folgenden Gütern zu Engstlatt (Engschlatt) ein, die Wolf von Bubenhofen von Heinrich Freiburger (Friburgern) von Rottweil (Rotwil) gekauft hatte: [1] Das Gut von Matthäus Zimmermann, das der Lury vorher besessen hat, gültet 1 Malter Vesen, 1 Malter Hafer, 4 ß h, 1 Herbsthuhn, 1 Fastnachtshenne und 30 Eier. [2] Konrad Pauli gültet 6 Scheffel Vesen, 6 Scheffel Hafer, 3 1/2 ß h, 2 Herbsthühner, 1/2 Gans und 25 Eier. [3] Hans Dietrich gültet jährlich 1 Malter Vesen, 1 Malter Hafer, 4 ß h, 1 Huhn und 30 Eier. [4] Der Bechteller gültet jährlich 1 Malter Vesen und 2 Scheffel Hafer. [5] Die Kinder des verstorbenen Konrad Winter gülten jährlich 1 Malter Vesen. [6] Konrad Großbayer gültet jährlich 21 Viertel Vesen, 11 Viertel Hafer, 2 ß h, 1 Huhn und 20 Eier. [7] Hans (Hennßli) Götz gültet 2 Scheffel Vesen, 1 Scheffel Hafer, 2 ß h und 4 Hühner. Die Gülte wird jetzt von Jos Hans gegeben. [8] Der Rößl gültet jährlich 2 Scheffel Vesen, 1 Scheffel Hafer, 15 h und 15 Eier. [9] Der Hof zu Waldstetten, den derzeit der Sengl bewirtschaftet, gültet jährlich 10 ß h. [10] Heinz Höll gültet jährlich aus einem Heuzehnt zu Pfäffingen 2 Pfund Wachs. Zusammen ergeben alle Gülten 7 Malter und 13 Viertel Vesen, 5 Malter und 3 Viertel Hafer, alles Balinger Maß, 9 Hühner, 1 Fastnachtshenne, 120 Eier, 1/2 Gans, 1 lb 5 ß 9 h und 2 Pfund Wachs. Jeder Malter Vesen wird mit 14 ß h und jeder Malter Hafer mit 10 ß h angeschlagen. In der Summe ergeben die 7 Malter und 13 Viertel Vesen mit den dazu gerechneten 3 Viertel Hafer 5 lb 12 ß h. Die 5 Malter Hafer werden mit 2 1/2 lb h angeschlagen, die 9 Hühner mit 4 1/2 ß, die 120 Eier mit 4 ß h, die Fastnachtshenne mit 1 ß h und die 1/2 Gans mit 9 h und ergeben in der Summe 3 lb 5 ß 9 h. Zusammen ergeben alle Gülten eine Summe von 9 lb 18 ß h und 2 Pfund Wachs jährlicher und ewiger Gülte, die der Kaplan des Sankt-Georgs-Altars zu Geislingen jedes Jahr im Herbst aus den genannten Höfen und Gütern. Für die jährliche Gülte soll der Kaplan die Jahrzeit für Wolf von Bubenhofen mit jeweils vier Stunden auf folgende Art und Weise halten: Die erste Jahrzeit soll der Kaplan am Donnerstag nach dem Sonntag Invocavit, auf Deutsch am Weißen Sonntag, in der ersten Fastenwoche der heiligen Fronfastenzeit, an dem Wolf von Bubenhofen verstorben ist, mit zwölf Priestern in der Pfarrkirche Sankt Ulrich zu Geislingen begehen. Dazu sollen der Kirchherr zu Ostdorf, der Kirchherr zu Engstlatt, der Kirchherr zu Bubenhofen, der Kirchherr zu Dotternhausen, der Kirchherr zu Geislingen, der zweite Kaplan zu Geislingen, der Kaplan zu Isingen (Ysingen) und weitere Priester mit Zustimmung der Aussteller, ihrer Erben und Nachkommen. Die zweite, dritte und vierte Jahrzeit soll der Kaplan an den drei anderen Fronfastenzeiten an den drei Donnerstagen und Samstagen mit fünf Priestern begehen. Am Mittwoch- oder Freitagabend vor dem jeweiligen Donnerstag- oder Samstagabend soll stets zur Vesperzeit mit drei Glockenschlägen feierlich geläutet werden. Nach dem Zusammenläuten sollen die P riester zu Geislingen, der Kirchherr und die beiden Kapläne, in der Pfarrkirche Sankt Ulrich eine ganze Vigil mit neun Lesungen singen. Danach sollen sie mit Weihrauch, den der Mesner machen soll, zum Grab der Herren von Bubenhofen im Chor gehen. Dort sollen sie eine ganze Seelenvesper sprechen, ein Salve Regina mit einem Gebetsspruch und einem Altargebet zur Ehre der Muttergottes singen und Gott für die verstorbenen Seelen bitten. Am Donnerstag und Samstag sollen sich die zwölf Priester und an den beiden anderen Donnerstagen die sechs Priester in der Pfarrkirche Sankt Ulrich zu Geislingen einfinden. Nach dem üblichen Messeläuten sollen zwei oder drei Priester die Seelenmesse lesen und die anderen Priester eine Vigil mit neun Lesungen lesen oder singen. Wenn die Vigil ausgesungen ist, soll der Kirchherr von Geislingen oder ein anderer Priester an seiner Stelle zum Altar gehen und eine Seelenmesse singen. Währenddessen sollen die Priester, die noch keine Messe gelesen haben, Messe lesen, die Priester, die bereits Messe gelesen haben, sollen bei der Messe singen. Der Kirchherr zu Geislingen oder ein anderer Priester soll nach der gesungenen Messe dem Volk in der Kirche zu Geislingen die Jahrzeit bekanntgeben und Gott für die verstorbenen Seelen bitten. Wenn man möchte, dass das Sanctus zu dem Seelenamt gesungen wird, soll ein anderer Priester, der noch keine Messe gelesen hat, zu dem Muttergottesaltar im Chor gehen und eine Messe für die Gottesmutter Maria singen. Beim Gesang sollen alle genannten Priester mitwirken und Gott für die Lebenden und für die Toten bitten. Danach sollen alle Priester auf das Grab der Herren von Bubenhofen im Chor zu Geislingen mit Weihrauch gehen, ein Placebo, ein Salve Regina mit einem Gebetsspruch und Altargebet zur Ehre der Gottesmutter Maria sprechen, das Weihwasser darauf sprengen und Gott für die verstorbenen Seelen bitten. Wenn das alles vollbracht ist, soll der Kirchherr zu Geislingen von der ewigen Gülte zu den drei Jahrzeiten den anwesenden Priestern jeweils 2 1/2 ß h geben. Bei der ersten und großen Jahrzeit mit 13 Priestern erhalten die genannten Priester 1 lb 12 1/2 ß h. Bei den anderen drei Jahrzeiten mit sechs Priestern erhalten die genannten Priester jeweils 15 ß h und in der Summe 3 lb 17 1/2 ß h. Außerdem soll der Kaplan des Sankt-Georg-Altars zu Geislingen von dieser Gülte geben: [1] Dem Mesner zu Geislingen für jede Jahrzeit sechs h. [2] Den Klausnerinnen zu Geislingen 15 h für die Messe, die auch darauf achten sollen, dass die Jahrzeiten immer begangen werden. [3] Als Spende für Weißbrot für jede Jahrzeit 5 h, das bei jeder Jahrzeit auf dem Grab der Herren von Bubenhofen im Chor zu Geislingen stehen und nach dem Ende des Gottesdienstes an die armen Leute verteilt werden soll. Der Kaplan des Sankt-Georg-Altars zu Geislingen soll dabei Weißbrot für 1 ß h in die Klause zu Geislingen und Weißbrot für 1 ß h den Feldsiechen im Feldsiechenhaus zu Balingen geben. Das übrige Brot soll unter anderen armen Leuten verteilt werden. [4] Den Heiligenpflegern der Kirche Sankt Ulrich zu Geislingen jedes Jahr im Herbst 10 ß h, die sie für die Heiligenpflege und den Gottesdienst verwenden sollen. [5] Zu den vier Jahrzeiten 10 ß h für den Muttergottesaltar für die armen Leute. Die Verteilung der Gülte soll der Kaplan des Sankt-Georg-Altars zu Geislingen immer mit Wissen und Zustimmung des Kirchherren und Frühmessers zu Geislingen vornehmen. [6] Den Heiligenpfleger der Pfarrkirche Sankt Ulrich zu Geislingen 2 Pfund Wachs, um daraus mit den zwei Pfund Wachs von Pfäffingen Kerzen zu machen, die insbesondere bei der Jahrzeit bei der Grablege im Chor zu Geislingen brennen sollen. [7] Den Heiligenpflegern der Liebfrauenkapelle in Rottweil auf den 11. November (uff Sanntt Martis tag) eine jährliche Gülte von 5 ß h, die Wolf von Bubenhofen gestiftet hat. Wenn aber einer oder mehrere der genannten Priester zu einer Jahrzeit nicht erscheinen möchten, soll der Kaplan des Sankt-Georg-Altars zu Geislingen immer dafür sorgen, dass ausreichend Priester anwesend sein werden. Wenn aber dennoch einer oder mehrere Priester nicht erscheinen, sollen die Heiligenpfleger der Kirche Sankt Ulrich zu Geislingen das Geld einnehmen und für das Heiligengut verwenden. Alle Priester sollen am Sonntag vor den Donnerstagen und Samstagen die Jahrzeit von der Kanzel dem Volk öffentlich ankündigen und Gott für die verstorbenen Seelen bitten. Den Rest der 9 pf 18 ß h jährlicher Gülte erhält der Kaplan des Sankt-Georg-Altars zu Geislingen für die Einsammlung und Verteilung der Gülte. Wenn der Kaplan die genannten Jahrzeiten nicht auf die beschriebene Art und Weise abhalten wird, fällt die Gülte mit Korn, Hafer, Geld und Hühnern in diesem Jahr an den den Kirchherrn zu Geislingen und den Kaplan des Sankt-Katharina-Altars zu Geislingen. In diesem Fall sollen der Kirchherr zu Geislingen und der Kaplan des Sankt-Katharina-Altars die Jahrzeit begehen. Wenn der Kirchherr zu Geislingen und der Kaplan des Sankt-Katharina-Altars zu dieser Zeit aber nicht in Geislingen sind oder eine der Pfründen durch keinen Kaplan besetzt ist, sollen die anwesenden Priester und die Heiligenpfleger die Jahrzeit begehen. Die Heiligenpfleger sollen dafür den gleichen Gültanteil erhalten wie der Kirchherr und der Kaplan. Wenn der Kirchherr, die Kapläne und die Heiligenpfleger die Jahrzeiten nicht begehen, fällt die jährliche Gülte an die Pfarrkirche zu Geislingen. In diesem Fall sollen die Heiligenpfleger dafür sorgen, dass die vier Jahrzeiten in der Kirche zu Geislingen gehalten, das Almosen, die Gottesgaben und die Gülte gegeben werden. Wenn der Kaplan des Sankt-Georg-Altars zu Geislingen die Jahrzeiten zwei Jahre lang nicht begeht, soll die jährliche Gülte an die Pfarrkirche zu Geislingen fallen, ohne dass der Kaplan und seine Nachkommen irgendwelche Ansprüche erheben können. Wenn der Kaplan des Sankt-Georg-Altars zu Geislingen oder ein von ihm Beauftragter den Kirchherrn, den anderen Kaplan oder die Heiligenpfleger bei der jährlichen Gülte behindern oder sie nicht rechtzeitig verteilen, sind der Kirchherr, der andere Kaplan Heiligenpfleger oder ihre Beauftragten berechtigt, ihre Forderungen einzuklagen, bis sie die jährliche Gülte erhalten haben. Dagegen könenn der Kirchherr zu Geislingen oder seine Beauftragten keine Freiheiten und Rechte in Anspruch nehmen. Wenn die beiden Kapläne die Jahrzeiten zwei Jahre lang nicht begehen und sie an die Heiligenpfleger fallen, können die Kapläne und ihre Nachkommen keine Ansprüche mehr darauf erheben. Die jährliche Gülte fällt daraufhin an die Kirche Sankt Ulrich zu Geislingen und soll von den Heiligenpflegern für die ewige Abhaltung der drei Jahrzeiten verwendet werden. Wenn die Heiligenpfleger die Jahrzeiten zwei Jahre lang nicht begehen, sind die Aussteller, ihre Erben, Nachkommen und künftigen Besitzer dieser Urkunde berechtigt, die jährliche Gülte wieder an sich zu ziehen und auf ein ihnen geeignet erscheinendes Gotteshaus für die Jahrzeiten zu übertragen. Die Heiligenpfleger können dagegen keinen Anspruch erheben, es sei denn, dass die Jahrzeiten wegen Brand oder Zerstörung des Dorfes Geislingen im Krieg nicht begangen werden können. In diesem Fall werden die Aussteller, ihre Erben und Nachkommen oder die zukünftigen Besitzer dieser Urkunde die Jahrzeiten an einem anderen Ort begehen, bis das Dorf und Gotteshaus Geislingen wieder aufgebaut sind. In dieser Jahrzeit und Ordnung wird abschließend festgelegt, dass auch alle zukünftigen Besitzer des Dorfes Geislingen verpflichtet sind, dem Kirchherren, den Kaplänen und den Heiligenpflegern die jährliche Gülte zu geben und für die Feier der Jahrzeiten zu sorgen. 
Pergament - Insert 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 870Archivalieneinheit
1462 September 10 
Heinrich Hartz, Schulmeister und kaiserlicher Notar (offen schriber) zu Balingen, beurkundet in einem Notariatsinstrument, dass im fünften Regierungsjahr von Papst Pius II. am 10. September 1462 um drei Uhr nachmittags in der großen Stube seines Hauses vor ihm und den Zeugen Hans Bartholomäus, Kirchherr zu Thanheim (Tanhan), Johannes Gerhard von Balingen und Ludwig von Isingen (U(i)singen) der Priester Heinrich Pfeiffer (Pfiffer), Kaplan zu Geislingen, erschienen ist und eine inserierte Urkunde von Hans und Konrad von Bubenhofen vom 3. Juli 1462 vorgelegt hat, die mit der von ihm angefertigten Abschrift übereinstimmt. 
Pergament - Vidimus 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 871Archivalieneinheit
1462 November 9 (an Zinstag vor Sant Martins tag des hailigen bisschoffs) 
Lienhart Schappel, Klaus Trichtinger und Hans Lucklin, Bürger und Pfleger der Liebfrauenkapelle zu Rottweil (Rotwil), verkaufen auf Empfehlung des Bürgermeisters und großen Rates zu Rottweil und zum Nutzen der Liebfrauenkapelle eine ewige Gülte von 7 lb h aus 7 Malter Vesengeld, das jährlich durch das Vogtrecht der Liebfrauenkapelle aus der Steuer in dem Dorf Irslingen (U(i)rslingen) fällt, an die beiden Brüder Hans und Konrad von Bubenhofen für 100 fl und bestätigen die Bezahlung der Kaufsumme. Die beiden Brüder Hans und Konrad von Bubenhofen stiften mit der jährlich fallenden Gülte von 7 lb h eine ewige Jahrzeit mit Almosen in der Liebfrauenkapelle für das Seelenheil ihres verstorbenen Onkels Wolf von Bubenhofen, seiner Ehefrau Anna von Werenwag, ihres Bruders Heinrich von Werenwag, seiner Eltern Heinrich von Bubenhofen, Ritter, und Sophia von Stain vom Rechtenstein, seines Bruders Konrad von Bubenhofen, seiner Ehefrau Margarethe von Neuneck und des ersten Ehemannes von Anna von Werenwag, Dominikus Wirt (Wu(i)rt) zu Rottweil, aller ihrer Vorfahren und Nachkommen und aller gläubigen Seelen. Die Aussteller verzichten auf alle ihre bisherigen Rechte und Ansprüche an dieser ewigen Gülte. Die Jahrzeit soll auf folgende Art und Weise begangen werden: Die Jahrzeiten sollen jedes Jahr an den Donnerstagen in den Fronfastenzeiten in der Liebfrauenkapelle vier Stunden lang und mit sieben Priestern begangen werden. An den Mittwochabenden davor soll man in der Vesperzeit zur Vigil läuten. Nach dem Zusammenläuten sollen sich alle sieben Priester einfinden und eine Vigil mit neun Lesungen singen. Danach sollen sie mit Weihrauch, den ein Mesner machen soll, an die übliche Stelle gehen und eine Seelenvesper mit einem Salve Regina zum Lob des allmächtigen Gottes, der Himmelskönigin und Muttergottes Maria und zum Trost aller verstorbenen und gläubigen Seelen singen. Am Donnerstagmorgen zur Messezeit sollen alle sieben Priester in der Liebfrauenkapelle erscheinen und eine Seelenmesse singen. Unterdessen sollen ein oder mehrere Priester zum Altar gehen und die Messe lesen. Die anderen Priester sollen dagegen beim Singen der Seelenmesse mitwirken. Nach dem Opfergebet soll ein Leutpriester oder ein anderer an seiner Stelle die verstorbenen Seelen von der Kanzel verkünden und Gott für sie bitten. Wenn das Seelenamt und das Sanctus gesungen werden, soll einer der sieben Priester zum Altar gehen und eine Messe für die Gottesmutter Maria singen. Währenddessen sollen die Priester, die noch keine Messe gelesen haben, Messe lesen, die Priester, die bereits Messe gelesen haben, sollen bei der Messe singen. Beim Singen dieser Messe sollen die Priester ein Salve Regina mit einem Gebetsspruch und Altargebet singen. Danach sollen sie an der üblichen Stelle den Weihrauch schwenken, ein Placebo mit einer Seelenvesper sprechen, das Weihwasser darauf sprengen und Gott für die verstorbenen Seelen bitten. Wenn die Jahrzeiten auf diese Art und Weise begangen werden, sollen die Aussteller oder ihre Nachkommen den Priestern von der jährlichen Gülte ihre Präsenzgelder geben. Der Leutpriester oder der Älteste unter den Kaplänen der Liebfrauenkirche und Kapellenverseher erhält 4 ß h. Der Priester, der die Seelenmesse gesungen hat, erhält 3 ß h. Die anderen fünf Priester erhalten jür jede Jahrzeit 2 ß h. Zusammen ergeben die Präsenzgelder eine Summe von 3 lb 8 ß h. Die Aussteller und alle ihre Nachkommen als Pfleger der Liebfrauenkirche geben außerdem: [1] Jedes Jahr am Donnerstag in der Fronfastenzeit nach dem Heiligkreuztag im Herbst und am Donnerstag in der Fronfastenzeit nach dem Weißen Sonntag, die alte Fastnacht genannt, eine Armenspende für 1 lb h mit 2 lb h. [2] 4 halbpfündige Kerzen, die bei jeder Jahrzeit aufgestellt und angezündet werden s ollen, und ein schwarzes Tuch. Die jährlich 2 Pfund Wachs werden mit 6 ß h für ein Pfund Wachs angeschlagen und ergeben in der Summe 12 ß h. [3] Dem Mesner der Liebfrauenkapelle 1 ß h für jede Jahrzeit und in der Summe 4 ß h für jedes Jahr. Der Mesner soll dafür bei jeder Jahrzeit den Weihrauch machen und auf die ordnungsgemäße Feier der Jahrzeiten achten. Zusammen ergeben alle Beträge für die Jahrzeiten und die Spenden eine Summe von 6 lb 4 ß h jährlicher Gülte. Der Rest von 16 ß h, die von der Gülte von 7 lb h noch übrig sind, erhält die Liebfrauenkapelle. Die Aussteller verpflichten sich für sich selbst und ihre Nachkommen dafür zu sorgen, dass diese Jahrzeit auf ewige Zeiten jedes Jahr vier Stunden lang begangen und jeder das für ihn bestimmte Geld erhalten wird. Der Leutpriester oder der älteste Kaplan und Verseher der Liebfrauenkirche sollen immer am Sonntag vor den jeweiligen Donnerstagen von der Kanzel öffentlich bekanntgeben, dass die Jahrzeit am Mittwochabend und Donnerstagmorgen begangen wird. An diesen Sonntagen sollen auch die beiden Spenden bereits angekündigt werden, damit sich die armen Leute zum Empfang der Almosen dort einfinden können. Die Almosen sollen an den Donnerstagen nach dem Ende der Gottesdienste ausgeteilt werden. Wenn bei einer dieser Jahrzeiten keine sieben Priester anwesend sein werden, soll mit ihrem Präsenzgeld Weißbrot gekauft und den armen Leuten gespendet werden. Die Aussteller und ihre Nachkommen sollen das Präsenzgeld behalten, wenn an einem Donnerstag keine Armenspende stattfindet. Bei der nächsten Jahrzeit sollen sie dafür zusätzliches Weißbrot kaufen und an die armen Leute verteilen. Zu allen künftigen Jahrzeiten soll auch der Kaplan des Sant-Georg-Altars zu Geislingen kommen und auf die Feier der Jahrzeiten achten. Falls es geschehen sollte, dass diese Jahrzeiten an den genannten Tagen oder acht Tage davor oder danach nicht begangen werden, fällt die Gülte an den Sankt-Georgs-Altar zu Geislingen. Der Kaplan des Sankt-Georg-Altars soll dann die Jahrzeiten in den nächsten 14 Tagen mit sieben Priestern, Vigilen, Seelenmessen, Muttergottesmessen und Seelenvespern auf die Art und Weise wie in der Liebfrauenkapelle in Rottweil begehen. Der Kaplan des Sankt-Georg-Altars zu Geislingen soll dafür jedem Priester, der bei den Jahrzeiten mitwirkt, 2 1/2 ß h geben, aber keine Mahlzeit. Außerdem soll er wie in der Liebfrauenkapelle in Rottweil das Spendengeld für das Brot und für den Mesner zu Geislingen geben. Der Rest soll dem Kaplan des Sankt-Georg-Altars zu Geislingen verbleiben. Wenn die Jahrzeit zwei Jahre hintereinander in der Liebfrauenkapelle in Rottweil nicht auf die vorgeschriebene Art und Weise begangen wird, soll die jährliche Gülte auf ewige Zeit an den Sankt-Georg-Altar zu Geislingen fallen, ohne von den Ausstellern, ihren Nachkommen oder jemand anderem mehr beansprucht werden zu können. Wenn der Kaplan des Sankt-Georg-Altars zu Geislingen die Jahrzeit zwei Jahre hintereinander nicht nicht begeht, fällt die jährliche Gülte an die Pfarrkirche Sankt Ulrich zu Geislingen, deren Heiligenpfleger dann dafür sorgen sollen, dass die Jahrzeit mit sieben Priestern, Vigilen, Seelenmessen, Muttergottesmessen und Seelenvespern begangen wird. Die Heiligenpfleger sollen dafür jedem Priester 2 1/2 ß h geben. Der Rest soll der Pfarrkirche Sankt Ulrich zu Geislingen verbleiben. Wenn die Heiligenpfleger die Jahrzeit ebenfalls nicht begehen und die jährliche Gülte an das Gotteshaus fällt, sind Hans und Konrad von Bubenhofen, ihre Erben und alle künftigen Besitzer dieser Urkunde geistlicher oder weltlicher Art berechtigt, die jährliche Gülte an sich zu ziehen oder anders zu vergeben, ohne dabei von den Ausstellern, ihren Nachkommen und Erben beeinträchtigt zu werden. Die jährliche Gülte darf abe r auch dann nur für die ewige Jahrzeit und das Almosen und für keine anderen Zwecke verwendet werden. Zu seinen Lebzeiten hatte Wolf von Bubenhofen außerdem 5 ß h jährliche Gülte der Liebfrauenkapelle zu Rottweil gestiftet, die nun der Kaplan des Sankt-Georg-Altars zu Geislingen jedes Jahr am 11. November (uff Sant Martinstag) geben und von den Pflegern der Liebfrauenkapelle in das Kapellenrodel eingetragen werden soll. Abschließend versprechen die Aussteller für sich und alle ihre Nachfolger, dass sie die 7 lb h jährliche Gülte auf ewige Zeiten geben werden. Wenn die Gülte über kurz oder lang in einem Jahr nicht 7 lb h erträgt oder die 7 Malter Vesen der Liebfrauenkapelle entzogen, versetzt oder verkauft werden, sollen die Aussteller oder ihre Nachfolger die 7 lb h aus anderen Gütern der Liebfrauenkapelle geben. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 920Archivalieneinheit
1463 Juli 16 (uff Samstag nechst nach Sant Margaretha der hailigen junckfrowen tag) 
Engelfridus Albrant von Horb (Ho(e)rw), derzeit Schultheiß zu Haigerloch beurkundet, dass vor ihm die Pfleger der Heilig-Kreuz-Kapelle auf der Staig zu Geislingen (Gißlingen) erschienen sind und ihm berichtet haben, dass einige kranke Kinder (gebresthaft kinde) aus seinem Amt in die Heilig-Kreuz-Kapelle gebracht und durch die Gnade Gottes und des Heiligen Kreuzes wieder gesund wurden. Daraufhin baten die Pfleger zur Vermehrung der Gottesdienste und zur Offenbarung des Heiligen Kreuzes, die Väter und Mütter der Kinder zu verhören und eine versiegelte Urkunde auszufertigen. Der Aussteller beurkundet die Aussagen folgender Personen, die er selbst gehört hat: Erhart Ku(i)ll, Bürger und Richter zu Haigerloch, und seine Ehefrau Margreth sagten, dass sie einen noch sich am Leben befindenden Sohn haben, der seit drei Jahren krank gewesen sei. Nachdem sie ihn mit einem lebenden Opfer und der Bitte für ihre weiteren Söhne zur Heilig-Kreuz-Kapelle geschickt hätten, sei er bald gesund geworden. Hans von Rottweil (Rotwil), Bürger und Ratsherr zu Haigerloch, und seine Ehefrau Gertrud sagten aus, dass sie zwei Söhne haben, die ein halbes Jahr krank gewesen seien und für die sie viele Bußen auf sich genommen haben, die nichts geholfen hätten. Nachdem sie die Kinder mit einem Opfer zur Heilig-Kreuz-Kapelle geschickt hätten, seien sie wieder gesund geworden. Andreas Jüngling, der ebenfalls zu Haigerloch sesshaft ist, sagte aus, dass er seinen kranken Sohn mit einem Opfer zur Heilig-Kreuz-Kapelle gebracht habe und daraufhin gesund geworden sei. Michel Götz der Junge zu Stetten und seine Ehefrau Agnes sagten aus, dass sie einen seit zwei Jahren kranken Sohn zu Sankt Florentinus im Westrich (Westerrich) gebracht hätten, der ihm aber nicht helfen wollte. Nachdem sie ihn zur Heilig-Kreuz-Kapelle geschickt hätten, sei er nach der Rückkehr nach Stetten wieder gesund geworden. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 880Archivalieneinheit
1468 November 4 (an Fr(e)ytag nechst vor Sant Martis des hailgen byschofs tag) 
Hans Frye und Konrad Huser, beide Bürger zu Balingen, und Bu(i)rcklin Grantwol zu Ostdorf (Ostorff) verkaufen als Pfleger des noch minderjährigen Kindes des verstorbenen Hans (Henslin) Fryen 1 Jauchert Acker im Geislinger Bann mit allen Rechten und Zugehörungen an die ehrbaren und geistlichen Frauen und Schwestern, die Klausnerinnen zu Geislingen (Gyslingen) und alle ihre Nachkommen für 10 fl rh und bestätigen die Bezahlung der Kaufsumme. Abschließend versprechen die Aussteller Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 881Archivalieneinheit
1470 Juni 29 (geben uf Frytag nach Sant Johanstag Sonnenwendi) 
Hans Beck, Schwiegersohn des verstorbenen Johannes Betzen und Bürger zu Balingen, verkauft an Werner Koch, genannt Wisermel, von Geislingen (Gyslingen), und seine Erben einen ewigen Zins von 14 ß h, der jährlich am 24. Juni (uf Sant Johannstag Sonnenwendi) zu entrichten ist, für 14 lb h und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Die Gülte geht aus 1 1/2 Mannsmahd Wiese vor dem Rörloch im Balinger Bann, "zu(o)cht am han von Ostorff uf und hab und am Spiegel" und stößt unten an Peter Fötschen von Balingen. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 923Archivalieneinheit
1470 Dezember 4 (an Zinstag nechst vor Sant Nyclaus des hailgen bischofs tag) 
Hans von Bubenhofen, derzeit Landhofmeister, bittet den Bischof von Konstanz, Hermann [III. von Breiten-Landenberg], oder seinen Vikar in geistlichen Sachen um die Bestätigung einer von ihm vorgenommenen Stiftung: Vor dem Dorf Geislingen (Gyslingen) des Ausstellers befindet sich eine Kapelle, in der ein Altar dem heiligen Leiden Christi und dem heiligen Kreuz und der andere Altar der Gottesmutter und Himmelskönigin Maria und aller Heiligen Gottes geweiht sind. Die Kapelle hat durch den Aussteller, seine Vorfahren und seine armen Leute einige Gottesgaben erhalten und konnte nach der Einsetzung von Pflegern weitere Stücke und Gülten erwerben. In dem Dorf Dotternhausen des Ausstellers gab es früher ein Haus, das von geistlichen Frauen als Klausnerinnen bewohnt wurde und vor zwanzig Jahren abbrannte. Da seitdem kein neues Haus gebaut wurde und keine Klausnerin mehr dort lebte, das Haus aber Gülten von den armen Leuten und verstorbenen Frauen erhalten hatte, wurden die Gülten vom Aussteller und seinen Vorfahren verwaltet (verpflegert) und die in dieser Urkunde genannten Gülten und Stücke damit erworben (erobert). Außerdem gibt der Aussteller für sein, seiner Vorfahren und aller gläubigen Seelen Heil zehn Stücke jährlicher Gülte für diese Stiftung, wie auch andere dazu ihre Beiträge geleistet haben (ir stu(i)r geton). Die Stiftung entspricht dem guten Willen der Lebenden und Toten, die ihre Beiträge zu diesen Gottesgaben geleistet und die göttliche Ermahnung bedacht haben, dass zwar der Tod gewiss, aber die Stunde ungewiss ist, woran Gott die Menschen an vielen Orten erinnert. Der Aussteller stiftet zum Lob und zur Ehre des allmächtigen Gottes, seiner Mutter Maria, aller himmlischen Heere und zum Trost und zur Förderung aller gläubigen Seelen mit diesen Stücken, Zinsen und Gülten eine ewige Messe in der Kapelle und stellt zur ewigen Sicherheit diese Urkunde aus. Die Pfarrkirche von Geislingen wird durch diese Stiftung nicht beeinträchtigt. Der Aussteller verleiht als Ältester des Geschlechtes von Bubenhofen und als Kastvogt die Pfarrkirche zu Geislingen mit ihren Altären und dem neuen Altar. Jeder Kaplan dieser Kapelle, der seine Pfründe vom Aussteller oder nach ihm von dem jeweils Ältesten des Geschlechtes von Bubenhofen erhält, soll jeden Sonn- und Feiertag in der Kapelle Messe lesen und danach beim Singen des Amtes in der Pfarrkirche wie die anderen Kapläne zu Geislingen mitwirken. Weil es keine Behausung bei der Kapelle gibt, soll der Priester jeden Freitag in der Kapelle die Messe lesen oder das Lesen der Messe veranlassen. Am anderen Tag soll er in der Pfarrkirche zu Geislingen die Messe lesen lassen. Außerdem soll er sich ohne Widerrede und unter Strafandrohung nach der Ordnung der Präsenz am Lesen und Singen der Jahrzeiten, der Vesper und der Complet und an den anderen Gottesdiensten wie die anderen Priester zu Geislingen beteiligen. Zusammen mit den anderen Priestern soll er zu Geislingen bei ihrem Gotteshaus sein und nicht mehr als die ihm zustehende Gülte empfangen. Für diesen Altar werden die folgenden Zinse, Nutzungen, Gülten und Güter gestiftet, die zu dieser Kapelle gehörig sind: [1] Der Lonershof von Hans (Henslin) Bugel zu Roßwangen gültet und zinst jährlich an den Altar 6 Malter mit 4 Malter Vesen und 2 Malter Hafer Balinger Maß, 10 ß h, 4 Herbsthühner, 2 Gänse, 2 Schultern und 1 Fastnachtshenne. Ansonsten ist der Hof eigen. [2] Der Hof von Walter Schluck zu Roßwangen gültet jährlich 2 Malter, 20 Viertel Vesen, 12 Viertel Hafer Balinger Maß und 5 ß h. [3] Konrad Zetter gültet jährlich nach einer Urkunde 1 fl aus einer Ablösung. [4] Benz Huser von Ostdorf (Oustorff) gültet nach zwei Urkunden jährlich 1 fl. [5] Konrad Stahel von Engstlatt (Engschlat) gültet nach einer Urkunde jährlich 1 Malter aus einer Ablösung. [6 ] Endlin Closen gültet jedes Jahr 3 [unklare Abkürzung] oder 1 Huhn aus 2 Jauchert Acker auf dem Buchensteig zu Geislingen, der sich herauf zu dem Kreuz erstreckt. [7] Hans Jos gibt 8 ß h aus einer Wiese an der Leren. [8] Albrecht (Aubrecht) Schmid, genannt Koch, gibt 5 ß h aus einer Hofstatt vor dem Haus von Ulrich Klausen, die an die Straße stößt und Eigentum der Heiligenpflege ist. [9] Wille Erler gibt 7 ß aus einer Wiese im Blaichental. [10] Werner Koch gibt 7 ß h aus einer Hofstatt auf dem Bol, der auf den Acker von Klaus Butzen stößt. [11] Konrad Zürn gibt 6 ß h aus einer Wiese im Emertal, die auf des Suters Brühl stößt und Eigentum der Heiligenpflege ist. [12] Der Sankt-Georg-Altar zu Geislingen erhält jährlich 4 ß h aus 2 Mannsmahd Wiesen in der Trenckhalden. [13] 1 Jauchert Acker im Binloch von Werner Koch, der bei dem Acker des Sankt-Georg-Altars liegt und Eigentum der Heiligenpflege ist. [14] 1 Jauchert eigener [Acker] [beim] Distelbrunnen, der an die Allmende stößt. [15] 1 Jauchert eigener [Acker] auf Wichtelishalden, der an Michel Herzog angrenzt. [16] 1/2 Jauchert eigener Acker unter dem Wu(o)r, der beim Acker von Konrad Zürn liegt. [17] 1 Jauchert [Acker] am Ölberg in der Gläuen bei Heinrich Erler. [18] 1 Jauchert [Acker] zu Wangen beim Acker des Sankt-Ulrich-[Altars]. [19] 1 Jauchert [Acker] in der Balgenau, der bei Klaus Butzen liegt. [20] 1/2 Jauchert [Acker] auf dem Pfaffenstaig. [21] 1 Jauchert [Acker] auf dem Löch, der oben auf den Jos stößt. [22] 1 Jauchert [Acker] in den Langen Aspen, der bei Eberlin Schlaitzen liegt. [23] 1 Jauchert [Acker] im Monloch, der bei Hans Erler liegt. [24] 1 Jauchert [Acker] bei der Kapelle, der Bühl genannt. Alle diese Äcker sind das Eigentum der Heiligenpflege der Heilig-Kreuz-Kapelle. Von der Frauenklause zu Dotternhausen werden hinzugefügt: [1] 1 Lehen mit vielen Äckern und Wiesen nach einem Pergamentrodel, das derzeit von Auberlin Glogner zu Dotternhausen bebaut wird und jährlich 5 Scheffel Vesen und 1 Malter Rottweiler Maß und 3 ß h gültet. [2] 2 Mannsmahd Wiesen von Auberlin Glogner, die Örtzinerin genannt, die jährlich 16 ß h gülten. [3] 1 Gütlein zu Ratshausen, das derzeit nicht verliehen ist. [4] 2 Mannsmahd Wiesen im Schömberger Bann, von denen 3 1/2 ß h an den Sankt-Katharina-Altar nach Schömberg fallen. [5] Heinz Schürlin gibt 16 ß h aus einer Wiese, wie es das bereits genannte Pergamentrodel ausweist. [6] Albrecht (Aubrecht) Sorer gibt 7 ß h aus einer Wiese und einem Wiesenstreifen nach dem Pergamentrodel. [7] Hans Ytta gibt 6 ß h aus einem Hofstattgarten auf [der] Lere. [8] Der Gugel gibt 3 ß h aus einem Gärtlein an der Holzgasse. [9] Ein Hofstättlein, das für 1 ß h verliehen wird. [10] Burkhart Sering gibt 7 ß h nach der Zelg aus einer Wiese hinter der Lo(e)n. [11] Kaspar Fru(e)g gibt 5 ß h aus einer Wiese. [12] Ein Gärtlein zu Schömberg gültet 5 ß h. [13] Die Byterin von Balingen gibt nach einer Urkunde jährlich 4 pf h. [14] Kunzlin und Martin Koch geben 5 Scheffel nach der Zelg aus 4 Jauchert Acker. [15] Benz und Kunz auf dem Hof geben 14 Viertel Rottweiler Maß nach der Zelge aus 3 Jauchert Acker. [16] Der Gerung gibt 4 Viertel nach der Zelg aus 1 Jauchert. [17] Kaspar Fru(e)g hat 2 Jauchert, von denen er die dritte Garbe gibt. [18] Jakob Seckel von Dormettingen (Dornmettingen) gibt 11 Viertel aus einem Acker nach der Zelge. [19] Der Müller von Balingen gibt 12 ß h nach der Zelge aus 3 Jauchert, außerdem 6 ß h von einem Jauchert zu Dautmergen (Tutmeringen) auf der kleinen Wiese nach der Zelge und alles nach Rottweiler Maß. Alle genannten Stücke, Gülten, Wiesen und Äcker sind in einem Pergamentrodel enthalten. Aus den genannten Stücken und Gülten erhält der Aussteller 7 ß h und 5 ß h für eine Jahrzeit in Schömberg. Außerdem hat der Aussteller folgende Güter und Einkünfte dazu gegeben: [1] Einen Hof zu Obernheim, der jährlich 3 Scheffel Vesen und 3 Scheffel Hafer Rottweiler Maß gültet und dessen zugehörige Wiesen und Stücke in einem Pergamentrodel enthalten sind. [2] Einen Zehnten zu Obernheim, der jährlich 5 Malter von beiden Früchten gültet, und eine Gülte von 4 ß h vom kleinen Zehnten. [3] Einen Zehnten zu Harthausen, der jährlich 1 Malter Frucht Rottweiler Maß gültet. Wenn die eine oder andere der ablösigen Gülten früher oder später abgelöst wird, sollen sie umgehend wieder angelegt werden, wofür der Aussteller oder alle anderen Kastvögte des Altars verantwortlich sind. Abschließend erklärt der Aussteller, dass alle Stücke, Zinsen und Gülten, die für die Messe gestiftet wurden, von allen Steuern, Dienstbarkeiten und Beschwerungen des Ausstellers, seiner Erben und Nachkommen und aller anderen Rechteinhaber frei und unbelastet sein sollen. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 921Archivalieneinheit
1472 April 24 (an Frytag nehst nach Sant Jo(e)rgen des hailigen ritters tag) 
Konrad Ho(e)pttins von Isingen (Ysingen) verkauft an Heinrich Erler und Albrecht (Aubrecht) Syber, die Pfleger der Zechbruderschaft und Jahrzeit zu Geislingen (Gyslingen) und alle ihre Nachfolger, eine jährliche Gülte von 4 ß h aus seinem beim Kirchhof zu Isingen gelegenen Hof, der den geistlichen Frauen zu Hochmauern zu Rottweil (Rotwil) zinst und den er von ihnen nach dem Inhalt einer Urkunde gekauft hat, für 4 lb h und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Die Gülte ist jedes Jahr acht Tage vor oder nach dem 11. November (uff Sant Martis des hailigen byschofs tag) zu entrichten und kann jedes Jahr auf den 11. November mit 4 lb und dem entstandenen Zins abgelöst werden. Der Aussteller verspricht Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 882Archivalieneinheit
1477 August 19 (an dem nehsten Zinstag vor Sant Bartholomeus des hailigen zwo(e)lffbotten tag) 
Hans Stuber, derzeit sesshaft zu Weiler (Wilher) an der Donau (Tona(e)w) unter dem Schloss Falkenstein, verkauft an Hans Wisermeln zu Geislingen (Gyslingen) und seine Erben 2 halbe Mannsmahd Wiesen im Geislinger Bann für 11 lb h und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Die eine halbe Mannsmahd an den Leren stößt an den Allmandweg, liegt bei Heinrich Erler und stößt unten an den Kenzel. Hieraus gehen 2 ß h für den Heiligen zu Isingen (Ysingen). Die andere halbe Mannsmahd liegt im Blaichental und stößt unten an Klaus (Clo(e)sen) Butzen und oben an Konrad Ro(e)ser. Beide Wiesen sind eigen und außer den genannten 2 ß h unbelastet. Abschließend verspricht der Aussteller Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 883Archivalieneinheit
1479 Mai 28 (an Frytag nechst von dem hailigen pfingst tag) 
Hans Mesner von Isingen (U(i)singen) verkauft an Heinrich Erler und Michel Herzog zu Geislingen (Gyslingen), den geschworenen Pfleger der Pfarrkirche Sankt Agatha zu Bubenhofen und alle ihre Nachfolger, 4 ß h jährliche ewige Gülte aus einem Garten und einem Acker mit 3/4 einer Mannsmahd für 4 lb h und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Der Garten liegt am Kirchweg, der von Rosenfeld her führt und stößt an der einen Seite an die Gasse und unten "an die fru(e) mes". Der Acker liegt im Isinger (Ysinger) Bann am Bu(o)chweg und stößt einerseits an Auberlin Berteller und grenzt (anwandet) andererseits an Riedin Kuten. Mit Ausnahme des Zehnten aus dem Acker an die Pfarrkirche Sankt Agatha sind die Stücke unbelastet. Der Zins ist jedes Jahr acht Tage vor oder nach dem 11. November (uf Sant Martis des hailigen byschoffs tag) zu entrichten und kann jedes Jahr auf den 11. November mit 4 lb h und dem entstandenen Zins abgelöst werden. Der Aussteller verspricht Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 884Archivalieneinheit
1480 November 22 (an Mitwoch nach Sant Othmars tag) 
Konrad (Conradus) Schu(o)ler von Ostdorf (O(e)storff), derzeit Pfarrer zu Jungingen, verkauft an Hans Erler zu Geislingen (Gyslingen) 1 Mannsmahd Wiese, "lytt in O(e)storffer ban zu(o) Etzels wisen", für 16 fl und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Die Wiese stößt unten an Auberlin Hartmann und am anderen Ort an Werner (Wernnen) Engelis und auch an den Schmied Hans (Hanssen) von Ostdorf (Oustorff). Die Wiese ist vom Zehnt und anderen Abgaben unbelastet. Der Aussteller verspricht abschließend Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 885Archivalieneinheit
1480 Dezember 22 (an Frytag vor dem hailigen Crist tag) 
Konrad (Conrad) Vo(e)gelin, Schwiegersohn von Konrad (Ku(o)n) Hurmen und sesshaft zu Isingen (Ysingen), verkauft an Heinrich Erler und Michel Herzog von Geislingen (Gyslingen), den geschworenen Pfleger der Pfarrkirche Sankt Agatha zu Bu(o)benhofen und alle ihre Nachfolger, eine jährliche Gülte von 5 ß h für 5 lb h und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Als Unterpfand wird eingesetzt: 1 Acker mit 2 1/2 Jauchert im Isinger Bann "in Dunrren nempt man die Lupfferin", stößt [an der einen Seite] an den alten Hans Ro(e)tty, am anderen Ort an das Staiglin "und zu(e)cht am almad weg us he." Mit Ausnahme des Zehnten ist der Acker unbelastet. Die Gülte ist jedes Jahr acht Tage vor oder nach dem 11. November (uf Sant Martis des hailigen byschofs tag) zu entrichten und kann jedes Jahr auf den 11. November mit 5 lb h und den entstandenen Zinsen abgelöst werden. Der Aussteller verspricht Rechteverzeicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 886Archivalieneinheit
1481 Dezember 7 (an Frytag nechst nach Sant Nyclaus tag) 
Konrad (Conrat) Vo(e)gelin von Isingen (Ysingen) verkauft an Heinrich Erler und Heinrich Zu(e)rnen zu Geislingen (Gyslingen), die geschworenen Pfleger der Pfarrkirche Sankt Agatha zu Bu(o)benhofen und alle ihre Nachfolger, eine jährliche Gülte von 8 ß h Rosenfelder Währung für 8 lb h und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Als Unterpfand werden folgende Stücke eingesetzt: [1] 1 Jauchert Acker "in den graben im esch uff lenge feld" im Isinger Bann, der auf Jakob Syrger und den kleinen Hans (klain Hanssen) stößt und bisher dem Aussteller eigen war. [2] 1/2 Jauchert vor Bu(o)ch am Hertweg, der an den Tensen Mayer stößt und bisher ebenfalls dem Aussteller eigen war. [3] 1/2 Mannsmahd Wiese, die vor dem Schopflen (Schopfloch) liegt und "zu(e)cht ob Schopfloch her". Die Gülte ist jedes Jahr acht Tage vor oder nach dem 11. November (uff Sant Martis des hailigen byschofs tag) zu entrichten und kann jederzeit auf den 11. November mit 8 lb h und den entstandenen Zinsen abgelöst werden. Der Aussteller verspricht Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 887Archivalieneinheit
1483 Dezember 9 (an Zynstag nach Sant Nyclaus tag) 
Hans Boß, der Ehemann von Barbara (Ba(e)rbelin) Heyas zu Owingen (O(e)wingen, verkauft mit Zustimmung seiner Ehefrau an Hans (Henslin) Vogt, Auberlin Syber und Ulrich Schlaitzen zu Geislingen (Gyslingen), den geschwornenen Pflegern der Heilig-Kreuz-Kapelle auf der Staig zu Geislingen, und ihre Nachfolger eine jährliche Gülte von 1 lb h Balinger Währung für 20 lb h und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Als Unterpfand werden folgende Stücke eingesetzt: [1] Ein Teil des Waldes, der auf dem Warnberg (Arrenberg) liegt, hinten an das Herrenholz und vorne auf das Holz von Auberlin Siemlin. [2] 1 1/2 Jauchert eigener Acker, der Bosler genannt, stößt oben an Bürcklin Zimmermann und unten auf den Rappolt. Mit Ausnahme des Zehnten sind beide Stücke unbelastet. Die Gülte ist jedes Jahr acht Tage vor oder nach dem 11. November (uff Sant Martis des hailigen byschofs tag) zu entrichten und kann jedes Jahr auf den 11. November mit 20 lb h und den entstandenen Zinsen abgelöst werden. Der Aussteller verspricht Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 888Archivalieneinheit
1484 April 29 (an Fritag nehst nach Sant Jo(e)rgen des hailigen ritters tag) 
Jakob Syrger, zu Isingen (Ysingen) sesshaft, verkauft an Heinrich Erler und Hans (Henslin) Hossinger zu Geislingen (Gyslingen), den geschworenen Pflegern der Pfarrkirche Sankt Agatha zu Bu(o)benhofen und alle ihre Nachfolger, eine jährliche Gülte von 15 ß h Rosenfelder Währung aus seinem Lehen und Hof zu Isingen, der Syrger Hof genannt, für 15 lb h Rosenfelder Währung und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Der Aussteller verschreibt dafür den Hof mit den zugehörigen Baumgärten, Äckern, Wiesen, Wäldern, Ein- und Zugehörungen. Dazu gehört auch die Gerechtigkeit, dass der Hof jedes Jahr vom Zehnten zu Rosenfeld und vom Zehnten zu Isingen von jedem Fuder 5 Garben erhält. Der Hof liegt unten im Dorf zu Isingen und stößt an die Allmende, der Baumgarten stößt an den Hanfgarten des Zürnen. Für den Hof und das Lehen zinst der Aussteller dem Abt des [Benediktiner]klosters Sankt Georgen 6 Malter Kernen Speichermess und dem [Grafen] (Herren) von Württemberg 14 ß h und 3 Viertel Kernen zu Vogtrecht. Die Gülte ist jedes Jahr acht Tage vor oder nach dem 11. November (uff Sant Martis des hailigen bischoffs tag) zu entrichten und kann jedes Jahr auf den 11. November mit 15 lb h und den entstandenen Zinsen ausgelöst werden. Der Aussteller verspricht Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. Der Verkauf erfolgt mit Zustimmung des Herren Georg (Jörg) [von Asth], Abt des [Benediktiner]klosters Sankt Georgen, der darüber eine Urkunde ausgestellt hat. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 889Archivalieneinheit
1485 November 14 (uff Gu(e)ttentag nach Sandt Martin deß lieben bischoffs tag) 
Klaus Hower, Konrad (Cu(o)nrat) Staimer und Konrad (Cu(o)nratt) Sing, alle drei von Grosselfingen, verkaufen an Werner Kenzel, Kaspar Schneider und Hans Knesch (Kno(e)schen), den geschworenen Heiligenpflegern der Pfarrkirche Sankt Ulrich zu Geislingen und alle ihre Nachfolger, mit Zustimmung von Margreth (Margra(e)then) von Bu(o)benhofen, geborene von Klingenberg, und ihres Amtmanns Hans (Henßlin) U(o)liß als ihrer Obrigkeit eine ewige Gülte von 2 fl für 40 fl rh und bestätigen die Bezahlung der Kaufsumme. Als Unterpfand werden folgende Stücke eingesetzt: [1] 1 Jauchert Acker zu Hagenbach gelegen zwischen Hans Krämer und Benzen Stromen, der nur mit dem gewöhnlichen Zehnten belastet ist. [2] 2 Jauchert zu Brand gelegen an der Fronwiese. [3] 3 Jauchert zu Hagenbach gelegen entlang von Hans Imhoff. [4] 2 1/2 Jauchert zu Hagenbach zwischen dem Hans (Henßlin) Ku(e)bler und der Allmende. [5] 1 1/2 Jauchert am Bisinger Berg (Bysingerberg), der Hörner genannt, "zwu(e)schend dem Zunfft und den Ku(e)blern." [6] 1 Jauchert bei der Wiese von Bernhard Hegiß. [7] 1 Jauchert auf dem Umloff zwischen Konrad Stengen und Hans Imhoff. Die Gülte ist jedes Jahr auf den 11. November (uff Sandt Martin tag) zu entrichten und kann jedes Jahr acht Tage vor oder nach dem 11. November mit 40 fl rh und den entstandenen Zinsen ausgelöst werden. Die Aussteller versprechen Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 890Archivalieneinheit
1485 November 18 (der geben ist an Frytag nach Sant Martis des hailigen byschofs tag) 
Burcklin Zimmermann von Owingen verkauft an Hans Vogt, Auberlin Syber und Ulrich Schlaitzen zu Geislingen, den geschworenen Pflegern der Heilig-Kreuz-Kapelle zu Geislingen auf der Steig und ihren Nachfolgern, eine jährliche Gülte von 1 lb h für 20 lb h und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Als Unterpfand werden folgende Stücke eingesetzt: [1] 4 Jauchert Wiese "gelegen zwüschen den Fürden dar über man rytt stoßt obnen uf den almand", aus der die [Heiligenpflege] Sankt Nikolaus zu Anhausen (Anhusen) 5 ß h erhält. [2] 2 Jauchert Acker "gelegen zu der Eglet" im Bann von Stetten, die an den Heinzenhof stoßen und woraus Hans Koch zu Stetten 4 Viertel nach der Zelg erhält. [3] 1 Jauchert "gelegen uf Bercken", die auf Hospach (Hochspach) stößt und aus der 4 Viertel nach der Zelg gehen. Die Gülte ist jedes Jahr acht Tage vor oder nach dem 11. November (uff Sandt Martin tag) zu entrichten und kann jedes Jahr auf den 11. November mit 20 lb h und den entstandenen Zinsen ausgelöst werden. Die Aussteller versprechen Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 891Archivalieneinheit
1485 November 18 (an Frytag nach Sant Martis des hailigen byschofs tag) 
Ludi Vo(e)gelin, sesshaft zu Isingen (Ysingen),verkauft an Heinrich Erler und Hans (Henslin) Hossinger zu Geislingen, den geschworenen Pflegern der Pfarrkirche Sankt Agatha zu Bu(o)benhofen und ihren Nachfolgern, eine jährliche Gülte von 8 ß h für 8 lb h und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Als Unterpfand werden folgende Stücke eingesetzt: [1] 1 1/2 Jauchert Acker im Isinger Bann im Graben gelegen, der [einerseits] über das Sulztal hinaus und [andererseits] auf das Äckerlein des Frühmessers zu Isingen stößt. Der Acker ist ein Mannlehen und gibt den Zehnten. [2] 1/2 Jauchert eigener Acker, ebenfalls im Isinger Bann im Ringlen und oberhalb von Auberlin Berthold zu Isingen gelegen. [3] 1 Mannsmahd Wiese, die bei dem unter [2] genannten Acker zu Rincken liegt und sich [einerseits] bis zu den Äckern von Hans (Henslin) Vögelin und andererseits bis zu Hans (Henslin) Sattler von Rosenfeld erstreckt. Die Wiese ist eigen und liegt im dritten Jahr brach. Aus [2] und [3] gehen keine Zinsen. Die Gülte ist jedes Jahr acht Tage vor oder nach dem 11. November (uff Sandt Martin tag) zu entrichten und kann jedes Jahr auf den 11. November mit 8 lb h und den entstandenen Zinsen ausgelöst werden. Die Aussteller versprechen Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 892Archivalieneinheit
1486 Januar 9 (an Mentag vor Sant Hylarien tag des hailigen byschofs) 
Hans Ru(o)wental, sesshaft zu Owingen, verkauft an Hans (Henslin) Vogt, Auberlin Siber und U(o)lrich Schlaitzen zu Geislingen (Gyslingen), den geschworenen Pflegern der Heilig-Kreuz-Kapelle zu Geislingen auf der Staig und ihren Nachfolgern, eine jährliche Gülte von 1 lb h für 20 lb h und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Als Unterpfand werden folgende Stücke eingesetzt: [1] Der Gerechtigkeit des Ausstellers an dem Ösch, Bercken genannt, und aus dem Zins, den der Aussteller jedes Jahr aus diesem Ösch erhält. [2] 1 1/2 Jauchert Acker, die nur durch den Zehnten belastet sind und ebenfalls auf Bercken zwischen dem Vogt Konrad Fischer und dem Hofmichel liegen. Der Acker stößt oben auf den Hofmichel und unten auf den Allmandweg. Die Gülte ist jedes Jahr acht Tage vor oder nach dem 11. November (uff Sant Martis tag des hailigen byschofs) zu entrichten und kann jedes Jahr auf den 11. November mit 20 lb h und den entstandenen Zinsen ausgelöst werden. Die Aussteller versprechen Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 893Archivalieneinheit
1486 November 17 (an Frytag nach Sant Martinstag des hailigen bischofs) 
Klaus Kenzel und Hans Lang, beide sesshaft zu Grosselfingen, verkaufen an Heinrich Erler zu Geislingen, Hans Wolf und Hans Stockenhausen (Stockenhusen) von Dotternhausen (Thoternhusen), den geschworenenen Pflegern der noch unmündigen Tochter Afra (Auffren) es verstorbenen Ulrich Maurer (Murers), eine jährliche Gült von 1 fl für 20 fl rh und bestätigen die Bezahlung der Kaufsumme. Als Unterpfand werden folgende Stücke eingesetzt: [1] 2 1/2 Jauchert Acker hinter Rietha im Grosselfinger Bann gelegen, der an Bernhard Heya grenzt. [2] 1 Jauchert Acker zu Sankt Nikolaus, der am Langen Weg [und] an dem Uchtter liegt. Der Acker stößt unten auf den Höwer. [3] 10 ß h jährliche Gülte, die auf den 11. November (uff Martini) von Hans Scherzingen von Grosselfingen fallen. Die Gülte ist jedes Jahr acht Tage vor oder nach dem 11. November (uff Sant Martis) zu entrichten und kann jedes Jahr auf den 11. November mit 20 fl [rh] oder zur Hälfte mit 10 fl [rh] und den entstandenen Zinsen ausgelöst werden. Die Aussteller versprechen Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 894Archivalieneinheit
1486 Dezember 19 (uff Zinßtag vor Thome deß lieben zwo(e)lff botten tag) 
Hoff Ku(o)nlin und Hans Bayer, beide sesshaft zu Grosselfingen, verkaufen an Werner Kenzel, Kaspar Schneider und Hans Kno(e)schen, den geschworenen Pflegern der Pfarrkirche Sankt Ulrich zu Geislingen (Gislingen) und ihren Nachfolgern, einen jährlichen Zins von 15 ß h für 15 lb h und bestätigen die Bezahlung der Kaufsumme. Als Unterpfand setzt Hoff Ku(o)nlin folgende Stücke ein: [1] 1/2 eigene Mannsmahd Wiese zu Ta(e)grenbund zwischen Michel Zunfft und Hans Scherging und stößt an die Allmende. [2] 1 eigener Hanfgarten auf dem Schrett [?] zwischen Hans Imhoff und den Ku(e)blern und stößt an die Allmende. Hans Bayer setzt folgende Stücke als Unterpfand ein: [3] 1 eigener Jauchert Acker, genannt das Gärtlin und zu Hagenbach am Allmendweg gelegen, der auf Bernhard Senffen stößt. [4] 1 1/2 eigener Jauchert Acker auf der Bettwiesen, stößt oben auf Benz Singer und unten auf Bernhard Hegiß. Die Gülte ist jedes Jahr acht Tage vor oder nach dem 11. November (uff Sant Martis tag) zu entrichten und kann jedes Jahr auf den 11. November mit 15 lb h und den entstandenen Zinsen ausgelöst werden. Die Aussteller versprechen Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 895Archivalieneinheit
1487 März 5 (an Mentag nach dem Wissen Sunnentag Invocavit genannt) 
Bernhard Heigis, sesshaft zu Grosselfingen, verkauft mit Zustimmung seiner Obrigkeit und vor dem Gericht von Grosselfingen an Werner Kenzel, Hans Kna(e)schen und Kaspar Schneider zu Geislingen (Gysingen), den geschworenen Pflegern der Pfarrkirche Sankt Ulrich zu Geislingen, eine jährliche Gülte von 1 fl für 20 fl und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Als Unterpfand werden folgende Stücke eingesetzt: [1] 1 Jauchert hinter Riethen, das oben auf den Lotterhansen stößt. [2] 1 Jauchert, der hinten auf dem Innheld zwischen U(o)lrich und Hans Heyas liegt. [3] 1 Jauchert Acker zwischen dem langen Jar und Connlin Heyas, der unten auf die Herrenwiese von Steinhofen stößt. [4] 1 Jauchert Acker am Langen Weg an Hans (Hennslin) U(o)lm, der hinten auf die Herrenwiese und vorne auf den Connlin Heyas stößt. Die Gülte ist jedes Jahr acht Tage vor oder nach dem Weissen Sonntag (uff denn Wissen Sunnentag zu(o) Latin Invocavit genant) zu entrichten und kann jedes Jahr auf den Weissen Sonntag mit 20 fl und dem entstandenen Zins abgelöst werden. Der Aussteller verspricht Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 896Archivalieneinheit
1487 Dezember 11 (uff Zinstag nach Sandt Nicolaußtag) 
Klaus Kenzel, sesshaft zu Grosselfingen, verkauft an Hans (Henßlin) Schmid, Auberlin Syber und Hans (Hannsen) Schlaitzen, den geschworenen Pflegern der Heilig-Kreuz-Kapelle zu Geislingen (Gislingen) auf der Steig und allen ihren Nachfolgern, einen jährlichen Zins von einem 1/2 fl für 10 fl rh und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Als Unterpfand werden 2 Jauchert Acker eingesetzt, "hinder Rietten gelegen", am Langen Weg bei Au(o)lin Hegyß, die sich oben bis zum Tal und unten bis zur Wiese erstrecken. Aus diesem Acker gehen 2 Viertel für den gewöhnlichen Zehnten. Der Zins ist jedes Jahr auf den 6. Dezember (uff Sandt Niclauß tag) zu entrichten und kann jedes Jahr acht Tage vor oder nach dem 6. Dezember mit 10 fl rh und dem entstandenen Zins abgelöst werden. Der Aussteller verspricht Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 898Archivalieneinheit
1488 November 7 (an Frytag vor Sant Martiß deß haylligen byschoffs tag) 
Heinrich Erler von Geislingen (Gyslingen) beurkundet für sich und seine Erben, dass er mit Zustimmung seines Sohnes Konrad und seiner Obrigkeit seiner Tochter Martha einen mit 12 lb h Acker am Kommißberg, der an Werner Erler und an den Acker von Werner Kenzel stößt, in die Klause zu Geislingen als Erbe gegeben hat. Der Acker ist nur mit dem gewöhnlichen Zehnten belastet. Sein Sohn Konrad hat nach dem Inhalt einer weiteren Urkunde (alß daß und anderst ain zedel in haltt) ein gleichwertiges Erbe (och so vyll) erhalten. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 897Archivalieneinheit
1488 Dezember 8 (an Mentag nach Sant Nyclaus tag) 
Heinrich Koch zu Geislingen (Gyslingen) verkauft an Heinrich Erler und Auberlin Syber, den geschworenen Pflegern der Zechbruderschaft, einen jährlichen Zins von 4 ß h aus einer Hofstatt, auf der das alte Haus gestanden hat, die an der einen Seite am Garten des Herzog und an der anderen Seite an der Rappoltsgasse liegt, für 4 lb h und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Der Zins ist jedes Jahr acht Tage vor oder nach dem 11. November (uff Sant Martis tag) zu entrichten und kann jedes Jahr auf den 11. November mit 4 lb h mit dem entstandenen Zins ablösen. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 925Archivalieneinheit
1490 Februar 26 (an Fritag vor dem Wisen Sonntag zu(o) latin Invocavit genannt) 
Konrad (Cu(o)nrat) Schuler (Schu(o)ller von Geislingen (Gyßlingen) verkauft an Heinrich Erler und Peter Schrotten, die geschworenen Pfleger der Jahrzeit der Zech[bruderschaft] zu Geislingen, 1 Viertel Mannsmahd Wiesen im Deutental (Dittental) an dem Graben, das oben an den Schlaitzen und unten an den Rösser stößt, für 3 1/2 lb h und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Das andere Viertel hat Burkhart Schuler (Schu(o)ller) selbst der Zechbruderschaft übergeben. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 927Archivalieneinheit
Die quadecima mensis Aprilis anno Domini millesiomo quadringentesimo nonagesimo, 1490 April 14 
Bischof Raymundus gibt allen und jedem bekannt, die den vorliegenden Brief lesen werden, dass Wolf[gang II.] von Bubenhofen und seine Ehefrau Elisabeth Speth [von Zwiefalten] mit ihrem Sohn Georg von Bubenhofen einen Ablass empfangen haben. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 899Archivalieneinheit
1490 Dezember 6 (uff Sandt Niclaußtag) 
Michel U(o)liß, ehelicher Sohn von Hans (Henßlin) U(o)liß von Grosselfingen, verkauft an Werner Kenzel, Heinrich Erler den Jungen und Hans Kno(e)schen, den geschworenen Pflegern der Pfarrkirche Sankt Ulrich zu Geislingen und allen ihren Nachfolgern, eine jährliche Gülte von 1/2 fl für 10 fl rh und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Als Unterpfand werden 2 Unterhölzer (hürsten) eingesetzt, hinter dem Riet bei den Wiesen seines Schwagers Konrad Scherzinger gelegen, die sich hinten bis zum Stauchöffer und andererseits vorne bis zu einer Wiese mit 2 1/2 Jauchert erstreckt. Die Gülte ist jedes Jahr acht tage vor oder nach dem 6. Dezember (uff Sandt Niclauß) zu entrichten und kann jedes Jahr auf den 6. Dezember mit dem entstandenen Zins abgelöst werden. Der Aussteller verspricht Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 901Archivalieneinheit
Ita, 1491 November 18 (an Frytag na(e)hst Sant Martis tag) 
U(o)lrich Schlaitz von Geislingen (Gyslingen) verkauft an Auberlin Siber, Werner Koch und Ludin Ythen, den geschworenen Pfegern der Heilig-Kreuz-Kapelle auf der Staig zu Geislingen und ihren Nachfolgern, eine jährliche Gülte von 12 ß h für 12 lb h und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Als Unterpfand werden folgende Stücke eingesetzt: [1] 1 Jauchert Acker in Gnagen im Geislinger Bann, der Länge nach an der Wiese des Zimmermann von Ostdorf gelegen. Der Acker zinst 4 Viertel nach der Zelg an die Zech[bruderschaft]. [2] 1 1/2 Jauchert Acker ebenfalls in Gnagen. Der Acker stößt einerseits auf den Jäcken und auf eine Wiese, die bei dem bereits genannten Acker liegt. Beide Stücke sind mit keinen Zinsen belastet. Die Gülte ist jedes Jahr acht Tage vor oder nach dem 11. November (uff Sant Martis tag) zu entrichten und kann jedes Jahrmit 12 lb h und den entstandenen Zinsen abgelöst werden. Der Aussteller verspricht Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 900Archivalieneinheit
1491 Dezember 2 (an Fritag nach Katharine virginis) 
Bartholomäus Pfister, Bürger zu Binsdorf, verkauft an Heinrich Erler, Jakob Koch und Hans Kna(e)schen, den geschworenen Pflegern [der Pfarrkirche] Sankt Agatha zu Bu(o)benhofen, einen jährlichen Zins von 6 ß h für 6 lb h und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Als Unterpfand wird eine Mannsmahd Wiese zu Erlaheim (Erlen) eingesetzt, die im Tal gegen Gru(o)n liegt und oben an die Wiesen des Jäcken von Erlaheim und des Hans von Bercken stößt. Der Zins ist jedes Jahr auf den 11. November (uff Sant Martis tag) zu entrichten und kann jedes Jahr auf den 11. November mit 6 lb h abgelöst werden. Der Aussteller verspricht Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 904Archivalieneinheit
1492 Juni 29 (an Frytag nach Sant Johans tags su(o)nnettwendi) 
Hans Schopper, sesshaft zu Binsdorf, verkauft an Jakob Koch, Hans Kno(e)sch und Konrad Erler, den geschworenen Pflegern [der Pfarrkirche] Sankt Agatha von Bubenhofen (Bu(o)benhoffen) einen jährlichen Zins von 4 ß h für 4 lb h und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Als Unterpfand werden folgende Stücke eingesetzt: [1] 4 Jauchert Acker. Davon liegen 3 Jauchert bei den Unterhölzern (an den hu(i)rsten) im Binsdorfer Bann, die an den Acker der Klosterfrauen (closternen acker) stoßen, und 1 Jauchert ebenfalls im Binsdorfer Bann am Acker von Peter Bischof, der an Ludi Karrer grenzt und durch den der Balinger Weg führt. [2] 1 Hanfgarten vor der Stadt Binsdorf bei Mathias (Mathis) Schmid, der an die Allmende anstößt. Die beiden Stücke sind mit Ausnahme von 1/2 lb [h] für den Pfarrer von Rosenfeld unbelastet. Der Zins ist jedes Jahr acht Tage vor oder nach dem 24. Juni (uff Sant Johanns tag sonnenwendi) zu entrichten und kann jedes Jahr acht Tage vor oder nach dem 24. Juni mit 4 lb h und dem entstandenen Zins abgelöst werden. Der Aussteller verspricht Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 903Archivalieneinheit
1492 April 6 (an Frytag nach Mit Vasten ze latin Letare genantt) 
Jörg Semlin von Owingen verkauft an die Priorin und ihre Mitschwestern in der Klause zu Geislingen (Gyslingen) eine jährliche Gülte von 1 lb h für 20 lb h und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Als Unterpfand werden folgende Stücke eingesetzt, die alle eigen sind: [1] 1 Jauchert, das aus dem Uchttett herstößt und zwischen dem Diepold (Tieppoltt) von Owingen liegt. [2] 3 Viertel an dem Rotenacker, die hinten auf den Stefel zu Owingen stoßen. [3] 1/2 Jauchert bei Fritz Conlin, das an den Acker von Diepold Roten stößt. Die Gülte ist jedes Jahr acht Tage vor oder nach dem 23. April (uff Sant Jo(e)rgen des hayligen rytters tag) zu entrichten und kann jedes Jahr auf den 23. April mit 20 lb h und den entstandenen Zinsen ausgelöst werden. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 902Archivalieneinheit
1492 November 16 (an Frytag vor Santt Martis des hailligen byschoffs tag) 
Hans Schna(e)pf zu Geislingen (Gyslingen) verkauft mit der bereits vor einiger Zeit von seinem Junker erteilten Erlaubnis, bei Bedarf sein Haus und anderes Gut verkaufen zu können, sein Haus, seine Scheune und Hofreite im Dorf zu Geislingen bei der Hofreite von Kaspar Schneider an die Kinder seiner verstorbenen Tochter für 38 lb h, die auf Zeit und Ziel nach Inhalt zweier Zettel zu bezahlen sind, von denen jede Partei einen erhalten hat. Der Aussteller behält sich in diesem Haus für sich und seine Ehefrau Licken das Wohnrecht auf Lebensdauer und die Benutzung seiner bisherigen Kammer vor. Außerdem müssen ihm für drei Kühe und ein Pferd vier Schaufeln Heu im Haus und Stallung gegeben werden. Der Junker erhält aus diesem Haus und dieser Hofreite jährlich 3 h und 4 Hühner als Zinsleistung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 905Archivalieneinheit
Ita, 1493 November 15 (an Frytag na(e)chst nach Martini episcopi) 
Thomas (Thoma) Zeller, Bürger zu Binsdorf, verkauft an Hans Kna(e)schen, Heinrich Erler und Michel Koch, den geschworenen Pflegern der Pfarrkirche Sankt Ulrich zu Geislingen (Gyslingen) einen jährlichen Zins von 14 ß h für 14 lb h und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Als Unterpfand werden 2 Jauchert Acker eingesetzt, die Jakob Fry, Bürger zu Binsdorf, auf Bitte des Ausstellers verschrieben und der Pfarrkirche Sankt Ulrich für den genannten Zins haftbar gemacht hat. Der Acker liegt auf dem Hart (Hard) hinter dem Heerweg und stößt auf die Äcker von Klaus (Claussen) Hurnen und Andreas (Endris) Steckling von Erlaheim (Erlen). Mit Ausnahme des Zehnten ist der Acker unbelastet. Der Zins ist jedes Jahr acht Tage vor oder nach dem 11. November (uff Sant Martis des hailligen byschoffs tag) zu entrichten und kann jedes Jahr mit 14 lb h und den entstandenen Zinsen abgelöst werden. Der Aussteller verspricht Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Dep. 38 T 1 Nr. 926Archivalieneinheit
1494 März 7 (uff Frytag vor Mittvasten) 
Hans Kna(e)sch, Marquart Josen und Michel Koch, die Pfleger der Pfarrkirche Sankt Ulrich zu Geislingen, beurkunden: Der Junker und Landhofmeister Hans von Bubenhofen und seine Vorfahren, denen der Allmächtige gnädig sein wolle, haben der Pfarrkirche Sankt Ulrich zu Geislingen eine Gülte von 4 lb h für die Kerzen (liechtter) gestiftet, die die Aussteller und ihre Vorgänger schon seit langer Zeit zur Hilfe und Trost aller gläubigen Seelen eingenommen haben. Nachdem Hans von Bubenhofen in seinem Testament bestimmt hatte, dass diese Stiftung auf ewige Zeit gültig sein solle, entschied Ottilie von Bubenhofen, geborene von Bach, auf Mitfasten 1486 mit Wissen und Zustimmung der Aussteller, dass ihre ehelichen Söhne, der Ritter Hans Kaspar von Bubenhofen und der Junker Wolf von Bubenhofen, diese Gülte auf folgende Art und Weise versichern und versorgen konnten: [1] 1 Malter Kernen Haigerlocher Maß und 8 Viertel Hafer, die jährlich als Zins aus den freien Gütern zu Erlaheim (Erlen) fallen und künftig von den Ausstellern eingenommen werden können. [2] 6 Viertel 1 Imi Kernen Rosenfelder Maß, 1 ß h und 20 Eier, die jährlich aus der Mühle von Hans Berthold zu Bubenhofen im Tal fallen, die nach dem Inhalt einer von drei Edelleuten besiegelten Pergamenturkunde von Junker Jörg von Leinstetten gekauft wurde. [3] 6 Viertel 1 Imi Kernen Rosenfelder Maß und 20 Eier, die ebenfalls aus der Mühle von Hans Berthold zu Bubenhofen zinsen und nach dem Inhalt einer von zwei Edelleuten besiegelten Pergamenturkunde von dem Junker Werner von Rosenfeld gekauft wurden. Die 8 Viertel Hafer, die 40 Eier und der 1 ß h werden mit 3 lb h jährlicher und ewiger Gülte angeschlagen. Hans Kaspar und Wolf von Bubenhofen stiften für die Kerzen außerdem eine ablösige Gülte von 1 lb h, die nach einem besiegelten Zinsbrief Konrad Fleig (Fleug), Benz Ström und Uecker [?] Kunz (Kunss) zu Grosselfingen. Abschließend versprechen die Aussteller für sich und ihre Nachfolger, dass die 4 lb h für die Kerzen auch unabhängig von einer Ablösung der zuletzt genannten Gülte in Ewigkeit gegeben werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...