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Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden
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Dep. 38 T 1 Nr. 1Archivalieneinheit
1366 Mai 14 (Vffart tag) 
Bentz Vogt sowie Schultheiß und Rat der Stadt Sigmaringen (Sigmaringen der Stat) bekennen: Zwischen Ru(o)f Mundrich und den Pflegern des Gotteshauses St. Lupus zu Wilflingen (Wulflingen) war es wegen des Hofs des gen. Ru(o)f Mundrich zu Streitigkeiten gekommen. Die A. haben die Mißhelligkeiten dahingehend geschlichtet, daß Ru(o)f Mundrich für sich und seine Erben auf seine Ansprüche und Rechte hinsichtlich des gen. Hofs verzichtet und die Pfleger in dessen Besitz in Zukunft nicht mehr behindert. Dafür haben ihm die Pfleger des gen. Gotteshauses 3 lb h gegeben. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 2Archivalieneinheit
1372 März 8 (Mo v. St. Gregorientag) 
Hainrich Fritel bekennt für sich und seine Erben, dem Heiligen zu der Oberen Kirche zu Wilflingen (ze der Obernkilchen ze Wulflingen) 1 J. Acker zu Wilflingen, der an die Siggenwiese (anwandet uff Siggen Wisen) stößt, für 7 1/2 lb h, deren Erhalt bestätigt wird, zu freiem Eigentum verkauft zu haben. Cu(o)ntz der Wanner, Tochtersohn des A., verzichtet auf seine Rechte an dem gen. Acker. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 3Archivalieneinheit
1403 Januar 25 (St. Paulstag alz er bekert wart) 
V(o)lrich von Hornstain zu Bittelschieß (Butelschieß) bekennt für sich und seine Erben, daß er für 95 lb h dem Auberlin Jungling, B. zu Veringenstadt (Veringen), und allen seinen Erben zwei Höfe in dem Dörflein Egelfingen, wovon einer Robershof (Robershoff) heißt, und die beide von Haintz Kyverly bebaut werden, mit allem gen. Zubehör zu freiem Eigentum verkauft hat. Von den Maiern dieser Höfe stehen dem Käufer Acker-, Feld- und Weidedienste zu, vor allem müssen sie ihm an zwei Nachmittagen eggen und an zwei Tagen düngen. Als Bürgen, die auf Erfordern in ein Wirtshaus nach Veringenstadt (Veringen in die Statt) oder nach Sigmaringen zu kommen haben, stellt der A. Hans von Hornstain zu Schatzberg, Ritter; Jerg (?) Truchseß [von Ringingen] (vgl. Urkunde von 1403 Juni 7) Ritter; Bentz von Hornstain und Hainrich von Hornstain. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 4Archivalieneinheit
1403 Mai 13 (So n. St. Andreastag) 
Hans der Specker von Wilflingen verkauft dem hl. Lupus zu der Oberen Pfarrkirche [zu Wilflingen] für 6 lb h 4 ß h, deren Empfang bestätigt wird, seinen eigenen Acker, gen. der Stein und das Ländle. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 5Archivalieneinheit
1403 Juni 7 (Do in den Pfingsten) 
Ulrich von Hornstain zu Bittelschieß (Butelschiesz) bekundet, dem Chu(o)ntzlin Munhart, gen. der alte Ffuczhart (?), B. zu Veringenstadt, 2 Güter zu Egelfingen, gen. Rantzen- und Sto(e)kklisgut, für 50 lb h verkauft zu haben. Diese Güter dürfen nach Art der Maier zu Egelfingen bebaut werden. Als Bürgen stellt der A. seinen Vetter Hans von Hornstain von Schatzberg (Schaberg), Ritter, Jerg Truchseß von Ringingen, Ritter, seinen Bruder Bencz von Hornstain und Hainrich von Hornstain, Sohn des Hans von Hornstain. Die Bürgen haben nötigenfalls Einlager in Veringenstadt zu halten. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 6Archivalieneinheit
1403 Juni 13 (an vnnseres Herren Fronleichnam Abent) 
Vlrich von Hornstain zu Bittelschieß (ze Buttelschieß gesessen) urkundet, dem Kaplan und Priester Johannes Otter für den Altar Allerheiligen unter dem Chor der Niederen Kirche (Niderkilchen) zu Scheer (ze der Scha(e)r) und allen seinen Nachfolgern für 170 lb h, deren Erhalt bestätigt wird, Güter gen. Cu(o)ntz des To(e)bers Hof, Haintze Fritag Hof, Waltzen Muller Hof, und die zwei Teile Messen- und Buggenlehen (Messen Lehen und Buggen Lehen) zu Egelfingen gelegen mit allem Zubehör zu freiem Eigentum verkauft zu haben. Zu seinen Bürgen, die notfalls zum Einlager in ein Wirtshaus in die Stadt Scheer (gen der Scha(e)r in die Statt) geboten werden können, bestellt der A. die ehrbaren und festen Hans von Hornstain von Schatzberg, seinen Vetter, Ritter; Jerg der Truchseß von Ringingen, Ritter; Bentz von Hornstain, seinen Bruder; Hainrich von Hornstain, Herrn Hansens Sohn; Wilhalm Spa(e)t, Jacob Hergesell. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 7Archivalieneinheit
1405 Mai 1 (St. Walpurg Tag) 
V(o)lrich von Hornstain [zu Bittelschieß] und Bentz von Hornstain, Gebrüder, bekennen für sich und ihre Erben, der Liebfrauenkapelle zu Egelfingen, ihren derzeitigen Pflegern Bentz der Muller und Haintz Kyuerly von Egelfingen sowie ihren Nachfolgern für 10 lb h, deren Erhalt bestätigt wird, die Äcker, gen. Inlutenueldt und das Holz Eichhalden (Aichalden), mit allem Zubehör, die sie von ihrem verst. Vetter Chonrad von Hornstain, gen. Nagenbart, erbten, zu freiem Eigentum verkauft zu haben. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 8Archivalieneinheit
1408 Juni 29 (Fr n. St. Jacobs Tag des hl. Zwelf Botten) 
Hans der Specker, wohnhaft in Wilflingen (ze Wulflingen geseßen), und seine Ehefrau Els Speckerin (Spekerin) bekennen für sich und ihre Erben, St. Lupus (Lupenn), Patron der Oberen Kirche zu Wilflingen, und seinen Pflegern für 11 lb h, deren Empfang bestätigt wird, ihren 2 J. Acker, der an einem Stück an der Siggenwiese (Siggen Wisan) zu Wilflingen liegt, zu ihrem freien Eigentum verkauft zu haben. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 13Archivalieneinheit
1409 Juni 18 (Zinstag v. St. Johannestag ze Sunngihtten) 
Ritter Hanns von Hornstain von Schatzberg verkauft seiner Ehefrau Agnes von Neuneck (Nuwnegg) die Höfe zu Neufra (Nufren), den Hof zu Friedingen (Fridingen) und das halbe Dorf Unterdigisheim (Untertigißhain) sowie den Weiher (wyger) zu Langenenslingen und die Feldmühle daselbst und die Höfe zu Bingen (Bungen). 
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Dep. 38 T 1 Nr. 9Archivalieneinheit
1411 Februar 14 (St. Valentinstag) 
Bentz von Hornstain zu Hornstain verkauft für sich und seine Erben der Kapelle Unserer Lieben Frau zu Egelfingen und ihren Pflegern und Verwesern Bentz Muller, Chu(o)ntz To(e)ber und ihren Nachfolgern auf Binger (Buinger) Ösche die folgenden Äcker zu freiem Eigentum: 1 1/2 J. beim Hailtbrunnen, 1 J. bei der Weiden (Wyden), 1 Brandj. (Branthiuchart) zu Atzenstaig, 1 Acker in der Gygi, 1/2 J. in Lohen (Anst.: die Wisfleckenn) und 1 Brandj., anstoßend an Schu(o)chmachers Acker. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 10Archivalieneinheit
1415 März 12 (St. Gregorientag) 
Irmel Furtarin von Billafingen (Bilafingen) stiftet aus der ihr zur Hälfte gehörigen 1 Mm. Wiese, gelegen in dem Bru(o)l bei Billafingen am Mollen Bru(o)l, 5 ß h jährlichen Zins, zahlbar jeweils am Mo nach dem St. Johannistag; davon sollen 3 ß h an den Leutpriester und seine Nachfolger der oberen Kirche in dem Dorf Wilflingen (Wulflingen) zur Jahrzeitfeier ihrer Eltern und ihrer Tochter gehen, die besonders jeweils am Mo nach dem St. Johannestag zur Sonnenwende mit Vigilien begangen werden soll. Die restlichen 2 ß h sollen an die Fabrik der gen. Kirche abgeführt werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 11Archivalieneinheit
1417 August 12 (St. Hilarientag) 
Bencz von Hornstain bekundet, der Liebfrauenkapelle zu Egelfingen und ihren Pflegern Bencz Muller und Bencz Kifferlin für 10 lb h sowie allen ihren Nachfolgern seine frei eigenen 3 J. Äcker mit allem Zubehör verkauft zu haben. Davon liegen 2 J. in Talacker zwischen seines Bruders Ulrich von Hornstain und Wilkoiers Acker, 1 J. liegt am Hailtbrunnen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 12Archivalieneinheit
1428 Mai 28 (Fr n. St. Urbanstag) 
Hans Murnhart, B. zu Mengen, verzichtet für sich und seine Erben auf die Güter, gen. Rantzen und Sto(e)klins Gut, zu Egelfingen, die sein verst. Vater und er selbst von dem frommen festen V(o)lrich von Hornstain zu Bittelschieß (Buttelschieß) zu Lehen hatten, zugunsten des ehrbaren Conrat (auch: Cu(o)nrat) Muller von Egelfingen und seiner Erben. Von den besagten Gütern war von dem Vater des A. bereits die Hälfte an den Vater des gen. Conrat Muller, Bentz Muller, verliehen worden, der sie als Heimsteuer für seine Frau verwendet hatte. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 13Archivalieneinheit
Rottweil, 1428 Dezember 7 (Zinstag n. St. Nikolaus) 
Ulrich von Klingen von der Hohenklingen d. Ä., Frh., Hofrtr. in Vertretung des edlen Gf. Rudolff von Sulz (Sultz) auf dem Hof K. Sigismunds (Sigmunds) zu Rottweil (Rottwil), bekundet: Als er auf dem Hofe zu Rottweil an der offenen freien Königstraße am Tag, als dieser Brief geschrieben wurde, zu Gericht saß, stand vor ihm der fromme feste Wolff von Bu(o)benhofen und klagte, daß der verst. Vater des Hanns von Hornstain zu Schatzberg, Hanns von Hornstain, ihm laut eines versiegelten Schuldbriefs, der verlesen wird, Geld schuldet und er deswegen Ansprüche auf das Dorf Emerfeld mit Leuten, Gütern, Zinsen, Steuern, Geld und Diensten habe. Die Klage wurde auch gegen die edle Frau Margarethe die Swärtzine, ehel. Hausfrau des Hanns von Hornstain, erhoben. Dagegen stand Hanns von Hornstein auf und sprach, das Dorf Emerfeld mit Zubehör gehöre ihm und sei nicht Eigentum seines verst. Vaters gewesen, sondern sei Eigentum der Frau Agnes von Seckendorff, seines Bruders Hainrich von Hornstain verst. Frau gewesen, von der er das Dorf an sich gebracht habe, und legte besiegelte Briefe von 1426 und 1428 vor, aus denen hervorgeht, daß Emerfeld, Hornstein und Bingen (Bungen) Heimsteuer und Morgengabe von Frau Agnes von Seckendorff, Ehefrau seines verst. Bruders Hainrich von Hornstain, gewesen ist; Vormund von Agnes von Seckendorff war Ritter Georig von Seckendorff. Darauf erklärte das Gericht Hanns von Hornstein der Klage des Wolff von B(o)benhofen ledig. Darauf klagte Wolff von Bu(o)benhofen um Einlösung des Burghofs zu Wilflingen (Wulfflingen), dem Dorf, des Baumgartens, des Weihers (wygers) und der Fischgrube zu Wilflingen, des Eigenholzes zu Wilflingen und aller Leute und Güter zu Wilflingen und der Mühle zu Langenenslingen (Enslingen), die man die Feldmühle (velltmulin) nennt, und Zubehör. Diese Klage weist Hanns von Hornstain u. a. durch die [inserierte] Urk. von 1409 Juni 18 zurück. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 14Archivalieneinheit
1438 März 17 (Gutentag n. Oculi) 
Die Gebrüder Hanns, Haintz und Jo(e)rg Ast und ihre Mutter Endlin Astlin (A(e)stlin) von Wilflingen (Wulfflingen) bekennen, daß sie den ihnen eigenen vierten Teil einer 1 Mm. Wiese in den Mitteln Wisen zu Wilflingen an Conquenhugen-Wiese gelegen für 10 lb h Riedlinger (Ru(o)dlinger) W., deren Empfang bestätigt wird, an die Pfarrkirche St. Peter zu Unterwilflingen (Vnderwulfflingen) und den bescheidenen Walther Rustlin und Hanns Herp, Heiligenpfleger der gen. Kirche, verkauft zu haben. Dabei wurde vereinbart, daß die A. und ihre Erben den Teil der gen. Wiese für den angegebenen Preis jederzeit wieder zurückkaufen können. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 15Archivalieneinheit
1438 November 3 (Gutentag n. Allerheiligentag) 
Hanns Buk aus Bingen (Bungen) verzichtet gegen Zahlung von 3 lb h Riedlinger (Ru(e)dlinger) W. auf seine Ansprüche auf folgende Güter seines Ahns Walther [Buk] und seines Vaters Hanns Buk zugunsten der bescheidenen Haintz Ryß und Contz Lieb, Heiligenpfleger der Oberen Pfarrkirche zu Wilflingen (Wulfflingen), sowie Walther Astli und Hanns Gyger, Heiligenpfleger der Pfarrkirche St. Peter zu Unterwilflingen (Vndern Wulfflingen): 1 ½ J. Acker vor dem Bann (Ban) an Walraffs Acker, 1 Hanfgarten bei Cu(o)ntz Speckers Haus zu Kleinwilflingen gelegen, 1 J. Acker hinter der Ru(e)ffin Haus daselbst gelegen, 2 J. Acker hinter dem Lauch an St. Lupus (Lupis)-Acker gelegen, 1 J. Acker im Kessel am Hugenacker, 1/2 Mm. Wiese ebendort gelegen und 1 Mm. Holzwiese am Kagenhart. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 18Archivalieneinheit
Riedlingen, 1438 Dezember 16 (Zinstag n. St. Lucien Tag) 
Die frommen und festen Hanns von Hornstain zu(o) Schatzberg, seine ehel. Söhne Hanns und Jos von Hornstain und Johannes Vorstmaister bekennen, daß sie für sich und ihre Erben dem Hanns Truchseß von Bichishausen (Bichißhusen), Landhofmeister der Herrschaft zu Wirtemberg, und seinen Erben für ewige Zeiten die Dörfer Groß- und Kleinwilflingen (Grosz und Klain Wulfflingen), gen. Enhofen, und den Weiher (Wyger) zu Langenenslingen (Enslingen) mit gen. Rechten, Gerechtigkeiten und Zubehör, allem, was der gen. Hanns von Hornstain zu(o) Schatzberg lange Zeit besessen hat, ausgenommen 1 lb h Geld, das von den Klosterfrauen von Heiligkreuztal (Hailigen Crucztal) beansprucht wird, und 1 J. Acker vor dem Bann, den der Vogler als sein Eigentum namhaft macht. Der Kauf ist um 6200 fl rh in Gold geschehen. Von dieser Summe sind 1700 fl rh vierzehn Tage, nachdem die Verkäufer den Kaufbrief auf dem Landgericht zu Rottweil (Rotwil) haben fertigen lassen, den Verkäufern in Rottweil auszuhändigen. Für evtl. Ansprüche Dritter an dem Weiher zu Langenenslingen werden 1000 fl rh gewährt. Sollte dieser Weiher aber noch vor dem nächsten Martinstag [11. Nov.] mit Recht abgestritten werden, sollen die Verkäufer dem Käufer 100 fl rh für die Fische geben. Als Unterpfand für die Fertigung des Kaufs bieten die Verkäufer die Feste (Vestin) Schatzberg mit allem Zubehör, die Vogtei zu Egelfingen, die Mühle zu Langenenslingen und alles, was der gen. Hanns von Hornstain und seine Kinder in Egelfingen und Langenenslingen besitzen. Für den Fall, daß der gen. Hanns von Hornstain zu Schatzberg die Herrschaft Hochberg (Hohemberg) in seine Hände bringen sollte, sollen die Pfandschaftsbriefe im Hinblick auf das Recht des Käufers auf Fertigung des Kaufs beim Rat der Stadt Riedlingen (Ru(o)dlingen) nach Inhalt eines besonderen Behaltbriefs hinterlegt werden. Sollte es aber geschehen, daß sie die Herrschaft Hochberg nicht in ihre Hände bringen würden, dann sollen 2400 fl rh beim Rat der Stadt Riedlingen zur Sicherheit des Käufers und seiner Erben hinterlegt werden. Nach Fertigung des Kaufs sollen die hinterlegten Pfandschaftsbriefe wieder zurückgegeben werden. Der Kauf soll außerdem auf dem nächsten Landtag nach Weihnachten durch das Landgericht in Rottweil (Rotwil) bestätigt werden. Den Käufern sollen schließlich auch alle Briefe, die die gen. Burg und die Dörfer betr., herausgeben, auch den Brief von Friedingen (Fridingen) und den Beweisbrief der Margarethe Swa(e)rtzin, der Gemahlin des Hanns von Hornstain. Die Verkäufer verpflichten sich, Hainrich von Hornstain, sobald er volljährig sein wird, zur Bestätigung des Kaufs zu veranlassen. Werden die Käufer aber in dem erworbenen Besitz behindert, dürfen sie sich an dem Eigentum der Verkäufer und ihrer Erben und am Eigentum des Conrat von Hornstain als den Fertigern des Kaufs schadlos halten. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1663Archivalieneinheit
1439 (Tagesdatum nicht mehr lesbar) 
Konrad von Hornstein beurkundet eine nicht mehr näher bestimmbare Rechtsauseinandersetzung vor dem kaiserlichen Hofgericht zu Rottweil, an der Hans Truchsess von Bichishausen, Hans von Hornstein zu Schatzberg und die Maier zu Langenenslingen beteiligt waren. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 16Archivalieneinheit
1439 Januar 10 (Sa n. dem hl. obersten Tag zu Weihnachten) 
Hans von Hornstain zu Schatzberg d. Ä. (Hanns von Hornstain zu(o) Schatzberg der Elter) bekennt dem wohlgeborenen Hofrtr. Gf. Johann von Sulz (Johannsen von Sultz) und den Urteilssprechern des Hofgerichts zu Rottweil (Ro(e)twyl), daß er dem frommen festen Hans Truchseß von Bichishausen (Hannsen Truchsa(e)ssen von Bichishusen), Hofmeister der Herrschaft zu Württ. (zu(o) Wirtemberg), die Burg und die Dörfer, gen. Groß- und Kleinwilflingen (Gro(e)ß und Klayn Wulfflingen), gen. Enhofen, und den Weiher (wyer) zu Langenenslingen mit Leuten, Stücken und Gärten verkauft hat, und bittet, da er selbst wegen Erkrankung den darüber ausgestellten Kaufbrief nicht vor das Hofgericht bringen kann, diesen zu bestätigen. Auf Bitten des A. bestätigen die edlen und gestrengen Junker Frh. Degenhard (Tegenharten) von Gundelfingen und Ritter Eberhard (Eberharten) von Landau (Landow) unter Eid seine Aussagen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 17Archivalieneinheit
1439 Januar 10 (Sa n. dem hl. Obersten Tag zu Weihnachten) 
Degenhart von Gundelfingen, der freie Eberhart von Landau (Landow), Ritter Hainrich Truchseß von Ringingen, Bm. und Rat der Stadt Riedlingen (Ru(o)dlingen) bekennen unter Eid, daß der fromme feste Hanns von Hornstain zu Schatzberg d. Ä. (der Elter) sie in eine Herberge nach Riedlingen hat rufen lassen und mit Willen und Rat seiner Vettern, der frommen und festen Hugen von Hornstain und Brun von Hertenstein (Hertenstain), die gleichfalls anwesend waren, seine Vettern Hanns von Hornstain zu Heudorf (Ho(e)dorff) und Vlrich von Hertenstain als Vatermagen und Ru(o)dolff von Friedingen (Frydingen) d. Ä. (den Eltern) als Muttermagen seiner ehel. Kinder Hanns, Hainrich und Endlin [von Hornstain zu Schatzberg] eingesetzt hat. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 18Archivalieneinheit
Rottweil, 1439 Januar 15 (Do n. St. Hilarii des Bischofs Tag) 
Gf. Johann von Sulz (Johanns von Sultz), Hofrtr. des röm. Kg. Albrecht [II.] auf seinem Hof zu Rottweil (Rotwil), bekundet: Als er an dem Tag, an welchem die vorliegende Urkunde gegeben ist, zu Gericht auf dem Hofe zu Rottweil an der offenen freien Königsstraße saß, standen vor ihm einerseits der feste Jos von Hornstein (Hornstain), ehel. Sohn des festen Hans von Hornstein zu Schatzberg (Hannsen von Hornstain zu(o) Schatzberg), und Johannes Vorstmaister, andererseits die festen Hans von Hornstein zu Heudorf (Hans von Hornstain zu(o) Ho(e)dorff) und Ulrich von Hertenstein (V(o)lrich von Hertenstain), Vögte und Pfleger der Kinder des gen. Hans von Hornstein zu Schatzberg mit Namen Hans (Hannsen), Heinrich (Hainrichs) und Ännlin (A(e)nnlins) von Hornstein (Hornstain). Bei ihnen stand der feste Hans Truchseß von Bichishausen (Hanns Truchses von Bichißhusen), Landhofmeister der Herrschaft zu Württ. (zu(o) Wirtemberg), der eine am 16. Dez. zu Riedlingen (Ru(o)dlingen) aufgerichtete versiegelte Pergamenturkunde (permentin versigelten nottel) über den Verkauf der Burg und der Dörfer Groß- und Kleinwilflingen mit den Siegeln der gen. Hans von Hornstein zu Schatzberg, seines Ohms Konrad von Hornstein (Conratz von Hornstain), Hans Truchseß von Bichishausen, Rudolfs von Friedingen (Ru(o)den) mit gen. Rechten, Gerechtigkeiten und Zubehör durch die gen. frommen und festen Hanns von Hornstain zu(o) Schatzberg, seine ehel. Söhne Hanns und Jos von Hornstein und Johannes Vorstmaister an Hans Truchseß von Bichishausen und seine Erben verlas (Urkunde von 1438 Dez. 16). Nachdem die Urkunde verlesen worden war, bestätigten die gen. Jos von Hornstain und Johannes Vorstmaister für sich und die gen. Hanns von Hornstein zu Heudorf und Ulrich von Hertenstein für die drei gen. Kinder Hanns, Hainrich und A(e)nlinn von Hornstein den Kauf. Vor Gericht ergeht das Urteil, daß der gen. Hans Truchseß von Bichishausen und seine Erben die Burg und die Dörfer Groß- und Kleinwilflingen, gen. Enhofen, und den Weiler zu Langenenslingen mit gen. Rechten, Gerechtigkeiten und Zubehör, alles was der gen. Hans von Hornstein zu Schatzberg lange Zeit besessen hat, ausgenommen 1 lb h Geld, das die Klosterfrauen von Heiligkreuztal (Halligen Crucztal) beanspruchen, und 1 J. Acker vor dem Bann, den der Vogler namhaft macht, durch ewigen Kauf erworben hat. Der Kauf war um 6200 fl rh in Gold geschehen. Die gen. Jos von Hornstein und Johannes Vorstmaister für sich und die Vögte Hanns von Hornstein zu Heudorf und Ulrich von Hertenstein (Hertenstain) für die drei gen. Kinder lassen die gen. Güter und Rechte auf. Für den Fall aber, daß diese Güter Mängel oder Gebrechen aufweisen sollten, können sich der Käufer und seine Erben an dem in der Urkunde vom 16. Dez. 1438 festgesetzten Unterpfand (Urkunde von 1438 Dez. 16) in einer Frist von 10 Jahren und 1 Tag ab Datum des Briefs schadlos halten. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 19Archivalieneinheit
1440 August 5 (St. Oswaldstag) 
Die Priorin und die Konventsfrauen des Kl. Hedingen, Konstanzer Diözese, verkaufen ihren dritten Teil an den Höfen Contz des To(e)bers, Haintz Frytags und Waltz Muller zu Egelfingen für 80 lb h an den ehrbaren Herrn Conrat Butzkofer, Kaplan des Frühmeßaltars zu Scheer (zu(o) der Schere). 
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Dep. 38 T 1 Nr. 20Archivalieneinheit
1440 November 6 (an St. Lienhart) 
Konrad von Hornstein (Cu(o)nrat von Hornstain) bekennt für sich und seine Erben, dem festen Hans Truchseß zu(o) Bichishausen (Hannsen Truchsessen zu Bichißhusen) und allen seinen Erben für dritthalbhundert rh fl die Lehenschaft und die Vogtrechte der Kirche zu Wilflingen (Wulfflingen) bei der Burg daselbst gelegen mit allem Zubehör und allen Einkünften, die er dort besessen hat, insbesondere von 13 Malter Korn Mengener Maß (menger meß) verkauft zu haben. Als Bürgen hat der A. die frommen festen Eberhard von Höringen (Eberhartten von Ho(e)rinngen) und Ulrich von Hornstein zu Bittelschieß (Vlrichen von Hornstain zu(o) Puttelschieß) eingesetzt. Für den Fall, daß dem Käufer und seinen Erben nicht Genüge geschieht, können sie die Bürgen solange zum Einlager in ein Wirtshaus nach Riedlingen (Ru(o)dlingen) schicken, bis der Vertrag erfüllt ist. Sollten der Verkäufer und die Bürgen innerhalb einer bestimmten Frist ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, sind der Käufer oder seine Erben dazu befugt, sich an dem Besitz des Verkäufers, seiner Erben und der gen. Bürgen schadlos zu halten. Im Falle des Ablebens der Bürgen sollen auf Geheiß des Käufers und seiner Erben innerhalb von 14 Tagen neue Bürgen bestellt werden. Zur weiteren Sicherheit bietet der Verkäufer dem Käufer und seinen Erben einen besiegelten Schuldbrief über 200 fl, der ihm infolge dieses Kaufs von den festen Aulbrecht Truchseß (Truchsäß) [zu Bichishausen], dem Sohn des gen. Hans Truchseß, und von Heinrich Truchseß von Ringingen (Hainrich Truchsäß von Ringingen) ausgestellt worden ist mit allen daraus anfallenden Zinsen. Die beiden Bürgen bekräftigen den Inhalt der Urkunde. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1442Archivalieneinheit
1441 Dezember 22 (an dem na(e)chsten Fritag nach Sant Thomas des hailigen zwo(e)lff botten tag) 
Bentz Flur der Ältere, ein gemeiner Mann zwischen Jos von Hornstein und der ganzen Gemeinschaft des Dorfes Langenenslingen, Wolf vom Stain zu Rechtenstein und Hans von Degenfeld (Tegenfeld) als Schiedsleute von Jos von Hornstein, Tegenhart Vogt, Vogt zu Sigmaringen, und Hans Kern, Bürger zu Veringen, als Schiedsleute des Dorfes Langenenslingen, beurkunden, dass sie auf Bitten der beiden Parteien den zwischen ihnen entstandenen Streit um die Trieb- und Weiderechte in der großen Ratsstube zu Wilflingen am 14. Dezember 1441 (uff Dornstag na(e)chst nach unser lieben frowen tag ze sang wihi) entschieden und nach dem Verhör der beiden Parteien und der Fürsprecher Hans Truchsess von Bichishausen für Jos von Hornstein und Aristoteles Ma(e)getzer ein in der Urkunde ausführlich wiedergegebenes Urteil gefällt haben. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 21Archivalieneinheit
1442 Dezember 28 (Innocentum) 
Hans von Heudorf (Howdorff) verkauft für 12 lb h, deren Empfang er bestätigt, dem bescheidenen Michel Schnider von Wilflingen (Wulfflingen) sein eigenes Haus zu Wilflingen mit dem daran gelegenen Garten, eine Wiese auf der Rottelspaind und eine Wiese im Holtz, die an den Vogelsang stößt, mit der Auflage, dem festen Junker Hans Truchseß von Bichishausen (Bichetzhusen) einen jährlichen Zins von 5 ß h, 1 Herbsthuhn und 1 Fastnachtshuhn zu entrichten und diesem außerdem einen Tag Korn und einen Tag Hafer zu schneiden und ihm bei der Ernte und bei der Bestellung der Höfe behilflich zu sein. Der Käufer und seine Erben sind außerdem dazu verpflichtet, dem Priester der Unteren Kirche [zu Wilflingen] jährlich 6 h, 1 kleines Viertel Hafer, 1 Laib Brot zu entrichten und den Baumgarten zu pflegen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 22Archivalieneinheit
1445 August 19 (Do. n. Liebfrauentag ze Sangewihi) 
Joß von Hornstain von Schatzberg bekennt, daß der feste Hannß Truchseß von Bichishausen (Bichißhusen) von den 800 fl rh Hauptschuld, die er dem A. und seiner Schwester schuldig ist, 50 fl bezahlt hat. Dafür überläßt ihm der A. die Mühle und alles, was er sonst noch zu Langenenslingen (Enßlingen) besitzt, pfandweise als Sicherheit. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 23Archivalieneinheit
1447 März 17 (St. Gertrudentag) 
V(o)lrich Schadu(o)tz und seine Gemahlin Adelhait Voglerin bekennen für sich und ihre Erben, dem festen Junker Hans Truchseß von Bichishausen d. Ä. (von Bichishusen dem Eltern) für 27 1/2 lb h Lw., deren Empfang bestätigt wird, die folgenden Güter verkauft zu haben: 4 1/2 J. Äcker zu Wilflingen (Wulfflingen) an vier Stücken, 1 J. zu Pru(o)len, 2 J. hinter dem Menger Loch, 1 J. im Sehenrain, 1/2 J. am Ronß an den Riettäkkern. Die gen. Güter sind frei eigen, ausgenommen der Zehnt. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 24Archivalieneinheit
1447 August 29 (Zinstag n. St. Pelagientag) 
Bernhart Bossz und sein Vater Hainrich Bossz quittieren dem Hans Truchseß von Bichishausen d.Ä. (Hannsz Truchsäsz von Bichishusen der Elter) den Empfang von 150 fl rh aus der Hauptschuld von 600 fl rh, die aus dem Kauf von Groß- und Kleinwilflingen (grossen vnd clainen Wulfflingen), gen. Enhofen (Ennhouen), und dem Weiher (wiger) zu Langenenslingen (Enszlingen) herrührt. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 25Archivalieneinheit
1451 November 8 (Mo v. St. Martinstag) 
Michel Schnider von Wilflingen (Wulfflingen) bekennt, St. Peter in der Unteren Pfarrkirche zu Wilflingen und seinen Pflegern für 20 lb h Lw. einen jährlichen Zins von 1 lb h, zahlbar auf St. Martinstag [11. Nov.], aus seinen Gütern zu Wilflingen verkauft zu haben, nämlich aus seinem Haus und Garten zwischen Michel Ays und Hans Giger, 1 Mm. Wiese im Holz Fogelsang und 1/2 Mm. Wiese auf Ratesbainden. Die Güter sind frei eigen mit Ausnahme von 5 ß h Zins, l Herbsthuhn und 1 Fastnachtshuhn, die jährlich an den Junker Hans Truchseß [von Bichishausen] und dessen Erben zu entrichten sind. Der A. behält sich und seinen Erben das Recht vor, den gen. Zins jederzeit um den erw. Preis ablösen zu können. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 26Archivalieneinheit
1456 Januar 6 (Hl. Dreikönigstag) 
Cu(o)nratt Flaischlin und seine Ehefrau Anna Gartenflissin bekennen, daß ihnen der feste Hans Truchseß von Bichishausen (Bichishusen), dessen Eigenleute sie sind, wie anderen ehrbaren Leuten auf ihre Bitten hin erlaubt hat, nach Scheer (Scha(e)r) zu ziehen, sich dort seßhaft zu machen und diesen Ort nicht gegen seinen oder seiner Erben Willen wieder zu verlassen. Dafür sind die A. verpflichtet, ihrem Herrn und dessen Erben 16 ß h jährlich am Martinstag [11. Nov.] zu entrichten. Auf Geheiß ihres Herrn haben die A. wieder zu ihm zu ziehen. In diesem Falle sind sie aber von dem erw. Jahreszins entbunden und genießen die gleichen Rechte wie die Eigenleute zu Wilflingen (Wulfflingen). Kinder der A. bleiben Eigenleute des gen. Truchseß von Bichishausen und seiner Erben. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 27Archivalieneinheit
1463 Oktober 18 (Di n. St. Gallentag) 
Anna Schu(o)chmacherin, Wwe. des Michel Schnider, und ihre Kinder Hanns, Katherina und Agta Schnider bekennen für sich, für Ursula und Michel Schnider, die noch minderjährigen Kinder bzw. Geschwister der Vorgenannten, und für ihre Erben, den ehrbaren Jo(e)rg Gartenvlis und Cu(o)nrad Specker d. J., Pflegern des Himmelsfürsten St. Peter in der Unteren Pfarrkirche zu Wilflingen (Wulflingen), und ihren Nachfolgern für 3 lb h Riedlinger (Ru(o)dlinger) W., deren Empfang bestätigt wird, ihr eigenes Haus zu Wilflingen mit dem daran gelegenen Garten, 1 Wiese auf der Rottelspaind und 1 Wiese im Holz am Vogelsang verkauft zu haben. Aus den erw. Gütern sind dem edlen und festen Junker Hanns Truchseß [von Bichishausen] und seinen Erben jährlich 5 ß h, l Herbsthuhn und 1 Fastnachtshuhn zu entrichten. Außerdem sind die Eigentümer der Güter dem gen. Junker Hanns Truchseß verpflichtet, ihm bei der Bebauung des Brühls (Bru(e)ls) zu helfen. Sie sind ferner dazu verpflichtet, dem Priester der Unteren Kirche [zu Wilflingen] ein kleines Viertel Hafer, dem Bannwart 1 Laib Brot und den erw. Heiligenpflegern jährlich 1 lb h zu entrichten. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 28Archivalieneinheit
1468 März 6 (Mo v. So Reminiscere) 
Hannß Kurtz und Betha Christin von Ertingen bekennen, daß sie sich und ihre Kinder mit freiem Willen in die Leibeigenschaft des edlen und festen Junkers Hanns Truchseß von Bichishausen d. Ä. (Bichißhusen dem Eltern) begeben haben. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1716Archivalieneinheit
1477 Mai 21 (am Mittwochen vor dem hailigen Pfingsttag) 
Hans Genßberg von Wilflingen beurkundet, dass er Barbara Schenk von Stauffenberg, geborene Truchsessin von Bichishausen wegen Pflicht- und Eidbruch bei seiner Heirat ohne lehensherrliche Zustimmung Urfehde geschworen hat. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1478Archivalieneinheit
1528 April 8 (uff Mittwoch vor dem hayligen Ostertag) 
Nachdem sich Georg Gartenfleiß und seine eheliche Hausfrau Salome S(e)utzin zu Wilflingen verheiratet haben, schließen sie wegen des Sohnes Peter [Gartenfleiß] aus der ersten Ehe mit seiner verstorbenen Ehefrau Anna [Gartenfleiß] folgende Übereinkunft: Falls Georg Gartenfleiß vor seiner Ehefrau stirbt, soll sein Sohn Peter noch vor der Erbteilung als Vorauserbe 30 fl erhalten. Außerdem sollen die 40 fl, die zu Langenenslingen für einen jährlichen Zins angelegt sind, zusammen mit der beweglichen und unbeweglichen Habe gleichmäßig mit der Stiefmutter und den übrigen Geschwistern geteilt werden, so dass dem Sohn als Vorauserbe der Mutter nicht mehr oder weniger als jedem anderen Kind zugeteilt wird. Falls Peter Gartenfleiß vor seinem Vater stirbt und Leibeserben hinterläßt, können sie die 30 fl nicht beanspruchen. Wenn sich Peter Gartenfleiß gegenüber seinem Vater nicht angemessen verhält oder von seinem Vater wegläuft, kann Georg Gartenfleiß sein Vorauserbe nach seinem Gefallen ganz oder teilweise aufheben. Falls Georg Gartenfleiß zu Lebzeiten aber die 30 fl wegen Armut oder aus anderen Gründen benötigt, kann er es nach seinem Gefallen verwenden. Falls sich Peter Gartenfleiß nach dem Willen seines Vaters verhält, kann ihm Georg Gartenfleiß das Vorauserbe ganz oder teilweise nach seinem Gefallen zuteilen. Was Peter Gartenfleiß vor dem Tod seines Vaters durch Fälle einnimmt, soll ihm von seinem Vorauserbe abgezogen werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1481Archivalieneinheit
1559 April 2 (uff Sonntag Quasimodo) 
Georg Stecher von Großtissen beurkundet, dass er sich als freieigene Person, die mit keinem Halsherren beladen ist, mit seinem Leib, Leben, Hab und Gütern und seinen späteren Kindern freiwillig in die Leibeigenschaft des Junkers Sebastian Schenk von Stauffenberg zu Wilflingen und seinen Erben und Nachkommen begeben hat. Der Aussteller verspricht, dass er, seine Kinder und seine Erben dem Halsherren die Fastnachtshenne, die [Leib]fälle und das Hauptrecht entrichten werden, wie es Leibeigene zu tun schuldig sind. Abschließend erklärt der Aussteller Rechteverzicht. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1483Archivalieneinheit
1583 Juni 14 
Joachim Graf zu Fürstenberg (voller Titel), kaiserlicher Rat, und Wilhelm Graf und Herr zu Zimmern (voller Titel), beurkunden als Vormünder der beiden Junker Georg und Froben Grafen zu Helfenstein, Freiherren zu Gundelfingen, beurkunden: Eva Frenckel von Neufra, die eheliche Tochter von Veit Frenckel und Ursula Malen Breyin, jetzt zu Wilflingen wohnhaft, die ihren Vormundsöhnen als Leibeigene verpflichtet gewesen ist, hat sich am Tag der Ausstellung dieser Urkunde mit 3 fl aus der Leibeigenschaft gelöst, deren Bezahlung bestätigt wird. Eva Frenckler und alle von ihrem Leib geborenen Kinder werden dadurch von allen Leibeigenschaftsfällen, Hauptrechten, Steuern, Fastnachtshennen und allem anderen frei gesprochen. Sie kann nun bei allen Herren, Städten oder auf dem Land Schutz und Schirm annehmen und ihr Wesen nach ihrem Gefallen ordnen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1487Archivalieneinheit
1692 Dezember 23 
Schultheiß Georg Buck, die Dorfpfleger, das Gericht und die ganze Gemeinde zu Hitzkofen in der Grafschaft Sigmaringen beurkunden für sich und ihre Erben, dass sie von Magister Georg Scribae, dem Pfarrherren in der Stadt Mengen und Dekan des dort ansässigen Landkapitels, dem Nachprediger Johann Schluede und dem Magister Johann Christoph Keßler, dem dortigen Frühmesser, als Herren und Prokuratoren der Präsenz der oberen Pfarrkirche Unser Lieben Frauen zu Mengen und ihren Nachfolgern in diesem Amt 600 fl Hauptgut aus der Präsenz erhalten haben, die zu dem hochadelig-freybergischen Jahrtag zu Mengen gehört. Die 600 fl Hauptgut sollen jedes Jahr acht Tage vor oder nach dem 6. Januar (uff der heyligen Dreykönigtag) und zum ersten Mal im Jahr 1694 mit 30 fl verzinst werden. Als Unterpfand setzen die Aussteller die allgemeinen Allmenden der Gemeinde Hitzkofen mit allen Ein- und Zugehörungen als Unterpfand ein. Die Aussteller erklären Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. Das Hauptgut kann von beiden Parteien bei halbjähriger Kündigungsfrist jederzeit abgelöst werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 29Archivalieneinheit
1469 September 14 (Heiligkreuztag im Herbst Exaltationis) 
Hanns Egerdach, B. zu Lauingen (Laugingen), und seine Ehefrau Christina Gollinngin bezeugen: Infolge der väterlichen Erbschaft des A. und seiner Schwester Magdalena Egerdachin war ihr lieber Vater und Schwiegervater (Vater und Sweher), der ehrsame Hainrich von Lauterbach (Luterbacht), derzeit Bm. zu Lauingen, im geschworenen Pfandbuch der Stadt Lauingen belastet gewesen, wofür den beiden Geschwistern die Behausung und die Hofraite an Georg Baitzers Haus in Lauingen verschrieben wurde. Nach Vorlage des Heiratsvertrags (Hyrat Notel) zwischen den A., wurde die erw. Behausung und die Hofraite dem A. übergeben. Die A. erklären mit Wissen des Rats von Lauingen gegen den gen. Hainrich von Lauterbach und seine Erben keine weiteren Forderungen mehr auf Grund des Eintrags im Stadtbuch stellen zu wollen, wozu sie die betr. Stelle im Stadtbuch haben kanzellieren lassen. Hinsichtlich der Rechte der gen. Magdalena Egerdachin beurkunden die A., daß sie diese aus der erw. Behausung, der Hofraite und anderem Gut versorgen werden und dies auch im Stadtbuch haben eintragen lassen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 30Archivalieneinheit
1471 Oktober 19 (Sa v. den elftausend Jungfrauen) 
Conrat Hug, sein Sohn Hennslin, Hans Hug und die Gebrüder Conrat, Heinrich und Jörg Löslin, alle von Wilflingen (Wulflingen), schwören nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis ihren Leibherrn Wernher Schenk [von Stauffenberg] und seiner Ehefrau [Barbara Truchsessin von Bichishausen] Urfehde und Gehorsam unter Hinterlegung von 120 fl rh. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 31Archivalieneinheit
1472 September 14 (Heiligkreuztag seiner Erhöhung) 
Hanns Muller, Haintz Su(e)ner und Hanns Murr, alle drei Pfleger Unserer Lieben Frau und des Gotteshauses der Pfarrkirche in dem Dorf Laiz (Laitz), tauschen mit dem festen Wernher Schenk [von Stauffenberg] die bisher dem gen. Gotteshaus zinsbare Magdalena Hayin gegen dessen Leibeigene Endlin Voglerin, Tochter des verst. Schadv(o)tzen. Magdalena Hayin und ihre Nachkommen werden von ihren Verpflichtungen gegenüber dem Gotteshaus entbunden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 32Archivalieneinheit
1474 März 24 (Do Laetare halber Fasten) 
Sigmund Huser von Renquishausen (Rengkwishusen) bekundet, dem ehrbaren und wohlbescheidenen Bentz Griner, B. zu Veringenstadt (Veringen), und allen seinen Erben für 173 lb h württ. Münze, deren Empfang bestätigt wird, seinen Hof in dem Dorf Egelfingen und einen weiteren Hof, gen. des Robers Hof, die beide bewirtschaftet werden, zu freiem Eigentum verkauft zu haben. Aus den gen. Gütern ist der gewöhnliche Zehnt zu entrichten. Die Höfe waren am St. Paulstag Bekehrung [Jan. 25] im Jahre 1403 von dem festen Vlrich von Hornstein zu Bittelschieß (Buttelschies) mittels einem Kaufbrief, der mit den S. der frommen und festen Hanns von Hornstein von Schatzberg, Syem Truchsessen, Ritter, Bentz von Hornstein und Heinrich von Hornstein versehen wurde, an Oberlin Junglin von Veringenstadt (Veringen) verkauft worden (Urk. von 1403 Jan 25). Der A. und seine Vorfahren haben die Höfe für ein Jahrgeld von 4 Malter Vesen, 3 Malter Hafer, einhalb Viertel Eier, 2 Herbsthühner und einer Fastnachtshenne verliehen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 33Archivalieneinheit
1474 August 8 (Mo v. St. Laurentius des hl. Leviten und Märtyrers) 
Hanns Boss, Bastard des verst. Bernhart Boss und ehemaliger reisiger Knecht des edlen und festen Junkers Werner Schenk von Stauffenberg (Stoffenberg), schwört nach seiner Haftentlassung der edlen Frau Barbara Schenkin [von Stauffenberg], geb. Truchsessin von Bichishausen (Bichishusen), Urfehde. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 34Archivalieneinheit
1477 Juni 25 (Mi n. St. Johannstag des hl. Täufers) 
Ludwig von Emershofen (Emershoven), Obervogt zu Balingen, vollzieht den Tausch der Kathrin A(e)pplerin von Hossingen, Leibeigene des Gf. Vlrich zu Württ. (Wirtemberg) und zu Mömpelgard (Mumpelgartt), gegen Vrsula (Vrsulen) Sperngerin von Margrethausen (Margrathenhusen), Leibeigene des festen Melchior von Tierberg (Dierberg). 
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Dep. 38 T 1 Nr. 35Archivalieneinheit
1477 August 5 (St. Oswald des hl. Königs Tag) 
Der freie Jörg von Gundelfingen (Gunndelfingenn) bekundet: Zwischen Frau Barbara Schenkin [von Stauffenberg], Truchsessin von Bichishausen (Bychinshusenn), für Wilflingen (Wilfflingen) einerseits und Gericht und ganzer Gde. des Dorfs Langenenslingen (Langen Ennslingen) andererseits war es wegen des Bryelbachs und eines Marksteins, der im Rain (Rayn) oberhalb des gen. Bryelhachs und unterhalb des Knecht Haintzen Ackers stand und verrückt worden ist, zu Streitigkeiten gekommen. Der Streit wurde dahingehend entschieden, daß die Fischenz in dem Bryelbach innerhalb des Zwing und Banns des Dorfs Wilflingen der erw. Frau Barbara und ihren Erben zusteht und der erw. Markstein mitsamt l Säule wieder an seinen ursprünglichen Ort gesetzt werden soll. Markstein und Säule scheiden Zwing, Bann und Tratt von Wilflingen und Langenenslingen. Helfer der Frau Barbara waren der feste Conratt von Reischach (Rischach) und Johannes Küngodtt, Vogt zu Urach.
Beistände von Langenenslingen waren Herr Jacob Hafner von Inneringen, Dekan im Riedlinger Kapitel, und Jörg Varrer, Schreiber zu Sigmaringen (Sigemeringen).
 
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Dep. 38 T 1 Nr. 36Archivalieneinheit
1479 September 6 (Mo v. Unserer Liebfrauentag nativitatis) 
Ritter Hermann von Sachsenheim (Sachsenhain), Landvogt der Herrschaft Hohenberg (Hohemberg), bekundet: Als er auf Befehl der Fstn. Frau Mechthilt, geb. Pfgfn. bei Rhein (Rine), Ehzn. zu Österreich, Wwe., mit anderen Räten zu Hofgericht saß, klagte der bescheidene Ludwig Schryer gegen den frommen und festen Sigmund von Hausen (Hußen) von Renquishausen (Rengkwißhusen) (sonst einfach Sigmund Huser) wegen eines Hofs, den sein Stiefbruder Hanns Futzart zu Egelfingen besitzt (vgl. Urkunde von 1403 Juni 7). Dieser Hof sei dem gen. Hanns Futzart zur Hälfte zugefallen, die andere Hälfte hätte er von seinen Eltern für 10 fl käuflich erworben und diesen hätte der gen. Sigmund Huser nun schon lange Zeit innegehabt. Nachdem nun aber Hanns Futzart schon lange Jahre außer Landes und tot sei, müsse der Hof wieder an ihre Mutter zurückgegeben werden. Darauf legte Sigmund Huser einen Kaufbrief vor, durch den die Mutter auf alle ihre Rechte am Hof verzichtet hatte, und einen weiteren, der besagte, daß ihm der Hof solange zustehen sollte, solange Hanns Futzart noch am Leben sei. Dagegen erklärte Ludwig Schryer, daß selbst dann, wenn sein Bruder noch am Leben sei, er und seine Mutter die billigen Pfleger sein müßten. Auf Fragen von Sigmund Huser sagte die Kundschaft aus, er habe gehört, daß Hanns Strobel, wie Hanns Futzart nach seiner Mutter gen. werden würde, tot sei. Nach einem Tag der Rede und Widerrede ergeht das Urteil, daß Sigmund Huser den Hof erst dann gegen Verrechnung seiner Kosten und Einnahmen abtreten müsse, wenn der Tod des Hanns Futzart erwiesen ist. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 37Archivalieneinheit
1479 November 15 (Mo n. St. Jo(e)rgen des hl. Märtyrers) 
Hans Brunner, gen. Ru(o)precht, Pfarrer der Unteren Pfarrkirche zu Wilflingen (Wilfflingen), bekundet für sich und seine Nachfolger, daß seine gnädige liebe Frau, Frau Barbara Schenkin, geb. Truchsessin von Bichishausen (Bichißhusen), Ehefrau des Junkers Wernher Schenk von Stauffenberg (Stouffemberg), für 6 lb h Konstanzer (Costentzer) W., deren Empfang bestätigt wird, die 6 ß h jährlichen Zinses, die ihm bisher aus der Nuwen Schur im Burghof zu Wilflingen gelegen mit Zubehör gezahlt wurden, abgelöst und wiedergekauft hat. Hanns Lieb d. A. und Haintz Wilhalm, Pfleger der Pfarrkirche St. Peter und Paul zu Wilflingen, erklären, daß sie mit dieser Ablösung einverstanden sind. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 38Archivalieneinheit
1480 Mai 27 (Sa. n. Urban) 
Joß Niclaus, Gf. zu Zollre, löst seinen festen und lieben Getreuen Wernher Schenk von Stauffenberg (Stoffemberg) aus seiner Währschaft als Mitverkäufer von 30 fl rh Zins und 600 fl Hauptgut gegenüber der ehrbaren Frau Magdalene von Sontheim (Sunthain), Wwe., und von 20 fl und 400 fl Hauptgut gegenüber Sixten von Hausen (Husen) aus seinem Amt und Dörfern Stetten und Boll. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung können sich der gen. Wernher Schenk und seine Erben an dem Gut des A. und seiner Erben schadlos halten, bis ihre Währschaft und alle ihre Kosten und ihr Schaden abgelöst sind. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 39Archivalieneinheit
1480 Juni 19 (Mo v. Johannes dem Täufer) 
Claus Bawmann von Wilflingen (Willflingen) und seine beiden Söhne Martin und Michel schwören nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis der edlen Frau Barbara Schenkin von Stauffenberg (Stoffemberg), geb. Truchsessin von Bichishausen (Bichißhusen), und dem festen Junker Wernher Schenk von Stauffenberg (Stouffemberg) Urfehde. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 40Archivalieneinheit
1480 August 17 (Do n. Unserer Liebfrauentag, als sie gen Himmel empfangen war) 
Ludwegk Schryger von Mietingen (Mittingen) bekundet, den ehrbaren Hanns Zaunner und Hanns Agker, Pfleger der Kapelle Unserer Lieben Frau und St. Michael des hl. Erzengels zu Gammertingen (Gamertingen), und allen ihren Nachfolgern für 45 lb h Lw., deren Empfang bestätigt wird, einen jährlichen Zins, bestehend aus 1 1/2 Malter Korn, l Malter Hafer Veringer Maß, zahlbar auf Martini [11. Nov.] zu Veringenstadt (Veringen in die Stat), aus gen. Wiesen, Äckern, Gütern und einer Hofstatt, wo das Althuß gestanden ist, zu Egelfingen, die zur Zeit von Jörg Muller bewirtschaftet werden, verkauft zu haben. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 41Archivalieneinheit
1485 August 19 (Fr n. St. Hilarientag) 
Margret Spekerin und ihre Söhne Conrat, gen. Fritz, und Michel [Specker] (vgl. Urkunde von 1485 Okt. 22) bekunden, den ehrbaren und bescheidenen Hanns Lieb d. A. und Haintz Wilhalm, Pflegern der Unteren Kirche St. Peter zu Wilflingen (Wülfflingen), für 7 fl rh, deren Erhalt bestätigt wird, einen Ewigzins über 5 ß Konstanzer (Costentzer) Münz für eine Jahrzeit in der Oberen und Unteren Kirche zu Wilflingen, 8 Tage vor oder nach St. Walpurgentag [1. Mai], auf Di verkauft zu haben. Die Jahrzeit ist am So zuvor zu verkünden und soll mit Vigilien und einem gesungenen Seelamt begonnen werden; sie ist in beiden Kirchen in das Seelbuch einzutragen. Von den 5 ß Ewigzins gehen an den Kirchherrn zu Unterwilflingen (Vnder Wülfflingen) 3 ß h und an den Kirchherrn der Oberen Kirche 2 ß h. Sollte die Jahrzeit nicht begangen werden können, soll das Geld bei St. Peter in Unterwilflingen verbleiben. Der empfangene Kaufpreis wurde zum Nutzen von St. Peter verwendet. 
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