Findbuch Ho 177 T 2symbol
Herrschaft Haigerloch-Wehrstein: Urfehden
Suchbereich
Landesarchiv insgesamt
Staatsarchiv Sigmaringen
dieses Findbuch
gewählte Gliederungsebene

Strukturansicht

Gliederung
Inhalt
Einträge  1 - 50 von 156   Pfeil nach rechts  Alle
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 1Archivalieneinheit
1529 März 19 (1529 März 19 (Freitag nach Gertrud)) 
Lude Weber, Bürger zu Haigerloch, der wegen etlicher Mißhandlungen in das Gefängnis des Markgrafen Philipp zu Baden und des Freiherrn Jörg Erbtruchsessen zu Waldburg, Vormünder des Grafen Christoph Friedrich zu Zollern, gekommen ist, aber auf Bitten der Fürsten, anderer edler Frauen und geistlicher und weltlicher Edler freigelassen wurde, schwört Urfehde 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 2Archivalieneinheit
1532 Juni 22 ([15]32 Juni 22 (Samstag vor Joh. d. T.)) 
Marx Mock und sein Sohn Bastian Mock von Stetten (1), die sich wegen [verbotener] Handlungen im hohenbergischen Forst die Ungnade des Grafen Joachim zu Zollern und seiner Forstleute zugezogen haben, aber unter den Bedingungen freigelassen worden sind, auf Lebenszeit keine Büchse mehr zu gebrauchen, dem Wildpret nicht mehr nachzugehen und als Entschädigung 8 Gulden (2 Gulden in bar, 6 Gulden auf Martini) zu geben, schwören Urfehde
(1) übergeschrieben "von Stetten"
 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 3Archivalieneinheit
1533 Juli 27 (1533 Juli 27 (Sonntag nach Jakob)) 
Melchior Khönnis von Stetten zum kalten Markt, der in dem dem Kaiser gehörenden Forst der oberen Herrschaft Hohenberg Wildpret geschossen hat und deswegen ins Gefängnis gekommen ist, aber auf Bitten guter Herren und Freunde von seinem Herrn, Graf Joachim zu Zollern, des hl. Reiches Erbkämmerer und Hauptmann der Herrschaft Hohenberg, unter der Bedingung freigelassen wurde, auf Lebenszeit keine Büchse mehr zu gebrauchen, dem Wildpret nicht mehr nachzugehen und kein anderes Waidwerk im Forst mehr zu treiben, schwört Urfehde. Als Bürgen stellt er seinen Bruder Hänslin Khönnis, Martin Irßlinger, Pfarrer zu Stetten, Thomas Merk, Jörg Knerr, Hänslin und Jäck Dräer, alle in Stetten zum kalten Markt seßhaft, die bei Verstößen gegen die Urfehde zusammen 20 Gulden schuldig sind und versprechen, die Bürgschaft zu halten 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 4Archivalieneinheit
1535 Juni 24 (1535 Juni 24 (Joh. d. T.)) 
Stephan Banholtzer von Wilflingen in der oberen Herrschaft Hohenberg, der in dem dem Kaiser gehörenden dortigen Forst Wildpret geschossen hat und deswegen ins Gefängnis gekommen ist, aber auf Bitten guter Herren und Freunde von seinem Herrn, dem Graf Joachim zu Zollern, des römischen Reiches Erbkämmerer und Hauptmann der Herrschaft Hohenberg, unter der Bedingung freigelassen worden ist, auf Lebenszeit keine Büchse mehr zu gebrauchen, dem Wildpret nicht mehr nachzugehen und kein anderes Waidwerk im Forst mehr zu treiben, schwört Urfehde. Als Bürgen stellt er Balthasar Banholtzer und Hans Miller, beide von Wilflingen, und Sebastian Kropp von Wehingen, die bei Verstoß gegen die Urfehde dem Herrn und seinen Forstleuten 22 1/2 Gulden (1) schuldig sind
(1) Der Geldbetrag auf Rasur
 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 5Archivalieneinheit
1538-1558 (1538-1558 (1)) 
Bastian Dreer von Heinstetten, der wegen Schießens von Wildpret im kaiserlichen Forst und Beherbergung der Wildschützen in das Gefängnis der römisch königlichen Majestät zu Ensisheim gekommen ist, auf Fürbitte seiner ehelichen Hausfrau und anderer Freunde von dem Graf Jos Niklaus [II.] zu Hohenzollern aber frei gelassen wurde, zahlt diesem 6 Gulden Strafe und schwört Urfehde 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 6Archivalieneinheit
1543 August 11 (1543 August 11 (Samstag nach Laurentius)) 
Theys Euha von Trillfingen, der wegen etlicher wohlverschuldeter Sachen und Mißhandlungen in das Gefängnis des Grafen Jos Niklaus [II.] zu Hohenzollern in Haigerloch gekommen ist, auf Fürbitte von Vermittlern und wegen seiner Jugend aber frei gelassen wurde, schwört Urfehde 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 7Archivalieneinheit
1544 Mai 27 (1544 Mai 27 (Dienstag nach Exaudi)) 
Ludwig Miller von Gaura, genannt Gratze, der wegen Schießens von Wildpret und anderen Waidwerks im Forst und Geleit der oberen Herrschaft Hohenberg in das Gefängnis seines Herrn, des Grafen Jos Niklaus [II.] zu Hohenzollern, gekommen ist, auf Bitten derer vom Adel, Frauen und anderer ehrbaren Personen aber frei gelassen wurde, schwört, sein Leben lang am Hof des Grafen zu sein und alle Aufgaben zu übernehmen, mit denen er vom Graf beauftragt wird. Er erhält dafür Verpflegung ohne Wein, jährlich eine gute gefütterte Joppe, 2 paar Hosen, ein Wams und 3 Gulden für Schuhe. Ohne Bewilligung des Grafen soll er auf Lebenszeit im römisch königlichen, zollerischen oder sigmaringischen Forst und Geleit keine Büchse oder Armbrust mehr tragen und kein Waidwerk mehr treiben. Wegen der erlittenen Haft schwört der Aussteller Urfehde 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 8Archivalieneinheit
1545 Juni 30 (1545 Juni 30 (Dienstag nach Peter und Paul)) 
Balthas Hollin von Gruol, der wegen etlicher böser Reden in das Gefängnis des Grafen Jos Niklaus [II.] zu Hohenzollern gekommen ist, auf Bitten geistlicher und weltlicher Personen aber frei gelassen wurde, schwört Urfehde 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 9Archivalieneinheit
1548 Oktober 9 
Simon Weinckler von Heinstetten (Honstetten), der in das Gefängnis der römisch königlichen Majestät zu Ensisheim gekommen ist, weil er ein Wildpret im Forst gefunden, heimgetragen, behalten und dies verschwiegen hat, aber auf Fürbitte seiner ehelichen Hausfrau und Kinder von dem Graf Jos Niklaus [II.] zu Hohenzollern, Hauptmann der Herrschaft Hohenberg, aus dem Gefängnis entlassen wurde, zahlt eine Geldstrafe von 6 Gulden (3 Gulden in bar, 3 Gulden an Martini) in die Rentkammer zu Hechingen, schwört Urfehde und verspricht, künftig ohne Erlaubnis kein Waidwerk mehr zu treiben. Zu Bürgen setzt er seinen Sohn Martin Weinckler, der beim Bruch der Urfehde 20 Gulden zahlen muß, widrigenfalls er zum Einlager verpflichtet werden kann. Der Bürge bekundet, die Bürgschaft freiwillig übernommen zu haben und zu halten 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 10Archivalieneinheit
1548 Oktober 31 (1548 Oktober 31 (Mittwoch nach Simon und Juda)) 
Melchior Kienlin von Stetten zum kalten Markt, der wegen Schießens von Wildpret und Treibens von Waidwerk, unter Bruch zweier Verschreibungen, im Forst der römisch königlichen Majestät in das Gefängnis zu Ensisheim zur Bestrafung durch den Graf Jos Niklaus [II.] zu Hohenzollern gekommen ist, auf Bitten etlicher Freunde aber frei gelassen wurde, zahlt 14 Gulden Landeswährung Strafe und schwört Urfehde. Zu Bürgen gibt er seinen Sohn Melchior Kienlin, Hans Schludin, Jakob Dreer, Hans Bronwart, Martin Bronwart, Coßman Marquart, Jörg Eisenbrot, Jakob Huss, Adam Mack, Bartlin Kolbinger, Blasin Eisenbrot, Kaspar Marquart, Konrad Alendd [?], Simon Hold, Hans Kienlin, Melchior Kienlins Sohn, und Hans Dreer, alle zu Stetten zum kalten Markt. Diese müssen in Monatsfrist 45 Gulden erlegen, wenn er wieder Wildpret schießt, Waidwerk treibt oder den [Wild-]Schützen Unterstützung gewährt. Wenn die Bürgen nicht zahlen, können sie zum Einlager in Hechingen verpflichtet werden. Die Bürgen versprechen, der Bürgschaft nachzukommen 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 11Archivalieneinheit
1549 Januar 21 (1549 Januar 21 (Montag nach Sebastian)) 
Hans Megerlein von Reichenbach, der als Diener und Forstknecht der römisch königlichen Maj. in deren Forst der oberen Herrschaft Hohenberg den Wildschützen Anleitung und Bescheid gegeben und sie vor seinen Mitdienern und Forstleuten gewarnt hat und deswegen in das Gefängnis des Grafen Jos Niklaus [II.] zu Hohenzollern in Haigerloch gekommen ist, wird auf Fürbitte seiner Freunde frei gelassen, schwört Urfehde und muß die obere Herrschaft Hohenberg, soweit ihr Forst und Geleit sich erstrecken, verlassen 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 12Archivalieneinheit
1551 Januar 29 (1551 Januar 29 (Donnerstag nach Conversio Pauli)) 
Konrad Schickh und Michel Schickh, sein Sohn, beide zu Gruol, die wegen etlicher Sachen und Mißhandlungen in das Gefängnis des Grafen Jos Niklaus [II.] zu Hohenzollern in Haigerloch gekommen sind, auf Bitten ihrer Brüder, Schwäger und Freunde aber frei gelassen wurden, schwören Urfehde 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 13Archivalieneinheit
1551 Juni 3 
Alexander Rieg von Irrendorf (Irmbdorf), der im oberen hohenbergischen Forst ein Wildkalb erlegt und sich dafür die Ungnade des Grafen Jos Niklaus [II.] zu Hohenzollern, Hauptmanns der Herrschaft Hohenberg, zugezogen hat, zahlt eine Geldstrafe von 3 Gulden (die Hälfte bar, die andere Hälfte an Bartholomäus) und schwört, sich künftig allen Waidmerks zu enthalten bei Strafe von 20 Gulden. Zu Bürgen setzt er seinen Vater, Hans Jakob Rieg, und seinen Bruder, Hans Rieg zu Irrendorf, welche versprechen, die Bürgschaft zu übernehmen 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 14Archivalieneinheit
1551 November 28 (1551 November 28 (Samstag nach Katharina)) 
Stephan Merkhle (auch: Merkhloe, Merkhlin) zu Pfeffingen im Amt Balingen, der auf dem Rücktritt vom Jahrmarkt zu Melchingen in der gebannten Starzeln eine Forelle (forhena) ergriffen und nach Haus mitgenommen hat und dafür in das Gefängnis des Grafen Jos Niklaus [II.] zu Hohenz, in Hechingen gekommen ist, aus Gnaden aber frei gelassen wurde, schwört Urfehde 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 15Archivalieneinheit
1556 März 26 (1556 März 26 (Donnerstag nach Annuntiatio Marie)) 
Hans Preißhlin (auch: Preishlin) von Bregenz (Pregaz), der nachts in das Dorf Gruol in der Herrschaft Haigerloch gekommen, in das Wirtshaus des Holle Ballthas eingekehrt ist, während dem Nachtessen freventlicher Weise dem Wirt und dem Land gedroht hat und deswegen in das Gefängnis des Grafen Jos Niklaus [II.] zu Hohenzollern in Haigerloch gekommen ist und verhört wurde, weil er in Trunkenheit geredet aber frei gelassen wurde, schwört Urfehde und verspricht, die Herrschaften und Gebiete des Grafen zu verlassen und nie wieder zu betreten 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 16Archivalieneinheit
1558 August 30 (1558 August 30 (Dienstag nach Bartholomäus)) 
Hans Wüst, Sohn des Michel Wüst zu Höfendorf, der wegen freventlicher Handlung und böser Worte in das Gefängnis des Grafen Karl zu Hohenzollern in Haigerloch gekommen ist, wird wegen seiner Jugend und seines Unverstands und auf Fürbitten vieler ehrlicher Leute vom Adel und anderer ehrbarer Personen gegen eine Geldstrafe von 10 lb Heller frei gelassen und schwört Urfehde 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 17Archivalieneinheit
1558 November 30 (1558 November 30 (Andreas)) 
Pankraz Schlosser, Bürger zu Hechingen, der am 4. November zu Haigerloch in einer gegen Ludwig Schlosser geführten bürgerlichen Gerichtsverhandlung betr. einen Weingarten in der Neuhalde Schultheiß, Bürgermeister und Richter öffentlich beleidigt hat und deswegen in das Gefängnis des Grafen Karl [I.] zu Hohenzollern in Haigerloch gekommen ist, auf Bitten seiner Hausfrau, Kinder und Freunde aber frei gelassen wurde, übernimmt die Kosten der Haftzeit und schwört Urfehde 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 18Archivalieneinheit
1559 August 2 (1559 August 2 (Mittwoch)) 
Othmar Schutzinger von Freiburg im Breisau, der nach Beurlaubung vom kaiserlichen Regiment in verdächtiger Weise umhergezogen und deswegen in das Gefängnis des Grafen Karl zu Hohenzollern in Haigerloch gekommen ist, aber frei gelassen wurde, schwört Urfehde und verspricht, die Verpflegungskosten der Haftzeit zu übernehmen und die Grafschaft und Herrschaft Zollern zu verlassen 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 19Archivalieneinheit
1564 Juni 30 (1564 Juni 30 (Freitag)) 
Jörg Kerler von Asch (Ast) bei Blaubeuren, der wegen Diebstahls in das Gefängnis des Grafen Karl [I.] zu Hohenzollern in Haigerloch gekommen ist, zur Strafe des Erhängens verurteilt wurde, auf Bitten von Stabhalter, Bürgermeister und Richter zu Haigerloch unter vom Graf erwirkter Milderung des Urteils mit Ruten ausgestrichen und frei gelassen wurde, wird aus der Herrschaft Haigerloch und aus den Grafschaften Zollern ausgewiesen und schwört Urfehde 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 20Archivalieneinheit
1570-1592 (Etwa 1570-1592 (1)) 
N. und N., zu Ebingen, haben sich gegenüber Eitelfriedrich [IV.], Karl [I.] und Christoph, Brüdern, Gräfin zu Hohenzollern, durch langjähriges Wildern in den hohenzollernsch-sigmaringischen und hohenbergischen Forsten und Hölzern strafbar gemacht. Sie werden auf Bitten von Schultheiß, Bürgermeister und Rat der Stadt Ebingen, ihrer Herren, auch auf Bitten ihrer Weiber, Kinder und Verwandten begnadigt und frei gelassen. Jeder muß Urfehde schwören. Sie dürfen künftig in den hohenzollernschen und hohenbegischen Forsten keinem Wildpret mehr nachgehen und kein Waidwerk mehr treiben, auch anderen bei unerlaubtem Waidwerk keine Unterstützung gewähren. Schultheiß, Bürgermeister und Rat zu Ebingen danken für die Begnadigung ihrer Mitbürger und versprechen, diese bei Zuwiderhandlung gegen diese Verschreibung auszuliefern oder selbst zu bestrafen 
Papier 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 21Archivalieneinheit
1571 Juli 31 
Margretha Hegin von Empfingen in der Herrschaft Wehrstein, die dortselbst viele böse Laster getrieben, auch dem Flecken Empfingen mit bösen Reden gedroht hat und deswegen in das Gefängnis des Grafen Karl [I.] zu Hohenzollern gekommen ist, wegen ihrer Blödigkeit und Schwachheit aber und auf Fürbitte etlicher Personen frei gelassen und auf Lebenszeit aus den Grafschaften und Herrschaften des Grafen, besonders aus der Herrschaft Wehrstein, ausgewiesen wurde, schwört Urfehde 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 22Archivalieneinheit
1571 November 28 (1571 November 28 (Mittwoch nach Katharina)) 
Peter Hornberger von Wittlensweiler (Wickhlisweiler) im Amt Dornstetten, der Hans Klingeler zu Hart aus Zorn und Neid fälschlich beschuldigt hat, einen Sack Korn u. a. gestohlen zu haben, und deswegen in das Gefängnis des Grafen Karl zu Hohenzollern in Haigerloch gekommen ist, dem aber auf Bitten etlicher Personen und wegen seiner großen Armut die ihm gebührende hohe Geldstrafe erlassen wurde, schwört Urfehde 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 23Archivalieneinheit
1573 August 25 
Thomas Hummel von Reutlingen, der wegen Diebstahls in das Gefängnis des Grafen Karl zu Hohenzollern in Haigerloch gekommen ist, auf Bitte etlicher Personen aber freigelassen wurde, schwört Urfehde 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 24Archivalieneinheit
1574 Mai 21 
Max Wedelin zu Haigerloch, der dem Graf Eitelfriedrich zu Hohenzollern 31 Zinderling (1) Fleisch, dem Junker Hans Christoph Thumb von Neuburg, Obervogt der Herrschaft Haigerloch, nachts eine namhafte Summe Frucht (Roggen, Vesen, Mühlkorn und Hafer) gestohlen und noch andere Diebstähle begangen hat, in das Gefängnis des Grafen Karl zu Hohenzollern gekommen ist und zum Galgen verurteilt wurde, der aber unter Aufhebung des Urteils durch den Graf auf Fürbitte etlicher Personen und des Gerichts zu Haigerloch und mit Rücksicht auf seine kleinen Kinder aus dem Gefängnis entlassen und auf Lebenszeit mit Weib und Kindern aus dem Gebiet des Grafen und diesem schwäbischen Bezirk ausgewiesen wurde, schwört Urfehde. Bei Rückkehr soll die Todesstrafe vollstreckt werden
(1) Stück geräucherten Fleisches
 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 25Archivalieneinheit
1575 Januar 26 
Hans Bonner von Holzhausen (Hausen im Mühlbach), der wegen Ehebruchs mit Barbara, Eheweib seines gewesenen Meisters Christ Walter zu Bittelbronn, in das Gefängnis des Grafen Karl zu Hohenzollern in Haigerloch gekommen ist, auf Fürbitte etlicher Personen und seiner Freunde aber frei gelassen wurde, zahlt eine Geldstrafe von 16 Gulden Landeswährung, übernimmt alle Haftunkosten und schwört Urfehde 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 26Archivalieneinheit
1576 November 12 
Sebastian Widersatz, gewesener Forstknecht zu Ensisheim, der die gegebene Verschreibung und Urfehde verletzt und die versprochenen Dienste nicht treulich erfüllt hat, auch mit dem Wildpret sich verdächtig gehalten hat und deswegen in das Gefängnis des Grafen Christoph zu Hohenzollern in Haigerloch gekommen ist, dem aber auf Fürbitte etlicher Personen und mit Rücksicht auf seine kleinen Kinder die Strafe erlassen wurde. wird auf Lebenszeit aus den Grafschaften und Herrschaften des Grafen, besonders aus Ensisheim, 3 Meilen um das Gebiet des Grafen, ausgewiesen und schwört Urfehde, auch für seine Hausfrau Anna Freder 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 27Archivalieneinheit
1578 September 12 
Jakob Heldt von Rotenfels (Rottenfelß), der wegen Kaufs und Verkaufs gestohlener Rosse in das Gefängnis des Grafen Christoph zu Hohenzollern gekommen ist, auf Bitten seiner schwangeren Hausfrau und kleinen Kinder aber frei gelassen wurde, schwört Urfehde 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 28Archivalieneinheit
1580 September 30 
Martin Hamma (Dorsualvermerk: Hamman) zu Betra in der Herrschaft Wehrstein, der wegen Diebstahls im Meierhof zu Wehrstein in das Gefängnis des Grafen Christoph zu Hohenzollern gekommen ist, auf Fürbitte ehrlicher Leute aber frei gelassen wurde, schwört Urfehde. Zu Bürgen setzt er Margretha Khnöring zu Heiligenzimmern (Horgenzimmern), Georg Hamman und Hans Khenzelman dortselbst, Michel Hamman zu Dettingen, Endris Hamma zu Fischingen und Klaus Hamma dortselbst, Ludwig Blaiher [?] zu Holzhausen und Abraham Schertlin, Bürger zu Sulz, Mutter, Bruder, Vetter und Schwäger, die bei Bruch der Urfehde binnen Monatsfrist 100 Gulden in Münz Landeswährung zahlen müssen. Die Bürgen versprechen, der Bürgschaft nachzukommen 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 29Archivalieneinheit
1581 Oktober 18 (1581 Oktober 18 (Mittwoch)) 
Jakob Rackh und Martin Mayer, beide zu Königsheim (Khinchsen), und Georg Khaim zu Egesheim (Egissen), die im hohenbergischen Forst des Erzherzogs Ferdinand zu Österr. etliche Jahre lang dem Wildpret nachgegangen sind und sich dafür Gefängnis und Strafe des Grafen Christoph zu Hohenzollern, Pfandinhabers des hohenbergischen Forsts, verdient haben, auf Fürbitte von Ehrenleuten aber mit einer Geldstrafe von 20 Gulden, zahlbar bis Martini 1582, begnadigt wurden, schwören Urfehde und versprechen, auf Lebenszeit im Forst keine Büchse mehr zu tragen und kein Waidwerk mehr zu treiben. Zu Bürgen setzt Jakob Rackh Hans Bischoff zu Dürbheim, Martin Mayer den Georg Keisser zu Egesheim und Georg Khaim den Melchior Schmid, auch zu Egesheim. Bei Bruch der Urfehde müssen die Bürgen binnen Monatsfrist je 33 Gulden 5 Batzen, zusammen 100 Gulden, in Münz Landeswährung in die Rentkammer zu Haigerloch zahlen, widrigenfalls sie zum Einlager in Rottenburg oder Hechingen verpflichtet werden können 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 30Archivalieneinheit
1582 Januar 4 (1582 Januar 4 (Donnerstag)) 
Bastien Rackh von Böttingen (Bettingen) auf dem Heuberg, der im hohenbergischen Forst seines Herrn, des Erzherzogs Ferdinand zu Österreich, mit seinen Gesellen und Wildpretschützen 15 Jahre lang dem Wildpret nachgegangen ist und sich mit 2 Männern verschworen hat, den Graf Christoph zu Hohenzollern, Pfandinhaber des hohenbergischen Forsts, zu erschießen, ihm an der Kurzen Lochen vergeblich aufgelauert hat und deswegen in das Gefängnis des Grafen zu Haigerloch gekommen ist, auf Fürbitte frommer Ehrenleute, wegen seiner 11 Kinder und wegen der langen erlittenen Haft aber frei gelassen wurde, schwört Urfehde. Er darf auf Lebenszeit im hohenbergischen Forst keine Büchse mehr tragen und kein Waidwerk mehr treiben, muß den Verkehr mit seinen ehemaligen Gesellen und Wildpretschützen abbrechen und in Erfahrung gebrachte Wildpretschützen dem Graf, dessen Amtleuten oder Forstleuten anzeigen. Bei Bruch der Urfehde soll er geviertelt werden 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 31Archivalieneinheit
1582 März 3 
Choßman Rackh zu Dürbheim, der im hohenbergischen Forst des Erzherzogs Ferdinand zu Österreich etliche Jahre dem Wildpret nachgegangen ist und sich deswegen Gefängnis und Strafe des Grafen Christoph zu Hohenzollern als Pfandinhabers des hohenbergischen Forsts zugezogen hat, dem aber auf Fürbitte von Ehrenleuten gegen eine Geldstrafe von 8 Gulden in Münz Landeswährung (4 Gulden an Martini 1582, der Rest an Georgi 1583) Haft und Strafe erlassen wurden, schwört Urfehde und verspricht, auf Lebenszeit im Forst keine Büchse mehr zu tragen und kein Waidwerk mehr auszuüben. Zu Bürgen setzt er Hans Harres und Veit Rackh, beide zu Dürbheim, die bei Bruch der Urfehde binnen Monatsfrist 50 Gulden in Münz Landeswährung in die Rentkammer zu Haigerloch entrichten müssen. Wenn sie nicht zahlen, können sie zum Einlager in Rottenburg oder Haigerloch verpflichtet werden. Die Bürgen versprechen, der Bürgschaft nachzukommen 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 32Archivalieneinheit
1582 Mai 1 
Andreas Schuchmacher von Spaichingen, der im hohenbergischen Forst des Erzherzogs Ferdinand zu Österreich einige Jahre dem Wildpret nachgegangen ist und deswegen von Graf Christoph zu Hohenzollern als Pfandinhaber des hohenbergischen Forsts in Haft genommen, gegen eine Geldstrafe von 10 Gulden in Münz Landeswährung, zahlbar an Martini 1582, aber frei gelassen wurde, schwört Urfehde. Er verspricht, auf Lebenszeit im Forst keine Büchse mehr zu tragen, kein unerlaubtes Waidwerk mehr zu treiben und setzt zu Bürgen seinen Bruder Konrad Schumacher von Spaichingen und Hand Laußmayer von Balgheim (Palgen), die bei Bruch der Urfehde binnen Monatsfrist 50 Gulden in Münz Landeswährung in die Rentkammer zu Haigerloch zahlen müssen, widrigenfalls sie zum Einlager in Rottenburg oder Haigerloch verpflichtet werden können. Die Bürgen bekunden, die Bürgschaft gutwillig eingegangen zu sein und ihr nachzukommen 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 33Archivalieneinheit
1582 November 26 
Lienhardt Hürsch von Waiblingen, Chämmerling des Grafen Christoph zu Hohenzollern, der in das Gefängnis des Herzogs Ludwig zu Württemberg, in Balingen gekommen ist, weil er zu Unterdigisheim (Thigißhaim) und Tieringen in der Vogtei Balingen ungebührende Reden gegen den Herzog und dessen Untertanen geführt haben soll, wegen der mißverstandenen Reden und seiner Jugend aber gegen Übernahme der Haftunkosten frei gelassen wurde, schwört Urfehde 
Papier - Abschrift 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 34Archivalieneinheit
Fridingen, 1584 August 30 ([15]84 August 30) 
Jerman Braun von Deilingen, der sich mit den Wildpretschützen, besonders mit Othmar Verßnegger, einem Landfahrer, Othmenlin genannt, im hohenbergischen Forst des Erzherzogs Ferdinand zu Österreich verdächtig gemacht, diesen Unterstützung gewährt, auf Begehren des Othmenlin das geschossene Wildpret weggeführt hat und deswegen in das Gefängnis des Grafen Christoph zu Hohenzollern als Pfandinhaber des hohenbergischen Forsts gekommen ist, auf Fürbitte von Ehrenleuten und gegen eine Geldstrafe von 15 Gulden in Münz Landeswährung (8 1/2 Gulden zahlbar an Martini 1584, der Rest an Martini 1585) aber frei gelassen wurde, schwört Urfehde. Er darf auf Lebenszeit im Forst keine Büchse mehr tragen und kein anderes Waidwerk mehr treiben. Zu Bürgen setzt er Hans Gayßlin (auch Gaißlin), Jakob Quatlender, Martin Schweizer und Jakob Dettinger, alle 4 zu Deilingen, die bei Bruch der Urfehde binnen Monatsfrist 60 Gulden in Münz Landeswährung in die Rentkammer zu Haigerloch entrichten müssen, widrigenfalls sie zum Einlager in Rottenburg oder Fridingen verpflichtet werden können. Die Bürger bekunden, die Bürgschaft gutwillig übernommen zu haben und ihr nachzukommen 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 35Archivalieneinheit
1585 April 15 (1585 April 15 (Montag nach Palmtag)) 
Stoffel Schwendt von Untertalheim, E. und Satzbürger zu Haigerloch, den Schultheiß, Bürgermeister und Rat zu Haigerloch mit Einwilligung des Grafen Christoph zu Hohenzollern zum E. und Satzbürger aufgenommen hatten, der sich aber dem geleisteten Treueid zuwider rebellisch und widersetzlich gezeigt hat und deswegen in das Gefängnis des Grafen gekommen ist, wegen seines hohen Alters und mit Rücksicht auf Frau und kleinen Kinder aber begnadigt und frei gelassen wurde, schwört Urfehde und wird mit Weib und Kindern aus Land, Grafschaften und Herrschaften der Grafen zu Hohenzollern ausgewiesen 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 36Archivalieneinheit
1586 Oktober 10 (1586 Oktober 10 (Freitag)) 
Anna Haymmin, eheliche Hausfrau des Jos Vesen zu Gruol, die mit anderen Mannspersonen die Werke natürlicher Liebe gepflegt hat und deswegen in das Gefängnis des Grafen Christoph zu Hohenzollern in Haigerloch gekommen ist, aber frei gelassen wurde, schwört Urfehde und wird mit Ehemann und Kindern aus den Herrschaften der Grafen von Hohenzollern ausgewiesen 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 37Archivalieneinheit
Haigerloch, 1587 März 16 ([15]87 März 16) 
Hans Weisßer, von Mellen (1) bei Wangen im Allgäu gebürtig, Maurerhandwerks, der wegen verschiedener zu Haigerloch begangener Diebstähle in das Gefängnis des Grafen Christoph zu Hohenzollern in Haigerloch gekommen ist, auf Fürbitte aber frei gelassen wurde, schwört Urfehde und verspricht, die Gebiete aller Herren zu Hohenzollern auf Lebenszeit zu verlassen
(1) wohl Mellatz
 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 38Archivalieneinheit
1587 Juli 3 
Martin Edelin von Gruol in der Herrschaft Haigerloch, der wegen wiederholter ehrverletzender Reden und Ungehorsams gegen Vogt und Gericht des Dorfes Gruol wiederum in das Gefängnis des Grafen Christoph zu Hohenzollern gekommen ist, aber frei gelassen wurde, schwört Urfehde und wird aus den Grafschaften und Herrschaften aller Grafen von Hohenzollern ausgewiesen 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 39Archivalieneinheit
Haigerloch, 1587 August 25 
Urban Hebenranckh von Stetten bei Haigerloch, der wegen etlicher Diebstähle in das Gefängnis des Grafen Christoph zu Hohenzollern gekommen ist, aus Gnaden aber frei gelassen wurde, schwört Urfehde und verspricht, die Herrschaften seines gnädigen Herrn mit Weib und Kindern zu verlassen 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 40Archivalieneinheit
1587 November 27 ([15]87 November 27) 
Jakob Hiffeller von Hechingen, der im Flecken Hart in der Behausung des Wirts Hans Klingler eine der Magd gehörende Schürze entwendet und zu Stetten für 5 1/2 Batzen verkauft hat und deswegen und wegen anderer Diebstähle und Mißhandlungen in das Gefängnis des Grafen Christoph zu Hohenzollern in Haigerloch gekommen ist, dem aber wegen seiner Jugend die Bestrafung erlassen wurde, schwört Urfehde 
Papier - Abschrift 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 41Archivalieneinheit
Haigerloch, 1588 Oktober 8 
Apollonia Küeffer, sonst genannt Reutter, von Betra, eheliche Hausfrau des Hans Küeffer dortselbst, die trotz ihrer teils schon erwachsenen Kinder mit Martin Bischoff von Marschalkenzimmern Unzucht getrieben hat und deswegen in das Gefängnis des Grafen Christoph zu Hohenzollern gekommen ist, aus Gnaden aber wieder frei gelassen wurde, schwört Urfehde und verspricht, die Herrschaften ihres gnädigen Herrn zu verlassen 
Papier - Abschrift 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 42Archivalieneinheit
1588 November 29 ([15]88 November 29) 
Hans Vischer d. J. zu Weildorf in der Herrschaft Haigerloch, der sich mit anderen Untertanen aufrührerisch gegen die Obrigkeit gezeigt hat, in allem Aufruhr der Gemeinden etlicher Flecken ein Aufwiegler und Rädelsführer gewesen ist und dem neuen geschworenen Eid zuwider vor den Amtleuten die Unwahrheit gesagt hat, ist in das Gefängnis des Grafen Christoph zu Hohenzollern in Haigerloch gekommen. Mit Rücksicht auf Weib und Kinder und auf Fürbitten anderer wird er frei gelassen, schwört Urfehde und wird aus den Gebieten des Grafen ausgewiesen 
Papier - Abschrift 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 43Archivalieneinheit
1589 Februar 25 ([15]89 Februar 25) 
Hans Villinger von Kolbingen, der sich [gleichzeitig] gegen zwei Weibspersonen ehelich versprochen und sonst alle Leichtfertigkeit geübt hat und deswegen in das Gefängnis seines Herrn, des Grafen Christoph zu Hohenzollern, in Haigerloch gekommen ist, aus Gnaden aber frei gelassen wurde, schwört Urfehde 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 44Archivalieneinheit
Haigerloch, 1589 März 22 ([15]89 März 22 (Mittwoch nach Judica)) 
Martin Kayser von Salzstetten, gewesener Hofbeck, der sich während seines Beckendienstes mehrmals unerlaubt Brot angeeignet hat und deswegen in das Gefängnis des Grafen Christoph zu Hohenzollern in Haigerloch gekommen ist, wegen seiner Jugend aber frei gelassen wurde, schwört Urfehde und wird aus der Herrschaft seines Herrn ausgewiesen. (1)
(1) "wird ... ausgewiesen" am Rand nachgetragen
 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 45Archivalieneinheit
1589 November 3 
Hans Rauch von Salmendingen in der Herrschaft Trochtelfingen, der in verdächtiger, ehrvergessener Weise mit etlichen Weibspersonen verkehrt hat, auch trotz der Ehe mit seiner Hausfrau eine andere Weibsperson zu Sulz im Dorf öffentlich herumgeführt und sein [dieser gegebenes] eheliches Versprechen öffentlich hat bestätigen lassen, aber auf Anzeige etlicher Personen in das Gefängnis des Grafen Christoph zu Hohenzollern in Haigerloch gekommen ist, wird auf Bitten seiner Angehörigen aus dem Gefängnis entlassen und schwört Urfehde. Er muß die Grafschaften und Herrschaften der Grafen und Herren zu Hohenzollern verlassen 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 46Archivalieneinheit
1589 Dezember 4 
Brisca Hammin, Hans Khenzelmans Hausfrau, und Barbara Khlenckh, Adam Bürckhlins Hausfrau, beide zu Zimmern in der Herrschaft Haigerloch, die wegen Verdachts der Zauberei und des Hexenwerks in das Gefängnis des Grafen Christoph zu Hohenzollern in Haigerloch gekommen sind, auf Bitten ihrer Freunde aber frei gelassen wurden, schwören Urfehde und versprechen, bis auf weiteres ihre Häuser nicht zu verlassen 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 47Archivalieneinheit
1590 Februar 22 
Georg Lanndher (auch: Lanndther) d. J. zu Gruol, der nachts zu Gruol Ketten von den Wagen gestohlen und an Ausländische verkauft hat und deswegen in das Gefängnis des Grafen Christoph zu Hohenzollern in Haigerloch gekommen ist, wird mit Rücksicht auf sein Weib und seine kleinen Kinder und auf Fürbitten anderer frei gelassen, mit Weib und Kindern aus den Grafschaften und Herrschaften aller Grafen zu Hohenzollern ausgewiesen und schwört Urfehde 
Papier - Abschrift 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 48Archivalieneinheit
1590 April 2 
Michel Detzlin, Bürger und Färber zu Haiberloch, der aus den Wäldern heimlich Raitelholz entwendet und in seiner Haushaltung verbrannt hat und außerdem, als er den Mühlkarren führte, mit Mehl betrogen und den Müller und einen Amtmann des Betrugs bezichtigt hat und deswegen in das Gefängnis des Grafen Christoph zu Hohenzollern in Haigerloch gekommen ist, mit Rücksicht auf Weib und Kinder aber frei gelassen wurde, schwört Urfehde und muß binnen 2 Monaten mit Weib und Kind die Herrschaften seines Herrn verlassen 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 49Archivalieneinheit
1590 August 16 
Theyß Khesßler von Hart in der Grafschaft und Herrschaft Haigerloch, der mit anderen Untertanen ohne Ursache von Weib und Kindern weggegangen ist, sich der Obrigkeit widersetzt und entgegen dem geschworenen Eid andere um Hilfe und Beistand gegen die Obrigkeit angerufen hat, am 7. Mai [15]90 zu 40 lb Heller, ersatzweise 4 Wochen Haft, und den Unkosten verurteilt worden ist, sich aber weiter widersetzlich gezeigt und trotz Ausweisung die Grafschaften und Herrschaften nicht verlassen hat, ist in das Gefängnis des Grafen Christoph zu Hohenzollern in Haigerloch gekommen, auf Fürbitte von Weib und Kindern sowie anderer geistlicher und weltlicher Personen aber frei gelassen worden. Er schwört Urfehde und verspricht, sein im Gebiet der hohen und niederen Obrigkeit des Grafen befindliches Hab und Gut zu verkaufen und innerhalb von 14 Tagen mit Weib und Kindern die Grafschaften und Herrschaften zu verlassen 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
Ho 177 T 2 Nr. 50Archivalieneinheit
1590 Oktober 9 
Jakob Scherer von Scherzingen, der mit der verheirateten Anna Moß von Weilheim bei Hechingen 3 Jahre lang herumgezogen ist, unehrliche Sachen und Diebstähle begangen hat, in das Gefängnis des Grafen Christoph zu Hohenzollern in Haigerloch gekommen ist und sich bei einem Fluchtversuch verletzt hat, wird frei gelassen, aus den Grafschaften und Herrschaften des Grafen über den Rhein ausgewiesen und schwört Urfehde 
Papier - Abschrift 
Details ...