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67 Nr. 1057Archivalieneinheit
Lehnbuch des Pfalzgrafen Friedrich I. (mit Miniaturen und farbigen Wappen aller Vasallen). 
Der Band 67 Nr. 1057 ist eines von vier wappengeschmückten Lehnbüchern des Generallandesarchivs. Das älteste unter diesen ist das des Basler Bischofs Friedrich zu Rhein (1437-1451) von 1441, gefolgt vom Speyrer Lehnbuch, entstanden 1465/68, und dem Lehnbuch Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz (1449/51-1476) von 1471, um das es hier geht; das vierte Wappenlehnbuch wurde 1538/42 für Kurfürst Ludwig V. von der Pfalz (1508-1544) angelegt. Außerdem ist in diese Reihe noch das 1490 entstandene Wappenlehnbuch des Grafen Albrecht von Hohenlohe (gest. 1490) im Hohenlohe-Zentralarchiv in Neuenstein zu stellen. Dass diese singuläre Serie von Wappenlehnbüchern in einen entstehungsgeschichtlichen Zusammenhang gehört, lässt sich zwar kaum beweisen, scheint aber auf der Hand zu liegen. So dürfte die Kenntnis des besonders prunkvollen Basler Exemplars den Speyrer Bischof Matthias Ramung (1464-1478) veranlasst haben, für sich selbst ein entsprechendes, wenngleich sehr viel bescheideneres Lehnbuch gleicher Art in Auftrag zu geben, und in seiner Eigenschaft als Kanzler des mächtigen Kurfürsten von der Pfalz ist leicht vorstellbar, dass es wiederum Ramung war, der die Idee weitertrug nach Heidelberg, wo schließlich auch in dem Grafen von Hohenlohe der Wunsch geweckt worden sein mag, dergleichen zu besitzen.

Bei allen diesen wappengeschmückten Lehnbüchern handelt es sich nicht um Verwaltungsschriftgut für den täglichen Kanzleigebrauch. Vielmehr sind die höchst aufwendig, ja kostbar gestalteten Folianten als Kammerexemplare zum persönlichen Gebrauch des Fürsten und zur Repräsentation bei Hofe zu verstehen. Nur so lässt sich auch das Weiterwandern der Idee erklären: Man sah einen solchen prächtigen Band anlässlich einer Belehnung oder bei anderer Gelegenheit und beschloss, zur Mehrung des eigenen Ruhms Entsprechendes zu beschaffen.

Das Lehnbuch Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz umfasst 373 Pergamentblätter und dokumentiert, angereichert mit den farbigen Vollwappen von mehr als sechshundert Vasallen den gewiss größten fürstlichen Lehnhof im spätmittelalterlichen deutschen Reich; nur bei etwa zwei Dutzend Vasallen sind die Wappen nicht ausgeführt. Vorweg findet man - offenbar nachträglich eingeschrieben - die Passivlehen verzeichnet, die der Pfälzer Kurfürst von geistlichen Fürsten trug; die Reichslehen der Pfalz bleiben dabei allein deshalb unberücksichtigt, weil Kurfürst Friedrich diese von Kaiser Friedrich III., mit dem er Zeit seines Lebens in unversöhnlichem Streit lag, nie förmlich empfangen hat. Auf mehrere Indices, ein Vorwort und die vielreproduzierten Miniaturen mit der Darstellung einer Belehnung sowie dem Kurfürsten in Anbetung der Muttergottes folgen die von diesem vergebenen Kurpfälzer Aktivlehen, ständisch gegliedert nach Fürsten, Grafen, Herren, Angehörigen des Ritteradels, landesherrlichen Beamten und Bürgern. Je weiter man die Ständepyramide hinabsteigt, desto mehr verschwimmen naturgemäß die geburtsständischen Grenzen und desto stärker kommt die dem unteren Rand des spätmittelalterlichen Niederadels eigene soziale Dynamik zum Tragen; so ist es auch nur folgerichtig, wenn die Kenntnis des Wappens dort am häufigsten fehlt. Nach den besonders zahlreichen Pfälzer Aktivlehen kommen schließlich noch die Lehen von fünfzehn Grafschaften und Herrschaften, die die Pfalz im 15. Jahrhundert im Wege des Heimfalls, des Kaufs, der Pfandschaft oder der Kriegsbeute erworben hatte und die mithin ebenfalls durch den Pfälzer Kurfürsten vergeben wurden. Die erfassten Lehen liegen großenteils im Pfälzer Raum beiderseits des nördlichen Oberrheins, doch reicht, bedingt durch die territoriale Entwicklung der Kurpfalz, das Gebotene weit über dieses Gebiet hinaus, im Süden bis ins Elsass, in die Ortenau und an den mittleren Neckar, im Osten bis in die Oberpfalz sowie im Westen und Norden bis ins Westrich, an die mittlere Mosel und an den Niederrhein. Für die Heraldik des spätmittelalterlichen Adels ist dieses Lehnbuch weit über den Pfälzer Raum hinaus von allergrößter Bedeutung.

Inhaltlich handelt es sich ganz überwiegend um ein Lehnaktregister, das heißt es sind die jeweiligen Belehnungen verzeichnet, mit Tagesdatum, Benennung des oder der Vasallen (nicht selten unter Angabe des Vaters oder eines Vorbesitzers), einer zumeist detaillierten Aufzählung der Lehnspertinenzen sowie einem Hinweis auf den Austausch von Brief und Revers. Ganze Lehnbriefe oder -reverse sind nur ausnahmsweise eingetragen. Besonders wertvoll sind nicht zuletzt die aus der kurfürstlichen Lehnregistratur häufig hinzugefügten Notizen zur Geschichte einzelner Lehen, die mitunter bis ins 14. Jahrhundert zurückreichen. 
Bem.: Entstehung: 1471 
373 Blätter 1350-1476 
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67 Nr. 1914Archivalieneinheit
Lehnbuch des Pfalzgrafen Friedrich I. aus der Zeit seiner vormundschaftlichen Regierung. 
Bem.: Entstehung: Gleichzeitig 
374 Blätter 1450-1451 
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67 Nr. 1911Archivalieneinheit
Lehnbuch des Pfalzgrafen Friedrich I., anlegt nach dem Brand in der Kanzlei 1463. 
Bem.: Entstehung: Gleichzeitig 
356 Blätter 1450-1476 
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