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69 von Gemmingen-Gemmingen U 1Archivalieneinheit
1331 November 16 (1331, an dem samestage nach sant Martins tag) 
Albrecht von Talheim (Talhein), Edelknecht, bekundet, daß er dem Edelknecht Friedrich von Sachsenheim (Sachessenhein) seinen Zehnt zu Zimmern bei Streichenberg (ze Zimmerne da bi Strichenberg) samt allen zugehörigen Rechten um 60 lb h verkauft hat. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme und verspricht Fertigung auf Verlangen. Innerhalb der nächsten drei Jahre, beginnend mit Georgi (23. April) 1332, hat der Verkäufer das Recht des Wiederkaufs zum gleichen Preis; nach Ablauf dieser Frist soll der Verkauf von Dauer sein und binnen Jahr und Tag nach Landes Recht, Sitte und Gewohnheit gefertigt werden. Der Aussteller setzt zu Bürgen hern Albrecht von Talheim gen. von Neipperg (Nytperch), Ritter, sowie Walter von Talheim und Phauwen von Talheim, Edelknechte. Einlager mit einem Knecht und einem Pferd ist gegebenenfalls in einem öffentlichen Wirtshaus in Heilbronn (Heilprunne) zu leisten. Der Aussteller verspricht den Bürgen Schadloshaltung. 
Ausfertigung 
Aussteller: Albrecht von Talheim 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 2Archivalieneinheit
1346 Dezember 13 (an sandt Lucien tage 1346) 
Andreas von Widergrüen, "ein edler knecht", bekundet, daß er den Wald "gelegen in dem Ergersbach, der da stoßet ein seiten an den Hummel und ander seiten an die Stollen und obenan ahn die von Hehelbach almende und zihendt ahn den bach", mit allen Rechten und Zugehörungen, es seien Äcker, Matten, Büsche, Bäume, Wasser oder Weide, an Mattheus Rohardt, Sohn des ¿Schultheißen zu Oberkirch, sowie dessen Brüder und deren Lehnserben verkauft hat. Die Nutzung des Waldes soll den Käufern gemeinschaftlich sein; der jeweils Älteste ist Vorträger. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme in Höhe von 12 lb d Straßburger Münze. Graf Konrad von Freiburg stimmt als Lehnsherr dem Verkauf zu. 
Abschrift 
Aussteller: Andreas Wiedergrün 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 3Archivalieneinheit
1353 Juli 24 (1353, an sante Jacobes abent in der erne) 
Lutze von Neudeck (Nydek), Edelknecht, und seine Ehefrau Hedwig von Stetten (Stetinn) bekunden mit gesamter Hand, daß sie 40 Morgen Äcker, gelegen in der Mark zu Gemmingen (Gemingen), um 100 kleine fl an den Ritter Dietrich von Gemmingen d. A. verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme und verpflichten sich, dem Käufer von den verkauften Äckern jährlich auf Martini (11. November) 10 kleine fl zu geben. Unterbleibt diese Zahlung, ist der Käufer berechtigt, diese Äcker "uf zu holin" und sich ihrer in der Weise zu "underwindin", daß er zur Ernte von ihrem Ertrag ein Drittel erhält, und berechtigt ist, "dar nach in die eckere [zu] varen und [zu] buwen ane alle widerrede". Es handelt sich um folgende Äcker: In der Flur "gein der Smalbach der Gotzacker und des Kerchers grunt" 15 Morgen und "gein des Fuerderers holtz hinsit des graben" 5 Morgen; in der Flur gegen Schwaigern (Sweigern) "zu den Einsiedeln und zu Hirshart" 10 Morgen, "ist ir aber mere, so ez zu schulden kumet, daz sol man mir oder minen erben gelten, als bescheiden lute sprechen, daz im reht sy"; in der Flur gegen Stebbach (Stetebach), "ob dem Kriechen hin gemessin", 10 Morgen und eine Wiese "zwischen den geveltin", die der Mutter des Verkäufers gehörte. Für die nächsten zehn Jahre hat der Verkäufer das Recht des Wiederkaufs zu Georgi (23. April) eines jeden Jahres zum gleichen Preis mit Münzen, wie sie in Heilbronn (Heilprun) oder Wimpfen (Winphin) oder sonst für kleine Gulden gängig sind. 
Ausfertigung 
Aussteller: Lutz von Neudeck und seine Ehefrau Hedwig von Stetten 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 4Archivalieneinheit
1358 Februar 1 (1358, an unser frauwen abunde kertzwihe) 
Eberhard von Gemmingen, "von Gottes gnaden apt", und der Konvent des Klosters Sinsheim (Sunsheim) bekunden, daß sie mit gesamter Hand dem Ritter Dietrich von Gemmingen d. A. allen Besitz, den ihr Kloster in Dorf und Mark Stetten (Steten) hat ¿ Äcker, Wiesen, Gärten, Weingärten, Gülten und Zinse ¿, samt zuge-hörigen Rechten um 60 kleine fl für alle Zeit und unwiderruflich verkauft haben. 
Ausfertigung 
Aussteller: Eberhard von Gemmingen, Abt, und der Konvent des Klosters Sinsheim 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 5Archivalieneinheit
1359 September 18 (1359, am mittwochen vor Mathei apostoli) 
Dietrich von Gemmingen d. A., Ritter, bekundet, daß er um seines, seiner Ehefrau ¿Elisabeth von Mauer (Muer) und beider Erben Seelenheils willen die Pfründe [auf St. Katharinen Altar in der Pfarrkirche zu Gemmingen] mit folgenden Gütern gebessert hat: Mit seinem freien Hof zu Schwaigern (Schweygern), gen. der Sumerbuett, der jährlich 6 Malter Roggen, 6 Malter Dinkel und 6 Malter Hafer zinst, alles Speyrer Maß, lieferbar nach Gemmingen auf den Kasten; 6 Morgen Äcker (je 2 Morgen) [zu Gemmingen] in den Fluren gegen "Schmalbach, der Rottergrundt under dem Ramelßperg", gegen Stebbach (Stebach), "in dem Rutten neben Schreckenbach, und stost uff die von Hoffen", sowie gegen Schwaigern, den "Eynsydelgrundt under dem Heydenlandt". Nach des Ausstellers Tod soll der Priester, der die Pfründe innehat, mit dem Pfarrer selbviert seine und seiner Angehörigen Jahrzeit begehen, die Konzelebranten anschließend bewirten und ihnen nach Tisch je 2 ß h geben, "das sy Gott für unß bietten und unser gedencken durch Gott, und auch der selb prister auch Gott dester baß mag dynnen". 
Abschrift 
Aussteller: Dietrich von Gemmingen d. A. 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 6Archivalieneinheit
1385 Juni 24 (1385, uff sant Johans dage, des heiligen deuffers) 
Hans von Gemmingen (Gemyngen), Edelknecht, bekundet, daß er um seines und seiner Brüder ¿Swicker, ¿Gerold und ¿Triegel sowie um seiner Schwägerin Elisabeth von Enzberg (Entzberg), Triegels Ehefrau, und aller Kinder Triegels Seelenheils willen zu Ehren Gottes, ULF vom Himmelreich und aller Heiligen auf dem Altar St. Johannes des Täufers in der Pfarrkirche zu Gemmingen eine Pfründe und ewige Messe gestiftet hat. Diese Pfründe wurde durch den Aussteller und seine ¿Brüder mit folgenden Gütern dotiert (Zinstermin ist, soweit nicht anders angegeben, Martini = 11. November): [1.] zu Bahnbrücken (Banbrucken): 1/3 des großen und kleinen Korn- und Weinzehnten in Dorf und Mark; Berthel, ¿Heilins Witwe, gibt von einem Acker, "heißet her Lutzen berge, am Heckman gelegen", 1 Malter von der dort jeweils wachsenden Frucht, wenn der Acker brach liegt, wird davon nichts gegeben; dieselbe Berthel gibt von demselben Acker acht Hühner; dieselbe Berthel gibt 5 ß h und zwei Hühner von einer Hofreite und einem Garten neben Bertsch Stocken an der Keltergasse; Bertsch Stocke gibt 2 Viertel zelgliche Frucht von 1 Morgen Acker neben Heinz Diehterbotden "in Heilmans grunde"; Aberlin Wetzel gibt 2 Viertel zelgliche Frucht von 1 Morgen Acker "neben Helbelings jauchart"; Heinz Klotz gibt 27 h von einem Acker "uff her Lutzen berge an dem scheuwer"; Siffrit, Schultheiß zu Bahnbrücken, gibt 2 Viertel zelgliche Frucht von einem Acker "am wingarts berge", an Heintz Diehterboten; [2.] zu [Neckar-] Westheim (Westhein): Heinz Wiße von Besigheim (Besenkein), Bürger zu Heilbronn (Heilprunnen), gibt jährlich in der Ernte 3 Malter Roggen, 3 Malter Dinkel und 2 Malter Hafer, alles Heilbronner Maß, von seinem Lehen zu Schozach (Schotzache), genannt "des Susers lehen"; [3.] zu Gemmingen: 1 Morgen "oder me" Weingarten am Alten Berge, der Lutz Merbot gehört hat; eine Wiese "am bruwel", die Anna, der "cloesnerin", einer Schwester des Ausstellers, gehört hat; ein Haus hinter dem Haus des Frühmessers, beim Kretbrunnen, das fortan samt seinen Zugehörungen von aller Bede, Fron und Steuer befreit sein soll. Der Aussteller läßt alle vorgenannten Güter an die Meßpfründe auf. Die Pfründe verleiht er dem Schüler Konrad Wetzelin von Bruchsal (Bruhsel) unter der Auflage, daß dieser so bald als möglich Priester werden und seine Pfründe angemessen verdienen soll. Der jeweilige Pfründinhaber soll "die meße sprechen, so im Got die genade git", und dem Pfarrer gehorsam und in dessen gottesdienstlichen Verrichtungen "in sime korroeckel" entsprechend dem Herkommen behilflich sein, ohne ihm dabei Eintrag zu tun. In seiner Messe soll der Pfründner der Seele des Ausstellers, seiner Vorfahren und Nachkommen gedenken. Die Verleihung der Pfründe obliegt dem Aussteller und nach dessen Tod dem jeweils Ältesten unter seinen Erben; sie hat stets innerhalb vier Wochen nach eingetretener Vakanz zu erfolgen. Wird sie von den Erben einem Schüler verliehen, der noch nicht Priester ist, so geht das Kollaturrecht, "das male mynen frunden zu leide", binnen acht Tagen auf den Kirchherrn zu Gemmingen über und, falls dieser es nicht wahrnimmt, auf den Propst zu Wimpfen. Für seine Stiftung hat der Aussteller die Bestätigung durch den Bischof von Worms (Wormeß) erbeten. Seine Erben sollen dem Pfründner Holz geben und ihn in weltlichen Sachen schirmen und ihm behilflich sein, soweit dieses ziemlich und rechtens ist. 
Ausfertigung 
Aussteller: Hans von Gemmingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 7Archivalieneinheit
1390 März 9 (1390, uff die nehest mitwoch vor sant Gregorien dag, deß heiligen bapstes) 
Kunigunde von Nippenburg, Witwe Gorge Grawen, bekundet, daß sie und ihr Ehemann dem Ritter Dieter von Gemmingen 4 Malter Roggen Gült auf einem Hof zu Stetten, den jetzt Heinrich Roderer zu Stetten und dessen Bruder Konrad besitzen, um 18 lb h verkauft haben. Die Verkäuferin quittiert über die Kaufsumme, erklärt die Auflassung und verspricht Währschaft und Fertigung nach des Landes Recht und Gewohnheit. 
Abschrift 
Aussteller: Kunigunde von Nippenburg 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 8Archivalieneinheit
1392 Januar 6 (1392, uff den heiligen zwelfften dage nach wihenachten) 
Kunz von Sachsenheim (Sachsenhein), Ritter, bekundet, daß er seinen Zehnten zu Zimmern bei Streichenberg (zu Ziemern da bii Strichenberg), wie er diesen von seinem ¿Vater geerbt hat, samt allen Rechten und Zugehörungen als lediges Eigen um 60 lb h auf ewig an den Ritter Dieter von Gemmingen (Gemyngen) verkauft hat. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme und verspricht Fertigung und Währschaft nach des Landes Recht, Sitte und Gewohnheit. 
Ausfertigung 
Aussteller: Kunz von Sachsenheim 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 9Archivalieneinheit
1394 April 24 (uff den nehsten fritag nach sant Georien dag 1394) 
Kunz von Sachsenheim (Sahsenhein), Ritter, bekundet, daß er dem Ritter Dieter von Gemmingen (Gemyngen), seinem Schwager, folgende Leute und Güter samt allen Rechten und Zugehörungen verkauft hat: 1/6 am Wein- und Kleinzehnt zu Gemmingen und 1 Morgen eigenen Weingarten [daselbst]; 1 Eimer Wein, 30 h, 1 Huhn und 6 Gänse Gült zu Gemmingen und Stebbach (Stedebach); 1/12 am großen und kleinen Zehnt zu Richen (Riechen); 6 Malter dreierlei Frucht auf dem Dammhof (hoff zu Tamme); die Eigenleute Hans Ziemerman und dessen Bruder Konrad, ¿Walter Ziemermans Söhne, gesessen zu Eppingen, die Meingoßin und ihre Kinder, die Wiprehtin und ihre Kinder, den alt Farre zu Schwaigern (Sweigern); dazu alle anderen Leute und Güter, die zu den vorgenannten Leuten und Gütern gehören. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme in Höhe von 170 fl und verspricht Währschaft und Fertigung nach des Landes Recht und Gewohnheit. Die Erben ¿Konrad von Sachsenheims haben diesem Verkauf zugestimmt und dem Käufer und dessen Ehefrau Else von Franckenstein einen besiegelten Brief darüber gegeben. 
Ausfertigung 
Aussteller: Kunz von Sachsenheim 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 10Archivalieneinheit
1405 April 11 (1405, uff den nechsten samstag vor dem heiligen palme dag) 
Die Brüder Gerhard und Dieter von Hettingen (Hetikein), Edelknechte, bekunden, daß sie dem Ritter Dieter von Gemmingen (Gemmyngen), ihrem Oheim, und dessen Ehefrau Else von Franckenstein ihren Teil am Weinzehnt zu Gemmingen samt allen Rechten, Freiheiten und Zugehörungen, wie sie diesen von ihrem ¿Vater geerbt haben und bisher innehatten, um 200 fl verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme. Der Wiederkauf zum gleichen Preis und mit eigenem Geld bleibt zu Georgi (23. April) eines jeden Jahres vorbehalten. 
Ausfertigung 
Aussteller: Gerhard und Dieter von Hettingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 11Archivalieneinheit
1412 April 26 (dienstag vor Walburgis virginis 1412) 
Eberhard Frey von Treschklingen und seine Ehefrau Adelheid von Angelloch be-kunden, daß sie zur Rettung ihres und ihrer Vorfahren Seelenheils dem Prior und Konvent des Predigerklosters zu Wimpfen auf dem Berg 1 Malter Korn und 5 Simri Dinkel ewiger Gült, zu entrichten von dem Hof der A. in Bonfeld, den derzeit Walter Schütz bewirtschaftet, verschrieben haben. Die Gült ist jährlich zwischen Mariä Himmelfahrt (15. August) und Mariä Geburt (8. September) in das Kloster zu liefern. 
Abschrift 
Aussteller: Eberhard Frei von Treschklingen und seine Ehefrau Adelheid von Angelloch 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 12Archivalieneinheit
1425 November 12 (uff mandag nach sant Martins tag 1425) 
Die Brüder Konrad und Hans von Gemmingen (Gemmyngen) einerseits und Dieter von Gemmingen, der Sohn ihres Bruders ¿Dieter, andererseits teilen mit Rat ihrer Freunde den von ihren Eltern ererbten Besitz, den sie bislang "zuesammen geworffen und das in gemeinschafft gebrucht und genosßen" haben. Konrad und Hans erhalten "als zweyen teiln": einen Teil an Burg und Dorf Gemmingen mit allen Zugehörungen; Gülten zu Stetten (Steten), Stebbach (Stedebach), Zimmern (Ziemern), Richen (Riechen), Dammhof (Damme), Kirchhausen (Kirchhusen), Ittlingen (Vckelingen), Neipperg (Nypberg), Bönnigheim (Bonnykein) und Meimsheim (Meimtzhein) samt allem, was dazugehört, wie sie diese von ihren Eltern geerbt haben, dazu die 3000 fl, die sie auf denen von Neipperg haben. Dieter von Gemmingen erhält zu seinem "dritteil": den Teil zu Heimsheim (Heimßhein) an der Stadt, an Nutzen und Gefällen; den Teil am Schloß Steinegg (Steineck) mit den Dörfern Neuhausen (Nuwehusen), Lehningen (Lonyngen), Friolzheim (Fryolßhein), Mühlhausen (Mulhusen), Tiefenbronn (Dieffenbronnen) und allen anderen Gütern und Gülten, die dazugehören, und den Teil zu Sterneck; Gülten und Güter zu Baden[-Baden] und in der Herrschaft daselbst; das Gütlein zu Bruchsal mit Zehnten, Höflein, Zinsen, Gülten und was dazugehört, wie er dieses von seinen Eltern ererbt hat. Jede der beiden Parteien soll ihren Anteil samt allen Zugehörungen ungehindert nutzen. Vom Erlös aus dem Verkauf von Schafen soll Dieter 60 fl erhalten, der Rest fällt an Konrad und Hans. Dieter soll seiner Schwester Else ein noch zu vereinbarendes Zugeld ausrichten und seiner Schwester Margarethe, Klosterfrau zu Reute (Rute), die Gült bezahlen, die ihr vermacht und verheißen wurde; desgleichen übernimmt er die zu Heimsheim und zu seinem sonstigen Besitz gehörigen Schulden und zahlt seinem Stiefvater Sifrit vom Stein ein Leibgeding in Höhe von 150 fl. Konrad und Hans übernehmen gleichfalls die in ihren Anteil gehörigen Schulden. 
Ausfertigung 
Aussteller: Die Brüder Konrad und Hans von Gemmingen und ihr Neffe Dieter von Gemmingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 13Archivalieneinheit
1426 Januar 25 (an sant Pauls tag, als er bekert warde, 1426) 
Engelhard von Hellmuende [bekundet, daß er] dem Cleußlin Forster von Bargen und dessen Erben den Hof zu Wagenbach zu einem rechtem Erbe verliehen hat und davon jährlich 7 Malter Korn und 7 Malter Hafer erhalten soll, zahlbar zu Martini (11. November) nach Neckarsulm (Necker Sulme), "und werez, daz daz waßer also groß were, daz er dahindurch nit gefarn mocht, sol ich, obgenanter Engelhart von Hellmuende im uber daz waßer helffen". Der Beständer ist verpflichtet, jährlich einen Morgen zu mergeln; wenn er mit gutem Grund in einem Jahr zwei oder drei Morgen mergelt, soll er dafür nicht bestraft werden. Von dem Haus auf der Hofstatt ist jährlich ein Fastnachthuhn zu entrichten. Forster darf das Erblehen (erbeschafft) verkaufen, "und wer dann den hoff inhatt, von dem sol man in enpfahen". Dem, dem Engelhard von Hellmunde den Hof überläßt (enpfilch), soll Forster jährlich die vereinbarte Gült reichen. Der Beständer hat seinem Leiheherrn Fuhrdienste (karchfart) auf drei Meilen Wegs zu leisten. Wenn Wolf von Wagenbach den Hof von Engelhard zurücklösen will, sollen dieser und Forster je zwei Schiedsleute benennen, die festsetzen, was der Leiheherr dem Beständer für dessen Erblehen tun soll. 
Ausfertigung 
Aussteller: Engelhard von Hellmund 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 14Archivalieneinheit
Heidelberg, 1440 Dezember 21 (off sant Thomas tag, des heiligen zwelffbotten 1440) 
Kurfürst Ludwig von der Pfalz bekundet, daß Hans von Gemmingen (Gemingen), Vogt zu Bretten (Brethein), sein Bürge geworden ist gegenüber den Grafen Jörg, Domherr zu Bamberg, und Heinrich von Löwenstein (Leuwenstein, Lewenstein) sowie gegenüber Frau Anna von Erbach (Erpach), des Letzteren Ehefrau, wegen 800 fl Leibgeding "auf ir aller dryer lebtage", zahlbar jährlich zu St. Thomas (21. Dezember), und wegen 3000 fl, die nach Annas Tod an deren Erben oder gemäß deren besonderer Verfügung zu bezahlen sind. Der Aussteller verspricht Schadloshaltung. 
Ausfertigung 
Aussteller: Kurfürst Ludwig von der Pfalz 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 15Archivalieneinheit
Heidelberg, 1443 April 25 (quinta feria beati Marci ewangeliste 1443) 
Kurfürst Ludwig von der Pfalz bekundet, daß er dem Hans von Mentzingen erlaubt hat, die folgendnen, in Streichenberger (Strichenberg) Gemarkung gelegenen Güter, die dieser und seine Vorfahren von der Pfalz zu Mannlehen getragen haben, nach Belieben zu Eigentum zu verkaufen: 1 Morgen Wiesen gen. der Sand; 1 Morgen gen. Modelß Wiese; 2 Morgen und 1 Viertel, liget zu sant Vite; 2 ½ Morgen genannt Gerlachs Wiese; alle vorgenannten Wiesen liegen neben Bernhard und Dieter von Mentzingen, Hansens Brüdern; 28 Morgen Äcker, ebenfalls neben Hansens Brüdern gelegen. 
Ausfertigung 
Aussteller: Kurfürst Ludwig von der Pfalz 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 16Archivalieneinheit
Heidelberg, 1445 Juni 24 (ipsa die nativitatis beati Joannis baptiste 1445) 
Kurfürst Ludwig von der Pfalz bekundet, daß Hans von Gemmingen (Gemmyngen) sein Bürge geworden ist gegenüber Rudolf von Alben gen. von Sulzbach (Sultzpache) wegen 500 fl jährlicher Gült, zahlbar zu Johannis Baptistae (24. Juni) und ablöslich mit 10000 fl Kapital. Der Aussteller verspricht Schadloshaltung. 
Ausfertigung 
Aussteller: Kurfürst Ludwig von der Pfalz 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 17Archivalieneinheit
1453 Februar 5 (uff mondag nach unser frauwen tag purificationis 1453) 
Hans von Ehrenberg (Ernberg) und seine Ehefrau Margarethe von Gemmingen (Gemingen) bekunden, daß sie alle ihre Äcker, die sie in der Mark zu Gemmingen gehabt haben, erblich verliehen haben an Burkhard Herbert, Hans Demut, Henslin Smidt, Hertlin Bentz, Paulus Kauffman, Endris Herbert und Wendel Herbert, alle sieben gesessen zu Gemmingen; die Aussteller haben "also lassen dar messen und wern in yglichem flur, was ecker dar inne gehorig sin": 1) In der Flur gegen Stetten 80 Morgen 1 Viertel 9 ½ Ruten Äcker, "des sollen sie vergulten jerlichen on ein achtzig morgen, wann der flur korn tregt, wann der flur habern tregt, des selben glichen mit der gult, die hernach luden wirt". 2) In der Flur gegen Schwaigern (Sweigern) 80 Morgen 1 Viertel 14 Ruten Äcker, vergültbar wie vorsteht. 3) In der Flur in der Smalbach 69 ½ Morgen 6 Ruten Äcker, vergültbar zu 69 Morgen wie vorsteht. Die verliehenen Äcker sind in einem Register mit ihren Anstößern im einzelnen beschrieben. Wenn sie Winterfrucht tragen, sind sie für jeden Morgen mit 3 Simri Korn, wenn sie Hafer tragen für jeden Morgen mit 3 Simri Hafer zu vergülten, lieferbar jährlich zu St. Katharina (25. November) in den Kasten der A. Die Beständer sollen jeweils zwei Sammler (semler) benennen, die für die pünktliche Ablieferung der Gülten zuständig sind; bei Säumigkeit sind die Aussteller berechtigt, sich am Besitz der Sammler, notfalls auch der übrigen Beständer "mit gericht oder mit eygener gewalt" schadlos zu halten. Die Beständer sind verpflichtet, die Äcker in ordentlichem Bau zu halten und jährlich mit kuntschafft der Sammler, jeder für seinen Anteil, jeweils 25 Karren Mist hinauszuführen "an die ende in die ecker, do es aller notturfftigest ist". Eine weitere Teilung oder Veräußerung der Äcker ist nicht zulässig; falls dergleichen dennoch geschieht, dürfen die übrigen Beständer die entsprechenden Grundstücke an sich nehmen. Ebenso ist zu verfahren, wenn die Nachkommenschaft eines Beständers ausstirbt, "verdürbe" oder sein Anteil öd liegenbleibt. Die Beständer dürfen die Äcker mit keinerlei Zinsen oder Gülten belasten; gegebenenfalls sind derartige Belastungen hinfällig. Jeder der Beständer hat den Ausstellern in ihre Scheune zu Gemmingen jährlich zwölf Bürden Roggenstroh zu liefern. 
Ausfertigung 
Aussteller: Hans von Ehrenberg und seine Ehefrau Margarethe von Gemmingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 18Archivalieneinheit
1453 Februar 5 (uff mondag nach unser frauwen tag purificationis 1453) 
Burkhard Herbert, Hans Demut, Henslin Smidt, Hertlin Bentz, Paulus Kauffman, Endris Herbert und Wendel Herbert, alle gesessen zu Gemmingen (Gemingen), reversieren für sich und ihre Ehefrauen gegenüber Hans von Ehrenberg (Ernberg) und dessen Ehefrau Margarethe von Gemmingen über die erbliche Belehnung mit rund 230 Morgen Äckern in drei Fluren zu Gemmingen unter angegebenen Konditionen. 
Ausfertigung 
Aussteller: Burkhard Herbert, Hans Demut, Henslin Smidt, Hertlin Bentz, Paulus Kauffman, Endris Herbert und Wendel Herbert 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 19Archivalieneinheit
1456 Februar 22 (uff sant Peters tage ad kathedra 1456) 
Lorenz von Erlach und seine Ehefrau Else von Gemmingen (Gemyngen) bekunden, daß sie dem Hans von Gemmingen, ihrem Schwager und Vetter, ein Drittel am Haferzehnt in der Mark Stebbach (Stettbach) bei Gemmingen, wie Else dieses von ihrem Vater ¿Hans von Gemmingen, gesessen zu Bruchsal (Bruchsall), ererbt hat, um 130 fl rh verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme, lassen den verkauften Zehnt den Käufern zu freiem, unversetztem Eigen auf und versprechen Fertigung und Währschaft nach des Landes Recht und Gewohnheit. 
Ausfertigung 
Aussteller: Lorenz von Erlach und seine Ehefrau Else von Gemmingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 20Archivalieneinheit
Urach, 1459 Mai 30 (an mittwoch nach unnsers herren fronlichnamstag 1459) 
Graf Ulrich zu Württemberg (Wirtemberg), Vormund des Grafen Eberhard zu Württemberg und Mömpelgard (Muemppelgart), bekundet, daß er dem Hans von Gemmingen (Gemingen) das Städtlein Kleingartach (Gartach) unter Leinburg (Linburg) sowie die beiden Dörfer Niederhofen (Niderhoffen) und Stetten unter dem Heuchelberg (Huechelberg) samt Rechten, Nutzungen und Zugehörungen zum Kauf gegeben hat entsprechend einem darüber ausgefertigten Kaufbrief. Der A. verspricht daraufhinzuwirken, daß Graf Eberhard nach Beendigung der Vormundschaft dem Käufer einen entsprechenden Verwilligungsbrief ausstellt. 
Ausfertigung 
Aussteller: Graf Ulrich zu Württemberg 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 21Archivalieneinheit
1460 Januar 19 (uff sampßtag vor sant Sebastians tag 1460) 
Ennel von Helmstatt, ¿Wilhelm von Angellochs (Angelach) Witwe, gibt ihre "nachrede uff solich widerrede", ihres Schwagers Dieter von Angelloch wegen der Forderungen, die dieser gegen sie erhebt: "Und vor anfang solicher miner nachrede gebruch ich mich geding und vorrede, mich vormals vor ingangk miner ent¬wurt gebrucht, und ob Dieter solch geding verwillig, verheng oder nit, sol mich, nach dem ich als hoff, nit irren". 1) Streichenberg ¿ "Dieters teil von Mentzingen" ¿ ist mit Ennels zugebrachten Geld um 2200 fl gekauft und gebaut worden. "Han auch ich, nach dem Dieter nit abred sin mag, von mynem eigenen zugebrachten gelt eylfhundert guldin an Bernharts teil von Mentzingen in kaufs wiß, auch funfhundert guldin zu buwgelt des vorgemelt sloß Strichemberg ußgericht, betzalt und angeleit". Mittel aus ¿Wilhelms Stamm sind dabei nicht zur Verwendung gekommen. Deshalb ist Ennel unter Mitwirkung Burkhard von Wollmershausens (Wolmerßhusen), Konrad von Helmstatts und Götz von Adelsheims (Adletzhein) ordnungsgemäß und mit Konsens des Pfalzgrafen von ihrem Ehemann auf Streichenberg bewittumt worden. Für den ordnungsgemäßen, "fruntlichen ubertrag" Streichenbergs kann sie Zeugen benennen. 2) Die Schuldverschreibung über 1200 fl auf dem Stift Speyer (Spir) hat nicht Ennel um 600 fl versetzt, sondern ¿ gegen ihren erklärten Willen ¿ ihr verstorbener Ehemann, der diesen und andere Briefe "mir entwert und zu sinen handen genomen hat und sich derselben nach seinem willen und wolgevallen geprucht". Daher erwartet sie, daß Dieter als ¿Wilhelms nächster Erbe den Schuldbrief zurücklöst und ihr wieder aushändigt. Die [diesbezüglich] durch Bischof Reinhard von Speyer vermittelte Rachtung, deren Vorlage Dieter verlangt, will Ennel suchen. Jedoch scheint ihr zweifelhaft, "in welcher kraft er sy, dann ettlich, der verwilligung denselben rachtungsbrief zu befestigen gehabt, solt sin, sich des geweigert und nit uffgenomen haben, deshalben auch ein endrung desselben rachtungsbrief entstanden und nit vollendet ist". Sie verlangt, daß ihr der widerrechtlich entfremdete Schuldbrief durch Dieter restituiert wird. 3) Dieters Forderung, Ennel möge für ¿Wilhelms Schulden einstehen, weil sie dessen Fahrhabe und Guthaben an sich genommen hat, weist sie zurück: Nach dem Tod ihres Ehemanns ist sie von Dieter geschädigt worden, indem dieser ihr einen Brief über 450 fl, der ihr laut Testament zustehen sollte, vorenthalten hat; außerdem hat er ihr 300 fl von Wilhelm von Wöllwarth (Wolwart), die ihr aufgrund ihrer Beweisung zustehen, gesperrt. ¿Wilhelms Fahrhabe beansprucht sie nur bis ihr ußrichtung nach billichkeit geschee. 4) Entsprechend ¿Wilhelms Testament ist Ennel bereit, dessen Kleider sowie Pferd und Harnisch an die Kirche ULF nach Heilbronn zu geben. Kleider und Harnisch sind bereits dort; für das Pferd hat sie eine Geldzahlung angeboten, darauf aber noch keinen Bescheid erhalten. Wenn Dieter von Ennel die Erfüllung von ¿Wilhelms Testament verlangt, erwartet sie von ihm, daß er ein Gleiches tut. Als Vollstrecker werden in dem Testament Heinrich [von Helmstatt], Ennels Bruder, Dieter [von Angelloch] und Ennel bestellt. 5) Ennel bestreitet, daß ¿Wilhelm seiner Mutter 50 fl, 1 Fuder Wein und 12 Malter Korn jährlicher Gült verschrieben und dafür 1000 fl erhalten hat. Sie bezweifelt, daß Dieter diesen Rentenkauf beweisen kann. 
Ausfertigung 
Aussteller: Ennel von Helmstatt, ¿Wilhelm von Angellochs 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 22Archivalieneinheit
1465 April 24 (uff mitwochen nach sant Jorigen, des heiligen mertlers, tag 1465) 
Hans von Ehrenberg (Ernberg) und seine Ehefrau Margarethe von Gemmingen (Gemingen) bekunden, daß sie den Brüdern Hans d. Ä., Eberhard und Wendel von Gemmingen ihren Teil an Schloß und Dorf Gemmingen und anderswo, "wo daz lyt", verkauft haben, wie sie alles von ihrem Schwäher und Vater ererbt haben, mit Vogteien und Zugehörungen, hohen und niederen Gerichten, Zwingen und Bännen, Gütern, Äckern, Wiesen, Weingärten, Leuten, Beden, Steuern, Zinsen, Gülten, Freveln, Unfällen, Wasser, Wasserläufen, Mühlen, Mühlstaden, Wunn, Weiden, Feldern, Wäldern, Büschen und allen anderen Herrlichkeiten, Rechten und Zugehörungen, ausgenommen allein den Zehnt zu Gemmingen und die Fischwasser zu Untergriesheim (Undern Grißhein) und zu Offenau (Offenhein). Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme in Höhe von 1500 fl rh Landeswährung, lassen die verkauften Güter auf, entbinden die dazugehörigen Untertanen von ihren Eiden und fordern sie zur Huldigung gegenüber den neuen Eigentümern auf und leisten Währschaft nach des Landes Recht und Gewohnheit. Zu Währschaftsbürgen setzen sie Melchior von Hirschhorn (Hyrßhorn), Ludwig von Sickingen und Heinrich von Helmstatt (Helmstat); Einlager haben diese gegebenenfall in näher beschriebener Weise in einem öffentlichen Wirtshaus in Bönnigheim (Buenicken), Wimpfen oder Mosbach (Moßbach) zu leisten mit einem reisigen Knecht und einem Pferd. 
Ausfertigung 
Aussteller: Hans von Ehrenberg und seine Ehefrau Margarethe von Gemmingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 23Archivalieneinheit
1466 September 4 (uff donrstag nach sant Egidien tag 1466) 
Hans von Bubenhofen (Bubenhouen) bekundet, daß er im Streit zwischen Hans von Gemmingen (Gemyngen) zu Guttenberg (Gudenberg) einerseits und Hans Speten von Ehestetten (Esteten) andererseits auf Bitten beider Seiten als Obmann "nach lute eyns anlas" und eines Rechts, das Hans von Gemmingen tragen soll, verhandelt hat. Zu dem ersten "rechtage" sind "uff der burger" Rathaus zu Heidelberg [nur] Hans von Gemmingen und mit ihm Hans von Ehrenberg (Erenberg) und Bechtold von Massenbach d. J. erschienen, [der Beklagte ist ausgeblieben]. Mit dem Verlangen nach einer "rechtlichen vollentziehens urkunde" hat der Aussteller den von Gemmingen vor das Hofgericht und die Räte des Pfalzgrafen verwiesen. Das Ergebnis des Heidelberger Rechtstags wurde dem Kläger durch einen Notar unter Zeugenschaft der anwesenden Bischöfe Reinhard von Worms und Matthias von Speyer (Spier) bestätigt. Das Hofgericht, vor dem beide Seiten erschienen sind, hat den A. ermächtigt, dem von Gemmingen einen vollstreckbaren Titel zu erteilen, was mit gegenwärtiger Urkunde zur Genüge des Rechts geschieht. 
Ausfertigung 
Aussteller: Hans von Bubenhofen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 24Archivalieneinheit
Heidelberg, 1467 September 10 (uff donrstag nach unser lieben frauwen tag nativitatis 1467) 
Bischof Matthias zu Speyer (Spier) bekundet, daß Hans von Gemmingen (Gemyngen) zu Guttenberg (Gutemberg) sein Bürge geworden ist gegenüber Philipp Snydlach von Kestenburg (Kestemburg) wegen 60 fl Gült, ablöslich mit 1000 fl Kapital. Der Aussteller verspricht Schadloshaltung. 
Ausfertigung 
Aussteller: Bischof Matthias von Speyer 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 25Archivalieneinheit
Germersheim, 1469 Dezember 18 (uff mondag nach sant Lucien dag 1469) 
Kurfürst Friedrich von der Pfalz bekundet, daß er dem Hans von Gemmingen (Gemmyngen) zu Guttenberg sowie dessen Schwester Metze und dessen Sohn Blicker die Stadt Eppingen samt allen Zugehörungen zu lebenslangem Nießbrauch ingegeben und zugestellt hat, jedoch unter Vorbehalt des Wildbanns in der Eppinger Hardt, entsprechend dem Wortlaut des Briefs, den die von Gemmingen darüber erhalten haben. Wegen der treuen Dienste, die Hans von Gemmingen dem Aussteller geleistet hat, gestattet dieser ihm, auf Lebenszeit in der genannten Hardt und in allen anderen zu Eppingen gehörigen Wildbännen hohes und niederes Wildpret ungehindert zu jagen, so oft und wann er will. Diese Verschreibung erfolgt im Einverständnis mit Pfalzgraf Philipp und ohne Beeinträchtigung der pfalzgräflichen Jagdrechte in der Eppinger Hardt. 
Ausfertigung 
Aussteller: Kurfürst Friedrich von der Pfalz 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 26Archivalieneinheit
1472 Juni 11 (1472, uff sant Barnabas tag, des heiligen apostels) 
Bruder Nikolaus, Abt, und der Konvent des Klosters Maulbronn (Mulbronnen) sowie Hans und Dieter von Gemmingen, Vettern, bekunden, daß sie ihre Mühle zu Gemmingen, genannt die Obermühle, dem Wendel Muller, gen. Glüuer, zu Erblehen verliehen haben. Der Müller hat die Mühle auf eigene Kosten instandzuhalten, erhält jedoch dafür von den Vettern von Gemmingen das nötige Bauholz. Dem Kloster hat er jährlich zu Martini (11. November) 2 lb 5 ß h (Währung, wie sie in Gemmingen gängig ist) zu entrichten, den Vettern von Gemmingen 17 Malter Korn in ihren Kasten zu liefern. Außerdem muß der Beständer als "ursatzunge, ewiglichen by der muln zu beliben", 10 lb h "verlegen"; dieser Forderung ist er nachgekommen, indem er 2 Morgen Äcker in Zimmerer Gemarkung verunterpfändet hat, von denen 2 Simri flürliche Frucht nach Streichenberg (Strychenberg) zu entrichten sind. Der Beständer darf die Mühle und Teile daran in keiner Weise veräußern und sie nicht ohne Wissen der Leiheherrn belasten. 
Ausfertigung 
Aussteller: Nikolaus, Abt, und der Konvent des Klosters Maulbronn sowie die Vettern Hans und Dieter von Gemmingen 
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{69 von Gemmingen-Gemmingen U 34 Verweisung}Archivalieneinheit
Heidelberg, 1481 Juli 21 (uff samstag nach apposteln schiedung dag 1481) 
Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, daß er dem Hans von Gemmingen (Gemmyngen) zu Guttenberg (Gutemburg) sein Schloß, [Amt] und Stadt Löwenstein (Leuwenstein) mit Dörfern, Höfen, Weilern, Leuten, Gütern, Wäldern, Wildbännen, Fischereien, Zinsen, Gülten, Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Zugehörungen und Ge-rechtigkeiten verkauft hat. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme in Höhe von 10000 fl rh und leistet Währschaft. Die Wiederlösung zum gleichen Preis bleibt bei halbjähriger Kündigung zu Mariae Lichtmeß (2. Februar) vorbehalten; die Rückzahlung des Kaufpreises ist gegebenenfalls zu Petri cathedra (22. Februar) nach Heilbronn (Heilpron), Wimpfen (Wimpffen) oder Gundelsheim (Gundelßheim) zu leisten. Notwendige Baumaßnahmen sind nach Rücksprache mit dem Verkäufer durch den Käufer auszuführen, die dabei anfallenden Kosten werden bei der Wiederlösung erstattet. Der Käufer darf die zu Löwenstein gehörigen Waldungen nutzen; Schultheißen, Bürgermeister, Gerichte und Gemeinden zu Löwenstein sowie in allen anderen zugehörigen Dörfern werden ihm huldigen. 
Entwurf 
Aussteller: Kurfürst Philipp von der Pfalz 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 27Archivalieneinheit
1496 November 12 (uff samstag nehst nach sant Martins tag, des heiligen bischofs 1496) 
Hartmut Buwer, Hans Schopf und Abreht Hug, alle drei zu Berwangen gesessen, bekunden, daß sie "dem lieben ritter sant Georgen, patron und hußhere" in der Pfarrkirche zu Ittlingen (Vcklingen), einen jährlichen Zins von 1 fl 7 ß h auf folgenden, in Berwanger Mark gelegenen Gütern verkauft haben: 1 ½ Morgen Acker "vor dem Erlitzloch heryn gelegen", zwischen dem Ittlinger Weg und Hans Dueringern, zinst flürlich 1 Malter rauhe Frucht, und 1 Viertel Weingarten daselbst, neben dem vorgenannten Acker, zinst jährlich ½ Maß Wein; ein Acker am Zigel, zwischen Kaspar Woebern und dem Sensenacker, ein Acker am Siferlin, zwischen Wendel Muillern und Nazarius Metzlern, zinst jährlich 5 Infel flürliche Frucht und eine Gans, und ½ Morgen Acker, unter dem "oebern Riecher weg" gelegen, zinst flürlich 3 ½ Simri rauhe Frucht; 2 Morgen Acker in der Kuornbach, zwischen Paulus Kempfen und dem Gut der von Venningen (Veningen), zinst flürlich 1 Scheffel Frucht. Die Aussteller versprechen, den verkauften Zins jedes Jahr pünktlich zu Martini (11. November) an die jeweiligen Heiligenschaffner St. Georgs nach Ittlin-gen zu entrichten; andernfalls sind die Schaffner berechtigt, die genannten Güter anzugreifen, zu erklagen und bis auf weiteres in den Besitz und Nutzen ihres Patrons zu bringen. Die Verkäufer versprechen, die Güter ordentlich in Bau zu halten und sie nicht weiter zu belasten. Sie quittieren über die Kaufsumme in Höhe von 24 fl, die ihnen von den Heiligenschaffnern Heinz Schotten und Cleyn Voltzen ausbezahlt wurden. Der Wiederkauf des Zinses zum gleichen Preis zu Martini (11. November) eines jeden Jahres bleibt vorbehalten. Bernhard Schmit, Schultheiß, und die Richter zu Berwangen bestätigen die Bonität der verunterpfändeten Güter. 
Ausfertigung 
Aussteller: Hartmut Bauer, Hans Schopf und Albrecht Hug, alle von Berwangen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 28Archivalieneinheit
Innsbruck, 1497 April 13 (13. April 1497) 
König Maximilian bekundet, daß er dem Blicker und anderen von Gemmingen, die Ganerben oder Gemeiner zu Gemmingen sind, die Gnade und Freiheit verliehen hat, daß sie und ihre Erben in ihrem Flecken zu Gemmingen, "seinem begrieff undt marckh daselbst", Schultheißen und Schöffen sowie Halsgericht, Stock und Galgen setzen und haben und "in demselben gericht all undt jeglich schädlich undt übelthätig leut, so darin begrieffen undt zue gefängnuß bracht werdten", richten. Pön: 40 Mark lötigen Goldes, je zur Hälfte an die Kammer des Reiches und an die von Gemmingen. 
Abschrift 
Aussteller: König Maximilian 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 29Archivalieneinheit
1498 Februar 23 (uff sannt Mathias abend, des heilgen zwolffpotten 1498) 
Konrad Wyler, Bürgermeister zu Pforzheim (Pfortzheim), Hans Weibel, Peter Wutzieher, Hans Plüß, Theus Müller und Hans Scheppler, Müller, sämtlich Bürger zu Pforzheim, treffen mit Wissen und Willen des Ott von Gemmingen (Gemingen) als Vogtsherrn und Obrigkeit (mit Ausnahme der von Friolzheim) im Streit zwischen Schultheißen, Gerichten und ganzen Gemeinden der Dörfer Tiefenbronn (Dieffenbrunn), Friolzheim (Fryetltzheym), Neuhausen (Nuwhusen), Hamberg und Steinegg (Steineck) einerseits sowie Hans Müller zu Steinegg andererseits wegen des Müllerlohns (mülters), mit dem die Untertanen (armen) glauben beschwert zu sein, folgende Entscheidung: [1.] Künftig soll der Müller zu Steinegg "die mülin daselbs belegen mit einem roten und wyssen stein, glich zuosammen dienend, und oben den wyssen und unden den roten", bei 5 lb d Strafe; dann soll er "den busch vier finger under der malnmül fürn und die zarg zweyer finger wytt vom wyssen stein auch fürn", nach dem Maß der Stadt Pforzheim, ebenfalls bei 5 lb d Strafe. [2.] Er soll die Mühle jederzeit "bestatten mit einem symerin sprüwer und eym gehufften fierling wyß, gereden äß, wie er das von der malmül keret, und das nit von der gerwmülin nemmen", bei Strafe von 5 lb d. [3.] Er soll die Zarge der Gerbmühle "fürn zweyer finger wytt, ein wennig minder oder mer ungeverlich, und den busch halten ouch in der höhin der malmül, und soll der loiffer nit sin under zweyer finger dick". [4.] Jeder Müller soll bei Strafe von 5 lb d seinen Lohn nicht höher und nicht anders verlangen als folgt: Von jedem Malter reinem Korn 1 ½ gestrichenen Vierling, von minderem oder besserem "nach anzal des malters"; von einem Malter rauher Frucht ebenfalls 1 ½ gestrichenen Vierling; von einem Malter Dinkel "zu gerwen" 2 d; von einem Malter gemischter Frucht "zu gerwen, die man uß dem gerbzuber mißt und nit melt", 2 d; von einem Simri Gerste "zu gerwen, die man essen will", 2 d; von einem Malter Hafer, "eins symerins mynder oder mer ungeverlich, ein gestrichen fierling muoßmelws". Wenn ein "armer" kommt und mahlen oder Gerben will, soll der Müller "das sin uffheben, thet ers aber nit, so hat der arm macht, des müllers mit dem sinen uffzuheben one desselben müllers irrung und intrag". [5.] Jeder Müller soll sein Maße geeicht und gepunzt (geboltzt) haben "von den enden und orten, von alter herkommen": 1 Simri, ½ Simri, 1 Vierling und ½ Vierling. [6.] Jeder Müller soll eines jeden Frucht und Mehl "getruwlich und gerecht maln, bewarn und versehen und zum besten ußrichten" und jeden der Reihe nach bedienen. Wenn ein "arm man nit benügig sin wolt, so soll er dem müller die frucht dar messen und der müller im sin mel getrüwlich bewarn", nämlich: von einem Malter Korn, das zu Tiefenbronn, Friolzheim oder Neuhausen gewachsen ist, 14 Striche warmes Mehl geben oder 13 Striche kaltes; von einem Malter Roggen, der zu Hamberg gewachsen ist, soll er 13 Striche warmes oder 12 Striche kaltes Mehl geben. [7.] Kauft einer aus den genannten Dörfern sein Korn anderwärts, so ist er verpflichtet, dieses gleichwohl in Steinegg mahlen zu lassen; andernfalls ist er Ott von Gemmingen und dem Müller mit je 10 lb h verfallen. Niemand darf sein Mehl andernorts kaufen, jedoch soll es mit einem Scheffel Korn, "den der arm mann zuo Pfortzheym oder sust kouffte, ungeverlich und fruntlich gehalten und [...] alweg darzu gesehen werden". Beide Seiten sollen, entsprechend diesen Artikeln verfahren; für alle anderen, hier nicht eigens angesprochenen Sachen gelten das alte Herkommen und der gewöhnliche Brauch. Allfälliger Streit darüber ist vor dem Vogtsherrn auszutragen. Da der Müller zu dem ersten angesetzten Rechtstag ungehorsamerweise nicht erschienen ist, hat er für dessen Kosten allein aufzukommen; die Kosten dieses zweiten Tages tragen beide Parteien zu gleichen Teilen. Für alle anderen bisher angefallenen Kosten kommt jede Partei zu ihrem Teil auf. 
Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Weiler, Bürgermeister, und genannte Bürger von Pforzheim 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 30Archivalieneinheit
Stuttgart, 1499 Mai 24 (uf frytag nach dem hayligen pfingstag 1499) 
Herzog Ulrich zu Württemberg (Wirttemberg), "mit geordnetem regiment", bekundet, daß er dem Blicker von Gemmingen (Gemingen), ¿Hansens Sohn, zu Mannlehen verliehen hat, was dessen Vater am Wein- und Kornzehnt zu Stetten am Heuchelberg (Huchelberg) sowie zu Gemmingen und Neipperg (Nipperg) hatte. 
Ausfertigung 
Aussteller: Herzog Ulrich von Württemberg 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 31Archivalieneinheit
Heidelberg, in der unteren Hofgerichtsstube der kurfürstlichen Kanzlei, 1500 März 21 (1500, 21. März) 
Der Notar Paulus Buwman von Oedheim (Odheym) in Würzburger (Wirtzpurger) Diözese, pfalzgräflicher Sekretär, vidimiert auf Bitten des Blicker von Gemmingen (Gemmyngen) den Bönnigheimer Burgfrieden von 1390 Juni 27. 
Ausfertigung 
Aussteller: Paul Baumann, Notar 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 31 aArchivalieneinheit
Heidelberg, in der unteren Hofgerichtsstube der kurfürstlichen Kanzlei, 1500 März 21 (1500, 21. März) 
Der Notar Paulus Buwman von Oedheim (Odheym) in Würzburger (Wirtzpurger) Diözese, pfalzgräflicher Sekretär, vidimiert auf Bitten des Blicker von Gemmingen (Gemmyngen) den Bönnigheimer Burgfrieden von 1390 Juni 27. 
Ausfertigung 
Aussteller: Paul Baumann, Notar 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 32Archivalieneinheit
1501 November 29 (uff den nechsten montagk nach sant Katherinen tag, der heiligen junckfrawen, 1501) 
Hans Kercher, Weber, und Adam Muller, beide zu wohnhaft Richen (Riechenn), bekunden, daß sie an die St. Jörgen-Pfründe zu Gemmingen und an deren jeweiligen Kaplan einen jährlich zu Martini (11. November) fälligen Zins in Höhe von 12 ß d Heidelberger Landeswährung verkauft und auf näher bezeichneten Äckern, deren Bonität durch das Gericht zu Richen bestätigt wurde, unterpfandsweise versichert haben. Die Aussteller quittieren über die Kaufsumme in Höhe von 12 Gulden. Die Wiederlösung zum gleichen Preis bleibt bei vierteljähriger Kündigung zu Martini eines jeden Jahres vorbehalten. 
Ausfertigung 
Aussteller: Hans Kercher und Adam Müller zu Richen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 33Archivalieneinheit
Neuenstein, 1504 April 15 (uff montag nach dem sontag Quasimodogeniti 1504) 
Graf Albrecht von Hohenlohe bekundet, daß er dem Orendel von Gemmingen (Gemyngen) alle dessen Lehngüter in Schloß, Dorf und Mark zu Gemmingen ¿ "das hinderhawß in der Burg, daruntter der stoche stoet", das Backhäuslein sowie die Scheune und Tenne im Vorhof, 50 Morgen Äcker in drei Fluren, 9 ¼ Morgen Wiesen, 8 ½ Morgen Weingärten, ca. 100 Morgen Wald, 1/6 Frucht- und Weinzehnt zu Gemmingen, acht näher bezeichnete Hofstätten, zwanzig Gänse und fünfzehn Hühner zu Gült sowie 7 Simri flürliche Frucht ¿ wie diese von alters her von der Grafschaft Hohenlohe zu Mannlehen getragen wurden, zu freiem Eigen übertragen und dagegen bisher freieigene Güter, die Orendel ihm mittels besonderer Urkunde aufgetragen und beschrieben, zu Mannlehen angenommen hat. 
Ausfertigung 
Aussteller: Graf Albrecht von Hohenlohe 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 34Archivalieneinheit
1504 (Actum: uff den nechsten fritagk nach unsers Herren uffarts tag 1504; Datum: uff fritag nach sant Palüs tag, als er bekert wart 1504) 
Register, angelegt unter Mitwirkung der Schultheißen (Peter Schmid) und Gerichts zu Gemmingen (Henßlin Kauffman, Wendel Kauffman, Adam von Husen, Ambrosius, Hans Vockasser, Michael Gyger, Wendel Mettzler, Hans Hedich und Konz Weydenlich), über das durch Orendel von Gemmingen an Blicker von Gemmingen verkaufte Schloß zu Gemmingen samt Zinsen und Gülten: [1.] Schloß und Burgstadel, ein Teil am Dorf Gemmingen mit allen Zugehörungen, Wasser, Graben, Vorhöfen, Brücken, Wegen, Stegen, Scheunen, Ställen, Bandhaus, Keltern, Gärten, Äckern, Wiesen, Wäldern, Feldern, Wasser, Weiden, Zinsen und Gülten. [2.] Alle Vogtei, Herrlichkeit, Gerechtigkeit sowie Gebote und Verbote, wie die von Gemmingen sie als Vogtsherren des Dorfes hergebracht haben. [3.] Geistliche Rechte gemäß Herkommen: Leihung der St. Barbara- oder St. Jörgen-Pfründe zu Gemmingen; darüber hat Orendel von Gemmingen 1504 Mai 27 (Montag nach Pfingsten) eine eigene Übergabeverschreibung ausgestellt. [4.] ½ Kelterrecht zu Gemmingen samt Kelterwein und sonstiger Nutzung, Renten, Zinsen, Gülten, Herrlichkeiten, Weinschank etc. [5.] 1/6 Frucht- und Weinzehnt entsprechend den Lehnbriefen der Herren von Hohenlohe. [6.] Alle Frevel, Hauptrechte, Herdrechte und Unfälle sowie 1/3 von den Hofstätten, "so dy verkaufft werden". [7.] Weinschank und Bannweinrecht, "so dick und vill der oberkeitt gefelligk ist". [8.] Die "armen luedt und hinderses" schulden der Herrschaft und Obrigkeit Gehorsam, tägliche Frondienste und Pflichten. [9.] Im einzelnen: Hellerzinse von Hofstätten; Hellerzinse gemeinlich von Gütern; Erntehühner, Kapaune und Gänse von Gütern; Weinzinse; Hofgülten; Kornzinse; Landachtkorn oder -hafer in den drei Fluren gegen Stetten, gegen Schwaigern (Schweigern) und in der Schmalbach; Güter zu Luxen Burckarts Hof (48 ¾ Morgen Äcker, 3 ½ Morgen Wiesen); Güter zu Althenßlin Kaufmans Hof (30 Morgen Äcker, rd. 2 Morgen Wiesen); Güter zu Jakob Beckers, jetzt Henßlin Kauffmans Hof (31 Morgen Äcker, rd. 2 Morgen Wiesen); die drei zuletzt genannten Höfe haben der Herrschaft jährlich zwei Tage Fuhrfron, zwei Tage Feldfron und vier weitere Tage Fron zu leisten; Güter zu Bertschen Peters und Jos Bürckats Höfen (112 1/4 Mor-gen Äcker, 7 ¼ Morgen Wiesen); Güter zum Schloß (4 Morgen Baumgärten, 172 Morgen Wald, 65 Morgen Äcker, 5 ¼ Morgen Wiesen). 
Ausfertigung 
Aussteller: Orendel von Gemmingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 35Archivalieneinheit
1504 Mai 27 (1504, uff den nechsten montag nach dem heyligen pfingstag) 
Orendel von Gemmingen (Gemyngen), ¿Hans' d. J. Sohn, bekundet, daß er seinem Vetter Blicker von Gemmingen sein Schloß und burgseß zu Gemmingen und seinen Teil am Dorf Gemmingen samt Vorhof, Gräben und allen Zugehörungen, Gerechtigkeiten, Vogteien, Gerichten, Leuten, Gütern, Frondiensten, Häusern, Höfen, Scheunen, Hofstätten, Hofreiten, hohen und niederen Geboten und Verboten, Gärten, Wiesen, Äckern, Egerten, Hölzern, Wäldern, Feldern, Wunn, Wasser, Weide, Allmende, Stegen und Wegen, Gefällen, Steuern, Gülten und Zinsen, 1/6 am Frucht- und Weinzehnt sowie Gänsen, Fastnacht-, Martins- und Sommerhühnern, verkauft hat. Die verkauften Güter sind in einem unter Mitwirkung von Schultheiß (Peter Schmid) und Gericht zu Gemmingen (Henßle Kauffman, Wendel Kauffman, Adam von Husen, Ambrosius, Hans Vorkeffer, Michael Gyger, Wendel Metzler, Hans Hedich und Konz Weydelich) am 17. Mai 1504 erstellten Zinsbuch im einzelnen aufgeführt. Von dem Verkauf bleiben ausgenommen: die untere Mühle bei Streichenberg (Strychenberg) samt Rechten und Zugehörungen sowie die näher bezeichneten Hofstätten Veit Leuwers und Endriß Herttlyns zu Gemmingen; diese Güter sind aufgrund eines am 4. Mai 1500 (Montag nach Misericordia Domini) zwischen Orendel und ¿Eberhard von Gemmingen geschlossenen Vertrags Eigentum von Eberhards Witwe. Desgleichen bleiben die Fruchtgülten der Frühmesse und die Holzrechte der St. Jörgen-Pfründe zu Gemmingen von dem Verkauf ausgenommen. Orendel hat die verkauften Güter von seinem Vetter ¿Eberhard von Gemmingen, ¿Eberhards Sohn, ererbt. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme in Höhe von 4214 Gulden gemeiner Landeswährung, läßt auf, übergibt alle zugehörigen Briefe und Register, verspricht Fertigung und leistet Währschaft nach des Landes Recht und Gewohnheit, für Zinse, Renten und Gülten über Jahr und Tag, für die Liegenschaften über hundert Jahre und einen Tag. 
Ausfertigung 
Aussteller: Orendel von Gemmingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 36Archivalieneinheit
1504 Juni 24 (1504, uff sannt Johanns baptisten tag) 
Orendel von Gemmingen (Gemmyngen) bekundet, daß er seinem Vetter Blicker von Gemmingen sein Schloß und alle anderen Güter, die er zu Gemmingen hatte, verkauft hat, und korrigiert den diesbezüglichen Kaufbrief vom 1504 Mai 27 dahingehend, daß dort, wo vom dreißigsten Pfenning die Rede ist, der dritte Pfennig gemeint ist. 
Ausfertigung 
Aussteller: Orendel von Gemmingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 37Archivalieneinheit
Udenheim, 1505 Oktober 22 (uf mitwoch nach der eilftusent jungfrauwen 1505) 
Bischof Philipp zu Speyer (Spyer) bekundet, daß er, nachdem er Rotenberg (Rotemberg) aus Pfälzer Besitz an das Stift Speyer zurückgelöst, dem Matthias Rammung zu Daisbach (Daspach) ein Burglehen daselbst, bestehend aus 20 Maltern Korn und 1 Fuder Wein, verliehen hat. 
Ausfertigung 
Aussteller: Bischof Philipp von Speyer 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 38Archivalieneinheit
1512 August 25 (uff mytwoch nach sant Bartholomeus tag, des heiligen zwölffbotten, 1512) 
Blicker von Gemmingen (Gemyngen) bekundet, daß er zum Lob und zur Ehre Gottes, Mariens und aller Heiligen sowie zu seinem, seiner Voreltern und aller Christgläubigen Seelentrost mit Wissen und Willen von Dechant und Kapitel des Domstifts zu Speyer (Spyer) als pastores und des derzeitigen Pfarrers Hans Krewelßheim in der Pfarrkirche zu Gemmingen, Wormser Bistums, auf dem Altar "der heiligen, unzerdeilten dryfaltigkeit und aller appostel" in der alten Kapelle eine ewige Pfründe und Messe gestiftet hat. Die damit verbundenen gottesdienstlichen und sonstigen Pflichten werden im einzelnen ausgeführt. Vom Pfründinhaber wird erwartet, daß er "meyster der frygen kunste und baccalaureus der heiligen geschrifft oder zum wenigsten, nachdem er meister worden, baccalaureus der geistlichen recht sy oder zwey jar in der heiligen geschrifft lectiones ordinarias gehört und gestudirt hab". Dotiert ist die Pfründe mit 32 Gulden und 50 Gulden jährlichen Gülten auf Bürgermeistern und Rat der Stadt Wimpfen (Wympffen), mit 7 Gulden jährlicher Gült auf Bürgermeistern und Rat der Stadt Heilbronn (Heilpron) sowie mit einer Behausung samt Garten am Kirchhof, gegenüber dem Pfarrhof. Die Kollatur der Pfründe obliegt dem jeweils Ältesten und Besitzer der Unterschlosses unter den Nachkommen des Stifters, jedoch mit Rat der anderen Brüder, Stammverwandten und Freunde. 
Ausfertigung 
Aussteller: Blicker von Gemmingen 
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{69 von Gemmingen-Gemmingen U 38 Verweisung 1}Archivalieneinheit
1512 August 25 (mitwochs noch Bartholomei 1512) 
Dechant und Kapitel des Domstifts zu Speyer (Spyer) bekunden, daß Blicker von Gemmingen in der Pfarrkirche zu Gemmingen, Wormser Bistums, "der wir pastores syn", eine von der Kaplanei auf dem St. Barbara-Altar separate Pfründe gestiftet hat. Mit dieser Pfründe wird eine Prädikatur (predigampt) verbunden. Pflichten und Kompetenzen des Pfründinhabers hat der Stifter im einzelnen festgelegt. Die Aussteller erteilen dieser Stiftung sowie der Trennung von Kaplanei und Prädikatur, die dem Predigtamt zugute kommen soll, ihre Zustimmung. 
Abschrift 
Aussteller: Dechant und Kapitel des Domstifts zu Speyer 
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{69 von Gemmingen-Gemmingen U 38 Verweisung 2}Archivalieneinheit
1512 August 28 (uff Augustini episcopi [15]12) 
Johannes Krewelßheim, Pfarrer zu Gemmingen (Gemmyngen), bekundet, daß sein "lieber juncker" Blicker von Gemmingen zur Ehre Gottes, Mariens und aller Heiligen in der Pfarrkirche zu Gemmingen eine Prädikatur errichtet und dotiert hat, und erklärt zu dieser Stiftung sein Einverständnis. 
Abschrift 
Aussteller: Johannes Crailsheim 
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{69 von Gemmingen-Gemmingen U 38 Verweisung 4}Archivalieneinheit
Ladenburg, 1512 September 17 (die veneris decima septima mensis septembris 1512) 
Bischof Reinhard zu Worms bekundet, daß Blicker von Gemmingen auf dem Altar der Heiligen Dreifaltigkeit und aller Apostel in der alten Kapelle der Pfarrkirche zu Gem-mingen mit 89 Gulden jährlichen Gülten eine Pfründe (predicaturam perpetuam necnon et missam certam similiter perpetuam) gestiftet hat, und erteilt dieser Stiftung seine oberhirtliche Zustimmung. 
Abschrift 
Aussteller: Bischof Reinhard von Worms 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 39Archivalieneinheit
1513 Juli 8 (uff sandt Kylians tag, des heylligen bischoffs unnd mertlers, 1513) 
Blicker von Gemmingen (Gemmyngen) bekundet, daß er an die Pfründe der ewigen Messe in der Pfarrkirche zu Gemmingen auf dem Altar in der alten Kapelle daselbst "zusampt dem predigampt" 7 Gulden jährliche Gült, fällig zu Kiliani (8. Juli) von 200 Gulden Kapital bei Bürgermeistern und Rat der Stadt Heilbronn (Heylprun), gestiftet hat. Den diesbezüglichen Gültbrief hat er an Meister Bernhard Griebler von Kempten, Baccalaureus der Heiligen Schrift und derzeitigen Inhaber der Pfründe, übergeben. 
Ausfertigung 
Aussteller: Blicker von Gemmingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 40Archivalieneinheit
1514 Februar 22 (uff sandt Peters tag ad kathedram 1514) 
Blicker von Gemmingen (Gemyngen) bekundet, daß er zur Ehre Gottes und Mariens, allen Heiligen zum Lob sowie um seines, seiner ¿Ehefrau und ihrer beider Vorfahren Seelenheils willen in 32 Artikeln eine "ordenung und stiftung in der pfarkirchen zu Gemyngen, Wormser bistumbs, furgenomen, uffgericht, gestift und verordent" hat, wie "hinfuran zu ewigen zytten durch das gantz jar von den priestern der gemelten kirchen mit singen und leßen gehalten" und das Jahrgedächtnis des Stifters, seiner Ehefrau und ihrer beider Vorfahren gefeiert werden soll. Der gemeinen Präsenz der genannten Kirche verschreibt er zu diesem Zweck 24 Gulden jährlicher Gült auf Bürgermeistern und Rat der Stadt Wimpfen (Wympfen), 600 Gulden Kapital, das er den zuständigen Priestern bar in Gold- und Landeswährung übergeben hat, sowie 30 Gulden jährlicher Gült auf dem Stift St. Peter zu Wimpfen im Tal, womit er einen Prediger zu Gemmingen erkauft hat; die entsprechenden Gültverschreibungen wurden den Priestern zu Gemmingen übergeben. Der Prediger soll künftig mit den Priestern an der Nutzung der Präsenz teilhaben, "und was uber so-lich jerlich nutzung der presentz eynem prediger zu synem deyl zusteet, sollen die obgedachten priester von solcher ubermaß widergeltung thun [...], und zu solcher ubermaß" hat der Stifter namentlich 300 Gulden Kapital, die landesüblich zu 15 Gulden Gült anzulegen sind, für etliche Gottesdienste in der Kirche zu Gemmingen bestimmt, und außerdem ist davon der Altar in der alten Kapelle in aller form zu beleuchten. 
Ausfertigung 
Aussteller: Blicker von Gemmingen 
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{69 von Gemmingen-Gemmingen U 40 Verweisung 2}Archivalieneinheit
1514 Februar 24 (auf sanct Mathis tag, deß heiligen zwolfbotten, 1514) 
Johannes Diethalm, Pfarrer, Berchtold Bertsch, Leonhard Bartembach, Petrus Lang, Andreas Rampacher, Augustinus Thaurer und Bernhard Griebler, Prediger, alle bepfründet an der Pfarrkirche zu Gemmingen, bekunden, daß Blicker von Gemmingen, ihr "günstiger, lieber junckher", eine neue Ordnung und Statuten für die Präsenz zu Gemmingen gestiftet und erlassen hat, und erkennen diese Ordnung, sofern sie durch den Bischof von Worms bestätigt wird, als verbindlich an. 
Abschrift 
Aussteller: Johannes Diethalm, Pfarrer, Berchtold Bertsch, Leonhard Bartembach, Petrus Lang, Andreas Rampacher, Augustinus Thaurer und Bernhard Griebler, Geistliche zu Gemmingen 
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{69 von Gemmingen-Gemmingen U 40 Verweisung 1}Archivalieneinheit
1514 März 10 (auf fritag nach dem sontag Invocavit 1514) 
Bischof Reinhard zu Worms (Wormbs) bekundet, daß Blicker von Gemmingen eine neue Ordnung in der Pfarrkirche zu Gemmingen gestiftet hat, wozu der Pfarrer und die Bepfründeten dieser Kirche ihr Einverständnis erklärt haben, und erteilt dieser Ordnung als zuständiger Ordinarius seine Bestätigung. 
Abschrift 
Aussteller: Bischof Reinhard von Worms 
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{69 von Gemmingen-Gemmingen U 38 Verweisung 3}Archivalieneinheit
1514 Mai 31 (geben und geschehen uff mitwoch, den letzsten tag des monats mayen, 1514) 
Bischof Reinhard zu Worms bekundet, daß er, um den Prediger auf der von Blicker von Gemmingen in der Pfarrkirche zu Gemmingen gestifteten Prädikatur von der Beanspruchung durch das Kapitel zu Schwaigern (Sweygern) zu entlasten, folgende Verfügungen getroffen hat: Der Prediger soll von der Übernahme aller Kapitelsämter sowie vom Besuch der jährlichen Kapitel, "convocation und senndt", soweit sie den Bischof betreffen, dispensiert sein, sich jedoch der "visitation bisext" unterwerfen. In dringenden Fällen ist er verpflichtet, das Kapitel und dessen Ämter zu unterstützen, soweit er durch die Obliegenheiten seines Predigtamts nicht verhindert ist. Kontributionen, Subsidien und andere Pflichten gegenüber dem Bischof hat er wie alle anderen Kapitelspersonen zu erfüllen, desgleichen hat er sonstige Lasten und liturgische Obliegenheiten des Kapitels zu teilen und partizipiert daher an den Vorrechten des Kapitels. Findet sich bei Vakanz binnen vier Monaten kein geeigneter Kandidat, der entsprechend den Erwartungen des Stifters als Baccalaureus der Heiligen Schrift qualifiziert ist, kann unter der Voraussetzung, daß er binnen zwei Jahren das Baccalaureat nachholt, auch ein minder Qualifizierter angenommen werden. 
Ausfertigung 
Aussteller: Bischof Reinhard von Worms 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 41Archivalieneinheit
1517 Mai 16 (uf samstag nach dem sontag Cantate 1517) 
Bischof Reinhard zu Worms bestätigt "mit dießem brief und transfix" auf Bitten der Brüder Dieter, Wolf und Philipp von Gemmingen sowie des Pfarrers und der Bepfründeten in der Pfarrkirche zu Gemmingen die durch Blicker von Gemmingen, den Vater der genannten Brüder, vorgenommene "lobliche ordnung und stieftung". Entsprechend einem Wunsch der Vorgenannten ändert er den 19. Artikel der Ordnung dahingehend, daß ein Pfründner bei Abwesenheit keiner Präsenzleistungen teilhaftig wird und ebenso wie einer, der das ganze Jahr über krank war, von den "neglerten" nichts erhalten soll. Bezüglich des 24. Artikels bestimmt er, daß mit den dort angesprochenen Wallfahrten nur solche zum Heiligen Grab nach Jerusalem (Jherosalem), zu St. Peter und Paul nach Rom (Rome), zu ULF nach Aachen (Ach), zum Eynsiedel und nach Trier (Tryer) gemeint sind. 
Ausfertigung 
Aussteller: Bischof Reinhard von Worms 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 42Archivalieneinheit
1521 Februar 27 (1521, uff den nechsten mittwoch nach dem sondag Reminiscere) 
Eberhard von Gemmingen (Gemyngen) d. J. zu Bürg (zu der Burgk) bekundet, daß er dem Wolf von Gemmingen alle seine näher bezeichneten Zinse, Gülten, Renten, Nutzungen, Freiheiten, Frondienste und alles, was er sonst zu Gemmingen hatte, um 80 rheinische Gulden Landeswährung verkauft hat. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme und leistet Währschaft. 
Ausfertigung 
Aussteller: Eberhard von Gemmingen d. J. zu Bürg 
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