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21 Nr. 8526Archivalieneinheit
1373 Januar 31 
Vor dem Landgericht der Grafschaft Thurgau verkaufen die Grafen Donat, Diethelm und Friedrich von Toggenburg dem Grafen Rudolf von Habsburg das Dorf Wölflinswil nebst Kelnhof und Kirchensatz um 2.100 Gulden. 
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21 Nr. 8524Archivalieneinheit
1397 Januar 7 
Graf Johann von Habsburg bekennt, daß er Henslin Keller von Laufenburg 378 Gulden schuldig geworden ist, und versetzt ihm hierführ den Kelnhof zu Wölflinswil, der in den dortigen Kirchensatz gehört und den Zehnt daselbst. 
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21 Nr. 8525Archivalieneinheit
1399 November 18 
Graf Hans von Habsburg-Laufenburg leiht von Henslin Keller von Laufenburg 22 Gulden auf den Kirchensatz zu Wölflinswil, so daß derselbe nunmehr für 400 Gulden verpfändet ist. 
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21 Nr. 8527Archivalieneinheit
1407 Februar 6 
Vor dem Gericht zu Laufenburg verkauft Graf Hans von Habsburg der Margarethe von Landenberg, Witwe Hans von Breitenlandenbergs gen. Schudy das Dorf Wölflinswil samt dem Kelnhof, der in den Kirchensatz gehört, um 500 Gulden. 
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21 Nr. 8528Archivalieneinheit
1407 Februar 6 
Vor dem Gericht zu Laufenburg bekennt Margarethe von Landenberg, Witwe Hans von Breitenlandenbergs gen. Schudi, die das Dorf Wölflinswil samt dem Kelnhof, der in den Kirchensatz daselbst gehört, von dem Grafen Hans von Habsburg um 500 Gulden erkauft hat, daß dem genannten Grafen das Wiederlösungsrecht zustehen soll um dieselbe Summe zuzüglich derjenigen Beträge, die die Käuferin für den Ankauf der anderweit verpfändeten Stücke verwendet hat. Der an Henslin Keller von Laufenburg, Bürger von Basel, verpfändete Kirchensatz zu Wölflinswil ist von der Käuferin innerhalb von zwei Jahren um 400 Gulden abzulösen. 
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{21 Nr. 8524 Verweisung}Archivalieneinheit
1409 August 9 
Vor dem Gericht des Basler Offizials kauft Margarethe von Landenberg, Witwe Hans von Landenbergs, zwei Schuldverschreibungen des Grafen Hans von Habsburg über 378 bzw. 22 Gulden, die auf den Kelnhof zu Wölflinswil versichert waren, um 400 Gulden zurück. 
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21 Nr. 8529Archivalieneinheit
1428 März 8 
Gräfin Ursula von Sulz geb. von Habsburg verkauft das ihr zustehende Wiederkaufsrecht und alle ihre Ansprüche an das Dorf Wölflinswil, den Kelnhof und den Kirchensatz daselbst, an ihren Bruder Hans von Wessenberg um 300 Gulden. 
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21 Nr. 8530Archivalieneinheit
1513 Oktober 5 
Die vorderösterreichische Regierung zu Innsbruck gestattet dem Ritter Ulrich von Habsburg als Pfandinhaber der Herrschaft Rheinfelden, das Dorf Wölflinswil von den von Eptingen um 1.500 Gulden zu erkaufen, doch ohne Pfandverschreibung. Die Kaufsumme soll auf die Pfandsumme der Herrschaft Rheinfelden geschlagen werden. 
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21 Nr. 8531Archivalieneinheit
1515 März 21 
Statthalter und Regenten im Oberelsaß teilen der vorderösterreichischen Regierung zu Innsbruck mit, daß nachdem Ulrich von Habsburg das Dorf Wölflinswil von den von Eptingen um 1.500 Gulden erkauft hatte, sich herausgestellt hat, daß das Dorf seinerzeit von dem Grafen von Habsburg um 900 Gulden mit Vorbehalt der Wiederlösung verpfändet worden sei. Demzufolge haben die von Eptingen die zu viel erhaltenen 600 Gulden zurückbezahlt. Diese Summe von 900 Gulden ist nebst den übrigen Auslagen Ulrichs demselben auf die Pfandsumme der Herrschaft Rheinfelden zu schlagen. Bezüglich der Streitigkeiten zwischen dem von Habsburg und den von Eptingen wegen des Zehnten und des Kirchensatzes zu Wölflinswil ist Ulrich von Habsburg Instruktion zu erteilen. 
Papier 
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