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36 Nr. 2430Archivalieneinheit
München, 1322 Dezember 19 (Datum Monaci XIIII: Kal. Jan. 1322) 
Bewilligungsbrief von Kaiser Ludwig IV. für Markgraf Friedrich II. von Baden und seine Leibeserben, 13 Pfennig Straßburger von einem Fuder Wein und 4 L von einem Schiff, worauf dergleichen Weinladungen auf dem Rheine verführt werden, an den gewöhnlichen Orten und wo er es bisher zu tun gewohnt war, als Zoll zu erheben, wogegen der Markgraf und seine Erben dem Kaiser, seinen Erben und dem Reiche mit ihrer Macht am Rheinstrome, in Schwaben, Franken und Bayern, wider männiglich, seinen Bruder Markgrafen Rudolf IV. von Baden und seine Vettern, Markgrafen Rudolf II. von Baden und Hesso I. von Baden ausgenommen, beistehen solle 
Papier 
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{D 316 Verweisung}Archivalieneinheit
Karlstein, 1357 März 26 (Datum Judica 1357) 
Kaiser Karl IV. gestattet dem edlen Heinrich Sure von Katzenelnbogen, dem er 2.000 fl. schuldig geworden, so lange einen halben großen Turnois am Zoll auf dem Rheine oberhalb Mainz und unterhalb Baden von jedem Fuder Wein und anderer Kaufmannsschaft, nach Marzal den Rhein auf oder nieder zuführen, zu erheben und zu nehmen, bis die 2.000 fl. bezahlt sein werden 
Pergament 
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36 Nr. 2431Archivalieneinheit
Nürnberg, 1363 März 17 (Datum Freitag nach laetare 1363) 
Privilegium von Kaiser Karl IV. gegen Markgrafen Rudolf VI. von Baden, Neffe und Erbe des Markgrafen Rudolf V. von Baden, einen großen Tornos am Zoll zu Selz zu nehmen nach Marzal aller Kaufmannschaft, die Zoll geben 
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36 Nr. 2432Archivalieneinheit
1364 Juli 1 (Datum zu den Kulten, am Montag nach Peter u. Paul 1364) 
Privilegium von Kaiser Carl IV. gegen Markgraf Rudolf VI. von Baden, zu Stulen bei Mülenberg in seiner Herrschaft auf dem Rhein zu dem Zoll, den er vorher vom Kaiser zu Lehen hatte, dass er von jedem Fuder Wein und von aller andern Kaufmannschaft nach der Margzal, die den Rhein auf oder nieder gehn, zwen alte große Turnos zu Zoll nehmen und aufheben möge, so lange als der Kaiser und seine Nachkommen im Reich ihm solches gönnen und nicht wiederrufen 
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36 Nr. 2433Archivalieneinheit
Coblenz, 1384 Dezember 6 (Datum St. Niclastag 1384) 
König Wenzel bewilligt den Markgrafen Bernhard I. und Rudolf VII. von Baden, in ihren Landen ungewöhnliche Umgelde und Zölle von den Straßburgern und Speyeren so lange zu erheben, als diese bei den Markgräflichen in ihren Landesteilen tun werden 
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{D 432a+b Verweisung}Archivalieneinheit
Bettler, 1393 Januar 12 (Datum am nächsten Sonntag nach dem Oberstentag 1393) 
Begnadigungsbrief von König Wenzel über das dem Markgraf Bernhard I. zu Baden zugestandene Recht, an seinem Zolle zu Söllingen von jedem Fuder rheinauf oder -abwärts gehenden Weins und von Kaufmannsware jeder Art nach Marzal 2 Schill. Straßburger Pfennige und ebensoviel von denselben Gegenständen, die zu Land auf den Markt nach Rastadt kommen, zu erheben und einzunehmen 
Pergament 
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36 Nr. 2434Archivalieneinheit
Würzburg, 1397 Dezember 14 (Datum Freitag nach St. Luciae 1397) 
Freiheitsbrief von König Wenzel für Markgraf Hesso I. von Baden-Hachberg, daß er zu Eichstetten und Theningen, jedoch nur an einem dieser Orten einem jeden mit Kaufmannsware beladenen Wagen zwölf, von jedem so beladenen Karren sechs und von jedem dergleichen tragenden Pferde zwei Straßburger Pfennige Zoll nehmen, ferner zu Weisweil einen Rheinzoll als ein Reichslehen, und zwar von jedem Fardel einen alten großen Turnos (etwa ein alter 6. Bätzner) von Kaufmannsware nach Marzahl erheben dürfe 
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{D 899 Verweisung}Archivalieneinheit
Grätz, 1468 April 25 (Datum an St. Marxtag 1468) 
Privileg von Kaiser Friedrich III. für Markgraf Karl I. von Baden, von den Fuhrleuten, welche die Zollstätten zu Durlach und Pforzheim umgehen, den Zoll zu Singen oder in andern Orten jener Gegend erheben zu dürfen 
Pergament 
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36 Nr. 2435Archivalieneinheit
Grätz, 1470 September 18 (Datum vid. Donnerstag nach St. Elisabeth (Nov. 22) 1470) 
Vidimus des Stiftes zu Baden über des Kaisers Friedrich III. Befehl, daß der Bischof Ruprecht zu Straßburg von den markgräflich badischen Untertanen weder zu Huttenheim und Matzenheim, noch zu Kogenheim Zoll erheben solle 
Pergament 
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{D 913 Verweisung}Archivalieneinheit
Regensburg, 1471 Juli 15 (Datum Montag nach St. Margrethe 1471) 
Kaiser Friedrich III. befreit den Markgrafen Karl I. von Baden und seine Untertanen von dem Zoll, den Bischof Wilhelm von Straßburg ohne kaiserliche Bewilligung zu Hutten- und Matzenheim erhoben hatte und der von Bischof Ruprecht nach Kogenheim verlegt und ebenfalls ohne und sogar wider kaiserlichen Willens erhoben worden ist 
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36 Nr. 2436Archivalieneinheit
1666 März 4 
Zwei kaiserliche Zollpatente, a. Die Abschaffung der neuangesetzten Zölle, b. Zollbefreiung der Gesandten auf Reichs-, Kreis- und andern Konvente, rücksichtlich ihrer Mobilien, Viktualien etc. betreffend 
Papier 
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36 Nr. 2437Archivalieneinheit
1666 April 26 
Schreiben des Erzbischofs Guidobald von Salzburg als Kaiserlicher Prinzipalkommissar auf dem Reichstag zu Regensburg an Markgraf Friedrich VI. von Baden-Durlach, womit er die Patente vom 04.03.1666 einsendet 
Papier 
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36 Nr. 2438Archivalieneinheit
1673 Juli 18 
Vergleich zwischen Markgraf Friedrich VI. von Baden-Durlach und der Stadt Straßburg wegen des Zolls zu Wasser und zu Land auf zehn Jahre gültig 
Papier 
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36 Nr. 1249Archivalieneinheit
1673 Juli 26 
Vergleich zwischen Markgraf Friedrich VI. von Baden-Durlach und der Stadt Straßburg wegen des Zolls zu Wasser und zu Land auf zehn Jahre gültig 
Papier 
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