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Schwäbisch Hall, Reichsstadt: Urkunden, Akten und Amtsbücher
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B 186 U 2600Archivalieneinheit
1562 Dezember 16 
Jos Rossler zu Unterlimpurg verkauft um 150 fl rh der Reichsstadt Schwäbisch Hall den von den städtischen Siedern und Haal-Pflegern zu entrichtenden Holzzoll, den er bisher als Zubehör zu seiner am äußersten Ortsrand von Unterlimpurg gelegenen Mühle besessen hat. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, überträgt das Objekt und übernimmt auch namens seiner Erben die Gewährleistung des Geschäfts. 
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B 186 U 2601Archivalieneinheit
1562 Dezember 30 (Mitwochs nach dem hayligen Christag) 
Friedrich Herr zu Limpurg, des Reiches Erbschenk und semperfrei, tauscht mit der Reichsstadt Schwäbisch Hall seine Leute, Güter, Gefälle (exakt spezifiert), Nutzungen und Rechte in Bibersfeld, Uttenhofen und Hall gegen deren Leute, Güter, Gefälle, Nutzungen und Rechte in Michelbach an der Bilz, Matheshörlebach, Mittel- und Unterfischach, Leippersberg, Ummenhofen und weiteren Orten und bezahlt der Stadt überdies, da die Tauschobjekte nicht völlig gleichwertig sind, zur Kompensation 370 fl rh und 13 sh. 
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B 186 U 2602Archivalieneinheit
1563 Januar 22 (freytag nach Sebastiani) 
Simon Müller, Wirt zu Untermünkheim, der der Reichsstadt Schwäbisch Hall vier separate Teile eines Weinbergs in Haagen abgekauft hat, verschreibt dem Magistrat eine jährliche und ewige Herrengülte von insgesamt vier Schillingheller, fällig jeweils auf Martini, und sagt bei jedem Besitzwechsel ordnungsgemäße Aufgabe und Neupachtung "nach herrengult recht vnd gewonhait" zu, verspricht außerdem stets pünktliche und vollständige Abgabenentrichtung und räumt der Stadt für den Fall der Säumigkeit Pfändungsrechte gegen genannte Güter bis zur Höhe der aufgelaufenen Außenstände ein. 
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B 186 U 2603Archivalieneinheit
1563 April 17 (Sampstags nach dem hayligen ostertag) 
Jörg Lochner und Philipp Schuhmacher, beide zu Kupfer, beurkunden, dass sie ihr bisher gemeinschaftlich bewirtschaftetes und erblehensweise besessenes Ganerbengut mit Erlaubnis der Eigentümerin, der Reichsstadt Schwäbisch Hall, geteilt haben, und geloben, dass sie künftig jeder die Hälfte der hieraus zu entrichtenden, im Folgenden exakt spezifizierten Gülten in Geld und Naturalien pünktlich nach Hall liefern und die Hälfte der auf dem Hof ruhenden Lasten tragen wollen. 
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B 186 U 2604Archivalieneinheit
1563 April 17 (Sampstag nach dem hayligen ostertag) 
Michel und Lienhard Seuter, beide zu Kupfer, beurkunden, dass sie ihren bisher gemeinschaftlich bewirtschafteten und erblehensweise besessenen Fronhof mit Erlaubnis der Eigentümerin, der Reichsstadt Schwäbisch Hall, geteilt haben, und geloben, dass sie künftig jeder die Hälfte der hieraus zu entrichtenden, im Folgenden exakt spezifizierten Gülten in Geld und Naturalien pünktlich nach Hall liefern und die Hälfte der auf dem Hof ruhenden Lasten tragen wollen. 
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B 186 U 2605Archivalieneinheit
1563 April 22 
Friedrich Herr zu Limpurg, des Reiches Erbschenk und semperfrei, tauscht mit Konrad von Vellberg seine Leute, Güter, Gefälle (exakt spezifiert), Nutzungen und Rechte in Talheim, Kerleweck, Schneckenweiler, Eschenau, Oberspeltach und Vellberg gegen dessen Leute, Güter, Gefälle, Nutzungen und Rechte in Obersontheim, Herlebach, Unter- und Mittelfischach. Im letztgenannten Ort wurde die hohenlohische Lehenshoheit über den Hof des Klaus Bockheim durch Auftragung eines vellbergischen Allods in Unterspeltach an Hohenlohe abgelöst. Als Begründung für vorstehendes Tauschgeschäft wird die günstigere Lage der eingetauschten Objekte zu den jeweiligen herrschaftlichen Zentren Obersontheim (Limpurg) und Vellberg angeführt. 
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B 186 U 2606Archivalieneinheit
1563 Juni 5 (Sambstags nach dem hayligen Pfingstag) 
Endres Heffner zu Kleinallmerpann, dem zwei Äcker und zwei Tagwerke Wiesen, jeweils nach Lage und Anstößern beschrieben, mit Wissen und Zustimmung des Rates der Reichsstadt Schwäbisch Hall durch die Heiligenpfleger zu Reinsberg, den Haller Stättmeister Melchior Wetzel und den Ratsherrn Konrad Fuchs, zu einem Erblehen gegeben und seinem Erbgut zu Kleinallmerpann, Eigentum des Heiligen in Reinsberg und demselben gültpflichtig, zugeschlagen worden sind, reversiert hinsichtlich seiner aus dem Besitz dieser neuen Liegenschaften resultierenden Pflichten (schonende Behandlung, Unterlassung von eigenmächtigen Teilungen oder Verkäufen, pünktliche und vollständige Abgabenentrichtung). Die künftig für das gesamte Gut, dessen Zubehör ausführlich beschrieben wird, zu entrichtende Herrengülte beträgt jährlich 2 fl und 1 lb sowie zwei Herbsthühner und ein Fastnachtshuhn. Der Inhaber ist zu täglichen Diensten verpflichtet, bei seinem Tod ist das Hauptrecht zu entrichten. 
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B 186 U 2607Archivalieneinheit
1563 Juni 7 (Montags nach Bonifacii) 
Peter Schmidt, Bürger zu Schwäbisch Hall, sowie Hans Märklein und Philipp Gannbach, ebenfalls Bürger zu Hall, verkaufen für sich selbst und als Vormünder der nachgelassenen drei Kinder des Jakob Herrenschmid um 60 fl rh an Jakob Schmidt, ihren Bruder und Schwager, ihr und ihrer Pflegekinder nach Anstößern näher beschriebenes Haus samt Hofreite beim Reissenturm im Neuen Hof. Die Verkäufer quittieren den Erhalt des Kaufpreises, übertragen das Objekt und übernehmen auch namens ihrer Erben bzw. Amtsnachfolger als Vormünder die Gewährleistung des Geschäfts. 
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B 186 U 2608Archivalieneinheit
1563 Juli 15 (donnerstags nach Margarethen der heyligen Junckfrawen tag) 
Jerg Schultheiß zu Enslingen verkauft um 15 fl rh an Magister Paul Seckel, Bürger und Ratsherr zu Schwäbisch Hall, 2 sh jährliche und ewige Herrengülte aus seinem Viertel eines nach Lage und Anstößern näher bezeichneten Weinbergs in Enslingen. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, überträgt das Objekt und übernimmt auch namens seiner Nachkommen und Erben die Gewährleistung des Geschäfts. 
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B 186 U 2609Archivalieneinheit
1563 Juli 25 (Sonntags nach Mariae Magdalenae) 
Michel Staynbronner zu Michelfeld beurkundet, dass er durch Leonhard Bleymayer, Stadtschreiber zu Wimpfen, mit dessen Hof in Michelfeld, genannt der Ruppin Hof, belehnt worden ist, dessen umfangreiches Zubehör im Folgenden detailliert aufgezählt wird, und reversiert hinsichtlich seiner aus dem Besitz dieses Lehens resultierenden Pflichten (pflegliche Behandlung, Unterlassung von eigenmächtigen Teilungen oder Verkäufen, pünktliche und vollständige Entrichtung der Gülten, Anerkennung des vom Lehensherrn bestimmten Gerichtsstandes). Die künftig aus dem Hof zu entrichtende jährliche Herrengülte beträgt 1 1/2 fl rh, 6 Scheffel Getreide (Korn), 6 Scheffel Hafer, 50 Eier, 15 Käse, zwei Herbsthühner und ein Fastnachtshuhn. 
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B 186 U 2610Archivalieneinheit
1563 Oktober 4 (Montags nach Michaeli[s]) 
Lienhard Sommer von Leoweiler, der von seinem Vater Hans vor Jahren ein nach Anstößern näher beschriebenes Haus samt Scheune und Garten in Michelfeld geerbt hat, nimmt Schutz und Schirm der Reichsstadt Schwäbisch Hall an, indem er derselben drei Heller jährlicher und ewiger Gülte Vorgelds verschreibt und sich selbst und seine Güter der städtischen Territorialhoheit unter Einschluss aller Botmäßigkeit, Pflichten und Lasten unterstellt. 
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B 186 U 2611Archivalieneinheit
Speyer, 1563 Oktober 6 
Kammerrichter und Urteiler des kaiserlichen Kammergerichts entscheiden in dem seit 1538 anhängigen Rechtsstreit:

Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall (Kl.) ./. Heinrich Spieß zu Morstein bzw. dessen Tochter und Erbin (Bekl.) wegen Untersagung von Diensten und Kontributionen ihrer innerhalb der Haller Landwehr gesessenen Untertanen zu deren Instandhaltung und Sicherung ("heg vnd schleg", Grabengeld, Zentrecht) und somit wegen Verstoßes gegen das Landheg-Privileg Kaiser Maximilians I. von 1503,

dass die Beklagte nicht der in dem Privileg angedrohten Pön von 50 Mark lötigen Goldes verfallen, jedoch gleichwohl verpflichtet ist, ihre Untertanen künftig zur Mitwirkung an der Instandhaltung der Grenzbefestigung anzuhalten.
 
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B 186 U 2612Archivalieneinheit
1563 Oktober 30 (Sampstag nach Simonis et Jude) 
Nachdem Hans Blumenhauer (Plomenhawer) zu Enslingen Dorothea Biermann, der Witwe Junker Jakob Berlers und Bürgerin zu Schwäbisch Hall, deren Viertel eines Weinbergs, grenzend an seinen eigenen 1 1/2 Morgen großen Berg, abgekauft hat, verschreibt er der Verkäuferin auch namens seiner Nachkommen und Erben eine jährliche und ewige Herrengülte von 1 sh h, fällig jeweils auf Martini, und sagt bei allen künftigen Besitzwechseln "nach rechter Herren gult geprauch, gewonhait vnd recht" ordentliche Aufgabe und Neubestand zu, wobei sich die dann fälligen Laudemien an einem Maximalwert seiner Güter von 20 fl orientieren müssen. Für den Fall säumiger Abgabenentrichtung sagt Blumenhauer der Biermann und deren Erben Pfändungsrechte gegen sein Gut bis zur Höhe der aufgelaufenen Außenstände ein. 
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B 186 U 2613Archivalieneinheit
1563 November 11 (Martini des heyligen Bischoffs tag) 
Jörg und Gabriel Wüst zu Enslingen verkaufen um 6 fl rh und 1 Ort an Paul Seckel, Bürger und Ratsherr zu Schwäbisch Hall, insgesamt vier Schillinge jährlicher und ewiger Herrengülte aus ihren nach Anstößern näher beschriebenen Gütern. Die Verkäufer versprechen auch namens ihrer Erben allzeit pünktliche Gültzahlung jeweils auf Martini und räumen dem Seckel und dessen Erben für den Fall von Unterlassung oder Verzögerung Pfändungsrechte gegen ihre Güter bis zur Höhe der aufgelaufenen Außenstände ein. 
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B 186 U 2614Archivalieneinheit
1563 November 17 (Mittwoch nach Martini Episcopi) 
Burkhard Feuchter zu Ramsbach, dem die Reichsstadt Schwäbisch Hall vor einigen Tagen vier nach Anstößern näher beschriebene Gehölze (Stuckh holz) in Ramsbach verkauft hat, verschreibt dem Rat aus denselben einen Gulden jährlicher und ewiger Herrengülte, verspricht auch namens seiner Erben stets pünktliche Zahlung jeweils auf Martini und bei Besitzwechseln ordentliche Aufgabe und Neupachtung "nach ... herrengult recht vnd gewonhait"; für den Fall von Zuwiderhandlungen oder Versäumnissen räumt er der Stadt Pfändungsrechte gegen seine Güter bis zur Höhe des entstandenen Schadens ein. 
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B 186 U 2615Archivalieneinheit
1564 Januar 10 (mentags nach Trium Regum) 
Georg Deuber von Ottendorf bestätigt und beurkundet, dass ihm Endres Gretter, Ratsherr, und Jos Findimkeller, beide Pfleger aller gläubigen Seelen zu St. Michael in Schwäbisch Hall, mit Wissen und Zustimmung des dortigen Rates ein nach Anstößern näher beschriebenes halbes Tagwerk Wiese, Zubehör seines genannter Pflege gehörenden und gültpflichtigen Erblehengutes in Ottendorf, als freies Eigen überlassen haben, das er ab sofort nach eigenem Willen und Gefallen verkaufen, versetzen oder verpfänden darf, wie immer es ihm oder seinen Erben nützlich erscheint. Im Gegenzug tritt Deuber genannter Pflege ca. ein Tagwerk freieigener Wiese, ebenfalls in Ottendorf, ab, das er um 21,5 fl von Lienhard Mayer gekauft hat, mit der Maßgabe, dass dieses Grundstück künftig Bestandteil seines Erblehenguts sein soll, das bei allen Fällen (Besitzwechseln) aufgegeben und neu bestanden werden muss; er garantiert dessen sorgfältige Behandlung und sagt zu, dasselbe ohne Zustimmung der Pfleger nicht zu teilen noch zu veräußern. 
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B 186 U 2616Archivalieneinheit
1564 Februar 19 
Ludwig Kasimir Graf von Hohenlohe, Herr zu Langenburg, beurkundet, dass er das Patronatsrecht der Pfarrkirche zu Braunsbach sowie seine Leute, Güter, Eigentumsrechte, Herrengülten, Zehntrechte, Pfarrlehen u.a. Gerechtigkeiten und Nutzungen in Orlach, Grimbach, Arnsdorf, Matheshörlebach, Übrigshausen, Enslingen, Gaisdorf, Kupfer, Lemberg, Baumgarten, "Zum Schepperg" (= Schöpperg?), Zum Wagrain, Zum Eichholz, in Elzhausen, Hassfelden, Unterscheffach, Aspach, Rudelsdorf, Ilshofen, Eckartshausen, Unterschmerach und Kleinaltdorf mit der Reichsstadt Schwäbisch Hall gegen deren Leute, Güter, Eigentumsrechte, Herrengülten, Zehntrechte, Pfarrlehen etc. in Döttingen, "Junglinshausen" (= Jungholzhausen?), Steinkirchen, Nesselbach, Rüblingen, Mangoldsall, Zottishofen, Goggenbach, "Schalberg", Ober- und Untersöllbach, Bauersbach, Neuweiler, Rieden (Rieden auf dem Ohrnwald), Söllbot (Selbodt), Hessenau, Herboldshausen, Eichenau, Lendsiedel, Dörrmenz, Niedersteinach und zahlreichen weiteren Orten eingetauscht hat. Der Aussteller verzichtet auf alle an seinem bisherigen Eigentum gehabten Rechte, entlässt seine "armen leut" und Erbpächter aus deren Pflichten ihm gegenüber und verweist sie an die Stadt als deren künftige Herrschaft, überträgt die Objekte und übernimmt auch namens seiner Erben die Gewährleistung des Geschäfts. Weil die von Hall eingebrachten Tauschobjekte den hohenlohischen nicht gleichwertig sind, bezahlt die Stadt dem Grafen zum Ausgleich 1501 fl und 6 Batzen, deren Empfang dieser hiermit quittiert. 
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B 186 U 2617Archivalieneinheit
Untermünkheim, 1564 Februar 19 
Die am Vortag in Ilshofen und heute in Untermünkheim zusammengekommenen Abgesandten des Grafen Ludwig Kasimir von Hohenlohe zu Langenburg und der Reichsstadt Schwäbisch Hall einigen sich auf die Ausgleichung etlicher Mängel, die von beiden Seiten nach Abschluss der jüngsten beiderseitigen Güterkauf- und Tauschgeschäfte (vgl. U 2596 und 2616) an einzelnen Objekten wahrgenommen worden sind und treffen Verfügungen zur Abwicklung dieser Geschäfte (z. B. Entlassung von Untertanen aus deren Verpflichtungen gegenüber der einen und deren Huldigung gegenüber der anderen vertragschließenden Seite). Nach Abrechnung von Forderungen und Gegenforderungen der Vertragspartner ergibt sich, dass Hall von Hohenlohe insgesamt 8785 fl Kompensation zu fordern hat, von denen 785 fl sofort bar beglichen werden, während der verbleibende Rest durch Hohenlohe als Darlehensschuld verbrieft und verzinst werden soll. Schließlich wird verabschiedet, dass hinsichtlich weiterer Differenzen (etwa den Fleischkauf und die Erhebung von Freveln in Untermünkheim, die Forderung nach Durchführung eines Untergangs daselbst, eine Verehrung an Gilg Senft und die Zehntscheune in Eltershofen betreffend) auch in Zukunft beiderseitige Konsultationen stattfinden sollen. 
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B 186 U 2618Archivalieneinheit
1564 Februar 21 (-) 
Die Eheleute Jakob von Eltershofen zu Gaildorf und Magdalene, geborene Schletz, außerdem Katharina Schletz "unter der Burg bei Schwäbisch Hall" (= Unterlimpurg?) verkaufen um 140 fl rh an Seyfried Wollmershäuser, Pfarrer zu Oberaspach an der Bühler, ihr "Vogteigult, Aigenthumbs vnd ander gerechtigkait", die sie dort an einem allodialen Gut gehabt haben, das genannter Pfarrer erbpachtweise innegehabt hat und das ihnen bisher gültpflichtig gewesen ist. Die Verkäufer quittieren den Erhalt des Kaufpreises, leisten Verzicht auf ihr bisheriges Eigentum bzw. übertragen dasselbe und übernehmen auch namens ihrer Nachkommen und Erben die Gewährleistung des Geschäfts. 
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B 186 U 2619Archivalieneinheit
1564 Februar 24 (donnerstags nach dem Sontag Invocavit) 
Georg Hayner zu Sanzenbach, der Melchior Wetzel und Kaspar Feyerabend, beide Stettmeister zu Schwäbisch Hall, den Pflegern des St. Erhards-Altars der dortigen Pfarrkirche St. Katharina, einen Morgen Ackerland abgekauft hat, verschreibt denselben aus dieser Liegenschaft sechs Heller jährlicher und ewiger Herrengülte, verspricht auch namens seiner Erben stets pünktliche und vollständige Verzinsung jeweils auf Martini, bei Besitzwechseln "nach herrengült gewonhait vnd Recht" ordnungsgemäße Aufgabe und Neupachtung und räumt den Pflegern im Fall von Missachtung seiner Pflichten Pfändungsrechte gegen sein Gut bis zur Höhe des entstandenen Schadens ein. 
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B 186 U 2620Archivalieneinheit
1564 März 9 (donnerstags nach dem Sontag Oculi) 
Georg und Gabriel Wüst zu Enslingen, Gebrüder, verkaufen um 11,5 fl rh (zwölffthalben Gulden) an Magister Paul Seckel, Ratsherr zu Schwäbisch Hall, acht Schillinge jährlicher und ewiger Herrengülte aus nachfolgend nach Lage und Anstößern näher beschriebenen Gütern in Enslingen. Die Verkäufer quittieren den Erhalt des Kaufpreises, versprechen auch namens ihrer Erben stets pünktliche und vollständige Verzinsung jeweils auf Martini, bei jedem Besitzwechsel ordnungsgemäße Aufgabe und Neupachtung der Güter "nach herrengült gewonhait vnd Recht" und räumen für den Fall von Missachtung ihrer Pflichten dem Seckel Pfändungsrechte gegen dieselben bis zur Höhe des entstandenen Schadens ein. 
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B 186 U 2621Archivalieneinheit
1564 März 23 (donnerstags nach dem Sontag Judica) 
Hans Kern zu Geislingen verkauft um 17 fl und 4 sh an Magister Paul Seckel, Ratsherr zu Schwäbisch Hall, einen halben Gulden jährlicher und ewiger Herrengülte aus nachfolgend nach Lage und Anstößern näher beschriebenen Gütern in Geislingen, quittiert den Erhalt des Kaufpreises, verspricht auch namens seiner Erben stets pünktliche und vollständige Verzinsung jeweils auf Martini, bei Besitzwechseln "nach herrengült gewonhait vnd Recht" ordnungsgemäße Aufgabe und Neupachtung und räumt für den Fall von Missachtung seiner Pflichten dem Seckel Pfändungsrechte gegen sein Gut bis zur Höhe des entstandenen Schadens ein. 
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B 186 U 2622Archivalieneinheit
1564 Juni 27 
Lorenz Müller von Bönnigheim, Notar des Bistums Speyer, bestätigt und beurkundet, dass er sich heute auf Anforderung der Reichsstadt Schwäbisch Hall "hinter" dem Dorf Haßfelden bei der Haller Landheg auf den Äckern des Jörg Kurr, Hans Früh (Früe Hensin) und Sebastian Holz (Holtzbastlins) eingefunden hat, wo ihn unter freiem Himmel Magister Paul Seckel, Ratsherr und genannter Stadt verordneter Amtmann über die Güter jenseits der Bühler, in Gegenwart namentlich benannter Zeugen erwartet und im Auftrag seines Rates mit klarer (heller) Stimme gegen die genannten Güterbesitzer Klage geführt und protestiert hat, die entgegen den Verboten der königlichen und kaiserlichen Landheg-Privilegien die Gehölze unmittelbar vor (näher als eine Rute) und in der Landwehr einzuschlagen und zu verwüsten sich unterstanden haben, womit sie den im Privileg bestimmten Strafen verfallen seien. Im Anschluss an diese Ansprache hat er, Müller, gemeinsam mit den Zeugen die entstandenen Verwüstungen in Augenschein genommen und protokolliert und von genanntem Seckel den Auftrag bekommen, über den gesamten Vorgang ein Instrument zu fertigen, damit gegen die Frevler gerichtlich vorgegangen werden kann. 
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B 186 U 2623Archivalieneinheit
1565 Februar 26 (auf Motags nach Petri Cathedra) 
Balthas Lay, Wirt zu Groß- oder Kleinallmerspann, (Almerspeundt), sodann Michael Hofholz und Jakob Kraft, beide zu Ilshofen, die neulich dem Schwäbisch Haller Stettmeister Melchior Wetzel und dem Ratsherrn Konrad Seuter, beide als Pfleger der geistlichen Güter auf dem Land zugleich Heiligenpfleger in Ilshofen, mehrere daselbst gelegene, nach Lage und Anstößern näher beschriebene Äcker abgekauft haben, verschreiben auch namens ihrer Erben genannten Pflegern neun Batzen und sechs Herbsthühner jährlicher und ewiger Herrengülte und versprechen für alle künftigen Fälle von Besitzwechseln ordnungsgemäße Aufgabe und Neupachtung gemäß "herrngult gewonhaidt vnd Recht" sowie pünktliche und vollständige Gültentrichtung "zu gewondlicher Zeyt" und räumen den Pflegern für den Fall der Verletzung ihrer Pflichten Pfändungsbefugnisse gegen ihre Güter bis zur Höhe der aufgelaufenen Außenstände ein. 
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B 186 U 2624Archivalieneinheit
1565 April 6 
Notburga (Napurga), Witwe des Endres Frey zu Sanzenbach, sodann Jörg Laidig zu Rieden und Wendel Rieger zu Bibersfelden als deren verordnete Pfleger, Lienhard Zürn zu Bibersfelden und Jörg Weickelein zu Sanzenbach als Vormünder der nachgelassenen Kinder des Hans Frey sowie schließlich Michel Bader zu Rauhenbretzingen unterstellen Haus, Hofreite und Scheune samt einzeln aufgeführter, nach Lage und Anstößern näher beschriebener Güter in Sanzenbach, die der verstorbene Endres Frey erworben hatte, dem Schutz und der Obrigkeit der Reichsstadt Schwäbisch Hall und verschreiben derselben deshalb einen Pfennig jährlicher und ewiger Gülte aus diesen Liegenschaften. 
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B 186 U 2625Archivalieneinheit
1565 April 20 
Burkhard Risp zu Gelbingen verkauft um 160 fl rh an Florian Bernbeck, Stättmeister zu Schwäbisch Hall, sein Viertel eines Hofes zu Matheshörlebach (Mathesenhürdelbach) samt zugehöriger Güter und Rechte, den Endres Schreyer zu Erblehen besitzt und bewirtschaftet, an dem Kilian Gutmann zu Hall die Hälfte und Burkhard Seitzinger zu Gelbingen ein weiteres Viertel gehört und der detailliert aufgeführte Gülten in Geld und Naturalien erträgt. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, entlässt den Besitzer des Hofes aus dessen Pflichten ihm gegenüber und verweist ihn an den Stättmeister als neuen Grundherrn, überträgt das Objekt und übernimmt auch namens seiner Erben die Gewährleistung des Geschäfts. 
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B 186 U 2626Archivalieneinheit
Wien, 1565 Juni 30 
Kaiser Maximilian II. bestätigt der Reichsstadt Schwäbisch Hall die von seinen Vorfahren am Reich, insbesondere den Kaisern Friedrich III. und Maximilian I., gewährten Privilegien und Freiheiten. 
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B 186 U 2627Archivalieneinheit
1565 August 13 (Montags nach Laurentii Martyris) 
Georg Moser, Ratsherr, Felix Roschmann, Stadtschreiber, und Michael Sulzer, Renovator, alle Bürger zu Schwäbisch Hall, entscheiden als verordnete Schiedsleute über die Ansprüche der Kläger in dem vor dem reichsstädtischen Rat anhängigen Rechtsstreit:

Hans Horlacher zu Otterbach, die Brüder Kaspar und Hans Feuchter zu Altenhausen und Gschlachten- oder Rauhenbretzingen (bretzingen), Jörg Rössler zu Altenhausen, Michael Holzmann zu Rückertsbronn, Kilian Mörlin, Bürger zu Schwäbisch Hall, Michael Horlacher und Hans Baumann, beide Bürger daselbst und zur Zeit verordnete Vormünder der nachgelassenen ehelichen Kinder des Kaspar Gretter und der Tochter des Paul Bauer, sowie schließlich Georg Rössler und Hans Bühler, beide zu Veinau, als Vormünder der nachgelassenen Kinder des Melchior Hofmann von Bühlerzimmern, alle Kläger, ./. die Gemeinde Bühlerzimmern (Bilriedtzimmern), Beklagte, um die Höhe der den Klägern am dortigen Großen und Kleinen Zehnten zustehenden Bezugsrechte.
 
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B 186 U 2628Archivalieneinheit
1565 September 5 
Wolf Sanwald, Schultheiß zu Schwäbisch Hall, beurkundet nachstehendes Geschäft:

Jörg Erd, Bürger zu Schwäbisch Hall, verkauft um 90 fl rh an seinen Mitbürger Thoma Weinmar sein nach Anstößern näher beschriebenes allodiales Haus samt Hofreite und weiterem Zubehör, jenseits Kochers, bei der Zollhütte, gelegen, das aber mit drei Hellern und einem Fastnachtshuhn jährlicher und ewiger Gülte Vorgelds zugunsten des Schöntaler Hofes und mit drei Schillingen jährlicher und ewiger schlechter Gülte zugunsten des Frauenaltars in St. Katharina belastet ist. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, überträgt das Objekt und übernimmt auch namens seiner Erben die Gewährleistung des Geschäfts.
 
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B 186 U 2629Archivalieneinheit
1565 September 27 (donnerstags nach Mathei Apostoli) 
Peter Klotz zu Rieden verkauft um 30 fl rh an Magister Paul Seckel, Ratsherr zu Schwäbisch Hall, einen halben Gulden, zwei Herbsthühner und ein Fastnachtshuhn jährlicher und ewiger Herrengülte aus seinen ansonsten unverpfändeten und unbelasteten, nach Anstößern nachfolgend näher beschriebenen Gütern in Rieden und gelobt für alle künftigen Besitzwechsel ordnungsgemäße Aufgabe und Neupachtung. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, überträgt das Objekt, verspricht stets pünktliche und vollständige Abgabenentrichtung und übernimmt auch namens seiner Erben die Gewährleistung des Geschäfts. 
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B 186 U 2630Archivalieneinheit
1565 September 29 (auf Sant Michael des hailigen Ertzengelstag) 
Hans Orlacher zu Otterbach unterstellt den nach Anstößern näher beschriebenen halben Morgen Ackerland, den er vor kurzem von Michael Weidner, wohnhaft daselbst, gekauft hat, dem Schutz und Schirm und der Obrigkeit der Reichsstadt Schwäbisch Hall, verschreibt derselben deshalb einen Heller jährlicher und ewiger Gülte aus dieser Liegenschaft, macht dieselbe der Stadt hiermit "steuerbar vnd raisbar" und unterwirft sie deren hoher Obrigkeit. 
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B 186 U 2631Archivalieneinheit
1565 November 9 
Wolf Sanwald, Schultheiß zu Schwäbisch Hall, beurkundet nachstehendes Geschäft:

Lukas Schweiker, David Werner und Wolf Frey, alle Bürger zu Schwäbisch Hall, verkaufen für sich selbst und als Beauftragte von Hans und Ruth Botzold (oder Betzold, die Frau wird überdies als Witwe des Jakob Schwab bezeichnet), des Kaspar Othma..., ...ischer Sekretär (Name des Auftraggebers und des Dienstherrn nicht mehr lesbar), und des Franz Batzauer, schenkischer Hausvogt in Gaildorf, ihrer Schwäger und Schwägerinnen, um 100 fl rh dem Ezechiel Beischlag, ebenfalls Bürger zu Hall, ihren und ihrer Vollmachtgeber nach Anstößern beschriebenen freieigenen Baumgarten vor dem Langenfelder Tor in Hall samt zugehörigen Rechten.
 
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B 186 U 2632Archivalieneinheit
1565 November 12 (Montag nach Martini) 
Ordnung des Dorfes Hessental. 
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B 186 U 2633Archivalieneinheit
1565 November 16 (freytags nach Marthini) 
Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall (Kläger) und Ludwig von Morstein zu Niedernhall (Beklagter) vergleichen ihre auf dessen gleichnamigen Vater zurückgehenden und schon seit Jahren herrschenden, beim kaiserlichen Kammergericht anhängigen Rechtsstreitigkeiten um Dienste und Abgaben der innerhalb der Haller Landheg in Bibersfeld, Wackershofen (Waickershouen) und anderen Orten gesessenen morsteinischen Untertanen zu deren Instandhaltung ("an dieselbigen heeg vnd schleg zugehn, grabengelt zugeben, zennt Recht zu halten vnd denen von hall ... zentpflicht zulaisten") und regeln detailliert die künftigen Ansprüche und Pflichten der Parteien. 
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B 186 U 2634Archivalieneinheit
1565 Dezember 27 (dontags (?) nach Sant Stephani) 
Michel Rainhardt von Geislingen verkauft um 5 fl und 10 sh rh an Magister Paul Seckel, Ratsherr zu Schwäbisch Hall, zwei Schillinge und zwei Herbsthühner jährlicher und ewiger Herrengülte aus seinen nachfolgend nach Anstößern näher beschriebenen, freieigenen, unverpfändeten und unbelasteten Gütern in Geislingen und verspricht für alle künftigen Besitzwechsel ordnungsgemäße Aufgabe und Neupachtung "nach Rechter herrngult geprauch, gewonhait vnd recht". Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, überträgt das Objekt, verspricht stets pünktliche und vollständige Abgabenentrichtung und übernimmt auch namens seiner Erben die Gewährleistung des Geschäfts. 
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B 186 U 2635Archivalieneinheit
1565 Dezember 28 
Stoffel Feinauer zu Lorenzenzimmern verkauft um 30 fl rh an Konrad Fuchs, Ratsherr zu Schwäbisch Hall, einen Gulden jährlicher und ewiger Herrengülte aus seinen nachfolgend nach Anstößern näher beschriebenen, freieigenen, unverpfändeten und unbelasteten Gütern in Lorenzenzimmern und verspricht für alle künftigen Besitzwechsel ordnungsgemäße Aufgabe und Neupachtung "nach rechter herrngult geprauch, gewonhait vnd recht". Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, überträgt das Objekt, verspricht stets pünktliche und vollständige Abgabenentrichtung und übernimmt auch namens seiner Erben die Gewährleistung des Geschäfts. 
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B 186 U 2636Archivalieneinheit
1566 Januar 25 
Michael Widmann zu Rieden und dessen Ehefrau Barbara, Witwe des Hans Jüngling, verkaufen um sechs Gulden an Stättmeister und Rat [der Reichsstadt Schwäbisch Hall] sechs Heller jährlicher und ewiger Herrengülte aus ihrer allodialen Hälfte der Scheune in Rieden, an der Ludwig Schmidt die andere Hälfte gehört, und aus zwei ebendort gelegenen Gärtchen, zahlbar jeweils auf Martini. Die Verkäufer bedingen sich aus, dass genannte ihre Liegenschaften künftig feste Bestandteile ihres Erbgutes in Rieden sein sollen, das der Stadt Schwäbisch Hall gehört und sie, die Verkäufer, gegenwärtig bewirtschaften und auch künftig unbekümmert besitzen sollen, quittieren den Erhalt des Kaufpreises, versprechen stets pünktliche und vollständige Abgabenentrichtung, in künftigen [Todes-]Fällen ordentliche Aufgabe und Neubestand und übernehmen auch namens ihrer Erben die Gewährleistung des Geschäfts. 
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B 186 U 2637Archivalieneinheit
1566 Februar 4 
Die Eheleute Hans Hauschel und Barbara Steinbach zu Schwäbisch Hall verkaufen an Magister Paul Seckel, Ratsherr daselbst, um 5 fl rh eine Herrengülte von jährlich einem Ort eines Guldens und zwei Herbsthühnern aus den Erträgen ihrer nach Anstößern näher beschriebenen vier Morgen Ackerland in der Leiblinger Klinge und ihres Weinbergs (beides in Hall). Die Verkäufer quittieren den Erhalt des Kaufpreises, versprechen auch namens ihrer Erben stets pünktliche Abgabenentrichtung und bei Besitzwechseln ordnungsgemäße Aufgabe und Neupachtung "nach rechter herrengult gewonheit vnd Recht" und räumen dem Seckel und dessen Erben für den Fall der Verletzung ihrer Vertragspflichten Pfändungsrechte gegen ihre Güter bis zur Höhe des entstandenen Schadens ein. 
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B 186 U 2638Archivalieneinheit
1566 Februar 14 
Dr. Georg Rudolf Widmann, Syndikus der Reichsstadt Schwäbisch Hall, und Lienhard Bleymeier, Stadtschreiber zu Wimpfen, vergleichen die seit längerem herrschenden und bis an das Reichskammergericht erwachsenen Streitigkeiten zwischen der Haller Ratsführung und Joß Firnhaber, deren Bürger, wie folgt: 1. Nachdem beide Parteien während der vorangegangenen Unterhandlungen jede Schmähung der jeweiligen Gegenseite oder beleidigende Absichten kategorisch in Abrede gestellt haben, wird dieser Hauptpunkt der wechselseitigen Beschwerden für vertragen und geschlichtet erklärt. 2. Hinsichtlich der Auseinandersetzungen des Firnhaber mit Hans Schreyer zu Raibach um dessen Wässerungsrechte an der Hagenbacher Steige bestätigen die Schlichter den Schreyer begünstigenden Ratsentscheid vom 8. November 1563 und bestimmen, dass Firnhaber den hiergegen am kaiserlichen Kammergericht angestrengten Prozess einstellen lassen und künftig gegenüber dem Haller Rat gehorsam sein soll. Desgleichen soll Firnhaber seine in diesem Zusammenhang gegen den Haller Kammergerichtsprokurator Dr. Malachias Ramminger erhobene Injurienklage zurückziehen, der, wie städtischerseits glaubhaft versichert worden sei, lediglich den Anweisungen des Rates und seinem Mandat Folge geleistet habe. 3. Im Gegenzug haben die Schlichter den Rat dazu bewogen, die gegen Firnhaber verhängte Strafe von 40 fl rh zurücknehmen und demselben wiederum Zugang zu städtischen Ämtern zu gewähren. Ihre bisher angefallenen Gerichtskosten sollen die Streitparteien selbst tragen. 
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B 186 U 2639Archivalieneinheit
1566 Februar 20 
Hans Stutz zu Banzenweiler verkauft um 32 fl rh an Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall einen Gulden ewiger und jährlicher Herrengülte aus seinen nach Anstößern näher beschriebenen freieigenen und unbelasteten Gütern in Banzenweiler. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, verspricht auch namens seiner Erben stets pünktliche Abgabenentrichtung und bei Besitzwechseln ordnungsgemäße Aufgabe und Neupachtung "nach rechter herrengult gewonheit vnd Recht" und räumt der Stadt für den Fall der Verletzung seiner Vertragspflichten Pfändungsrechte gegen seine Güter bis zur Höhe des entstandenen Schadens ein. 
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B 186 U 2640Archivalieneinheit
1566 Februar 25 (Montags nach Chathedra Petri) 
Florian Bernbeck, Stättmeister zu Schwäbisch Hall, tauscht mit dem dortigen Rat sein allodiales Gut in Braunsbach samt Gefällen, Nutzungen und Rechten gegen dessen Gefälle (Gülten in Geld und Naturalien) in Gelbingen. Der Aussteller verzichtet auf alle Rechte, die er an seinem bisherigen Eigentum gehabt hat; die Betreiber des Gutes hat er aus deren Verpflichtungen ihm gegenüber entlassen und die das Gut betreffenden Urkunden und sonstigen Dokumente dem Haller Rat ausgehändigt. 
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B 186 U 2641Archivalieneinheit
1566 April 16 
Kaspar Schuchstein von Hörlebach (Hurdelbach) verkauft um 26 fl rh an Magister Paul Seckel, Ratsherr zu Schwäbisch Hall, einen Gulden ewiger und jährlicher Herrengülte aus seiner nach Anstößern näher beschriebenen freieigenen, nicht verpfändeten oder belasteten Wiese von etwa 1 1/2 Tagwerk Fläche in Hörlebach. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, verspricht auch namens seiner Erben stets pünktliche Abgabenentrichtung und bei Besitzwechseln ordnungsgemäße Aufgabe und Neupachtung "nach rechter herrengult geprauch, gewonhait vnd recht" und räumt Seckel oder dessen Erben für den Fall der Verletzung seiner Vertragspflichten Pfändungsrechte gegen seine Liegenschaft bis zur Höhe des entstandenen Schadens ein. 
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B 186 U 2642Archivalieneinheit
1566 Mai 18 (Samstag nach dem Sonntag Cantate) 
Leo Maggedell aus Innsbruck, derzeit Notar in Schwäbisch Hall, auf Erforderung des Haller Rates vom 9. Mai diesen Jahres gemeinsam mit dessen Abgeordneten Ambrosius Büchelberger, Schultheiß zu Ilshofen, und Kaspar Gräter auf den Samstag nach dem Sonntag Cantate (18. Mai) nach Großallermspann beschieden, bestätigt und bezeugt, dass dort, in der Behausung des Gastwirts Balthas Lay, vor namentlich benannten Zeugen erwähnter Büchelberger im Namen des Haller Rates einen "Protestation[s]-Zettel" verlesen hat, demzufolge vor kurzer Zeit Beauftragte des Stifts Comburg genannten Lay gewalttätig und durch Drohungen davon abzubringen versucht haben sollen, weiterhin nach Haller Schenkmaß auszuschenken, ungeachtet der Tatsache, dass die Stadt auf dem Lay'schen Gut die hohe, niedere und vogteiliche Obrigkeit sowie, kraft kaiserlicher Privilegien, die bisher unangefochtene Befugnis der Ungelderhebung unter Einschluss des "angießens vnd verspennens" (amtliche und gebührenpflichtige Ermittlung des Rauminhalts und Verschließung der Fässer) besitze, dass der Schultheiß gegen dieses Spolium namens des Haller Rates in aller Form protestiert und abschließend festgestellt hat, dass Comburg durch sein landfriedensbrüchiges Verhalten die Strafe verwirkt hat, die die kaiserlichen Ungeldprivilegien auf Verletzung dieser Haller Gerechtsame festsetzen. Auf Ersuchen Büchelbergers hat Notar Maggedell sodann über diesen Vorgang mehrere Instrumente gefertigt. 
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B 186 U 2643Archivalieneinheit
1566 Februar 22 
Kaspar Schuchstein von Hörlebach (Hurdelbach) verkauft um 40 fl rh an Magister Paul Seckel, Ratsherr zu Schwäbisch Hall, zwei Gulden ewigen und jährlichen "zins vnd gults" aus seiner nach Lage und Anstößern näher beschriebenen freieigenen, nicht verpfändeten, aber bereits mit einer Herrengülte belasteten Wiese von etwa 1 1/2 Tagwerk Fläche in Hörlebach. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, verspricht auch namens seiner Erben stets pünktliche Verzinsung jeweils auf Petri Stuhlfeier (22. Februar) und räumt Seckel oder dessen Erben für den Fall säumiger Abgabenentrichtung "nach der Statt Schwäbischen hall gewonhait vnd recht" Pfändungsrechte gegen seine Liegenschaft bis zur Höhe der aufgelaufenen Außenstände ein. 
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B 186 U 3055Archivalieneinheit
1566 Juni 12 
Jörg Müller zu Enslingen verkauft um 1 fl und 4 sh an Melchior Bose zu Steinbach unter Comburg einen Schilling jährlicher und ewiger Herrengülte aus seinem nach Anstößern näher beschriebenen, ca. einen halben Morgen großen Weinberg in Enslingen, der ansonsten unbelastet, nicht versetzt noch verpfändet ist. Der Aussteller quittiert den Erhalt des Kaufpreises, verspricht auch namens seiner Erben stets pünktliche und vollständige Bezahlung der Abgabe und räumt dem Bose oder dessen Erben für den Fall von Versäumnissen "nach der Statt schwebisch hall gewonhait vnd recht" Pfändungsbefugnisse gegen sein Gut bis zur Höhe der aufgelaufenen Außenstände ein. 
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B 186 U 2644Archivalieneinheit
1566 Dezember 20 
Hans Seuboth zu Ilshofen, der von Konrad Seuter und Jörg Seiferheld, den Pflegern der Pfarrkirche Ilshofen, mehrere nach Lage und Anstößern beschriebene Äcker und Wiesen daselbst gekauft hat (kein Kaufpreis genannt), verschreibt denselben 12 Schillinge und vier Herbsthühner jährlicher und ewiger Herrengülte, verspricht auch namens seiner Erben und Nachkommen stets vollständige und pünktliche Abgabenentrichtung, sagt für alle künftigen Besitzwechsel ordnungsgemäße Aufgabe und Neupachtung seiner Güter "nach solcher herrngült Recht vnd gewonhait" zu und räumt den Pflegern für den Fall der Verletzung seiner Vertragspflichten Pfändungsrechte bis zur Höhe des entstandenen Schadens ein. 
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B 186 U 2645Archivalieneinheit
1566 Dezember 20 
Hans Gernolt zu Ilshofen, der von Konrad Seuter und Jörg Seiferheld, den Pflegern der Pfarrkirche Ilshofen, mehrere nach Lage und Anstößern beschriebene Äcker und Wiesen daselbst gekauft hat (kein Kaufpreis genannt), verschreibt denselben sechs Schillinge und zwei Herbsthühner jährlicher und ewiger Herrengülte, verspricht auch namens seiner Erben und Nachkommen stets vollständige und pünktliche Abgabenentrichtung, sagt für alle künftigen Besitzwechsel ordnungsgemäße Aufgabe und Neupachtung seiner Güter "nach solcher herrngült Recht vnd gewonhait" zu und räumt den Pflegern für den Fall der Verletzung seiner Vertragspflichten Pfändungsrechte bis zur Höhe des entstandenen Schadens ein. 
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B 186 U 2646Archivalieneinheit
1566 Dezember 20 
Melchior Hetzel zu Eckartshausen (Öckershausen) verkauft um 63 fl rh der Reichsstadt Schwäbisch Hall einen Gulden, zwei Herbsthühner und ein Fastnachtshuhn jährlicher und ewiger Herrengülte aus den Erträgen seines nach Anstößern näher bezeichneten freieigenen Gutes in Eckartshausen, quittiert den Erhalt des Kaufpreises, räumt der Stadt für den Fall unpünktlicher oder unvollständiger Abgabenentrichtung Pfändungsrechte gegen sein Gut "nach der Statt Schwebischen Hall gewonheit vnd Recht" ein, überträgt den Verkaufsgegenstand und übernimmt auch namens seiner Nachkommen und Erben die Gewähr für das Geschäft. 
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B 186 U 2647Archivalieneinheit
1567 Januar 20 (auf Sebastiani) 
Hans Stutz zu Banzenweiler verkauft der Reichsstadt Schwäbisch Hall um drei Gulden, auch wegen ihm erwiesener Gunst und Wohltaten (liebnuß vnd guthaten) einen Schilling und ein Herbsthuhn jährlicher und ewiger Herrengülte aus seinen nach Anstößern näher beschriebenen Gütern in Banzenweiler. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, verspricht auch namens seiner Erben stets pünktliche Abgabenentrichtung, sagt für alle künftigen Besitzwechsel ordnungsgemäße Aufgabe und Neupachtung "nach rechter herrengult geprauch, gewonhait vnd Recht" zu und räumt der Stadt für den Fall der Verletzung seiner Vertragspflichten Pfändungsrechte gegen seine Güter im Umfang des entstandenen Schadens ein. 
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B 186 U 2648Archivalieneinheit
1567 Februar 25 
Lienhard Weber zu Wolpertsdorf, Hans Weber zu Matheshörlebach, Lienhard Schuchstein und Lienhard Bauer zu Hörlebach "beim Landhaus", Hans Laidig zu Hopfach und Lienhard Löscher zu Dörrmenz (Dermitz) verkaufen um 1050 fl rh dem Hans Weber zu Wolpertsdorf und dem Lienhard Müller in Cröffelbach (Krefftelbach), den Pflegern ihrer Mutter und Schwägerin Petronella Reiss, Witwe des Lienhard Weber d. Ä. zu Wolpertsdorf, ihre Erbanteile an dem dortigen, nach Anstößern näher beschriebenen Hof samt Gebäuden, sonstigem Zubehör und Rechten, der Kilian Gutmann zu Schwäbisch Hall zu eigen gehört und gültpflichtig ist. Die Verkäufer quittieren den Erhalt des Kaufpreises, übertragen die Kaufgegenstände und übernehmen auch namens ihrer Erben die Gewährleistung des Geschäfts. 
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