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Schwäbisch Hall, Reichsstadt: Urkunden, Akten und Amtsbücher
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B 186 U 2205Archivalieneinheit
1524 Dezember 1 (am dunderstag nach sant Andris des hailigen Zwolfbotten tag) 
Veit von Rinderbach zu Bibersfeld verkauft um 50 fl rh an Melchior Senft seine Güter und Gülten in Übrigshausen. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, überträgt die Objekte und übernimmt auch namens seiner Erben die Gewähr für das Geschäft. 
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B 186 U 2206Archivalieneinheit
Würzburg, 1524 Dezember 11 (die Solis undecima decembris) 
Johannes von Guttenberg, Domdekan und Generalvikar des Bistums Würzburg, befiehlt dem Archidiakon und Kanoniker Acharius von Lichtenstein oder dessen Offizial, den für befähigt befundenen Arnold Engel oder dessen legitimen Vertreter als Nachfolger des resignierten Leonhard Rieppach in Einkünfte und Besitz der St. Leonhards-Altarpfründe in der Pfarrkirche St. Michael in Schwäbisch Hall einzusetzen. 
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B 186 U 2207Archivalieneinheit
Würzburg, 1524 Dezember 11 (die dominica undecima decembris) 
Acharius von Lichtenstein, Domkanoniker und Archidiakon des Bistums Würzburg, befiehlt den Priestern und Kirchherren, auch den sonstigen Klerikern und den Notaren seines Sprengels, den für befähigt befundenen Arnold Engel oder dessen legitimen Vertreter als Nachfolger des resignierten Leonhard Rieppach in Einkünfte und Besitz der St. Leonhards-Altarpfründe in der Pfarrkirche St. Michael in Schwäbisch Hall einzusetzen. 
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B 186 U 2208Archivalieneinheit
Großcomburg, 1524 Dezember 22 (auf Mitwoch nach sandt Thomas tag des heyligen Mertrers) 
Kraft von Riexingen, Dechant, und das Kapitel des Stifts Comburg belehnen Philipp Schletz zu Schwäbisch Hall als Lehenträger des Rates seiner Stadt mit der Behausung in Künzelsau samt Zubehör sowie den sonstigen inner- und außerhalb des Ortes gelegenen Lehen in dem Umfang, wie sie dieselben einst von dem verstorbenen Georg von Neuenstein erworben haben. Der Empfänger gelobt die Beachtung seiner Pflichten als Lehensmann des Stifts. 
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B 186 U 2209Archivalieneinheit
1525 Januar 22 (Sontags nach Sebastiani) 
Anna, Ehefrau des Peter Freymüller zu Haagen, und Hans, ihr Sohn, verkaufen auch als bevollmächtigte Vertreter ihres nicht im Land weilenden Ehemanns und Vaters um 29 fl rh und 3 Ort ihre an der Grenze zu Enslingen gelegene und nach Anstößern näher beschriebene Wiese an Claus Trechsel, den Inhaber eines von der Stadt Schwäbisch Hall lehenrührigen Erbgutes. Die Verkäufer quittieren den Erhalt des Kaufpreises, übertragen das Objekt und übernehmen namens Peter Freymüllers und aller ihrer Erben die Gewähr für das Geschäft. 
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B 186 U 2210Archivalieneinheit
1525 Januar 23 
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Nürnberg heißen das Vorhaben ihrer Amtskollegen von Schwäbisch Hall gut, eine dem dortigen Spital gehörende Pfründstiftung einzuziehen und die Erträge zum Unterhalt des Pfarrers bei St. Michael zu verwenden. Sollte dieses gottgefällige Werk angefochten werden, bleibt es dem Haller Rat unbenommen, an eine christliche Versammlung zu appellieren, wie dies zur Zeit im Reich häufig geschieht. Die Absender verweisen darauf, dass die von ihren beiden Pröpsten veranlassten Verbesserungen, nämlich die Reichung des Heiligen Sakraments, die Abstellung des "Seelenjahrmarkts" u.a., bisher unangefochten geblieben sind, und sie selbst erst jüngst kirchliche Gefälle und Stiftungen zur Besoldung der Kirchendiener und zum Unterhalt der Bedürftigen eingezogen haben. 
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B 186 U 2211Archivalieneinheit
1525 Januar 26 (dornstags Nach Conversionis pauli) 
Veit Herlin zu Kleinaltdorf, der vor Kurzem von Gabriel Senft d. Ä. zu Schwäbisch Hall drei nach Anstößern näher beschriebene Wiesen in Westheim gekauft hat, bekennt, dass er für diesen Besitz eine ewige Herrengülte von 6 h Vorgeld, zahlbar jeweils auf Lichtmess in Hall, entrichten muss, als Laudemium wird in allen Fällen von Besitzwechseln eine Maß Wein vereinbart. Für den Fall säumiger Abgabenentrichtung räumt Herlin auch namens seiner Erben dem Grundherrn Pfändungsrechte bis zur Höhe der aufgelaufenen Außenstände ein. 
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B 186 U 2212Archivalieneinheit
1525 Februar 3 (die veneris tertia mensis februarii) 
Berchtold Nüttel (Nuttel), Magister Artium, Kleriker der Diözese Konstanz, Notar und geschworener Stadtschreiber zu Schwäbisch Hall, beurkundet, dass Nikolaus Henkin, Kaplan des Marien-Altars in der dortigen St. Georgs-Kapelle in der Schuppach, seine Pfründe freiwillig resigniert und dem reichsstädtischen Rat als dem Inhaber des Patronats- und Präsentationsrechts zur Verfügung gestellt hat. 
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B 186 U 2213Archivalieneinheit
1525 Februar 3 (die veneris tertia mensis februarii) 
Berchtold Nüttel (Nuttel), Magister Artium, Kleriker der Diözese Konstanz, Notar und geschworener Stadtschreiber zu Schwäbisch Hall, beurkundet, dass Peter Leonhard, Altarist in der St. Veits-Kapelle in Geislingen am Kocher, seine Pfründe freiwillig resigniert und dem reichsstädtischen Rat als dem Inhaber des Patronats- und Präsentationsrechts zur Verfügung gestellt hat. 
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B 186 U 2214Archivalieneinheit
1525 März 20 (Montags nach dem Sontag Oculi) 
Hans Huss zu Rappoltshofen bekennt und beurkundet, dass ihm Margreth Burckhart, Witwe des Leonhard Flurhay, genannt Huss, als Eigentümerin gegen Zahlung von 50 fl rh das Erbe an etlichen, nachfolgend ausführlich nach Anstößern beschriebenen Äckern und Wiesen in Rappoltshofen verliehen hat, woraufhin er, Huss, auch namens seiner Erben akkurate Erfüllung seiner Pächterpflichten (Instandhaltung, Gültentrichtung etc.) gelobt. 
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B 186 U 2215Archivalieneinheit
1525 Juli 27 (dornstags Nach Jacobi apostoli) 
Stättmeister und Rat zu Schwäbisch Hall bekunden, dass ihnen der Schuhmacher Hans Eisenmanger, ihr Mitbürger, um 20 fl rh seinen Steinbruch "vff der Rolle" (Ortsangabe?) samt Zubehör zu rechtem Eigen verkauft, derselbe sich aber ein Wiederkaufsrecht nach Ablauf der Nutzung durch die Stadt vorbehalten hat. Während dessen Ausbeutung wird die Stadt die Bezahlung der auf dem Steinbruch liegenden und dem Spital zustehenden Gülte übernehmen. 
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B 186 U 2216Archivalieneinheit
1525 August 2 (Mitwochen Nach Vincula petri) 
Hans Eisenmanger, Schuhmacher zu Schwäbisch Hall, bekundet, dass er der Stadt um 20 fl rh seinen Steinbruch "vff der Rolle" (Ortsangabe?) samt Zubehör zu rechtem Eigen verkauft, sich aber ein Wiederkaufsrecht nach Ablauf der städtischen Nutzung vorbehalten hat. Während dessen Ausbeutung wird die Stadt die auf dem Steinbruch liegende und dem Spital zustehende Gülte bezahlen. 
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B 186 U 2217Archivalieneinheit
Kloster Murrhardt, 1525 Oktober 17 (dinstags Nach galli abbate) 
Oswald, Abt des Benediktinerklosters Murrhardt, vidimiert auf Ersuchen eines Bevollmächtigten der Reichsstadt Schwäbisch Hall den derselben am 1. September 1504 durch Kaiser Maximilian I. ausgestellten Lehenbrief über vormals pfälzische Güter. 
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B 186 U 2218Archivalieneinheit
1525 Oktober 25 (uf Sambstag der ailftausent Junckfrawen) 
Baumeister, Gericht und ganze Gemeinde zu Künzelsau, die sich im Frühjahr, während der Osterwochen, dem "hellen Haufen" der aufständischen Bauern aus dem Odenwald und Neckartal angeschlossen und sich an Verwüstungen und Plünderungen, an der Nötigung von Obrigkeiten, an Gewalt und Brandstiftungen beteiligt und insbesondere wider ihre vorgesetzte Herrschaft gehandelt haben, sich dann jedoch dem Feldhauptmann des Schwäbischen Bundes Georg Truchsess von Waldburg auf Gnade und Ungnade ergeben mussten, verpflichten sich hiermit auch namens ihrer Erben und Nachkommen gegen die Künzelsauer Ganerben Kurmainz, das Bistum Würzburg, die Grafen von Hohenlohe, die Stadt Schwäbisch Hall und die Ritter von Stetten zu Kocherstetten feierlich auf folgende Artikel: 1. Die Aussteller geloben für die Zukunft unbedingten Gehorsam. 2. Das Bündnis mit dem "hellen Haufen" der Bauernschaft, das die Ganerben gezwungenermaßen eingehen mussten, wird für nichtig und aufgehoben erklärt. 3. Ebenso sind alle Zusagen, die denselben durch die Bauern abgepresst wurden, hinfällig. 4. Die Gemeinde gelobt, sich nie wieder gegen ihre Obrigkeit zu empören, sich keinen Vereinigungen mehr anzuschließen oder Konventikel zu bilden. 5. Die Gemeindeleute haben ihre Waffen abgegeben und versprechen, auch in Zukunft keine mehr tragen oder besitzen zu wollen. 6. Zur Strafe werden alle von den Ganerben erlangten Privilegien und Freiheiten kassiert, die Gemeinde muss die diesbezüglichen Briefe herausgeben. 7. Alle "Brüderschafften, Zunft, viertel oder andere versammlung" in Künzelsau werden aufgehoben und verboten. 8. Die Schlüssel zu den Toren des Orts sind den Ganerben auszuliefern. 9. Die an den Unruhen beteiligten Personen, die gegenwärtig nicht im Ort sind, sollen in Abwesenheit geschatzt (angelegt) werden, Hab und Gut der Ausgetretenen muss inventarisiert und den zuständigen Amtleuten ausgehändigt werden; gesuchte Hauptschuldige, so sie angetroffen werden, sind gefangen zu nehmen und den Ganerben zur Bestrafung auszuliefern. 10. Die Gemeinde nimmt wegen der von ihren Mitgliedern begangenen Missetaten die Strafe an und verspricht Entschädigung der Herrschaften und ihrer loyalen Untertanen. Insbesondere gelobt sie, geraubte Früchte und ausgetrunkenen Wein zu ersetzen, nachdem die Herrschaften den Schaden festgestellt und beziffert haben. 11-12. Abgaben sollen künftig pünktlich entrichtet und Dienste widerspruchslos geleistet werden. Abschließend versprechen die Aussteller bei ihrer Seele Seligkeit, vorstehende Artikel peinlich genau zu erfüllen und den Ganerben und deren Erben als ihren "natturlichen regierenden herrn" gehorsam zu sein, "wie frommen leuten gepurt". 
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B 186 U 2219Archivalieneinheit
1525 November 15 (am Mitwoch nach Sant Martins tag) 
Gemäß einer Erlaubnis des Bischofs Konrad II. [von Thüngen] von Würzburg vom 17. August 1521 (uf Sambstag nach assumptionis marie) und zum Zweck der Abtragung von Schulden (hauptsächlich resultierend aus nicht bezahltem Schutz- und Schirmgeld) verkaufen Kraft von Riexingen, Dechant, und das Kapitel des Stifts Comburg der Reichsstadt Schwäbisch Hall um 670 fl rh den Hof in Matheshörlebach (Mathishürlenbach), den zur Zeit Bartholomäus Hornung bewirtschaftet, sowie allodiale Güter, Gülten und Nutzungen am Rötenbach (ein Zufluss der Fichtenberger Rot). Die Verkäufer übertragen die Objekte und verzichten auf ihre bisherigen Rechte daran, quittieren den Erhalt des Kaufpreises und übernehmen auch namens ihrer Nachfolger die Gewähr für das Geschäft. 
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B 186 U 2220Archivalieneinheit
1525 November 18 
Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall bestätigen, dass Dechant und Kapitel des Stifts Comburg ihre wegen nicht bezahlter Schutz- und Schirmgelder aufgelaufenen Schulden in Höhe von 555 fl und 3 Ort im Rahmen eines Verkaufs von Gülten und Gütern am Rötenbach (ein Zufluss der Fichtenberger Rot) an sie beglichen haben. 
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B 186 U 2221Archivalieneinheit
1525 Dezember 13 
Statthalter und Regenten des Fürstentums Württemberg gestatten namens ihres Herrn, des Erzherzogs Ferdinand, Infanten in Spanien, der Reichsstadt Schwäbisch Hall auf deren Ersuchen hin und auf "widerabkhunden" die Jagd in einem näher beschriebenen Bezirk (beinhaltend den "Winkelberg", den "Rötenbach" und mehrere Höfe und Mühlen) bei Mainhardt. 
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B 186 U 2222Archivalieneinheit
1525 Dezember 22 (uf freytag nach sant thomas des hailigen Zwolfbotten tag) 
Dietrich Blank, Mitglied des Rates, sowie Wendel Truckenmüller und Jakob Truncklin, alle Bürger zu Schwäbisch Hall und erbetene Tädingsleute, entscheiden nach ausführlichem Verhör der Parteien die Weiderechtsstreitigkeiten zwischen Hans Schmid und Hans Rössler, beide zu Obermünkheim, einer- und der dortigen Gemeinde andererseits wie folgt: Künftig ist jeder Einwohner von Obermünkheim berechtigt, seine Ochsen gegen Erstattung des gebräuchlichen Hirtenlohns auf die gemeine Viehweide zu treiben. Die Ochsenhalter, die ihr Vieh nicht auf die gemeine Weide "schlagen" wollen, sollen es ausschließlich auf eigenem Land weiden lassen. Künftig darf kein Einwohner sein Land, "so man nit ackert oder mayet", einzäunen, damit dem gemeinen Hirten zu den üblichen Zeiten der Zutrieb möglich ist. Die Streitigkeiten der Vergangenheit werden hiermit für beigelegt erklärt, keine Partei soll deswegen der anderen mehr etwas nachtragen oder Forderungen gegen dieselbe geltend machen. 
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B 186 U 2223Archivalieneinheit
1526 Februar 16 
Abt Oswald und der Konvent des Benediktinerklosters Murrhardt treten mit Wissen und Zustimmung der Statthalter und Räte des Fürstentums Württemberg an Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall die Patronatsrechte samt "Lehenschaft", Zehnten, Gefällen und Nutzungen der von der ehemaligen Mutterkirche Westheim separierten Pfarrkirche St. Katharina in Hall jenseits Kochers, der in dieser Kirche befindlichen Altar-Kaplaneien Unserer Lieben Frau, St. Apostel und St. Erhard sowie der Altarkaplanei St. Notburga in Sanzenbach ab. Zur Begründung geben die Aussteller ihr finanzielles Unvermögen, dem gegenwärtigen Pfarrverweser Michael Gräter (Greter) ein hinreichendes Einkommen (Competentz) zu sichern, sodann Beschwerden des Haller Rates über unzureichende Versehung der genannten Altarpfründen durch die aufgrund päpstlicher Konzessionen nicht vor Ort ansässigen Inhaber und somit die Missachtung der Stifterwillen und Vernachlässigung der Gottesdienste, schließlich ein durch die Stadt während der jüngsten Bauernunruhen ihrem Konvent gewährtes und anschließend in eine Schenkung umgewandeltes Darlehen von 410 fl rh an, durch welches ihr Gotteshaus vor gänzlicher Zerrüttung bewahrt worden sei. Die aus der Schenkung resultierenden künftigen Zehntbezugsrechte der Stadt werden jedoch auf einen detailliert beschriebenen Distrikt innerhalb der städtischen Ringmauern begrenzt, die Zehntrechte des Klosters und der Pfarrei Westheim außerhalb der Stadtmauern bleiben hiervon unberührt. Die Aussteller äußern die Erwartung, dass der Haller Rat künftig für ordentliche Versehung und Verwaltung der Pfründen Sorge trägt und längere Vakanzen vermeidet, übertragen die Objekte, verzichten feierlich auf alle bisher an denselben gehabten Rechte und versprechen auch namens ihrer Nachkommen, gegen den Inhalt vorstehender Donation nicht zu verstoßen. 
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B 186 U 2224Archivalieneinheit
Stuttgart, 1526 Februar 16 
Statthalter und Regenten des Fürstentums Württemberg bewilligen dem Kloster Murrhardt die Schenkung und Übertragung des Patronatsrechts samt Gefällen und Nutzungen an der Pfarrkirche St. Katharina in Schwäbisch Hall jenseits Kochers sowie an einigen Altarpfründen in genannter Kirche an die Stadt Hall (Details in U 2223). 
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B 186 U 2225Archivalieneinheit
1526 März 27 (dinstags nach dem hailigen palmtag) 
Hans Beltz d. Ä. und Hans Beltz d. J., Vater und Sohn und beide Bürger zu Schwäbisch Hall, verkaufen dem dortigen Rat um 233 fl rh ihr Gut in Uttenhofen, bestehend aus Haus, Hofreite, Scheune, Gärten und weiteren nach Anstößern beschriebenen Äckern und Wiesen. Die Verkäufer übertragen das Objekt, quittieren den Erhalt des Kaufpreises und übernehmen auch namens ihrer Erben die Gewähr für das Geschäft. 
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B 186 U 2226Archivalieneinheit
Nürnberg, 1526 Mai 14 
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Nürnberg ersuchen ihre Amtskollegen zu Schwäbisch Hall, ihrem Mitbürger Daniel Baumann, Kannengießer, der als Kind und Heranwachsender unter der Vormundschaft des Haller Rates und der dortigen Bürger Paulus Stecklin und Hans Jäger gestanden hat, dessen Vermögen aushändigen zu lassen. 
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B 186 U 2227Archivalieneinheit
1526 August 7 (dinstags affre martiris) 
Oswald, Abt des Benediktinerklosters Murrhardt, vidimiert auf Ersuchen der Reichsstadt Schwäbisch Hall eine derselben am 24. Februar 1521 durch Kaiser Karl V. in Worms ausgestellte Privilegienkonfirmationsurkunde (Original: U 2161). 
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B 186 U 2228Archivalieneinheit
1526 August 18 (Sampstags Nach laurenti Martiris) 
Katharina Schwarz, Witwe des Leonhard Ziegler und Bürgerin zu Schwäbisch Hall, verkauft um 10 fl rh und 13 sh der Stadt ihren außerhalb der Stadtmauern, bei dem Hambacher Brunnen gelegenen Rain (Rainlin). Die Verkäuferin quittiert den Erhalt des Kaufpreises, überträgt das Objekt und übernimmt auch namens ihrer Erben die Gewährleistung des Geschäfts. 
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B 186 U 2229Archivalieneinheit
1526 August 16 (dornstags Nach assumptionis Marie) 
Heinrich Stammler, Bürger und Mitglied des Rates zu Ulm, und dessen Ehefrau Petronella Senft verkaufen der Stadt Schwäbisch Hall um 425 fl rh ihre Hälfte des Gerichts, die Vogtei und ausführlich beschriebene allodiale Zinse und Gülten, Gehölze und Güter samt allen zugehörigen Nutzungen und Rechten in Westheim in dem Umfang, wie sie bis dato ihrem verstorbenen Schwiegervater und Vater, Gabriel Senft d. Ä., gehört haben. Die Verkäufer quittieren den Erhalt des Kaufpreises, übertragen die Objekte und übernehmen auch namens ihrer Erben die Gewähr für das Geschäft; ihre Westheimer Güterpächter und Hintersassen haben sie bereits von ihren Pflichten entbunden und an die Stadt Hall, der sie noch huldigen sollen, als ihre künftige Obrigkeit verwiesen. Die auf die verkauften Objekte bezüglichen Urkunden und Gültregister wollen die Verkäufer der Stadt alsbald aushändigen. 
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B 186 U 2230Archivalieneinheit
1526 November 23 (freytags Nach presentationis marie) 
Ulrich von Rinderbach zu Schwäbisch Hall verkauft um 700 fl rh seinem Schwiegersohn Rudolf Senft seine limpurgisch lehenbaren Zehnten, Gülten und Güter samt Zubehör in Gailenkirchen, Hagenbach, Raibach und Schönberg, an denen seine Schwägerin Sibylla Egen, die Witwe seines Bruders Hans von Rinderbach, lebenslängliches Nießbrauchsrecht innehat. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, überträgt die Objekte und übernimmt auch namens seiner Erben die Gewähr für das Geschäft. Durch vorstehende Transaktion bleiben die lebenslänglichen Genussrechte seiner Schwägerin Sbylla Egen unberührt. 
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B 186 U 2231Archivalieneinheit
1526 Dezember 10 (Montags Nach Conceptionis marie) 
Konrad Büschler und Reinhard Truchtelfinger, beide Pfleger des Spitals am Bach zu Schwäbisch Hall, sowie Jörg Wortwein, dessen Meister, verkaufen um 40 fl rh an Hans Ackermann, Bürger zu Hall, ein dem Spital gehörendes Haus samt Hofreite und weiterem Zubehör in der Gelbinger Gasse bei der Blendstatt. Die Verkäufer quittieren den Erhalt des Kaufpreises, übertragen das Objekt und übernehmen auch namens ihrer Amtsnachfolger die Gewähr für das Geschäft. Die verkaufte Liegenschaft ist mit einer dem Reichen Almosen zu Hall zu zahlenden Ewigen Gülte Vorgelds von jährlich 4 sh und 4 h belastet, bei jedem Besitzwechsel durch Tod oder Verkauf ist ein Laudemium von einer Maß Wein zu entrichten. Vorstehender Verkauf ist den Rentenbezugsrechten des Spitals unschädlich. 
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B 186 U 2232Archivalieneinheit
1527 März 15 (uf freytag nach dem Sonntag Invocavit) 
Die Brüder Philipp, Friedrich und Michael Schletz zu Schwäbisch Hall verkaufen für sich selbst und als Bevollmächtigte ihrer Schwester Barbara Schletz, Witwe des Weiprecht von Finsterlohe, und der nachgelassenen (namentlich nicht genannten) Kinder von Anna Schletz und Klaus Gösslin, sodann die Brüder Gabriel und Rudolf Senft zu Schwäbisch Hall für sich selbst und als Vertreter ihres Bruders Dr. Eitel Senft, Kanzler zu Ellwangen, der Brüder Melchior und Eitelphilipp Senft, der Petronella Senft, Ehefrau des Heinrich Stamler zu Ulm, der Lutz Senft'schen nachgelassenen Kinder Sophia (Suffeyhen), Ehefrau des Asmus Warbeck, und Agatha, Witwe des eichstättischen Kanzlers Jörg Seuboth, um 66 fl rh an Stättmeister und Rat zu Schwäbisch Hall ihre zwei Drittel (die Zwentayle) an der Zehntscheuer samt dahinterliegendem Gärtchen und zugehörigen Rechten in Eltershofen, an der die Stadt bisher schon ein Drittel innehat. Die Verkäufer quittieren den Erhalt des Kaufpreises, übertragen das Objekt und übernehmen auch namens ihrer Vollmachtgeber und ihrer aller Erben die Gewähr für das Geschäft. 
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B 186 U 2233Archivalieneinheit
1527 Mai 10 (freytags nach dem Sontag Misericordia domini) 
Gabriel Senft zu Schwäbisch Hall verkauft um 20 fl rh an seinen Schwager Jakob Berler, gleichfalls zu Hall, einige nach Pflichtigen und Erträgen beschriebene Gülten aus Gütern in Gelbingen und Hall. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, überträgt die Objekte und übernimmt auch namens seiner Erben die Gewähr für das Geschäft. 
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B 186 U 2234Archivalieneinheit
Nürnberg, 1527 Juni 19 
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Nürnberg teilen ihren Amtskollegen in Schwäbisch Hall mit, dass es ihnen wegen anderweitiger Geschäfte zahlreicher ihrer Ratsmitglieder unmöglich sei, wie erbeten den Hallern in deren Auseinandersetzungen mit Graf Albrecht von Hohenlohe und Schenk Georg von Limpurg einen Rechtsbeistand zum nächsten Bundestag abzuordnen. Statt dessen will man den regulären Nürnberger Gesandten zum Bundestag dahingehend instruieren, dass er im Rat im Sinne von Hall stimmt. 
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B 186 U 2235Archivalieneinheit
1527 Juli 23 (dinstags Nach Marie Magdalene) 
Alexander Rosenauer zu (Groß- oder Klein-) Bottwar, der sein dortiges Kaplanei-Benefizium mit demjenigen des Frauenaltars in der St. Georgs-Kapelle, genannt die Schuppach, in Schwäbisch Hall mit Zustimmung des dortigen Stadtrates getauscht hat, verpflichtet sich diesem gegenüber darauf, die Pfründe persönlich zu versehen, dauerhaft in Hall Residenz zu nehmen sowie auch - auf Erfordern - zu predigen und die Sakramente zu spenden. Im Falle seiner etwaigen Resignation ist er gehalten, die Pfründe dem Rat - und niemandem sonst - "zu[zu]stellen". 
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B 186 U 2236Archivalieneinheit
1527 Juli 30 (dinstag nach Jacobi apostoli) 
Hans Hupmann zu Enslingen verkauft um 39 fl rh an Michel Fürst und Walter Wüst, die Heiligenpfleger zu Enslingen, eine nach Anstößern näher bezeichnete allodiale Wiese in Haagen (In Hagener marck) im Umfang von einem Tagwerk. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, überträgt das Objekt und übernimmt auch namens seiner Eben die Gewähr für das Geschäft. 
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B 186 U 2237Archivalieneinheit
1527 Dezember 23 (am Montag nach Sant Thomas des hailigen Zwolfboten tag) 
Jörg Weydenbach zu Übrigshausen (Huferigshausen) verpflichtet sich, nachdem ihm Junker Melchior Senft ein Gütlein daselbst geliehen hat, auch namens seiner Erben auf die strikte Einhaltung seiner Pächterpflichten (gute Instandhaltung, keine unerlaubten Veräußerungen, pünktliche und vollständige Abgabenentrichtung etc.). 
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B 186 U 2238Archivalieneinheit
1528 Januar 14 (dinstags nach trium regum) 
Melchior Senft zu Öhringen (Oringaw) verkauft um 114 fl rh und 9 sh der Stadt Schwäbisch Hall etliche allodiale Häuser, Hauszinse und Gülten Vorgelds samt allen zugehörigen Rechten und Dienstbarkeiten in Hall selbst und in dem Ort Gelbingen. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, überträgt die Objekte und gewährleistet das Geschäft; seine Mieter/Pächter und Gültpflichtigen hat er bereits aus ihren Pflichten entlassen und an die Stadt Hall als die künftige Eigentümerin verwiesen, der sie fortan ihre Abgaben entrichten und der gegenüber sie ihre sonstigen Pflichten gehorsam erfüllen sollen. Die auf die Objekte bezüglichen Kaufbriefe und Register hat Senft der Stadt ausgehändigt, sollten über kurz oder lang noch weitere einschlägige Dokumente auftauchen, will er dieselben unverzüglich nachreichen. Auch namens seiner Erben verzichtet der Verkäufer alle bisher an den Objekten gehabten Rechte und schließt künftige Anfechtungen vorstehenden Geschäfts von seiner und ihrer Seite aus. 
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B 186 U 2239Archivalieneinheit
1528 Februar 4 (am dinstag nach purificationis marie) 
Lienhard Lay zu Westheim verkauft um 21 fl rh an Stättmeister und Rat zu Schwäbisch Hall sein nach Anstößern beschriebenes und ca. drei Morgen großes allodiales Gehölz auf dem Betzenberg samt allem Zubehör. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, überträgt das Objekt und übernimmt auch namens seiner Erben die Gewähr für vorstehendes Geschäft. 
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B 186 U 2240Archivalieneinheit
1528 Februar 22 (an sant peters tag Cathedra) 
Hans Thoman von Absberg und dessen Ehefrau Marie Salome, geb. von Vellberg, quittieren ihren Schwägern bzw. Brüdern Hans Bartholomes und Jeronymus von Vellberg den Erhalt von 500 fl rh, mit denen ihre Ansprüche gegen das Erbe der verstorbenen Ursula Schilling, der Witwe Ernfrieds von Vellberg und Mutter der Marie Salome, abgegolten werden. Die Eheleute begeben sich aller weiteren Forderungen gegen das mütterliche/schwiegermütterliche Erbe und gestehen den Brüdern von Vellberg unter Bezugnahme auf eine im Vertrag über das väterliche Erbteil vom 25. Januar 1520 (U 2151) enthaltene Klausel betr. "fallendes Erbe" zu, dass o.g. Summe an Vellberg wieder zurückfällt, sollten sie beide ohne erbberechtigte Nachkommen versterben. 
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B 186 U 2241Archivalieneinheit
1528 März 5 (dornstags nach dem sontag Invocavit) 
Zürch von Stetten zu Buchenbach verkauft um 90 fl rh der Stadt Schwäbisch Hall seine nachfolgend ausführlich nach Art, Ertrag und Pflichtigen beschriebenen allodialen Herrengülten, Rechte und Gerechtigkeiten in Flecken und Gemarkung Künzelsau. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, überträgt die Objekte, übernimmt auch namens seiner Erben die Gewähr für das Geschäft und schließt von seiner und deren Seite jede gerichtliche oder außergerichtliche Anfechtung vorstehender Transaktion aus. Seine Gültpflichtigen, Pächter und Besitzer hat von Stetten aus ihren Pflichten entlassen und an Stättmeister und Rat zu Schwäbisch Hall als ihrer künftigen Obrigkeit, der sie noch huldigen sollen, gewiesen, die einschlägigen Urkunden und Register den neuen Eigentümern ausgehändigt, etwaige künftig noch auftauchende einschlägige Dokumente verspricht er unverzüglich nachzureichen. 
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B 186 U 2242Archivalieneinheit
1528 März 5 (dornstags Nach Invocavit) 
Zürch von Stetten zu Buchenbach verkauft um 16 fl rh der Stadt Schwäbisch Hall seine nach Anstößern beschriebene allodiale Hofstatt in Künzelsau samt Zubehör und Rechten, die er selbst bisher innegehabt und von Philipp Rapp, Einwohner daselbst, erworben hat. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, überträgt das Objekt und übernimmt auch namens seiner Erben die Gewähr für das Geschäft. 
Pergament - Ausfertigung 
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B 186 U 2243Archivalieneinheit
1528 März 16 (Montags nach dem Sontag Oculi) 
Nachdem Endris Jörg zu Rappoltshofen gegen einmalige Zahlung von 50 fl rh durch Margarethe Burkhart zu Schwäbisch Hall, Witwe des Leonhard Flurhay, genannt Huss, etliche Güter in Rappoltshofen zu Erblehen empfangen hat, gelobt dieser die Beachtung seiner Pächterpflichten (pfleglicher Umgang mit den Liegenschaften, Unterlassung eigenmächtiger Verkäufe, termingerechte Gülten-Entrichtung, Respektierung des von der Eigentümerin bestimmten Gerichtsstandes etc.). 
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B 186 U 2244Archivalieneinheit
1528 April 13 (uf Montag Nach dem hailigen Ostertag) 
Sebastian Scheppach, derzeit wohnhaft zu Niederndorf, bestätigt und beurkundet, dass ihm sein ehemaliger Vormund Lienhard Reiss zu Bibersfeld über seine Amtswaltung "erbare Rechnung" gelegt und ihm sein [väterliches und mütterliches] Vermögen ausbezahlt hat. Der Aussteller erklärt sich für zufriedengestellt, entbindet den Reiss auch namens seiner Erben von dessen bisherigen Pflichten und schließt weitere, gerichtliche oder außergerichtliche, Ansprüche und Forderungen gegen denselben kategorisch aus. 
Papier - Ausfertigung 
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B 186 U 2245Archivalieneinheit
1528 April 18 (Sambstags Nach dem Hailigen Ostertag) 
Leonhard Hermann d. Ä. zu Uttenhofen verkauft um 85 flr rh der Stadt Schwäbisch Hall seine Hälfte an allodialen, nach Pflichtigen und Erträgen näher beschriebenen Gülten aus Gütern in Uttenhofen. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, überträgt die Objekte und übernimmt auch namens seiner Erben die Gewähr für das Geschäft. 
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B 186 U 2246Archivalieneinheit
1528 April 20 (Montags nach dem Sonntag quasimodogeniti) 
Nachdem Leonhard Hermann d. Ä. zu Uttenhofen durch Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall einen Hof zu Uttenhofen, bestehend aus Haus, Hofreite, Scheune, Gärten und etlichen nach Anstößern näher beschriebenen Gütern zu Erblehen empfangen hat, gelobt dieser die Beachtung seiner Pächterpflichten (pfleglicher Umgang mit den Liegenschaften, Unterlassung eigenmächtiger Verkäufe, termingerechte Gültenzahlung, Respektierung des von den Eigentümern bestimmten Gerichtsstandes etc.). 
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B 186 U 2247Archivalieneinheit
1528 Mai 13 (am mitwochen Nach dem sonntag Cantate) 
Nachdem Konrad Büschler, Schultheiß zu Schwäbisch Hall, vor kurzem eine neun Schilling und zwei Herbsthühner ertragende ewige Herrengülte aus seinem nach Anstößern beschriebenen Acker beim "Schenkensee" wieder an sich gelöst hat, verschreibt er dem Rat, damit die hallische Obrigkeit über diesen Acker gewahrt bleibe, eine ewige Gülte von jährlich vier Heller Vorgelds als Widem und akzeptiert, dass bei Besitzwechseln der Stadt jeweils Laudemien in Höhe von einer Maß Wein zu entrichten sind. Auch namens seiner Erben und Güterpächter verpricht der Aussteller pünktliche Bezahlung der Gülte jeweils auf Martini sowie der Besitzwechselabgaben jeweils bei Fälligkeit. Für den Fall säumiger Gültzahlung räumt er der Stadt Pfändungsrechte bis zur Höhe der aufgelaufenen Außenstände ein. 
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B 186 U 2248Archivalieneinheit
1528 Juli 6 (Montags Nach Udalrici Episcopi) 
Albrecht Pfister und Melchior Pratzler zu Eckartshausen (Öckershausen) verkaufen mit Vorwissen und Zustimmung des Meisters Bernhard Vogelmann, Kaplan, sowie Philipp Schletz und Leonhard Trossmann, beide Pfleger des Barfüßerklosters in Schwäbisch Hall, um 14 fl rh der Reichsstadt Schwäbisch Hall ihre allodialen vier Beete Ackerland samt Zubehör bei der Kapelle in genanntem Eckartshausen. Die Verkäufer quittieren den Erhalt des Kaufpreises, übertragen die Objekte und übernehmen auch namens ihrer Erben die Gewähr für das Geschäft. Abschließend bekunden die o. g. Vertreter des Franziskanerklosters, dass vorstehender Verkauf mit ihrem Wissen und Willen geschehen ist. 
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B 186 U 2249Archivalieneinheit
1528 September 9 (am Mitwoch Nach Nativitate Marie) 
Jakob Berler zu Schwäbisch Hall tauscht mit Konrad Büschler, Schultheiß, und Bartholome Roth, beide gleichfalls zu Hall und verordnete Pfleger der dortigen Prädikaturpfründe, sein allodiales und nach Anstößern näher beschriebenes Haus samt Hofreite "Im Hof" (Stadtquartier) samt Zubehör gegen ein der Pfründe gehörendes Haus mit Hof, Hofreite und Abseite in der Pfaffengasse, gleichfalls zu Hall und nach Anstößern beschrieben. 
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B 186 U 2250Archivalieneinheit
1528 September 21 (Montags Sant Matheus des hayligen Apten vnd Evangelisten tag) 
Es wird bekannt gemacht (Zuwissen sey...) dass am heutigen Tag Peter Scheuer (Schewerpetter) zu Heimbach seine Erbgerechtigkeit an seinem daselbst gelegenen Gut um 102 fl rh dergestalt [an den Lehensherrn, das Spital zu Schwäbisch Hall] verkauft hat, dass ihm zunächst nur 22 fl bar ausbezahlt werden,1529 und 1530 jeweils auf Jacobi (25. Juli) 10 fl und die nachfolgenden Jahre zum selben Termin Raten von jeweils 6 fl bis zur völligen Tilgung. Gedachter Scheuer und dessen Erben wie auch die Spitalpfleger und deren Amtsnachfolger sollen der genannten Fristen und Zahlungsziele bis zum Ende der Transaktion eingedenk bleiben. 
2 (zusammengehörende und denselben Text enthaltende, durch Schnitte im Text ungültig gemachte) Kerbzettel - Papier - Ausfertigung 
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B 186 U 2251Archivalieneinheit
1528 November 13 (freytags nach Martini Episcopi) 
Gilg Seßler zu Raibach, der dort vor kurzem von Michael Rise, Bürger zu Schwäbisch Hall, zwei nach Anstößern näher beschriebene Tagwerke Wiesen erworben hat, verschreibt daraus dem Rat eine ewige und jeweils auf Martini fällige Herrengülte von jährlich sechs Heller. Für den Fall von Besitzwechseln akzeptiert er Laudemien in Höhe von einer Maß Wein. Auch namens seiner Erben verpricht Seßler pünktliche Gültzahlungen und räumt der Stadt bei Säumigkeit Pfändungsrechte bis zur Höhe der aufgelaufenen Außenstände ein. 
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B 186 U 2252Archivalieneinheit
1528 Dezember 26 (uf Sampstag Steffani prothomartiris) 
Gottfried Herr zu Limpurg, des Reiches Erbschenk und semperfrei, und Stättmeister und Rat der Stadt Schwäbisch Hall legen ihre seit längerem bestehenden und teilweise beim Reichskammergericht anhängig gemachten Streitigkeiten wie folgt bei:

1. Es wird bestimmt, dass die vogteiliche Obrigkeit über Peter Prönner und dessen Sohn Leonhard, beide zu Geifertshofen (Gaylwertzhouen), und alle künftigen Besitzer ihrer Güter, die von dem St. Jörgen-Altar der Kirche St. Michael in Hall zu Lehen gehen, dem Schenken und dessen Erben zusteht. 2. Die Stadt sagt zu, den Bauern zu Haagen, die während der "peurischen empörung" auf Befehl des Bundes entwaffnet worden sind, die Wehren wieder zuzustellen, wohingegen Schenk Gottfried seine Hälfte an dem Burgstall in Haagen samt Zubehör an Hall abtritt, womit dessen Spital künftig alleiniger Eigentümer und Nutznießer sein wird. 3. Bezüglich des von der Stadt neuerrichteten Riegels (= Schlagbaums) an der Hagenbacher Steige einigen sich die Parteien darauf, dass derselbe bestehen bleibt, den Schenken, ihren Amtleuten und Bediensteten aber ein Schlüssel auszuhändigen ist, damit deren Fuhrwerke und Reiter jederzeit passieren können. 4. Schenk Gottfried anerkennt die Befugnis der Stadt, in Sulzdorf "hege vnd schlege mit rigeln, gräben, wheren, brucken" und sonstiger Ausstattung wie in den übrigen Orten der Landwehr zu bauen, zu unterhalten und zu erneuern, das hierfür benötigte Bauholz kann sowohl aus hallischen wie aus limpurgischen Wäldern bezogen werden. Anstößer der Landheg sollen künftig einen Landstreifen von einer Rute Breite vor dem Verhau nicht mehr roden. Im folgenden wird der Verlauf der Landheg in und um Sulzdorf beschrieben. Den Schenken soll auch zum Tor der Sulzdorfer Heg ein Schlüssel gegeben werden. Deren innerhalb der Landwehr wohnhafte oder begüterte Untertanen sollen - wie die hallischen - der Stadt Grabengeld bezahlen und bei Bau und Instandhaltung Dienste leisten. Abschließend erklären und versichern die Parteien, dass die bisher zwischen ihnen herrschenden "Irrungen" aufgehoben und vertragen sind und dass sie die noch schwebenden Gerichtsverfahren unverzüglich einstellen wollen. Schenk Gottfried übernimmt namens seiner Erben die Gewähr für die Abtretung des Burgstalls in Haagen und verspricht der Stadt ungehinderte Nutzung ihrer Landheg.
 
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B 186 U 2253Archivalieneinheit
1529 Januar 12 (uf dynstag nach der hailigen dryer kunig tag) 
Gottfried Herr zu Limpurg, des Reiches Erbschenk und semperfrei, quittiert der Stadt Schwäbisch Hall den baren Empfang von 250 (dritthalbhundert) fl rh, Gegenleistung für seine Zustimmung zur Abtretung der Hälfte des Burgstalls in Haagen und seine Anerkennung des Haller Befestigungsrechts in dem Flecken Sulzdorf (U 2252). - Beiliegend zeitgenöss. Kanzleinotiz. 
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B 186 U 2254Archivalieneinheit
1529 Januar 26 (auf dinstag Nach conversionis pauli) 
Weiprecht Schenk von Schenkenstein, Kanoniker des Stifts Comburg, bestätigt und beurkundet, dass ihn Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall aus Gnaden und aus keiner Gerechtigkeit in den Besitz der St. Martins-Altarpfründe im dortigen Siechenspital eingesetzt haben, wobei aber deren sämtliche Gefälle und Nutzungen der Stadt zukommen sollen, die hiervon ihre Kirchen- und Schuldiener besolden oder arme Leute unterhalten kann; ihm, dem Aussteller, stehen lediglich auf Martini fällige Kompetenzgelder in Höhe von 15 fl rh jährlich zu. Für den Fall, dass er die Kaplanei in eigener Person nicht mehr innehaben oder versehen will, verspricht er, dass er dieselbe ohne Wissen und Zustimmung des Rates niemandem "zustellen" wird. 
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