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Schwäbisch Hall, Reichsstadt: Urkunden, Akten und Amtsbücher
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B 186 U 1549Archivalieneinheit
1484 April 27 (am Dienstag vor Philippi und Jacobi der zweyer heyligen Zwölffbotten) 
Anna Creglinger, Bürgerin zu Rothenburg ob der Tauber und Witwe des Michel Helbling zu Hall, stiftet die ihr zustehende jährliche und ewige Gülte von 6 sh h aus einem Weingarten, gen. "der Mühlberg", zu Untermünkheim, aus dem bisher der dortigen Kirche jährlich auf Martini "ein Vierdung Wachs" gereicht worden war, der Kapelle Unserer-Lieben-Frau vor dem Gelbinger Tor in Hall zu einer Jahrzeit und bestimmt, dass deren Kaplan von jetzt an um des Seelenheils ihres verstorbenen Ehemannes, dessen Sohnes Kilian, der Cristina Vogt und ihrer selbst willen jährlich "In der octava unser lieben frawen wurtzweyhung" eine Messe zu lesen haben wird. 
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B 186 U 1550Archivalieneinheit
Graz, 1484 Juni 1 
Kaiser Friedrich III. teilt Bürgermeister und Rat zu Schwäbisch Hall mit, dass er seinem und des Reichs "Diener" Hans Merz gestattet hat, das an die Stadt verpfändete Schultheißenamt um denselben Pfandschilling, "darum es Euch durch weilent unser vorfarn am Reiche ... verpfendt und versetzt sein soll", an sich zu lösen, und gebietet denselben, dem Merz "auf sein begern" solche Lösung zu gestatten, ihm das Amt mit seinen Rechten und Gerechtigkeiten zu übertragen und ihn von Kaisers und Reichs wegen zu handhaben, zu schützen und zu schirmen. 
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B 186 U 1551Archivalieneinheit
Graz, 1484 Juni 1 
Kaiser Friedrich III. befiehlt Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall, dass sie über ihre Gerechtigkeiten am städtischen Schultheißenamt unverzüglich und ausführlich einen schriftlichen Bericht verfassen und denselben seinem und des Reichs "Diener" Hans Merz aushändigen sollen. 
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B 186 U 1552Archivalieneinheit
1484 Juni 25 (am freitage nach sandt Johanns tage Sunnvenden) 
Johannes Hobach, Chorherr des Stifts St. Johann zu Neumünster in Würzburg und Sekretär des Bischofs Rudolf II. (von Scherenberg), auch seit dem Tod des Würzburger Domherren Gangolf Dienstmann durch Verleihung Abt Andreas' von Großcomburg Vikar der Veldnerkapelle zu Schwäbisch Hall, beurkundet, dass er den Rechtsstreit, in den er (als Kläger) mit den Präsenzherren zu Hall wegen deren Forderung nach den primi fructus (= Annaten) seiner Pfründe geraten ist, nach Kenntnisnahme der von seinen Prozessgegnern zur Untermauerung ihrer Ansprüche vorgelegten päpstlichen Bullen und bischöflichen Konfirmationen sowie aufgrund der Vermittlungstätigkeit des Würzburger Dompropstes und Doktors der geistlichen Rechte Kilian von Bibra von seinem Rechtsstandpunkt abgerückt ist und somit auf die Erträge seiner Pfründe im ersten Jahr ihres Besitzes verzichtet. 
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B 186 U 1553Archivalieneinheit
Geislingen am Kocher, 1484 Juli 15 (am donrstag von Sant Marien Magdalenen tag) 
Thoma Kaiser, Schultheiß, und das Gericht zu Geislingen am Kocher, "das dem Spital zu Schwäbischen Halle zu gehört", entscheiden nach Verhörung der von der Beklagten benannten Zeugen in dem Rechtsstreit:

Michel Müller zu Bubenorbis, Sohn des verstorbenen Dietrich Müller aus erster Ehe, sodann Peter Schall zu Ziegelbronn und Jörg Fürst zu Bubenorbis als verordnete Vormünder der nachgelassenen Kinder des Dietrich Müller zu Bubenorbis aus dessen zweiter Ehe mit Margarethe, jetzt wiederverehelichte Waidpach zu Bubenorbis, alle Kläger, gegen die genannte Margarethe, ihre Stiefmutter bzw. Mutter, um deren Nutzungsrecht am väterlichen Erbe. Die Kläger fordern unverzügliche Räumung bzw. Herausgabe der liegenden und fahrenden Güter des Verstorbenen durch die Beklagte, die ihrerseits ein am Tag ihrer Eheschließung mit Müller mündlich vereinbartes lebenslanges Nutzungs- und Wohnrecht ("Beisitz") geltend macht,

dass der Waidpach hinsichtlich der Müller'schen Erbmasse lebenslänglicher Nießbrauch und Beisitz zusteht, wobei jedoch "die güter in kainem Weg verändert oder verkert" werden dürfen.
 
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B 186 U 1554Archivalieneinheit
1484 September 15 (am mittwoch vor sant matheis des zwolfbotten tag) 
Hans Müller zu Haag (vermutl. Haagen, Untermünkheim, SHA) und dessen Ehefrau Margarethe verkaufen Heinrich Kantengießer, Kaplan des Spitals zu Hall, und Johannes Fischer, Pfarrer zu St. Katharina in Hall, als den Prokuratoren der Präsenzbruderschaft bei St. Michael in Hall und deren Nachfolgern um 12 fl und ein Ort (= 12 1/4 fl) eine jährlich auf Martini fällige Ewiggülte von einem halben Gulden, die aus ihrem 1 1/2 Morgen großen, jenseits des Kochers gelegenen und nach Anstößern beschriebenen Acker erwirtschaftet werden soll, quittieren den Erhalt des Kaufpreises und übernehmen auch namens ihrer Erben die Gewähr für dieses Geschäft. 
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B 186 U 1555Archivalieneinheit
Graz, 1484 September 15 
Kaiser Friedrich III. stellt auf ein entsprechendes Ersuchen der Stadt Schwäbisch Hall gleichlautende Befehlsschreiben an die Klöster Großcomburg, Murrhardt und Lorch sowie die Reichsstädte Speyer, Nürnberg, Rothenburg ob der Tauber und Dinkelsbühl aus, in denen dieselben aufgefordert werden, auf spezielle Anforderung des Rates der Stadt Hall Vidimi oder Transsumpte von deren Freiheiten, Privilegien und sonstigen wichtigen Urkunden zu fertigen. 
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B 186 U 1556Archivalieneinheit
Graz, 1484 September 28 
Kaiser Friedrich III. befiehlt dem Landgericht in Franken, die von der Reichsstadt Schwäbisch dort eingereichten und jetzt dringend anderweitig benötigten originalen kaserlichen und königlichen Privilegien und sonstigen wichtigen Urkunden binnen 15 Tagen nach Verkündung dieses Mandats auszuhändigen. 
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B 186 U 1557Archivalieneinheit
1484 September 28 (an Sant Michels obent) 
Sebold Seefelder, Modist (Kunstschreiber, Schreiblehrer) in Nürnberg, beurkundet, dass er mit Michel Molitor, Pfarrer zu St. Michael in Schwäbisch Hall, und Matthes von Rinderbach und Hans Merstatt, beide Heiligenpfleger und Bürger daselbst, übereingekommen ist, in deren Auftrag ein Antiphonar für die genannte Kirche zu fertigen. Die Vorstellungen der Auftraggeber hinsichtlich Format, Ausstattung, Anordnung der Texte etc. werden im folgenden ausführlich beschrieben, als Lohn wird 1 Gulden pro zwei Quaternen oder 16 Blätter festgesetzt. 
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B 186 U 1558Archivalieneinheit
1484 Oktober 8 (am freytag nach Sant franciscen tag) 
Lienhart Rupp zu Braunsbach tritt Bartholome Roth, Maler, und Ludwig Beck, beide Bürger zu Schwäbisch Hall und Heiligenpfleger der Kirche St. Nikolaus vor dem Gelbinger Tor, sein Gut zu Tüngental, das genannter Pflege jährlich auf Martini bestimmte Gülten in Geld und Naturalien zu reichen hat, ab und löst damit im Gegenzug diejenigen Gültverpflichtungen gegenüber der genannten Kirchenpflege ab, mit denen das Gut in Brausbach, das er gegenwärtig selbst besitzt und bewirtschaftet, belastet ist. 
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B 186 U 1559Archivalieneinheit
Gebsattel, 1484 Oktober 27 
Heinrich Sieder, Notar zu Schwäbisch Hall, bezeugt, dass in seiner und einiger namentlich benannter Zeugen Gegenwart Eberhard Nagel und Jörg Schletz als Gesandte von Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall im Propsteihof zu Gebsattel dem Abt Andreas von Comburg schon zum wiederholten Mal den Wunsch seiner Auftraggeber nach Belehnung mit ihren comburgischen Lehen vorgetragen und auf förmliche Immission des Jörg Schletz als städtischer Lehenträger gedrungen haben, jedoch - wie schon eine andere Ratsbotschaft zu einem früheren Zeitpunkt - vom Abt (vorgebend, die Angelegenheit ohne Zutun und Billigung seiner Mönche nicht entscheiden zu können) auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet worden sind. Auf ausdrücklichen Wunsch der Ratsbotschaft erteilt der Abt eine Bestätigung termingerechter Mutung. 
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B 186 U 1560Archivalieneinheit
Gebsattel, 1484 Oktober 27 
Heinrich Sieder, Notar zu Schwäbisch Hall, bezeugt, dass in seiner und einiger namentlich benannter Zeugen Gegenwart Ulrich von Münkheim, Bürger zu Schwäbisch Hall, und dessen Fürsprech Eberhard Nagel im Propsteihof zu Gebsattel den Abt Andreas von Großcomburg mit Hinweis auf die demnächst ablaufende einjährige Mutungsfrist um Belehnung mit den comburgischen Lehen ersucht hat, die zuvor Endris von Münkheim, Ulrichs Vater, besessen hat, dass der Abt jedoch die Belehnung verweigert hat, vorgebend, "es were nit in seiner Macht, Ime zuleihen", und dass der von Münkheim daraufhin förmlich gegen diesen Bescheid Protest eingelegt hat. 
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B 186 U 1561Archivalieneinheit
1484 November 5 (am freytag nach aller hailigen tag) 
Fritz Unbehauen und Agnes, seine Ehefrau, verkaufen auch namens ihrer Erben um 16 fl und ein Ort an Lienhart Kreber und Claus vom Berg, beide Heiligenpfleger der Pfarrkirche zu St. Petronilla in Ilshofen, 2 Morgen weniger ein Achtel (= 1 7/8 Morgen) Ackerlandes in Ilshofen zu freiem Eigen. Die Verkäufer bestätigen den Empfang des Kaufpreises, verzichten auch namens ihrer Erben auf alle bisher an den genannten Gütern gehabten Rechte und übernehmen für das Geschäft die Gewähr. 
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B 186 U 1562Archivalieneinheit
1485 Mai 16 (am Mentag nach dem Sonntag ... Exaudi) 
Walter Kraus zu Gelbingen beurkundet, dass er von dem Junker Michel Senfft zu Schwäbisch Hall ein Gut in Gelbingen in Erbpacht übernommen hat, dessen Güter, jährliche Abgaben, Sorgfalts- und Frondienstpflichten im Folgenden detailliert aufgeführt werden. 
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B 186 U 1563Archivalieneinheit
1485 Mai 21 (Samstag nach Bonifacii des heiligen mertrers [tag]) 
Johann Bloeß, Modist (Kunstschreiber, Schreiblehrer), sowie Michel Müller, Pfarrer zu St. Michael in Schwäbisch Hall, und die dortigen Kirchenpfleger Mathes von Rinderbach und Hans Merstatt schließen einen Vertrag des Inhalts, dass Bloeß für die genannte Kirche ein von einem anderen Schreiber begonnenes Antiphonar vollenden soll (vgl. U 1557). Die Vorstellungen der Auftraggeber hinsichtlich Format, Ausstattung, Anordnung der Texte etc. werden im folgenden ausführlich beschrieben, als Lohn werden 15 böhmische Groschen pro Quaterne festgesetzt. 
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B 186 U 1564Archivalieneinheit
Rom, 1485 Juni 16 (16. Kal. Julii) 
Papst Innozenz VIII. regelt die Verhältnisse der innerhalb der Grenzen der Pfarrkirche St. Lorenz in Westheim (vermutl. ein Versehen der päpstl. Kanzlei; die Westheimer Pfarrkirche hat Martinspatrozinium, zu ihr gehört aber eine Laurentiuskapelle) gelegenen, aus den Spenden frommer Stifter errichteten Marienkapelle, richtet insbesondere aus den gestiegenen Einkünften zwei neue Pfründen ein. 
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B 186 U 1565Archivalieneinheit
1485 Juli 30 (am sampstag nach sant Jakobs tag des hailigen zwelfbotten) 
Jörg von Bachenstein zu Schwäbisch Hall verkauft dem Claus Waidpacher sein Achtel an dem Gericht zu Bibersfeld, mehrere Güter und Gehölze sowie die Abgaben (in Geld und Naturalien) zahlreicher namentlich benannter Pflichtiger daselbst um 322 fl rh. 
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B 186 U 1566Archivalieneinheit
1485 August 5 (am freytag nach vincula Petri) 
Abt Seyfried zu Großcomburg verleiht vorbehaltlich der Rechte seines Gotteshauses Jörg Schletz als dem Lehenträger der Reichsstadt Schwäbisch Hall deren Anteil an der Behausung zu Künzelsau samt Zubehör sowie alle sonstigen inner- und außerhalb Künzelsaus gelegen Lehen in dem Umfang, wie sie von Jörg von Neuensein erworben worden sind, und bestätigt die Leistung des Treueeides durch genannten Träger. 
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B 186 U 1567Archivalieneinheit
Großcomburg, 1485 September 28 
Heinrich Sieder, Notar zu Schwäbisch Hall, bezeugt, dass in seiner und einiger namentlich benannter Zeugen Gegenwart Ulrich von Münkheim, Bürger zu Schwäbisch Hall, durch dessen Fürsprech Hans Neuffer im Kloster Großcomburg bei Abt Seyfried zum wiederholten Mal um Belehnung mit den comburgischen Lehen nachgesucht hat, die zuvor sein Vater Endris besessen hat, dass der Abt jedoch die Belehnung mit Hinweis auf Streitigkeiten ("Irrungen") des von Münkheim mit seinem Amtsvorgänger Abt Andreas, die auf Anraten der bischöflichen Räte in Würzburg durch ein Lehengericht entschieden werden sollten, verweigert hat, und dass der von Münkheim gegen diesen Bescheid protestiert und herausgestrichen hat, sein Belehnungsgesuch innerhalb der vorgeschriebenen Frist eingereicht zu haben. 
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B 186 U 1568Archivalieneinheit
Heidelberg, 1485 November 2 
Philipp, Pfalzgraf bei Rhein und Kurfürst, schlichtet auf Ersuchen der Reichsstadt Schwäbisch Hall und des Ritters Jörg von Vellberg deren Streit wegen einer in Hall inhaftierten vellbergischen Leibeigenen und wegen zur Vergeltung gefangengenommener hällischer Bauern aus Bubenorbis, verfügt die unverzügliche Freilassung der Gefangenen und erklärt die Parteien für ausgesöhnt und vertragen. 
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B 186 U 1569Archivalieneinheit
Amorbach, 1485 November 8 (uf dinstag nach sandt leonharts tag) 
Erzbischof Berthold (von Henneberg) von Mainz, Reichserzkanzler und Kurfürst, vergleicht die Streitigkeiten, in die Philipp von Rüdigheim durch die Gefangennahme zweier Bürger von Schwäbisch Hall mit der Reichsstadt geraten ist, indem er die Freilassung der Gefangenen auf Urfehde verfügt und beide Seiten darauf verpflichtet, auf den Ersatz der Atzungskosten zu verzichten und der jeweiligen Gegenseite und deren Helfern nichts nachzutragen. Sofern genannter von Rüdigheim künftig Forderungen gegen die Stadt Hall oder einen ihrer Bürger haben sollte, muss er diese mindestens einen Monat, bevor er oder seine Helfer zu gewaltsamen Methoden greifen, gegenüber den Betroffenen geltend machen. 
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B 186 U 1570Archivalieneinheit
1485 November 16 (am Mittwoch nach Sant Martins des hailigen Bischoffs tag) 
Kaspar (Casper) Glück, von Stättmeister und Räten der Stadt Hall soeben mit der Erblehengerechtigkeit ("Erbschafft") an dem Gütlein, genannt "der Mayerin Gut", zu Künzelsau versehen, gelobt denselben, das Gut in den kommenden zwei Jahren "zu bezymmern und zu bawen", zu welchem Zweck ihm die von Hall aber das in solchen Fällen übliche Quantum Bauholz liefern sollen. 
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B 186 U 1571Archivalieneinheit
1485 November 19 (uf Sant Elizabeth tage) 
Jörg Berler, Jörg Widmann, Pfarrherr zu Tüngental, Ulrich Beutinger und Peter Hans schlichten den Weiderechtsstreit zwischen Martin Köck, Altarist des Heiligkreuz-Altars [in St. Michael] zu Schwäbisch Hall, "von wegen der Weyden Müle" einer- und der Gemeinde Kottspiel andererseits dergestalt, dass künftig der Weidenmüller und die Angehörigen der Gemeinde gleiche und unbeschränkte Weiderechte auf dem Gebiet bzw. der Markung der Mühle genießen sollen; die wegen des Streits beim bischöflichen Offizialat in Würzburg (Gde. Kottspiel) und beim päpstlichen Stuhl (Köck) anhängig gemachten Klagen und Appellationen sollen hingelegt, "tode, ab [und] gefallen" sein, jede Seite hat ihre Gerichtskosten selbst zu tragen. 
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B 186 U 1572Archivalieneinheit
1486 Januar 13 (Idus januarii) 
Papst Innozenz VIII. bestimmt, dass der Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall wie schon bisher befugt sein soll, die Verwalter ("magistri fabrice ac editui et vitrici") des Vermögens von Kirchen, Kapellen und Altären in allen zu Hall gehörigen Orten zu bestimmen, wobei sie durch die Pröpste von St. Sebald und St. Lorenz in Nürnberg und den Rektor der dortigen Marien- oder Burgkapelle unterstützt werden sollen. 
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B 186 U 1573Archivalieneinheit
1486 Januar 13 (uf freytag nechst nach Sant Erharts tag) 
Die Brüder Lenhart und Endris Dürre, über ihre Mutter Margarethe verwandt mit Conz Bader am Brückenbad in Schwäbisch Hall und durch rechtlichen Entscheid des dortigen Rates dessen Erben, erklären sich selbst und auch namens ihrer Mutter und aller ihrer Erben mit der durch den Erblasser testamentarisch verfügten Errichtung einer Jahrzeitstiftung für denselben, dessen verstorbene Ehefrau sowie deren gemeinsame Vorfahren und Nachkommen einverstanden und versprechen, das Werk nach Kräften zu befördern und in keiner Weise zu behindern. Die Stiftung ist mit 3 fl jährlichem Zins ausgestattet, der laut eines "Briefs" (Schuldverschreibung) aus der Siede des Wilhelm Gessler, Bürgers zu Hall, entrichtet werden soll. Gemäß dem Letzten Willen Baders übergeben die Aussteller die Gessler'sche "Verschreybung und Hauptbrieve" an Pfarrer Michel Müller und die Präsenzherren von St. Michael in Hall, die künftig den nunmehr durch den Gessler'schen Zins finanzierten Jahrtag gemäß ihren Statuten würdig begehen sollen. Weitere Bestimmungen betreffen die Möglichkeit der Ablösung des Kapitals durch Gessler oder dessen Erben bzw. die Wiederanlage der bezahlten Ablösesumme durch die Präsenzherren. 
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B 186 U 1574Archivalieneinheit
1486 Februar 6 (am Mentag nach unser lieben frawen tag liechtmeß) 
Peter Schnitzer, Bürger zu Schwäbisch Hall, und Hans Ott, Einwohner daselbst, sowie Kleinhans, Vogt zu Nagelsberg, verkaufen um 22 fl rh den Reichsstädten Hall, Dinkelsbühl und Rothenburg ob der Tauber ihre Hälfte an dem Gut zu Gaichshausen samt Zubehör an Gütern und Erträgen (die andere Hälfte gehört Ernfried von Vellberg). 
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B 186 U 1575Archivalieneinheit
1486 Februar 28 (an dinstag nechst nach Sant Mathys tag des heiligen Zwelff Boten) 
Johann Eberhart, Meister der freien Künste, und seine Ehefrau Anna, geb. Dinkelsbühler, verkaufen um 204 fl rh Gregor Volmar, Präsenzmeister, Michael Molitor, Pfarrer, und den übrigen Priestern der Präsenz bei der Pfarrkirche St. Michael in Hall ihre freieigene Hälfte ("Halbteil") an den beiden Höfen zu Großaltdorf samt allem Zubehör an Gütern und Einkünften, die nachfolgend ausführlich beschrieben werden. 
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B 186 U 1576Archivalieneinheit
1486 März 2 (am Donrstag nach dem Sunntag Oculi in der Vasten) 
Endres Nagel, zu Unterlimpurg gesessen, verkauft dem Junker Mattheis Rinderbach zu Schwäbisch Hall um 24 fl rh seine nach Anstößern beschriebene und etwa ein Tagwerk messende freieigene Wiese zu Westheim. 
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B 186 U 1577Archivalieneinheit
1486 März 3 (am freitag nach dem Sunntag Oculi) 
Kunz Vessel, von Stättmeister und Räten der Stadt Hall mit der Erblehengerechtigkeit ("Erbschafft") an dem Gütlein, genannt "der Mayerin Gut", zu Künzelsau versehen, gelobt denselben, künftig das Gut selbst zu besitzen, das Haus baulich zu unterhalten und zu bessern sowie insbesondere in den kommenden beiden Jahren eine neue Scheune zu bauen, wozu ihm die von Hall aber dasselbe Quantum Bauholz liefern sollen, das sie anderen Hintersassen in vergleichbaren Fällen zur Verfügung stellen. 
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B 186 U 1578Archivalieneinheit
1486 März 3 (am freytag nach dem Sunntag Oculi) 
Friedrich Schwab, Schultheiß zu Schwäbisch Hall, beurkundet, dass Jörg Holder zu Sanzenbach und Konsorten (dessen namentlich benannte Kinder und der Schwiegersohn) dem Jörg Firnhaber (Viernhaber), Bürger zu Schwäbisch Hall, ihren Hof zu Sanzenbach samt ausführlich beschriebenem Zubehör, an dem der genannte Holder eine Erbgerechtigkeit besitzt, um 111 fl rh und 2 Ort verkauft haben und ausbezahlt worden sind. Die Verkäufer sind gehalten, dem Erwerber gegenüber auf ihre bisherigen Rechte an dem Hof zu verzichten und das Geschäft gegen etwaige künftige Anfechtungen zu gewährleisten. Das Verkaufsobjekt ist und bleibt weiterhin der Propstei zu St. Gilgen unterhalb Großcomburgs (= St. Egidien bzw. Kleincomburg), dem Martins-Altar im Siechenspital in Schwäbisch Hall und dem Maria Magdalenen-Altar der dortigen Pfarrkirche St. Michael gültpflichtig. 
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B 186 U 1579Archivalieneinheit
1486 März 12 (an Sant Gregorgen tag) 
Margareth Unbehauen zu Ilshofen bekundet, dass sie die Auflagen, die ihr die Stadträte von Dinkelsbühl, Rothenburg ob der Tauber und Schwäbisch Hall anlässlich der Genehmigung der von ihr und ihrem mittlerweile verstorbenen Ehemann Hans Lang beantragten Anlage eines Fischweihers in Ilshofen erteilt haben, sämtlich erfüllt hat, und dass die für den Weiher zusätzlich benötigten, aus ihrem Erblehengut "Stummenhöflin" stammenden Flächen sämtlich von der bisherigen Zehntpflichtigkeit befreit worden sind (vgl. U 1585). Künftig sind das Gut "Stummenhöflin" und der "See" gemeinsam von den drei Städten lehenrührig und mit bestimmten Abgaben in Geld und Naturalien belastet. Die künftigen Lehenleute dürfen Gut und See ausschließlich an Bürger von Ilshofen verkaufen. 
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B 186 U 1580Archivalieneinheit
1486 März 12 (an sanndt Gregorien des hailigen Bapstes tag) 
Venndhans, reisiger Knecht, beurkundet, dass er sich Stettmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall gegen einen Sold von 50 fl rh auf ein Jahr mit seinem Leib und seiner Ausrüstung, bestehend aus Pferd, Armbrust, Harnisch und Lanze/Spieß (Glene), verdingt hat. Es folgen ausführliche Bestimmungen zu Soldfortzahlung im Fall von Gefangennahme und Verletzung, zur Ablieferung von Gefangenen an seine Auftraggeber, zu seiner Einbeziehung in etwaige städtische Friedensschlüsse etc. Hinsichtlich künftiger Forderungen gegen die Stadt oder einzelne ihrer Bürger wird Venndhans auf die Einhaltung des Rechtswegs (Schultheißengericht in Hall) verpflichtet. 
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B 186 U 1581Archivalieneinheit
Würzburg, 1486 April 23 
Johann Sieder zu Würzburg, dessen Schwester Katharina und deren Ehemann Conz Schetzlin zu Karlstadt verkaufen Heinrich Kantengießer, Prokurator der Präsenzbruderschaft bei der Pfarrkirche St. Michael zu Schwäbisch Hall, sowie den gesamten Präsenzherren und allen ihren Nachfahren, auch Hans Fischer, dem Pfarrer zu St. Katharina in Hall, sowie Konrad Legler, Priester und Testamentsvollstrecker (Seelwerter) der verstorbenen Priester Johann Helb, gen. Stumpflin, und Michel Löchner, um 236 fl rh ihre Hälfte des Gutes in Diepach samt umfangreichem spezifiziertem Zubehör, dessen andere Hälfte Heinrich Sieder zu Hall, ihrem Vetter und Schwager, gehört, und das etliche namentlich benannte Personen in Erbpacht betreiben. Der genannte Hof erträgt im folgenden genau beschriebene jährliche Abgaben in Geld und Naturalien. 
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B 186 U 1582Archivalieneinheit
Schwäbisch Hall, 1486 Mai 10 (uf Mittwochen nach dem Suntag Exaudi) 
Kaspar Eberhart und Jörg Berler, Bürger zu Schwäbisch Hall und vom Rat gesetzte Pfleger des dortigen Siechenspitals am Bach, verkaufen um 20 fl rh Hans Büttner, dem Kaplan des Kärners (Beinhaus, Kirchhofskapelle) bei St. Michael, und dessen Amtsnachfolgern das in Erbpacht vergebene Gütlein zu Hessenau an der Jagst samt Zubehör an Gütern und Abgaben. 
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Schwäbisch Hall, 1486 Juni 5 (uf Sant Bonifacii tage) 
Gregorius Volmar, Präsenzmeister, Michael Molitor, Pfarrer, und alle Kapläne und Altaristen der Präsenzbruderschaft bei St. Michael in Schwäbisch Hall, beurkunden, dass Anna Mettelmann zu Hall, Witwe Jörg Wunharts, ihnen um des Seelenheils ihres verstorbenen Ehemanns, ihrer beider Eltern, ihrer Kinder und weiterer Verwandten willen 100 fl rh zu einer Jahrzeit gestiftet hat, mit denen sie jeweils die Hälfte zweier Höfe in Großaltdorf erwerben wollen, deren andere Anteile die Bruderschaft zu St. Katharia in Hall hält. Der Jahrtag, dessen Kosten künftig aus den Erträgen der Hofanteile zu finanzieren sind, soll jeweils um den St. Veitstag nach den Statuten der Präsenz würdig begangen werden. Ausführliche Bestimmungen befassen sich mit Aufwand und Ausgestaltung der Seelenmessen (Anzahl der Priester), den dabei jeweils auszuteilenden Almosen, mit Sanktionen gegen die Präsenz bei Nichterfüllung etc. 
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B 186 U 1584Archivalieneinheit
1486 Juni 8 (auf dornstag nach Sant Erasmus tag) 
Jörg von Nau sowie dessen Schwester Margreth von Usingen und deren Ehemann Hans von Usingen, alle Bürger zu Dinkelsbühl, bezeugen als Erben der zu Schwäbisch Hall verstorbenen Agnes von Nau, ihrer Schwester und Schwägerin und Witwe des Fritz Ruf zu Dinkelsbühl, dass die Rechnungen, die deren vom Haller Rat gesetzte Vormünder Hans Merstatt und Hans Stadmann hinsichtlich Vormundschaft und Nachlassverwaltung vorgelegt haben, korrekt sind, und sprechen dieselben auch namens ihrer Erben von jeglichen Ansprüchen und Forderungen frei. 
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B 186 U 1585Archivalieneinheit
1486 Juni 15 (an Sant Veits tag) 
Johannes Keyser, Pfarrer zu Ruppertshofen, beurkundet, dass Margarethe Unbehauen zu Ilshofen, die gemeinsam mit ihrem mittlerweile verstorbenen Ehemann Hans Lang einen See oder Weiher in Ilshofen angelegt hat, durch den auch ein bisher seiner Pfarrei zehntpflichtiger Acker überflutet (beschwelt) worden ist, denselben durch einmalige Zahlung von 10 fl rh von der Zehntpflicht gelöst hat (vgl. U 1579). Auch namens seiner Amtsnachfolger verspricht Keyser, dass er hinsichtlich des in Rede stehenden, nach seiner Lage beschriebenen Ackers künftig auf jegliche Zehntforderungen verzichten wird. 
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B 186 U 1586Archivalieneinheit
1486 Juni 15 (am donderstag Sant Veits ... tag) 
Kunz Hupmann zu Steinbach (Stainwag) und Kunigund Schuhmacher, dessen Ehefrau, verkaufen dem Junker Heinrich Berler zu Schwäbisch Hall um 108 fl rh ihr freieigenes, nach zugehörigen Gütern, Erträgen und Dienstleistungen beschriebenes Gut zu Ramsbach, an dem Lutz Zürn eine Erblehengerechtigkeit hat. 
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B 186 U 1587Archivalieneinheit
1486 Juli 27 (am Donderstag nach sant Jacobs des hailigen merern Zwölfbotten tag) 
Burkhart Eberhart zu Schwäbisch Hall verkauft seinem Mitbürger Gabriel Senft um 920 fl rh die von Kurpfalz und Kloster Comburg lehenrührigen Vogteien in Uttenhofen, Westheim, Hohenberg und Rieden, die Hälfte des Gerichts in Westheim und zahlreiche freieigene wie auch lehenbare Güter (Gebäude, Äcker, Wiesen, Weinberge, Gehölze) in den genannten Orten und in Bauersbach, deren Abgaben/Erträge jeweils ausführlich spezifiziert werden. 
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B 186 U 1588Archivalieneinheit
1486 Juli 28 (am freitag nach sant Jacobs des hailigen merern Zwölfbotten tag) 
Hans und Elsbeth Weinmar, Eheleute zu Hörlebach (Hürlbach), verkaufen an Kraft Jörig zu Lorenzenzimmern um 56 fl rh ihre Erblehengerechtigkeit an einem daselbst gelegenen Gut samt Zubehör, das der dortigen Pfarrkirche gehört. 
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B 186 U 1589Archivalieneinheit
1486 Juli 28 (am freitage nach Sant Jacobs tag) 
Seifried, Abt des Kloster Comburg, verleiht Ulrich von Münkheim die Kelter sowie die Geld- und Naturalgülten zahlreicher einzeln und namentlich aufgeführter Weingärtner und sonstiger Güterbesitzer in Eichelhalden. 
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B 186 U 1590Archivalieneinheit
Rom, 1486 September 12 (pridie idus septembris) 
Papst Innozenz VIII. bestätigt der Reichsstadt Schwäbisch Hall auf deren Ersuchen den seit undenkbaren Zeiten innegehabten ruhigen Besitz der Vogtei, Schutz- und Schirmrechte über die Menschen und Güterpächter der Kirchen, Kapellen und Altäre in der Stadt und ihrem Landgebiet. 
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B 186 U 1591Archivalieneinheit
1486 (auf Sontag nechst nach der gemeynen messe zu halle) 
Hans Burkhart zu Hessental verkauft mit Wissen und Willen seiner Schwägerinnen Anna, Ehefrau des Hans Zimmerer, und Clara (kein Nachname genannt) um 3 fl rh dem Hans Bauer, ebenfalls zu Hessental, sein Sechstel an dem nahegelegenen Gehölz "In der Adelmannsklinge". 
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B 186 U 1592Archivalieneinheit
1486 Oktober 1 (am Montag nach sandt Michels tag) 
Henslin Negelin zu Uttenhofen verkauft um 19 fl rh dem Hans Schenk zu Westheim seine daselbst gelegene, ca. 1/2 Tagwerk messende Wiese samt Zubehör als freies Eigen. 
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B 186 U 1593Archivalieneinheit
1486 Oktober 4 (uf sant franciscen tag) 
Seitz Könlin, derzeit Herrenpfründner im Spital am Bach in Schwäbisch Hall, stiftet zur Beförderung seines, seiner Ehefrau Dorothee Baumann, ihrer beider Vorfahren und Nachkommen und weiterer enger (namentlich genannter) Verwandter Seelenheils eine Jahrzeit, die künftig jeweils in dem Zeitraum acht Tage vor oder nach Michaelis (29. September) von den Priestern der Präsenz der Pfarrkirche St. Michael in Schwäbisch Hall und nach deren Statuten und Gewohnheiten würdig begangen werden soll. Die Stiftung wird mit dem freieigenen Könlin'schen Gut in Markertshofen und dessen Erträgen dotiert. Im folgenden werden Anzahl, Verlauf, Ausgestaltung und Aufwand der Vigilien, Seelenämter und Seelenmessen, an denen auch der Schulmeister teilnehmen soll, eingehend beschrieben, ebenso die im Fall der Nichterfüllung der Stiftungsverbindlichkeiten gegen die Präsenz greifenden Sanktionen. Abschließend bekundet Dorothee Baumann ausdrücklich, dass vorstehende Stiftung mit ihrem Einverständnis getätigt wurde. 
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B 186 U 1594Archivalieneinheit
1486 Oktober 30 (uf Montag nach Sant Simon und Judas der zwayer hailger Zwölfboten tag) 
Kaspar Eberhart und Jörg Berler, derzeit verordnete Pfleger, und Kilian Wortwein, Meister des Siechenspitals zu Schwäbisch Hall, beurkunden, dass Stättmeister und Rat zu Hall als oberste Pfleger zahlreiche Güter, Nutzungen und Rechte der Pfarrkirche ULF zu Rieden dem genannten Siechenspital zu dessen Nutzen mit der Maßgabe übertragen haben, dass dafür künftig den beiden Kaplänen zu Rieden jährlich je 25 fl rh auszubezahlen sind, und mit dem Vorbehalt, dass diese Übertragung jederzeit rückgängig gemacht werden kann. Die in Rede stehenden Güter, Nutzungen und Rechte liegen in Rieden, Rückertshausen (Rugkershausen), Mittel- und Unterfischach, Kerleweck (Carlweck), Cröffelbach (Krefftelbach), Helmshofen, Raibach (Raubach), "Trietzbach" (= Triensbach, Stadt Crailsheim?), Braunoldswiesen (Brumetzwiese), Rückertsbronn (Rugkersbrunn) und Altdorf (Groß- oder Klein-) und werden im folgenden ausführlich beschrieben. 
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B 186 U 1595Archivalieneinheit
1486 Oktober 30 (uf Montag nach Sant Simon und Judas der zwayer hailger Zwölfboten tag) 
Stättmeister und Rat zu Hall beurkunden, dass sie als oberste Pfleger der Pfarrkirche ULF zu Rieden Kaspar Eberhart und Jörg Berler, den derzeit verordneten Pflegern, und Kilian Wortwein, dem Meister des Siechenspitals zu Schwäbisch Hall, zahlreiche Güter, Nutzungen und Rechte der genannten Pfarrei zum Nutzen des Spitals mit der Maßgabe übertragen haben, dass dafür künftig den beiden Kaplänen zu Rieden jährlich je 25 fl rh auszubezahlen sind, und mit dem Vorbehalt, dass die Übertragung jederzeit rückgängig gemacht werden kann. Die in Rede stehenden Güter, Nutzungen und Rechte liegen in Rieden, Rückertshausen (Rugkershausen), Mittel- und Unterfischach, Kerleweck (Carlweck), Cröffelbach (Krefftelbach), Helmshofen, Raibach (Raubach), "Trietzbach" (= Triensbach, Stadt Crailsheim?), Braunoldswiesen (Brumetzwiese), Rückertsbronn (Rugkersbrunn) und Altdorf (Groß- oder Klein-) und werden im folgenden ausführlich beschrieben. 
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B 186 U 1596Archivalieneinheit
1486 November 2 (an aller Seelen tag) 
Hans Schönmann zu Rudelsdorf beurkundet, dass ihm der daselbst befindliche und nach Anstößern beschriebene Rodungsplatz (Gereut), den er um sieben fl rh Kunz Schuhmacher (Schuomechern) abgekauft hat, durch Daniel Treutwein, derzeit Obervogt zu Kirchberg (Jagst), als dem Bevollmächtigten der Reichsstädte Dinkelsbühl, Schwäbisch Hall und Rothenburg ob der Tauber verliehen worden ist. Der Lehenmann anerkennt ausdrücklich, dass die Eigentümer jederzeit befugt sind, die Liegenschaft um den genannten Kaufpreis wieder abzulösen. 
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B 186 U 1597Archivalieneinheit
1486 November 22 (uf Mittwochen nach unser lieben frawen tag praesentationis) 
Friedrich Schwab, Schultheiß zu Schwäbisch Hall, beurkundet, dass Lorenz Preunlin, Bürger daselbst, seinen nach Anstößern beschriebenen Garten in Unterlimpurg um 16 fl rh an Bürgermeister und Rat zu Hall verkauft hat. Der Garten ist mit einer Gülte von 10 sh belastet, die jährlich an die Pfarrkirche St. Michael in Hall zu entrichten ist. 
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B 186 U 1598Archivalieneinheit
1486 November 26 (uf den nechsten tag nach Sant Katherinen tag) 
Johannes Fischer, Pfarrer zu St. Katharina in der Vorstadt zu Schwäbisch Hall, und Konrad Legler, Kaplan in der Kirche ULF in Rieden, beide Testamentsvollstrecker und Treuhänder des Nachlasses von Johann Helle, genannt Stumpflin, gewesenem Kaplan und Altarist des Ottilien-Altars des Siechenspitals am Bach zu Hall, errichten um dessen Seelenheils und desjenigen seiner Eltern, naher Verwandter und Vorfahren willen eine mit 2 1/2 (dritthalb) fl jährlicher Gülte dotierte Jahrzeitstiftung, die künftig durch den Pfarrer bei St. Michael, die Kapläne, Altaristen und übrigen Priester der Präsenz sowie den Schulmeister nach den Gewohnheiten und Statuten ihrer Bruderschaft in jedem Jahr um St. Katharinen-Tag ("achttag vor oder nach") würdig zu begehen sein wird. Die Gülte ist besichert mit bzw. wird erwirtschaftet aus der Hälfte eines Hofes in den "hällischen Landen", in Diepach, welche die Testamentsvollstrecker gemeinsam mit den Präsenzherren von den Geschwistern Johann und Katharina Sieder erworben haben. Anzahl der Messen, Ämter und Vigilien, Ausgestaltung, zu treibender Aufwand (Almosen u.a.), Bezahlung der teilnehmenden Priester, Sanktionen bei Nichterfüllung der Stiftungsverbindlichkeiten etc. werden im folgenden detailliert geregelt. 
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