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Heilbronn, Reichsstadt: Religionswesen
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Staatsarchiv Ludwigsburg
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B 189 II Bü 73Archivalieneinheit
Restitutionsedikt von Kaiser Ferdinand II. wegen der nach dem Religionsfrieden von den protestantischen Ständen eingezogenen geistlichen Güter, Ernennung der Exekutionskommissare im Schwäbischen Kreis, Vorstellungen der Gesandten des Schwäbischen Kreises dagegen am kaiserlichen Hof und kaiserliche Resolutionen hierauf 
Enthält: Kaiserliches Edikt vom 6. März 1629, dass alle diejenigen geistlichen Güter, welche von den Protestanten nach dem Religionsfrieden von 1555 eingezogen worden, wieder durch Hilfe der Exekution den Katholischen eingeräumt werden sollen. Zu Kommissaren werden der Bischof von Konstanz, der Abt zu Kempten, der Graf zu Sulz und der Reichshofrat Ulrich von Stotzingen ernannt. Die Gesandten des Schwäbischen Kreises machen bei dem Kaiser Vorstellungen gegen das Edikt und zugleich auch gegen die Kriegsbeschwerde. In Ansehung des ersteren aber erhielten sie die Resolution, dass es dabei bleibe, weil die Justiz dieses Verfahren rechtfertige.
Darin: zwei gedruckte Exemplare des Edikts vom 6. März 1629 
1 Bü 1629-1630 
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B 189 II Bü 74Archivalieneinheit
Exekution des Restitutionsedikts im Fränkischen Kreis und Bericht der Kommissare an den Kaiser 
Enthält: Die im Fränkischen Kreis zur Exekution des Edikts verordneten Kommissare, der Bischof von Bamberg, der Abt zu Ebrach, der Graf von Pappenheim, Anton von Pappen und Caspar von der Tann berichten dem Kaiser, dass ihnen bei ihrer aufgetragenen Kommission so viel im Weg stehe und sich die Stände besonders Hohenlohe wegen des abgesprochenen Stifts zu Öhringen mit Gewalt derselben widersetzt hat, und schlagen dem Kaiser unterschiedliche zu machende Bestimmungen in ihrer Kommission vor. 
1 Bü 1631 
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B 189 II Bü 75Archivalieneinheit
Kopien juristischer und theologischer Bedenken (Juristenfakultät zu Jena vom 27. Juni 1629, Theologische Fakultät zu Jena, vom 5. Juli 1629, Theologische Fakultät zu Straßburg und zu Tübingen vom 27. Mai 1629, Juristenfakultät zu Straßburg von 1629) zur Zeit des ans Reich ergangenen kaiserlichen Restitutionsedikts über die Frage, ob wenn von einem protestierenden Stand vor dem Passauischen Vertrag geistliche Güter reformiert, als dann aber das Interim eingeführt und bis nach aufgerichtetem Passauischen Vertrag geduldet worden, hierauf aber das Interim wieder abgeschafft und die geistlichen Güter wieder unter die vorige Reformation restituiert worden, ob von solchen Gütern zu halten sei, dass sie vor oder nach dem Passauischen Vertrag eingezogen worden seien. 
1 Bü 1629 
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B 189 II Bü 76Archivalieneinheit
Zusammenkunft der protestantischen Stände vom 6. Februar 1631 zu Leipzig wegen des Restitutionsedikts und anderer Bedrückungen der protestantischen Stände, Verhandlungen daselbst und Abschied vom 2. April 1631 
Enthält: Heilbronn überträgt nebst anderen Reichsstädten dem Gesandten der Stadt Ulm, D. Clausen, ihre Stelle zu Leipzig zu vertreten; von den versammelten Ständen werden Vorstellungen an den Kaiser und an die katholischen Kurfürsten wegen Abstellung ihrer Beschwerden und vorzüglich wegen der Aufhebung des Restitutionsedikts abgeschickt, und am 2. April 1631 der Schluss gefasst, dass die Kriegsbeschwerden als Kontributionen, Durchzüge u.a. nicht länger sollen geduldet, sondern sich dagegen als gegen die kaiserlichen Kapitulationen, den Landfrieden und die Deutsche Reichsversammlung, laufende Unternehmungen mit Gewalt, so gut man konnte, geschützt werden, dass ein Ausschuss von den protestierenden Ständen gemacht wird, der bei jeder Gelegenheit sich sogleich zusammenbegeben und über das gemeinschaftliche Wohl beratschlagen soll, dass Mannschaft angeworben und dieselbe zur Verteidigung nicht aber zum Angriff gebraucht werden und dass ein Stand dem anderen Beistand leisten soll. 
1 Bü 1631 
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B 189 II Bü 77Archivalieneinheit
Wegen des zu Leipzig abgefassten Schlusses an die protestierenden Stände erlassene kaiserliche inhibitoria- und advocatoria mandata, kursächsische Vorstellung an den Kaiser hierauf sowie Beantwortung des von der Leipziger Versammlung an sie geschickten Schreibens durch die katholischen Kurfürsten 
Enthält: Wegen des Leipziger Schlusses ergehen kaiserliche inhibitoria- und advocatoria- Mandate, dergleichen Heilbronn auch anschlagen muss (die Mandate fehlen). Kursachen macht Vorstellung im Namen der protestierenden Stände auf den Vorhalt der kaiserlichen Gesandten und verteidigt die Stände als gehorsame Untertanen des Reichs. Von den katholischen Kurfürsten wird in ihrem Schreiben auf der Rechtmäßigkeit des Restitutionsedikts steif gehalten, sie sind aber doch bereit zu einer Zusammenkunft zu Frankfurt und schlagen den 3. August dazu vor. 
1 Bü 1631 
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B 189 II Bü 78Archivalieneinheit
Verhandlungen zwischen den protestierenden und den katholischen Reichsständen wegen des kaiserlichen Restitutionsedikts und der Wiederherstellung des Friedens im deutschen Reich auf dem Kompositionstag zu Frankfurt 1631 
Enthält: Nachdem auf dem Reichstag zu Regensburg man katholischerseits eine Neigung zu einer gütlichen Auskunft wegen des die Protestanten sehr beschwerenden Restitutionsedikts und der Wiederherstellung der Ruhe im Deutschen Reich gezeigt, so wurde von den protestantischen Ständen bei ihrer zu Leipzig angestellten Versammlung auch vorzüglich auf die Bewerkstelligung dieses Geschäfts geschlossen, und auch bald darauf mit Bewilligung der katholischen Stände auf den 5. September 1631 eine Zusammenkunft zu Frankfurt ausgemacht. Die protestantischen Stände verlangen, dass das Restitutionsedikt von 1629 aufgehoben und das Jahr 1620 zur Norm des rechtmäßigen Besitzes angenommen werden soll. Katholischerseits bleibt man fest auf dem Restitutionsedikt, und da diese Stände sahen, dass man von Seiten der Protestanten nicht viel nachgeben wird, so brachen sie die Verhandlungen ab und verließen unter dem Vorwand, dass sie keine weiteren Instruktionen hätten, wegen des Kriegs dieselben schwer zu bekommen wären, und man zu einer anderen Zeit die Handlung fortsetzen könnte, Frankfurt. 
1 Bü 1631 
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B 189 II Bü 79Archivalieneinheit
Vollmachten der Gesandten, die von den Deutschen Reichsständen zu dem wegen des Restitutionsedikts und der Wiederherstellung des deutschen Friedens nach Frankfurt ausgeschriebenen Kompositionstag geschickt wurden 
1 Bü 1631 
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